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Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Betrifft JUSTIZ Nr. 122
Juni 2015

Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht
von Axel Flessner

Bundesverfassungsgericht

  Foto: H.D. Volz | pixelio.de

Dieser Beitrag soll den internationalen Investorenschutz mit einer Fragestellung beleuchten, die die allgemeine Öffentlichkeit noch nicht richtig erreicht hat. In der Politik und den allgemeinen Medien wird der Investorenschutz bisher als wirtschaftspolitisches und demokratiepolitisches Problem behandelt. Er ist aber auch ein verfassungsrechtliches Problem
– dem die Europäische Kommission und die deutsche Regierungskoalition lieber noch ausweichen.

zum Beitrag

Prof. Dr. Axel Flessner (Berlin/Frankfurt am Main) ist emeritierter Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Humboldt-Universität Berlin. Aus aktuellen Anlässen schreibt er auch über Verfassungsrecht.

siehe auch: Siegfried Broß, Überlegungen zu TTIP und CETA

 

IG Metall zu TTIP: „Nicht ohne meine Arbeitsnormen!“

IG Metall

 

 

ILO-Kernarbeitsnormen: USA drücken sich

TTIP: Nicht ohne meine Arbeitsnormen!

07.08.2015 Die USA wollen Freihandel mit der EU, haben aber bis heute die Grundregeln für gute Arbeit nicht gesetzlich verankert. Für die IG Metall ist das jedoch eine wichtige Voraussetzung, um einem Handelsabkommen wie TTIP zuzustimmen.

Weltfrieden – nicht weniger wollte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) erreichen, als sie 1919 in den Nachwehen des Ersten Weltkrieges gegründet wurde. Die Grundidee: Eine friedliche Welt kann nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.

Seit 1946 ist die ILO eine Organisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Das Besondere: Sie ist die einzige UN-Organisation, in der neben Repräsentanten der Mitgliedsstaaten auch Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sitzen.

Am Auftrag der ILO hat sich seit der Gründung nichts geändert: Sie will weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen. Die Globalisierung soll sozial und fair verlaufen. Doch was bedeutet das konkret?

Um zu definieren, was gute Arbeits- und Lebensbedingungen ausmacht, hat die ILO über Jahrzehnte ein Regelwerk erarbeitet. Herzstück sind die sogenannten Kernarbeitsnormen. Sie definieren grundlegende Rechte, die allen Beschäftigten zustehen.

Die acht Kernarbeitsnormen der ILO:

1. Beseitigung der Zwangsarbeit
Bereits im Jahr 1930 verpflichteten sich die ILO-Staaten, Zwangsarbeit „möglichst bald zu beseitigen“. Gemeint sind Arbeiten, die „unter Androhung irgendeiner Strafe“ verlangt werden und die nicht freiwillig erfolgen. Ausgenommen sind: Militärdienst, von Gerichten verhängte Arbeitsstrafen und „übliche Bürgerpflichten“ (z.B. Kehrpflicht).

2. Vereinigungsfreiheit
Aus dem Jahr 1948 stammt das Recht für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Organisationen zu bilden – zum Beispiel Gewerkschaften.

3. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte oder Bewerber nicht benachteiligen, weil sie Mitglieder einer Gewerkschaft sind. Scheingewerkschaften, die von Arbeitgebern abhängig sind, dürfen die Arbeit regulärer Gewerkschaften nicht behindern (beschlossen 1949).

4. Gleichheit des Entgelts
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Frauen und Männer sollen für „gleichwertige Arbeit“ auch in gleicher Höhe entlohnt werden. Die ILO-Staaten verpflichten sich, diesen Grundsatz „zu fördern und sicherzustellen“ (beschlossen 1951).

5. Abschaffung der Zwangsarbeit
Verschärfung des Übereinkommens von 1930. Die Staaten verpflichten sich, Zwangsarbeit „in keiner Form zu verwenden“ (1957).

6. Diskriminierungsverbot
Auf den Arbeitsmarkt darf es keine Diskriminierung geben – weder aufgrund der Hautfarbe noch aufgrund von Geschlecht, Glaube, politischer Meinung, Nationalität, sozialer Herkunft (1958).

7. Kinderarbeit
Kinderarbeit ist abzuschaffen. Jugendliche dürfen erst arbeiten, wenn ihre „volle körperliche und geistige Entwicklung gesichert ist“ – frühestens mit 14 Jahren (1973).

8. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
1999 befasste sich die ILO erneut mit Kinderarbeit: Die Staaten verpflichteten sich, „unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden.“

Die USA drücken sich

Die ILO-Kernarbeitsnormen bieten ein Grundgerüst für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Das Problem: Manche ILO-Mitgliedsstaaten lassen sich mit der ttip_ig-metallRatifizierung der Abkommen viel Zeit. Deutschland hat das Übereinkommen 29 (Beseitigung der Zwangsarbeit) aus dem Jahr 1930 erst 1956 völkerrechtlich bindend verabschiedet.

Heute tun sich die USA negativ hervor: Sie haben sechs der acht Kernnormen nicht ratifiziert – obwohl die meisten schon vor Jahrzehnten beschlossen wurden. Darunter sind auch Konventionen, die elementare Arbeitnehmerrechte garantieren, wie etwa die Bildung von Gewerkschaften (Übereinkommen 87 und 98).

Für die IG Metall ist die Ratifizierung dieser Normen eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen mit den USA.

 

Transpazifisches Freihandels­abkommen vorerst gescheitert

Handelsblatt
01.08.2015

TPP-VERHANDLUNGEN
Mega-Freihandelsabkommen vorerst gescheitert

Es fehlten die letzten zwei Prozent: Die zwölf Pazifikanrainer haben sich nach tagelangen Verhandlungen mit den USA nicht auf ein Abkommen einigen können. Besonders für US-Präsident Obama ist das ein herber Rückschlag.

