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250.000 demonstrieren in Berlin gegen TTIP, CETA und TiSA
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Zur Rolle der Medien:
Die Berichterstattung spielte die Zahl der TeilnehmerInnen herunter (hier war von 100.000 Teilnehmerinnen die Rede), und der Spiegel erzählte gar „Schauermärchen vom rechten Rand“.
Alexander Neubacher (Spiegel online): „Stoppt TTIP“-Demo: Schauermärchen vom rechten Rand.
„Doch bei den TTIP-Protesten sind die Rechten nicht Mitläufer, sondern heimliche Anführer. Die Geisteshaltung vieler Anti-TTIP-Aktivisten ist im Kern eine dumpf nationalistische. Offene Grenzen sind ihnen einen Gräuel, ob es nun um Menschen oder um Handelsbeziehungen geht. Die Kampagne gegen den Freihandel ist wie auf dem braunen Mist gewachsen.“
Dass es sich hier um eine Diffamierung der Demonstrierenden handelt, beweist die Studie vom ipb – Institut für Protest- und Bewegungsforschung. Die WissenschaftlerInnen stellten fest: „Ein Großteil der TTIP-Demonstrierenden positioniert sich politisch eindeutig links. Linke und Grüne hätten unter den Demonstrierenden eine komfortable absolute Mehrheit. Nur die wenigsten würden für eine Partei stimmen, die sich für die Fortführung der TTIP-Verhandlungen ausgesprochen hat. Nur ein sehr geringer Anteil ordnet sich politisch rechts ein und hat an Pegida-Demonstrationen teilgenommen. Die vereinzelt in der Medienberichterstattung geäußerte Vermutung, dass sich ein beträchtlicher Teil rechtsstehender Menschen in der Mobilisierung gegen TTIP und CETA beteiligt habe, kann auf Grundlage unserer Daten nicht bestätigt werden.„
Bezüglich Marginalisierung der Demo stellt die Studie fest:
„Angesichts der Größe der Demonstration bemerkenswert ist es allerdings auch, wie wenige Spuren der Protest in der medialen Öffentlichkeit hinterlassen hat. Zwar haben alle größeren Zeitungen und Nachrichtensendungen über die Demonstration berichtet, aber über die abgesehen von ihrer Größe wenig spektakuläre, friedlich und ohne Zwischenfälle verlaufene Demonstration wurde in den überregionalen Medien nicht ausführlich auf der Titelseite, sondern nur im Innenteil der Zeitungen berichtet.“ (S. 19)
Schon vor Erscheinen der Studie, nämlich am 14. Oktober, reagierte Petra Sorge (Cicero): TTIP-Demo in den Medien. War da was?
„Egal ob man für oder gegen TTIP ist: Das geplante Freihandelsabkommen verdient es, in den Medien diskutiert zu werden. Wird es aber nur unzureichend. Und, schlimmer: Wer gegen TTIP und CETA protestiert, droht in die rechte Ecke gestellt zu werden.“
Ebenso: 19. Oktober 2015 von Annette Sawatzki (Lobbycontrol): Diffamierung des TTIP-Protests: Einige Hinweise zu „heimlichen Anführern“
—
Im Ausland wurde über die Demo berichtet (vgl. bspw. Le Monde: A Berlin, des milliers de manifestants protestent contre le projet d’accord de libre-échange, 10.10.2015; The Guardian: Berlin anti-TTIP trade deal protest attracts hundreds of thousands, 10.10.2015)
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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat anlässlich der Großdemo eine TTIP-Werbeaktion gemacht. Dafür gab er Steuergelder in Höhe von 235.794 Euro aus. (vgl. Heise)
Die Politik war über die Größe der Demo überrascht. Sie macht allerdings weiter, als wäre nichts passiert.
Weiterer Bericht über die Demo: Pascal Beucker: Protest gegen Freihandelsabkommen. Links der Mitte. Wissenschaftler haben Anti-TTIP-Demonstranten befragt und herausgefunden: Die Mehrzahl ist hoch gebildet und protesterfahren. In: TAZ, 2.2.2016.
