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Keine privaten Schiedsgerichte oder gar keine Schiedsgerichte im TTIP?

taz.de
06.06.2015

Bernd Lange

Foto: Foto-AG Gymnasium Melle – CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons

DER LOBBYIST DER WOCHE
Der TTIP-Versteher

Die Betonung liegt auf: privat. Auf dieses Wörtchen starren die Sozialdemokraten im EU-Parlament gerade wie Männer auf Ziegen. Fällt privat weg, dann haben sie ihn, ihren Erfolg. Zumindest aus Sicht von Bernd Lange (Foto)
von Ingo Arzt

Lange, 59, sitzt für die SPD im Europaparlament und steht – zumindest in Brüssel – auf einmal im Mittelpunkt des Kampfs um TTIP: jenes transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU also, das frühestens Ende 2016 fertig verhandelt sein wird. Dessen Ausgestaltung entscheidet darüber, wie viel mächtiger künftig transnationale Konzerne werden, wenn sie schrankenlos zwischen den beiden größten Wirtschaftsblöcken der Welt in Konkurrenz treten.

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Statement Berliner Wassertisch zum Instrument Europäische Bürgerinitiative (EBI)

Heute wurden wir von publixphere gefragt:

Europäische Bürgerinitiative – Zahnloses Instrument oder ein Weg zu echter Bürgerbeteiligung?

Hier ist unsere Antwort:

Wir begrüßen die Einrichtung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) und sind den Initiatoren dieses Beteiligungsinstruments sehr dankbar dafür. Mit der EBI hat man die Möglichkeit, den EU-Politikern zu zeigen, wie ein Teil ihrer BürgerInnen denkt und was diese von ihren Politikern erwarten.

Dass dies durchaus gelingen kann, hat unsere im breiten Bündnis 2013 zum Erfolg geführte EBI right2water gezeigt.

Sie hat das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung auf die politische Agenda gesetzt. Aufgrund des öffentlichen Drucks hat die EU-Kommission den Bereich Wasser vorerst (!) aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, die eine Marktöffnung für den Wasser- und Abwasserbereich bedeutet hätte (Privatisierung), herausgenommen. Schon alleine, dass dies geschafft wurde, ist ein Erfolg der EBI. In Kürze starten wir mit dem Bündnis TTIP-Unfairhandelbar eine EBI gegen die zwei Handelsabkommen (TTIP und CETA). [Über Unterstützung würden wir uns sehr freuen!]

Allerdings muss das Instrument dringend überarbeitet werden. Die EBI hat keinen bindenden Charakter, sie ist nur ein unverbindliches Beteiligungsinstrument. Das haben wir am eigenen Leib erlebt. Als wir Anfang des Jahres in Brüssel bei der EU-Kommission vorsprechen durften, haben uns einige EU-Kommissare recht deutlich gezeigt, dass sie die beinahe 2 Millionen gesammelten Unterschriften für right2water wenig beeindrucken und sie nach wie vor auf ihrer Privatisierungsagenda bestehen. Den Forderungen der EBI – die Wasserversorgung nicht den Binnenmarktregeln zu unterwerfen und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda auszuschließen – haben sie nicht entsprochen, wie das Antwortschreiben der EU-Kommission im März bewies:

„Enttäuschend ist, dass in der Antwort kein Abrücken der EU-Kommission von ihrem Liberalisierungsdruck im Bereich Wasser zu erkennen ist“, schrieb die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft anlässlich des Statements der EU-Kommission zu right2water. In unserer Pressemitteilung sagten wir dazu:

„Die von der Bürgerinitiative geforderte Umsetzung ihrer Vorschläge in europäisches Recht wird vollständig ignoriert. Von einer Abkehr ihrer kapitalorientierten Einstellung im Bereich der Daseinsvorsorge kann bei der Kommission keine Rede sein.“

Wir schließen uns daher der Kritik von Mehr Demokratie e.V. an:

„Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Möglichkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, Anregungen für Rechtsakte zu geben. Sie hat jedoch keinen verbindlichen Einfluss, die Europäische Kommission muss sich danach nicht richten. Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem die Einführung verbindlicher Instrumente auf europäischer Ebene, wie europaweite Volksbegehren und Volksentscheide sowie einen direkt gewählten Bürgerkonvent. Der Verein kritisiert auch die Rahmenbedingungen für EBI: So können sie sich nicht mit Themen befassen, die auf eine Änderung der EU-Verträge zielen. Aus Sicht von Mehr Demokratie sollte diese Themenbeschränkung aufgehoben werden. Ein weiterer Kritikpunkt: In der Vorprüfung durch die Europäische Kommission werden keine Initiativen registriert, die gegen die Werte der EU verstoßen, nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegen oder missbräuchlich oder unernst sind. Die Formulierungen dieser Regeln sind jedoch vage – die Kommission hat dadurch die Möglichkeit, unliebsame Initiativen zu blockieren.“ (13. Feb. 2014)

 

Last but not least sprechen wir uns auch für einen bundesweiten Volksentscheid aus!

Berliner Wassertisch, 23. Juni 2014