Trans Pacific PartnershipBangkok. Die Anstrengungen und die Hoffnungen auf einen Abschluss waren groß: Insgesamt 650 Delegierte schickten die Regierungen zu den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Trans-Pacific Partnership (TPP) in Hawaii. 150 Journalisten reisten an, um über ein Ereignis zu berichten, dass die Weltwirtschaft verändern sollte.

Dabei gaben sich die Minister betont lässig. Im Luxushotel auf der Insel Maui, wo sie sich seit Dienstag verschanzten, posierten sie auf Fotos in Freizeitklamotten und mit Hemd aus der Hose. Doch in den Verhandlungen ging es alles andere als entspannt zu. Am Ende reisten die Delegierten ab, ohne eine Einigung erzielt zu haben.

Zum Artikel

Kommentar Wassertisch: Vorsicht: Wenn TPP als transpazifisches Pendant zum TTIP-Abkommen vorerst gescheitert bzw. vertagt ist, bedeutet das noch lange nicht, dass auch TTIP scheitert. Das Gegenteil könnte der Fall sein, dass nämlich die TTIP – Verhandlungen mit noch größerer Energie weiterverfolgt werden, um diese Scharte auszuwetzen. Deshalb unbedingt vormerken: Zentrale Demonstration »Stop TTIP CETA« am 10. Okt. in Berlin

 

Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA: Bulgarien hat als 18. Land das Quorum erreicht

bulgarienStand 23.07.2015

In 18. europäischen Ländern wurde das Quorum erreicht.

500 Organisationen umfasst das Bündnis gegen TTIP, CETA und TiSA

Mehr als 2.3 Millionen EuropäerInnen haben bislang die Europäische Bürgerinitiative unterzeichnet

Offener Brief: Europäisches Parlament soll TTIP stoppen

06. Juli 2015

Vor der Resolution: 480 Stop TTIP-Organisationen wenden sich an EU-Parlamentarier

Stop TTIP Stop CETAWenige Tage bevor sich das Europäische Parlament nach dem Eklat am 10. Juni erneut mit TTIP befasst, ruft das 480 Organisationen starke europaweite Bündnis Stop TTIP in einem offenen Brief die EU-Parlaments-Mitglieder auf, den Widerstand aus der Zivilgesellschaft gegen die Freihandelsabkommen ernst zu nehmen. Sämtliche EP-Mitglieder haben heute (6. Juli) den folgenden Brief in der eigenen Landessprache erhalten, der von den Stop TTIP-Organisationen im jeweiligen Mitgliedstaat unterzeichnet wurde. Die deutsche Fassung im Wortlaut:

Sehr geehrte/r Herr/Frau Abgeordnete/r,

wir schreiben Ihnen mit Blick auf die kurz bevorstehende Abstimmung im Europäischen Parlament über den Initiativbericht zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP. Wir begrüßen, dass das Europäische Parlament sich seinen Standpunkt zu TTIP bilden will, sowie die Rolle, die das Parlament in der öffentlichen demokratischen Debatte spielt. Wir appellieren jedoch an alle Mitglieder des Europäischen Parlaments den wachsenden Widerstand der europäischen BürgerInnen in dieser Frage ernst zu nehmen und sich daher auf eine starke Resolution zu verständigen, die TTIP auf Basis des bestehenden Verhandlungsmandats klar ablehnt. In jedem Fall fordern wir Sie auf, die starke Kritik an ISDS sowohl in der öffentlichen Debatte als auch in der Konsultation der Europäischen Kommission ernst zu nehmen und ISDS in jeglicher Form abzulehnen.

Wir, die Unterzeichner repräsentieren 480 Organisationen aus ganz Europa, darunter 122 aus Deutschland. Unser Bündnis umfasst Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Umweltschutz, Gesundheit, Bürgerrechte, Landwirtschaft, Konsumenten, Tierschutz, soziale und Arbeitnehmerstandards, digitale Bürgerrechte und öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Wasserversorgung und das Gesundheitswesen einsetzen.

In den vergangenen acht Monaten haben wir mehr als 2,3 Millionen Unterschriften gegen den Abschluss des TTIP und die Ratifizierung des CETA-Abkommens mit Kanada gesammelt. Damit ist Stop TTIP schon jetzt die größte Europäische Bürgerinitiative, die es bisher gab. Wir wollen TTIP und CETA verhindern, da sie diverse kritische Punkte wie Investor-Staat-Schiedsverfahren und Regelungen zur regulatorischen Kooperation enthalten, die Demokratie und Rechtsstaat aushöhlen. Wir wollen verhindern, dass in intransparenten Verhandlungen Arbeits-, Sozial-, Umwelt-, Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards gesenkt sowie öffentliche Dienstleistungen (z. B. Wasserversorgung) und Kulturgüter dereguliert werden.

Mit freundlichen Grüßen,

[Alle Organisationen aus Deutschland], stellvertretend für 480 Organisationen des europaweiten Stop-TTIP Bündnisses.