Die Studie vom Göttinger Institut für Demokratieforschung: „Stop-TTIP-Proteste in Deutschland“ (28.01.2016) ist hier als pdf downloadbar.
Neue Studie: Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten könnten TTIP und CETA zu Fall bringen
Mehr Demokratie e.V.
16.07.2015
Neue Studie: Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten könnten TTIP und CETA zu Fall bringen
Juli 16, 2015
Die Ratifizierung von CETA und die Verhandlungen zu TTIP gehen deutlich langsamer voran als ursprünglich geplant. Wie die heftigen Auseinandersetzungen im EU-Parlament um die TTIP-Resolution gezeigt haben, ist der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen die Abkommen immer erfolgreicher. Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“ hat eine Studie beim Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität Köln zur Ratifizierung von CETA und TTIP in den Mitgliedstaaten in Auftrag gegeben. Danach sind gibt es hohe Hürden für die Ratifizierung von TTIP: Denn in 27 von 28 EU-Mitgliedstaaten müssen voraussichtlich die nationalen Parlamente über die Handelsabkommen abstimmen. Zudem wäre in 14 EU-Mitgliedstaaten eine Volksabstimmung zu TTIP möglich.
Von Charlie Rutz und Anne Dänner
Studie von Dr. Anna Eschenbach: „Die Ratifizierungsprozesse in den EU-Mitgliedstaaten – Eine Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der Freihandelsabkommen TTIP und CETA“
Die Studie lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- TTIP und CETA müssen sehr wahrscheinlich auch in den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
- In allen EU-Mitgliedstaaten bis auf Malta müssten die Parlamente zustimmen und könnten demnach TTIP und CETA zu Fall bringen.
- In der Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten wären Volksabstimmungen möglich.
- Ob CETA und TTIP wie geplant ratifiziert werden können, ist viel unsicherer als die Befürworter/innen es darstellen.
1. Ratifizierung von CETA & TTIP in EU-Mitgliedstaaten: Warum ist das interessant?
- Völkerrechtliche Verträge wie die Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) können auf verschiedene Weise ratifiziert werden: Ein reines EU-Abkommen („EU only“) würde die Mitgliedstaaten nur über den Europäischen Rat beteiligen und lediglich die Zustimmung des Europäischen Parlamentes erfordern. Ein „gemischtes Abkommen“ hingegen müsste zusätzlich (mindestens in Teilen) von den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden.Nötig wird die Beteiligung der einzelnen Mitgliedsländer, wenn ein Abkommen Themen beinhaltet, für die die EU keine eigene Zuständigkeit besitzt. Sie ist dann auf die Mitgliedstaaten angewiesen, damit die Verpflichtungen aus diesen Abkommen eingehalten werden. Im Fall einer solchen “Kompetenzlücke” schließen die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam das Abkommen mit dem Vertragspartner.
- Es kann davon ausgegangen werden, dass TTIP, wahrscheinlich auch CETA, gemischte Abkommen sind: Laut EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sind CETA und TTIP „ziemlich wahrscheinlich“ gemischte Abkommen. Der EU-Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero ist der Auffassung, dass manche Elemente von TTIP über die EU-Kompetenz hinausgingen und deswegen einer Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten bedürften.Auch die deutsche Regierung geht davon aus, dass es sich um gemischte Abkommen handelt. Für CETA hat Prof. Dr. Franz C. Mayer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Studie erstellt, die zu dem Ergebnis kommt: CETA muss als gemischtes Abkommen geschlossen werden. Da TTIP noch weit umfangreicher ist, kann man davon ausgehen, dass dies auch für TTIP gilt.
- Vor diesem Hintergrund hat Dr. Anna Eschbach vom Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln die Ratifizierungsprozesse in den einzelnen Mitgliedstaaten untersucht. (Download der Studie)
2. Ratifizierung durch die Parlamente: Ein- oder Mehrkammernsysteme
- In allen EU-Mitgliedstaaten bis auf Malta ist ein parlamentarisches Zustimmungsverfahren nötig – die jeweiligen Landesverfassungen definieren die Voraussetzungen für das parlamentarische Zustimmungsverfahren und legen fest, welche Kammern des jeweiligen Parlaments an der Entscheidung beteiligt sind.