 

Stop TTIP ist ein europaweites Bündnis, das sich zusammengefunden hat, um eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) über TTIP und CETA durchzuführen. Wir beantragten die Zulassung als EBI am 15. Juli 2014. Am 11. September 2014 lehnte die Europäische Kommission diese ab, basierend auf Argumenten, die wir für rechtsfehlerhaft halten. Daher fechten wir die Entscheidung der Kommission beim Europäischen Gerichtshof an und führen unsere EBI in der Zwischenzeit auf selbstorganisierter Basis durch. Weitere Informationen finden Sie unter https://stop-ttip.org/de/ueber_die_ebi/

Kontakt:

Presse-Team Stop TTIP, press@stop-ttip.org, Tel.: +49 30/420 823 79, Mobil: +49 178/816 3017

– See more at: http://www.mehr-demokratie.de/6033.html?&tx_ttnews%5BbackPid%5D=5859&tx_ttnews%5Btt_news%5D=16371&cHash=e618fd5d57ed2a3336d640802ae0bcba#sthash.fZKyGBm8.dpuf

Zum Brief

Why governments should reject investment arbitration in TTIP

TNI
26.06.2015

Why governments should reject investment arbitration in TTIP

Central and Eastern European (CEE) countries find themselves at a crossroad regarding their investment protection policies with the US. This briefing provides evidence that shows that including investment arbitration in the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) will worsen the capacity for CEE governments to regulate.
tni-broschüre

Zur Broschüre (pdf)

Die mitteleuropäischen und osteuropäischen Staaten (CEE) stehen an einem Scheideweg, was ihre Investitionsschutzpolitik mit den USA betrifft. Dieses Papier weist nach, dass die Einbeziehung von Investitions-Schiedsgerichten in das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP die Fähigkeiten von CEE-Regierungen, Regulierungen durchzuführen, verschlechtern würde.

Die meisten Politiker und Europa-Abgeordneten aus den mittel- und osteuropäischen Ländern (CEE) haben bisher die Einbeziehung von Investitions-Schiedsgerichten in das TTIP Freihandelsabkommen unterstützt aufgrund der Überlegung, dass Investitions-Abkommen bereits existieren und dass diese zu einer Zunahme von Investitionen führen würden. Es deuten jedoch Anzeichen darauf hin, dass ein TTIP, das Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS) enthält, seine Versprechen nicht wird einlösen können und dass sich die Möglichkeiten von CEE-Regierungen verschlechtern würden, noch Regulierungen durchzuführen:

  1. Es gibt keinen empirischen Hinweis dafür, dass ISDS innerhalb von TTIP mehr direkte Investitionen aus den USA anlocken könnte.
  2. Während existierende bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) zwischen den Vereinigten Staaten und CEE Staaten jederzeit aufgekündigt werden können, würde die Unterzeichnung von TTIP die CEE Länder darauf festlegen, den US-Investoren umfangreiche Rechte auf unbestimmte Zeit zu gewähren.
  3. ISDS innerhalb von TTIP zu unterzeichnen, würde wahrscheinlich zu einer Welle von Verfahren durch US Investoren führen, Regierungen wegen regulatorischer Maßnahmen vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen.
  4. Die „Reform“-Vorschläge der europäischen Union für ISDS ändern nichts am Investitionsschutz-Regime für Investoren und erweitern auch nicht den Spielraum von Regierungen für Regulierungen.
  5. Die Existenz von bilateralen Investitionsschutzabkommen innerhalb von Europa rechtfertigt es nicht, dass ISDS in das TTIP-Abkommen integriert werden soll.
  6. Die bestehenden BITs mit den Vereinigten Staaten wurden zu einer anderen Zeit unterzeichnet und unter ganz anderen Umständen als heute. Anstatt die damaligen Verpflichtungen zu einem mangelhaften ISDS-System zu erneuern, indem sie TTIP abschließen, sollten sich die CEE Regierungen der wachsenden Zahl von Ländern anschließen, die ihre Investment-Politik überdenken.

(Übersetzung: Wassertisch)

 

TTIP und die Auswirkungen auf unser Bildungssystem

Huffingtonpost
16.06.2015

TTIP und die Auswirkungen auf unser Bildungssystem
Jonas Ronellenfitsch

„Sollte der Bildungssektor tatsächlich in das deutsch-amerikanische Freihandelsabkommen aufgenommen werden, hätte dies drei wesentliche Auswirkungen: […]“ unter anderem das Ende der Volkshochschulen

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Demo gegen TiSA und TTIP

Foto: kritisches-netzwerk.de

Gute Nachricht: DGB schließt sich Freihandelsgegnern an

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Handelsblatt
10.06.2015
DGB
„Stop TTIP“. DGB schließt sich Freihandelsgegnern an
Der deutsche Gewerkschaftsbund sieht Arbeitnehmerrechte durch das geplante Freihandelsabkommen gefährdet. Deshalb schließe sich deStop TTIPr DGB dem Bündnis „Stop TTIP“ an, so eine Sprecherin gegenüber dem Handelsblatt.

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Der Berliner Wassertisch freut sich über diesen wichtigen Bündnispartner. Nun müssen die Genossen von der SPD darüber nachdenken, wen sie eigentlich noch mit ihrer Pro-TTIP/CETA-Position vertreten.

Hier die Original-Pressemitteilung des DGB von heute:
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DGB beteiligt sich an Demonstration für gerechten Welthandel

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist dem Trägerkreis beigetreten, der die geplante Demonstration „TTIP & CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ am 10. Oktober 2015 in Berlin organisiert. Der Aufruf des Trägerkreises im Wortlaut:

Im Herbst 2015 tritt die Auseinandersetzung um die Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA in die heiße Phase. Beide Abkommen drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben und auszuhebeln.

Es ist höchste Zeit, unseren Protest gegen die Abkommen auf die Straße zu tragen!

Wir treten gemeinsam für eine Handels- und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere

  • Demokratie und Rechtsstaat erhalten sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen gewährleisten und auch für die Zukunft sichern,
  • nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt respektieren und stärken sowie
  • die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern sowie Verantwortung und Rechenschaftspflichten von Unternehmen weltweit festschreiben

Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Doch TTIP und CETA gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderrechte für Investoren und Investor-Staats-Schiedsverfahren gefährden parlamentarische Handlungsfreiheiten. TTIP und CETA setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken internationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft. TTIP und CETA grenzen die Länder des globalen Südens aus statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen.
ttip-demo
Wir treten daher für internationale Abkommen ein, die

  • Umwelt-, Sozial-, Daten- und Verbraucherschutzstandards erhöhen, statt sie zu senken oder auszuhebeln;
  • Arbeitsstandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreiben, statt sie auszuhöhlen;
  • öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken, statt sie zu schwächen;
  • kulturelle Vielfalt und öffentliche Bildungsangebote fördern, statt sie als Handelshemmnis zu betrachten;
  • bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen, statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern;
  • die Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen, statt sie zu vergrößern;
  • global ausgerichtet sind statt die Mehrheit der Menschen auszugrenzen und
  • transparent und offen verhandelt werden statt geheim und in Hinterzimmern.

Hierfür gehen wir am Samstag, 10. Oktober in Berlin auf die Straße. Demonstrieren Sie mit!
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Mehr Informationen auf www.ttip-demo.de und www.dgb.de

 

Zivilgesellschaftlicher Druck wirkt – Europaparlament verschiebt TTIP-Resolution!

 Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar

Pressemitteilung vom Bündnis „TTIP unfairhandelbar“

Zivilgesellschaftlicher Druck wirkt – Europaparlament verschiebt TTIP-Resolution!

Strasbourg/Berlin, 10.06.2015: TTIP-KritikerInnen zeigen sich erleichtert über das vorläufige Scheitern einer TTIP-freundlichen Resolution im Europäischen Parlament. Sie kündigen weitere Proteste an und fordern die Europaabgeordneten zu einem Kurswechsel beim transatlantischen Freihandelsabkommen auf.

Monatelang vorbereitet, wurde die für heute angekündigte Abstimmung des Europäischen Parlaments über die TTIP-Resolution in letzter Minute vertagt. Zankapfel waren die umstrittenen Konzernklagerechte (ISDS). So konnten sich Sozialdemokraten und Konservative auf keinen Kompromiss einigen, der Konzernklagerechte in TTIP zumindest einschränkt. Zuletzt konnten die Sozialdemokraten sich keiner Mehrheit für den weichgeklopften Kompromissvorschlag mehr sicher sein, da in den eigenen Reihen immer mehr Abgeordnete für eine grundsätzlichere Ablehnung von ISDS plädieren.

Alessa Hartmann, Handelsexpertin von PowerShift sagt dazu: „Die TTIP-Resolution ist vorläufig gescheitert, weil Sozialdemokraten und Konservative sich angesichts unseres starken öffentlichen Drucks nicht auf eine Wischiwaschi-Formulierung zu den Investor-Staat-Schiedsgerichten einigen konnten. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das Europaparlament muss das gefährliche Projekt TTIP und die darin vorgesehene Paralleljustiz für Konzerne klar ablehnen. Die Konservativen im Parlament beharren jedoch stur auf den Sonderklagerechten für Investoren und unterlaufen so Rechtstaat und Demokratie. Falls sich Sozialdemokraten hier in den nächsten Wochen auf einen Deal einlassen, verlieren sie jeden Rest an politischer Glaubwürdigkeit.“

Nelly Grotefendt, Koordinatorin des deutschen zivilgesellschaftlichen Bündnisses TTIPunfairHandelbar meint weiter: „Leider fehlten in der TTIP-Resolution jegliche Ansätze einer fairen und demokratischen Handelspolitik, Transparenzauflagen oder Konzernpflichten. Wir fordern die Sozialdemokraten auf, auch in Zukunft nicht nachzugeben und ein starkes Signal im Sinne der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu senden. Vertagen ist gut, aber nun muss TTIP endgültig gekippt werden!“
Kontakt und weitere Informationen:
Alessa Hartmann, PowerShift
Email: alessa.hartmann@power-shift.de
Mobil: +49 (0) 177 3013 153

Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung / TTIPunfairHandelbar
Email: grotefendt@forumue.de
Mobil:+49 (0) 176 800 35462

Peter Fuchs, PowerShift
Email: peter.fuchs@power-shift.de
Mobil: +49 (0) 177 6339 400

Zur Pressemitteilung
 

weitere Details zu den Vorgängen im EU-Parlament:
Sven Giegold: Demokratischer Skandal: Martin Schulz unterdrückt Debatte zu TTIP
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weitere Details zu den Vorgängen im Europa-Parlament“]Überraschend hat das Europaparlament die Abstimmung und Debatte über TTIP verschoben. Die angereiste Handelskommissarin Malmström musst nach einer aufgeregten Debatte über die Tagesordnung wieder abreisen. Das Plenum des Europaparlaments stellt zur „key debate“ die Arbeit ein. Auf Vorschlag von Parlamentspräsident Martin Schulz stimmte das Parlament mit den Stimmen von Konservativen, Liberalen und Rechtskonservativen mit 183:181 Stimmen für die Verschiebung der Debatte. Damit nimmt die Mehrheit des Europaparlaments erneut allen Abgeordneten die Chance, ein Kernthema der EU auch nur im Plenum zu diskutieren. Vor einigen Wochen war eine Debatte zur aktuellen Griechenlandkrise an Konservativen und Linken gescheitert.

Dies kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:
Der Tumult um TTIP im EU-Parlament ist ein Etappensieg für die Bürger.
Sie haben in den letzten Monaten die größte Europäische Bürgerbewegung des Jahrzehnts auf die Straße gebracht. Das Verhalten von Martin Schulz ist höchst fragwürdig: Es war allein seine Entscheidung, die Abstimmung abzusagen. Ebenso war es allein seine Entscheidung, selbst über das Stattfinden der Debatte zu TTIP abzustimmen zu lassen.