- In folgenden Staaten gibt es ein Einkammersystem: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Portugal, Schweden, Slowakei, Ungarn, Zypern.
- Durch zwei Parlamentskammern müssen CETA und TTIP in Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien, Tschechien. Großbritannien ist das einzige Land, in dem die Verträge mit der Queen sowie dem Ober- und dem Unterhaus drei Kammern passieren müssen.
3. Wo wären Volksabstimmungen zur Ratifizierung möglich?
- In der Hälfte aller Mitgliedstaaten wären Referenden über die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen grundsätzlich möglich: Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn, Großbritannien. Dabei müssen in den einzelnen Ländern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- In folgenden Ländern können Parlamente, Präsident/innen und/oder Regierungen Referenden auslösen: Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, Rumänien, Großbritannien.
- In folgenden Ländern kann die Bevölkerung selbst ein Referendum anstoßen:
Kroatien:
10 Prozent der Wahlberechtigten können vom Parlament ein Referendum verlangen.Litauen:
300.000 Bürger/innen können vom Parlament ein Referendum fordern.Slowakei:
Eine Frage kann u.a. durch Bürgerpetition als „von öffentlichem Interesse“ definiert werden, dann prüft das Verfassungsgericht, ob eine Abstimmung verfassungskonform wäre.Ungarn:
200.000 Wahlberechtigte oder 100.000 Wahlberechtigte und der/die Präsident/in können eine Volksabstimmung vorschlagenNiederlande:
300.000 Bürger/innen können seit Juli 2015 ein unverbindliches Referendum vom Parlament fordern.
4. Was fordert „Stop TTIP“?
- TTIP und CETA greifen tief in die Regulierungskompetenzen der Politik ein. Als völkerrechtliche Verträge engen sie die Entscheidungsspielräume der Parlamente ein, die Souveränität der Bürgerinnen und Bürger wird eingeschränkt. Das darf nicht geschehen.
- Wo Referenden zu CETA und TTIP möglich wären, sollten die Parlamente und Regierungen die Abkommen nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg beschließen.
- Auf EU-Ebene wäre das Mindeste, offizielle Europäische Bürgerinitiativen (EBI) zur Verhandlung völkerrechtlicher Verträge zu ermöglichen. Sowohl eine ablehnend formulierte EBI als auch eine EBI vor Abschluss völkerrechtlicher Verträge sollte zulässig sein. Genau das verweigerte die Europäische Kommission unserer EBI „Stop TTIP“ – deshalb klagen wir derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. (weitere Infos zur Klage gibt es hier…)
– See more here
Why governments should reject investment arbitration in TTIP
TNI
26.06.2015
Why governments should reject investment arbitration in TTIP
Central and Eastern European (CEE) countries find themselves at a crossroad regarding their investment protection policies with the US. This briefing provides evidence that shows that including investment arbitration in the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) will worsen the capacity for CEE governments to regulate.
Zur Broschüre (pdf)
Die mitteleuropäischen und osteuropäischen Staaten (CEE) stehen an einem Scheideweg, was ihre Investitionsschutzpolitik mit den USA betrifft. Dieses Papier weist nach, dass die Einbeziehung von Investitions-Schiedsgerichten in das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP die Fähigkeiten von CEE-Regierungen, Regulierungen durchzuführen, verschlechtern würde.
Die meisten Politiker und Europa-Abgeordneten aus den mittel- und osteuropäischen Ländern (CEE) haben bisher die Einbeziehung von Investitions-Schiedsgerichten in das TTIP Freihandelsabkommen unterstützt aufgrund der Überlegung, dass Investitions-Abkommen bereits existieren und dass diese zu einer Zunahme von Investitionen führen würden. Es deuten jedoch Anzeichen darauf hin, dass ein TTIP, das Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS) enthält, seine Versprechen nicht wird einlösen können und dass sich die Möglichkeiten von CEE-Regierungen verschlechtern würden, noch Regulierungen durchzuführen:
- Es gibt keinen empirischen Hinweis dafür, dass ISDS innerhalb von TTIP mehr direkte Investitionen aus den USA anlocken könnte.
- Während existierende bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) zwischen den Vereinigten Staaten und CEE Staaten jederzeit aufgekündigt werden können, würde die Unterzeichnung von TTIP die CEE Länder darauf festlegen, den US-Investoren umfangreiche Rechte auf unbestimmte Zeit zu gewähren.
- ISDS innerhalb von TTIP zu unterzeichnen, würde wahrscheinlich zu einer Welle von Verfahren durch US Investoren führen, Regierungen wegen regulatorischer Maßnahmen vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen.
- Die „Reform“-Vorschläge der europäischen Union für ISDS ändern nichts am Investitionsschutz-Regime für Investoren und erweitern auch nicht den Spielraum von Regierungen für Regulierungen.
- Die Existenz von bilateralen Investitionsschutzabkommen innerhalb von Europa rechtfertigt es nicht, dass ISDS in das TTIP-Abkommen integriert werden soll.
- Die bestehenden BITs mit den Vereinigten Staaten wurden zu einer anderen Zeit unterzeichnet und unter ganz anderen Umständen als heute. Anstatt die damaligen Verpflichtungen zu einem mangelhaften ISDS-System zu erneuern, indem sie TTIP abschließen, sollten sich die CEE Regierungen der wachsenden Zahl von Ländern anschließen, die ihre Investment-Politik überdenken.
(Übersetzung: Wassertisch)
Neue Broschüre: TTIP – Why the world should beware
RLS
Juni 2015
Globalisierung
TTIP – Why the World Should Beware (Warum die Welt auf der Hut sein sollte)
Working paper by Manuel Pérez-Rocha. In cooperation with IATP, IPS, FOCUS and TNI.
Brussels, June 2015
„The trade and investment partnership TTIP, which is currently being negotiated between the EU and the US, will affect the whole world. But the other world regions, like the BRICS or the Global South are being excluded from the trade negotiations and hardly get attention in the debates around TTIP. This trend is shifting today: because TTIP as an “economic Nato” is putting the rise of the BRICS, especially China and Russia, into relation with a looming “descent of Europe”. According to the negotiating partners the economic rise of the BRICS has to be prevented. But at what price?
This booklet delivers facts and arguments why TTIP is threat not only for the EU and the US, but for the whole world. Ultimately TTIP would serve as an instrument to the economic and political elites of the West to maintain their hegemonic power and dominance. The price is to be paid by the people in the Global North as well as in the Global South. This is why this booklet can be read as an appeal to the people of all world regions to fight against this agreement and to support initiatives for alternative trade regimes.“
Die Auswirkungen von TTIP auf die Entwicklungspolitik
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP): was sollte die Entwicklungspolitik tun?
Zur (pdf )
Berger, Axel / Clara Brandi — Analysen und Stellungnahmen 1/2015
Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)
Engl. Ausg. u.d.T.:
What should development policy actors do about the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)?
(Briefing Paper 1/2015)
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) wird aktuell heiß diskutiert – jedoch mit einem verengten Fokus. Die Debatte konzentriert sich vor allem auf die Auswirkungen von TTIP auf Deutschland und Europa. Den Implikationen dieses Mega Regionals für den Rest der Welt wird nicht genügend Beachtung geschenkt. Vor dem Hintergrund wachsender globaler Ungleichheit stellt sich die folgende Frage drängender denn je: Wie kann Globalisierung fair gestaltet werden – und kann TTIP dabei eine Rolle spielen?
Mit TTIP versuchen sich die europäischen Industrieländer und die USA an der Festlegung neuer, potenziell global gültiger Spielregeln für die Weltwirtschaft. Aus einer entwicklungspolitischen Perspektive ist dieser exklusive Ansatz bedenklich, da er Schwellen- und Entwicklungsländer von den Verhandlungen ausschließt. Die TTIP-Verhandlungsagenda umfasst weit mehr als nur den Abbau von Handelsbeschränkungen, sondern z. B. auch die Regeln für grenzüberschreitende Investitionen und ein breites Spektrum von Regulierungen, die oft nur entfernt etwas mit klassischer Handelspolitik zu tun haben. Diese expansive Verhandlungsagenda ist die eigentliche Innovation der transatlantischen Verhandlungen – mit ungewissen Folgen für all diejenigen Länder, die nicht am Verhandlungstisch sitzen. Denn sie werden sich, ob sie wollen oder nicht, an diesen Regeln orientieren müssen, wenn sie am Welthandel teilnehmen möchten.