Aus Sicht eines neutralen Parlamentspräsidenten ist für mich nachvollziehbar, dass er die Abstimmung selbst verschoben hat. So hat der Handelsauschuss die Chance, eine Mehrheit für TTIP zu finden, obwohl ich das politisch ablehne. Es ist aber ein demokratischer Skandal, die gesellschaftlich wichtige Parlamentsdebatte über TTIP zu unterdrücken. Diese Debatte interessiert die Bürger in Europa. Der einzige Grund für die Absage der Debatte ist, dass die Große Koalition ihre Zerrissenheit nicht vor laufenden Kameras zur Schau stellen wollte.
Weder mit noch ohne private Schiedsgerichte gibt es eine stabile Mehrheit für TTIP, mal sind die Sozialdemokraten dagegen, mal die Konservativen. Die Sozialdemokraten müssen sich jetzt zwischen dem Bruch mit den Konservativen oder dem Bruch mit den Bürgern bei TTIP entscheiden. Der faule Kompromiss für private Schiedsgerichte aus der Abstimmung im Handelsausschuss bleibt unakzeptabel.

So ging die Abstimmung über die Verschiebung der Debatte aus: Viele waren um 8 Uhr morgens abwesend. Grüne, Linke, EFDD gegen die Verschiebung. Konservative, Liberale und Rechtskonservative dagegen.
Sozialdemokraten gegen die Verschiebung bei vielen Enthaltungen. Hätten alle anwesenden SPD-Abgeordneten gegen die Absage gestimmt, statt sich zu enthalten, wäre sie nicht abgesagt worden.

Wer wie abgestimmt hat, finden Sie hier:
http://www.sven-giegold.de/wp-content/uploads/2015/06/P8_PV201506-10RCV_XC.pdf

[http://www.votewatch.eu/en/term8-postponement-of-the-debate-on-ttip-proposal-for-a-decision-vote-decision.html]

Hintergründe zur Abstimmung im Handelsausschuss:
http://www.sven-giegold.de/2015/bernd-lange-spd-stimmen-fuer-private-schiedsgerichte-in-ttip/

Link, um diese Information auf twitter/facebook zu verbreiten:
http://www.sven-giegold.de/2015/demokratischer-skandal-martin-schulz-unterdrueckt-debatte-zu-ttip/
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Sven Giegold MdEP
Ich freue mich über Unterstützung auf facebook & twitter:
facebook: https://www.facebook.com/sven.giegold
twitter: https://twitter.com/sven_giegold
Homepage: http://www.sven-giegold.de

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Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Facebookeintrag des EU-Abgeordneten Michel Reimon:
„Heute morgen hat das Europaparlament darüber abgestimmt, ob es heute überhaupt eine TTIP-Debatte gibt. Mit 183:181 Stimmen wurde die Debatte verschoben. Ich habe die Abstimmung verweigert. Das möchte ich hier transparent machen.“
Mehr unter: https://www.facebook.com/michel.reimon/posts/10206712257915709?pnref=story

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Das Bündnis TTIP Unfairhandelbar hat ein paar Hintergrundinfos zusammengestellt:

  • Schulz hat sich auf Regelung 175 berufen und die Resolution an den INTA (Handelsausschuss) zurückgegeben. Die Resolution soll dort aber nicht wieder komplett aufgemacht werden. Es geht wohl nur darum die Anzahl der Amendments zu bestätigen. Lange (INTA-Ausschussvorsitzender) hat gestern nachmittag wohl auch gesagt, dass dies nicht im INTA nächsten Montag besprochen werden soll. Wahrscheinlich will er damit Zeit schinden, denn es nimmt eigentlich nicht viel Zeit/Aufwand in Anspruch die Zahl der Amendments zu bestätigen.
  • Offizieller Grund der Verschiebung der Abstimmung ist die angeblich hohe Anzahl der Amendments. Das ist aber Quatsch, es gibt 116 Amendments und das ist wohl absolut machbar, technisch war dafür alles bereit und in den vergangenen Tagen hatte sich auch keine der Gruppen über die Anzahl beschwert oder dies als Problem gesehen.
  • Der eigentliche Grund für die Verschiebung ist Zeit zu schinden. Die TTIP-Befürworter (Malmström, EPP, ECR, ALDE und Teile der S&D) hatten befürchtet, dass tatsächlich einige der roten Linien (z.B. kein ISDS) durchgesetzt worden wären. Eventuell hätten dann mehrere Fraktionen gegen die Annahme der Resolution als Ganzes gestimmt. Das wollte die S&D wiederum unbedingt verhindern, da dies eine herbe Niederlage (auch persönlich für Lange) bedeutet hätte, wenn es am Ende gar keine Resolution gegeben hätte.
  • In der nun verbliebenen Zeit wollen die Akteure neue Kompromisse schmieden und auch eine Spaltung ihrer Gruppe verhindern. Dies betrifft die S&D, die in der Frage ISDS extrem gespalten ist. Viele S&Dler hätten das Amendment 27 unterstützt, das ISDS komplett ablehnt und nicht die von Lange et al vorgegebene Kompromiss/Reformlinie 115 (115 war den Konservativen übrigens wohl nicht ISDS-freundlich genug, deshalb war nicht mal dieser Kompromiss klar)
  • Einen neuen Termin für eine Abstimmung gibt es noch nicht, diese könnte im Juli oder im September stattfinden.

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Privatisierung der Wasserversorgung durch TTIP/CETA/TiSA. Christa Hecht (AöW) schreibt den Abgeordneten des EU-Parlaments

Brief vom 4. Juni 2014AöW e.V.