TTIP könnte somit einen wichtigen Wendepunkt im Welthandelssystem markieren. TTIP, aber auch die von den USA und weiteren zehn Ländern verhandelte Transpazifische Partnerschaft (Trans-Pacific Partnership, TPP) drohen die multilateralen Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) weiter zu unterhöhlen. Gefährlicher noch: Diese Mega Regionals provozieren als Gegenreaktion handelspolitische Blockbildungen von Schwellenländern wie Brasilien, Indien und vor allem China, die allesamt nicht an den TTIP- und TPP-Verhandlungen teilnehmen. Statt des überwiegend exklusiven Vorgehens der transatlantischen Partner wäre es besser, den Schwerpunkt auf die Kooperation mit den Schwellen- und Entwicklungsländern zu legen – insbesondere angesichts des enormen ökonomischen Potenzials dieser Länder und der aktuellen globalen Herausforderungen auch in anderen Politikbereichen, die nur mit den Schwellen- und Entwicklungsländern gemeinsam gelöst werden können.
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Die TTIP-Verhandlungen bergen sowohl Potenziale als auch Herausforderungen für die globale Entwicklung und die faire Gestaltung der Globalisierung. Aber es gibt konkrete Empfehlungen, wie TTIP möglichst entwicklungsfreundlich ausgestaltet werden kann: 1) im Bereich der regulatorischen Kooperation sollte auf die Diskriminierung von Drittstaaten verzichtet werden; 2) Ursprungsregeln gilt es möglichst großzügig, einheitlich und offen auszugestalten; 3) Präferenzprogramme der EU und der USA sollten vereinheitlicht werden; 4) Drittländern sollten glaubhafte zukünftige Beitrittsoptionen eingeräumt werden.
Für Akteure der Entwicklungspolitik ergeben sich folgende Handlungsoptionen: 1) die TTIP-Verhandlungen unterstreichen die Bedeutung von Maßnahmen zur Integration von Entwicklungsländern in globale Wertschöpfungsketten; 2) auf der europäischen Ebene sollte auf die stärkere Kohärenz von TTIP mit entwicklungspolitischen Zielen und insbesondere der Post-2015-Agenda eingewirkt werden; 3) an Schwellen- und Entwicklungsländer müssten Transparenz- und Dialogangebote gemacht werden; 4) auf der multilateralen Ebene sollte der WTO-Prozess wiederbelebt und reformiert werden.
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Gutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking
Interdisciplinary Research on Climate Change Mitigation and Adaptation
2012
Alexander Roßnagel, Anja Hentschel und Andreas Polzer:
Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking
Zur Studie (pdf)
Auf den Seiten 12ff., 33ff. 48ff., 62ff., 75ff., 89ff. und 119ff. finden sich Abschnitte zum Gewässerschutzrecht
Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Vgl. dazu auch das vom gleichen Autorenteam erstellte Gutachten im Rahmen der Studie des Neutralen Expertenkreises „Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen“ im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung (2012)
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben findet sich Folgendes:
Ein Staat, der die Risiken einer neuen Technologie zulässt, muss sich nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützend und fördernd vor das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stellen und muss nach Art. 20a GG – auch in Verantwortung für die künftigen Generationen – die natürlichen Lebensgrundlagen schützen.
Für die Erfüllung beider Schutzpflichten ist die Vorsorge gegen Gefährdungen des Grund- und insbesondere des Trinkwassers von entscheidender Bedeutung.
Verfassungsrechtlich geht daher der Schutz des Trinkwassers der Gewinnung von Energieträgern oder anderen wirtschaftlichen Betätigungen vor.
Das Recht darf daher keinen Schaden an Leib und Leben und keine Funktionseinschränkung des Trinkwassers in Kauf nehmen. Entscheidend ist jedoch meist, welches Risiko eines Schadens in Kauf genommen werden darf, oder anders formuliert: wie sicher ist sicher genug?