AöW zu den INTA-Empfehlungen über einen EP-Bericht zu den TTIP-Verhandlungen [A8-0175/2015 v. 01.06.2015] :

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

aus dem Verfahrensgang für das Europäische Parlament können wir ersehen, dass Sie sich mit den o.g. Empfehlungen über die laufenden TTIP-Verhandlungen befassen und am 10. Juni 2015 im Plenum über einen EP-Bericht (sogenannte „Resolution“) abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft wenden wir uns an Sie. Wir möchten Ihnen hierzu kurze Hinweise geben und bitten um Unterstützung der Belange der Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das gerade keine Handelsware ist.

Im Einzelnen zum konsolidierten INTA-Berichtsentwurf vom 01.06.2015 [Dok-Nr. A8-0175/2015] :
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“zur Fortsetzung des Briefs“]
Hybridlisten-Ansatz [Punkt 1.(b).(v)]
In den Empfehlungen zum Marktzugang für Dienstleistungen erachten wir den Hybridlisten-Ansatz nach wie vor für nicht ausreichend zur Absicherung des Gemeinwohls. Erforderlich ist nach unserer Ansicht eine ausdrückliche Ablehnung des Negativlisten-Ansatzes und die Forderung nach einem Positivlisten-Ansatz sowohl für den Marktzugang als auch für die Inländerbehandlung.
Wir befürchten mit einer Negativliste für die Inländerbehandlung als Auswirkung eine Verstärkung von Privatisierung und Liberalisierung im Wassersektor. Dies gilt selbst dann, wenn einige Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche der Wasserwirtschaft aus den Verpflichtungen zur Inländerbehandlung ausdrücklich herausnehmen. Solange nicht alle Mitgliedstaaten diesen Vorbehalt haben, kann bei einer solchen Negativliste über die Regelungen im Freihandelsabkommen durch die Hintertür Liberalisierung- und Privatisierung erwirkt werden und eine solche Ausnahme in einzelnen Mitgliedstaaten ausgehebelt werden.

Stillstands- und Ratchet-Klauseln [Punkt 1.(b).(v)]
Zu den Stillstands- und Ratchet-Klauseln weisen wir darauf hin, dass diese nicht nur den Entscheidungsspielraum von Kommunen für Rekommunalisierungen einschränken, sondern solche Entscheidungen von vornherein möglicherweise ausschließen. Dies gilt selbst dann, wenn wie in dem Berichtsentwurf die Stillstands- und Ratchet-Klauseln auf die Nichtdiskriminierung beschränkt sind. Mit diesen Klauseln können insbesondere zukünftige restriktive Privatisierungsbedingungen verhindert werden. Auch die kommunale Entscheidung, eine Privatisierung rückgängig zu machen und zu rekommunalisieren, könnte als Diskriminierung ausgelegt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips hin.
Daneben schränken die Stillstands- und Ratchet-Klauseln die zukünftige Entwicklung kommunaler Daseinsvorsorge sowie die kommunale Organisations- und Gestaltungsfreiheit ein. Dem steht u.a. aber Artikel 345 AEUV, wonach die Eigentumsordnungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt gelassen werden, entgegen.

Gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer [Punkt 1.(b).(vii)]
Die gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer vom 20.03.2015 zu öffentlichen Dienstleistungen zerstreut unsere Bedenken gerade nicht, dass öffentliche Dienste von den Freihandelsabkommen betroffen sein könnten und damit eine Kommerzialisierung öffentlicher Aufgaben eintreten könnte bei der das Gemeinwohl in den Hintergrund rückt.
Insoweit sollte in dem Bericht des EP ausdrücklich und deutlich ein wirksamer Ausschluss der „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ und „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ aus dem TTIP gefordert werden. Auch sollte in der Empfehlung formuliert werden, dass dabei die Mitgliedstaaten und die Kommunen einen weiten Spielraum haben, der nicht lediglich in „Ausnahmeregelungen“ für öffentliche Dienstleistungen besteht, sondern durch primäre Absicherung öffentlicher Verantwortung für solche (kommunalen) Angelegenheiten im Interesse der Bürger.

Staatliche Unternehmen [Punkt 1.(b).(xv)]
Wir erachten die Formulierung „to ensure that private companies can compete fairly with state-owned or state-controlled companies;“ zu staatlichen und staatlich kontrollierten Unternehmen in Punkt 1.(b).(xv) äußerst kritisch. Sie bedeutet, dass private Unternehmen uneingeschränkt mit staatlichen Unternehmen in Wettbewerb treten können sollen. Für Bereiche, in denen ein Wettbewerb aber der Aufgabenerbringung mehr schaden als nutzen kann. Für den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ finden sich in dieser Empfehlung keine Ausnahmen, obwohl gerade solche in Art. 106 Abs. 2 AEUV für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ festgelegt sind. Ohne den Bezug auf Art. 106 Abs. 2 AEUV bedeutet dies für solche Dienstleistungen die Liberalisierung und damit die Öffnung für den Wettbewerb. Davon wäre sogar die Wasserversorgung betroffen.
Mit dieser Formulierung wird der gesamteuropäische Konsens, wie er sich im Vertrag von Lissabon und in den AEUV findet, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge eine besondere vom Wettbewerb auszunehmende Bedeutung für das Gemeinwohl und für wirtschaftliche Stabilität haben, unterlaufen. Auch die Beteuerungen der EU-Verhandlungsführer, dass es in den Freihandelsabkommen gerade nicht um Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Aufgaben gehe, werden dadurch in Frage gestellt. Damit wird ein Einfallstor für den Privatsektor in den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ erschaffen. Das bestätigt unsere Befürchtungen über die Auswirkungen der Freihandelsabkommen.

Bei Ihrer Resolution sollte aber berücksichtigt werden, dass in der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ rund 1,9 Mio. EU-Bürger und über 1,3 Mio. aus Deutschland den Appell „Wasser ist ein Öffentliches Gut und keine Handelsware“ unterstützt haben und unter anderem gefordert haben: „Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.“

Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten [Punkt 1.(b).(xxi)]
Die Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten sehen wir kritisch. Eine Übereinstimmung („compliance“) mit den neuen EU-Vergaberichtlinien, wie im Berichtsentwurf formuliert, erachten wir für nicht ausreichend. Wir befürchten vielmehr weitreichende Sonder-Vergaberegeln für Investoren aus den USA, die einerseits neue Konstruktionen im Bereich PPP (Public Private Partnerschaft) ermöglichen, zum anderen aber die Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit oder vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfte (bzw. Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit) erschweren. Wir bitten zu den Regeln zum Vergaberecht, einschließlich der über Konzessionen, ausdrücklich zu fordern, nicht über das bestehende EU-Vergaberechtsregime hinauszugehen und deren einzelstaatliche Umsetzung ausdrücklich anzuerkennen.

„Regulatorische Zusammenarbeit“ [Punkt 1.(c).]
Große Bedenken haben wir auch bezüglich des geplanten Verfahrens einer „Regulatorischen Zusammenarbeit“. Wir befürchten, dass damit kommerzielle Interessen und die Kosten von Regulierungen in den Vordergrund rücken, Gesichtspunkte wie Gemeinwohl, Gesundheits- und Umweltschutz jedoch dabei in den Hintergrund geraten. Dadurch können sich negative Auswirkungen für die Umwelt, den Gewässerschutz und letztlich auch für die Wasserversorgung ergeben.

Exploration und Nutzung von Energiequellen [Punkt 1.(d).(viii)]
Hinsichtlich der Exploration und Nutzung von Energiequellen begrüßen wir die Forderung, wonach jeder Partner die Exploration und Nutzung von Energiequellen selbst regeln kann. Wir weisen dabei ausdrücklich auch darauf hin, dass dies das Recht beinhalten sollte, für bestehende Erlaubnisse oder Genehmigungen zusätzliche Anforderungen zu regeln, wie z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder die Nachholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus [Punkt 1.(d).(xiii bis xv)]
Zum Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Entscheidungen von rein öffentlichen Unternehmen in kommunaler Hand Gegenstand von ISDS-Verfahren sein können. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme zur Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Insbesondere im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das Subsidiaritätsprinzip lehnen wir Sonderrechte und ISDS-Verfahren in diesem Bereich entschieden ab.

Unsere Hinweise gelten entsprechend auch für CETA, TISA und alle weiteren Abkommen.
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Zusammenfassend möchten wir bemerken, dass das EU-Parlament mit dieser sogenannten Resolution hinter den bisherigen Diskussionen und Erwartungen weit zurück bleibt.

Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83

Zum Brief

Bundeswirtschaftsminister Gabriel glaubt nicht an Zustimmung zu TTIP, wenn die Kultur gefährdet wird

Bundeswirtschaftsminister Gabriel glaubt nicht an Zustimmung zu TTIP, wenn die Kultur gefährdet wirdKulturrat

 

Kulturrat: Wir werden Sigmar Gabriel beim Wort nehmen und erwarten jetzt Taten

 

Berlin, den 21.05.2015. Heute am internationalen Tag der kulturellen Vielfalt finden in verschiedenen Städten Aktionen unter dem Motto „Kultur braucht kein TTIP“ statt. Das Kulturmagazin „Kulturzeit“ (3sat) strahlt bereits seit Montag dieser Woche in jeder Sendung einen Beitrag zum Thema TTIP und Kultur aus. Gestern Abend wurde Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf den Kulturbereich befragt.
Er versuchte in der Sendung die Bedenken aus dem Kulturbereich zu zerstreuen und machte gleich zwei Mal deutlich, dass es sich eine Zustimmung des Deutschen Bundestags und auch der Französischen Nationalversammlung zu TTIP nicht vorstellen könne, wenn die Kultur nicht ausreichend gesichert ist. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB sagte im Kulturzeit-Interview: Wenn wir den Eindruck haben, die Texte sind nicht gut genug, die Kultur ist nicht gut genug geschützt, dürfen wir nicht zustimmen.

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Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Wir werden Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beim Wort nehmen. Es reicht allerdings nicht, die fertigen, kaum mehr änderbaren Texte zu lesen, sondern bereits jetzt müssen die Bundesregierung und die Europäische Kommission dafür Sorge tragen, dass sowohl die öffentlichen Kultureinrichtungen, die Institutionen der kulturellen Bildung als auch die Kulturwirtschaft einen ausreichenden Schutz erfahren und vor allem ihre Entwicklungsfähigkeit gerade auch im digitalen Raum über Jahrzehnte gesichert wird. Wir erwarten nach den Worten von Sigmar Gabriel jetzt Taten und fordern eine Offenlegung der Verhandlungstexte, um prüfen zu können wie der Schutz des Kultur- und Medienbereiches umgesetzt wird.“

 

  • Das Interview zum Nachsehen finden Sie hier.
  • Informationen zum Aktionstag finden Sie hier.

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Deutscher Kulturrat e.V.
Mohrenstr. 63
10117 Berlin
Telefon: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28 -11
E-Mail: o.zimmermann@kulturrat.de
Web: http://www.kulturrat.de
Zur Person: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=173&rubrik=1

Erinnerung:

Heute findet am internationalen Tag der kulturellen Vielfalt der Aktionstag „Tag gegen TTIP“ des Deutschen Kulturrates statt. In vielen Städten u.a. in Berlin, Bonn, Darmstadt, Fürstenfeldbruck, Gießen, Hamburg, Hildesheim, Karlsruhe, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mannheim, Mühldorf, Nürnberg, Saarbrücken, Wien und Wuppertal finden Aktionen, Diskussionen und Demonstrationen statt.

Tag gegen TTIP

TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union.

  • Vor dem Brandenburger Tor in Berlin werden Musiker und Sänger aus zehn Nationen zwischen 15.00 und 18.30 ihre Stimmen gegen TTIP erheben. Hier kann auch die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP und CETA durch eine Unterschrift unterstützt werden. Als Redner hat sich u.a. der Präsidenten des Deutschen Kulturrates, Prof. Christian Höppner, angesagt. Alle sind eingeladen am Brandenburger Tor mit dabei zu sein.
  • Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat Bundesweit zum „Tag gegen TTIP“ die Aktion „Buchhandel statt Freihandel“ gestartet.
  • Informationsveranstaltungen, Fachtagungen und Podiumsdiskussionen kann man u.a. in Berlin, Bonn und Hildesheim besuchen.
  • Zum Aktionstag erscheint außerdem ein umfangreiches Handbuch (274 Seiten) zu den Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf Kultur und Medien. 34 Autorinnen und Autoren beleuchten TTIP, CETA & Co. und ihre Wirkungen auf den Kulturbereich.
  • Auf der Aktionshomepage „Tag gegen TTIP“ erhält man tagesaktuell wichtige Informationen zu TTIP, CETA & Co.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Menschen wollen endlich wissen, ob TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, denn wirklich sinnvoll ist und welche Auswirkungen auf ihr Leben zu erwarten sind. Gerade der Kulturbereich ist sensibilisiert. Beim heutigen Aktionstag wird bundesweit informiert, diskutiert und protestiert. TTIP-Kritiker wie TTIP-Befürworter kommen zu Wort. TTIP schadet der kulturellen Vielfalt in Europa nachhaltig. Noch ist Zeit diesen Irrweg zu verlassen und vernünftige internationale Handelsvereinbarungen zu treffen, die die kulturelle Vielfalt nicht bedrohen und die den Menschen in den sogenannten Entwicklungsländern eine lebenswerte Zukunft eröffnen. Es geht also um viel, am heutigen Aktionstag und danach.“

Artikel hier
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Ein guter Tag für die Demokratie. FAST TRACK konnte verhindert werden

Deutsche Welle
12.05.2015

US-Demokraten brüskieren ihren Präsidenten bei TTIP

StopTTIP (Foto Uwe Hiksch)Nicht nur in Europa ist das geplante TTIP-Handelabkommen mit den USA umstritten. Auch in Washington gibt es Widerstand. Den bekam jetzt US-Präsident Obama zu spüren.

Zum Artikel

siehe auch Artikel von n-tv

 
Kommentar Wassertisch:
Fast Track hätte eine Ermächtigung für den Präsidenten bedeutet, die Verhandlungen über die aktuellen Freihandelsabkommen TPP und TTIP beschleunigen zu können. Damit hätte das Repäsentantenhaus seine Mitsprachemöglichkeit bei den Verhandlungen verloren. Dadurch wären in den USA die gleichen Verhältnisse geschaffen worden, die jetzt schon in Europa gelten: Die Abgeordneten des Europaparlaments können nämlich zu den fertig ausverhandelten Abkommen nur noch pauschal „ja“ oder „nein“ sagen.
Realistisch müssen wir aber auch sehen: Fast Track ist noch nicht vollständig vom Tisch. Mit der Entscheidung des Senats ist zunächst nur etwas Zeit gewonnen. Diese sollten wir in Europa nutzen, um den Widerstand gegen TTIP noch weiter zu vergrößern. Es gibt immer noch viele Menschen, die noch gar nichts oder zu wenig über CETA und TTIP wissen. Auch wenn wir schon bei stop-ttip.org unterschrieben haben: wir müssen den Schneeballeffekt hinkriegen und diese Menschen, Kollegen, Freunde, Hausärzte, Buchhändler usw. noch für Aktivitäten gegen die Abkommen gewinnen!

 

Investitionsgerichtshof? Genosse Gabriel und sein TTIP-Rohrkrepierer

TAZ
07.05.2015

Irrealpolitik à la Gabriel
Von Andreas Fischer-Lescano*

TTIP. Der Bundeswirtschaftsminister hatte eine Idee: die Einführung eines Investitionsgerichtshofs. Leider ist das ein ziemlicher Rohrkrepierer. Gabriels Vorschlag löst kein einziges der von TTIP-Kritikern benannten Probleme.

StopTTIP Berlin* lehrt öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Rechtstheorie an der Universität Bremen. Er ist Direktor des Zentrums für europäische Rechtspolitik

Zum Artikel

Kommentar Berliner Wassertisch: Das ist ein guter Einstimmungsartikel auf den nicht-öffentlichen Parteikonvent der SPD am 20. Juni, auf dem TTIP eine wichtige Rolle spielen wird. Derzeit befürchten wir, dass es Sigmar Gabriel („Mr. TTIP“) gelingen könnte, die SPD-Basis und -Delegierten auf seine PRO-TTIP-Seite zu ziehen. Darum müssen wir bis zum Konvent alles daran setzen, die SPD-GenossInnen zu informieren und sie davon zu überzeugen, sich gegen die UnFreihandelsabkommen TTIP, CETA und Co auszusprechen. Am 20. Juni selbst will unser Bündnis vom 18. April vor Ort zeigen, was wir von TTIP-CETA-TiSA und Co halten. Jede/r ist herzlich eingeladen mitzumachen! Immerhin geht es um unsere Demokratie!

Ort: Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin (Openstreetmap)
Zeit: 11-17 Uhr
Zum SPD-Parteikonvent siehe hier.