Je nach Art und Schwere möglicher Risiken kann bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts ausreichen, um die staatlichen Schutzpflichten konkret auszulösen.
Insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedarf im Hinblick auf die von technischen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden Auswirkungen und Risiken eines besonderen staatlichen Schutzes. Angesichts der damit verbundenen Risiken und Folgen für die Bürger, die diese nicht beeinflussen und denen sie kaum ausweichen können, ist der staatlichen Schutzpflicht und Mitverantwortung für die Gefährdungen dadurch Rechnung zu tragen, dass dem Betroffenen im Entscheidungsverfahren gewährleistet wird, seine Rechte zu verteidigen. In diesen Fällen ist für einen effektiven Grundrechtsschutz Vorverlagerung des Rechtsschutzes geboten, indem bereits im behördlichen Verfahren Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden können. (S. 103)
Hintergrundinformation: Raumordnungsgesetz
Konventionell und billig produzierte Lebensmittel sorgen für schlechte Wasserqualität
taz
17.06.2014
Kommentar Gift in Gewässern. Verheerend billige Lebensmittel
Von Jost Maurin
Konventionell und billig produzierte Lebensmittel sorgen für schlechte Wasserqualität. Die EU-Agrarreform wird daran nur wenig ändern
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung: Europäische Gewässer stärker durch Chemikalien belastet als bislang angenommen
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung
Europäische Gewässer stärker durch Chemikalien belastet als bislang angenommen
16.06.2014
Großflächige Studie zeigt: Ökologische Ziele der Wasserrahmenrichtlinie werden vermutlich verfehlt
Die Gewässerqualität bis 2015 deutlich zu verbessern, das haben sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht zuletzt durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf die Fahnen geschrieben. Wie eine aktuelle Studie des Instituts für Umweltwissenschaften Landau und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) mit Kollegen aus Frankreich (Universität Lorraine und EDF) und der Schweiz (EAWAG) zeigt, wird dieses Ziel aufgrund starker Schadstoffeinträge wohl nicht erreicht werden. Ein Grund: Aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität berücksichtigen Chemikalieneinträge nur unzureichend. Dabei sind die ökologischen Risiken durch Chemikalien wesentlich höher als bislang angenommen, wie die Studie erstmals auf europäischer Ebene belegt.
Bislang gingen Umweltbehörden und Teile der Fachwelt davon aus, dass der Eintrag von Chemikalien eher ein lokales Problem in einigen Gewässern darstellt. Die aktuelle Untersuchung zeigt nun erstmals im großen Maßstab das ökologische Risiko durch Chemikalieneinträge für mehrere Tausend europäische Gewässer: Die chemische Belastung stellt für rund die Hälfte der europäischen Gewässer ein ökologisches Risiko dar. Bei rund 15 Prozent könnten sogar akut toxische Effekte auf Gewässerorganismen auftreten.
Reale Situation europäischer Gewässer vermutlich noch schlechter
Untersucht haben die Wissenschaftler aus Landau und Leipzig mit den französischen und schweizerischen Kollegen EU-weite Überschreitungen von Risikoschwellen in den Einzugsgebieten großer Gewässer wie Donau und Rhein. Für diese Flussgebietseinheiten wurde berechnet, in welchem Maße die Risikoschwellen für die drei Organismengruppen Fische, Wirbellose und Algen/Primärproduzenten in den vergangenen Jahren überschritten wurden. Die analysierten Daten stammen aus der behördlichen Überwachung. Die Probenabdeckung ist daher räumlich und zeitlich sehr unterschiedlich, so dass direkte Vergleiche zwischen den Ländern teilweise schwierig sind. Dass etwa Frankreichs Gewässerqualität laut der Studie am schlechtesten dasteht, liegt vermutlich daran, dass die Behörden dort über ein sehr engmaschiges Messnetz verfügen und viele Substanzen analysiert werden. In anderen Ländern werden Risiken durch unzureichende Überwachung dagegen gar nicht erkannt. „Generell haben wir in unserer Analyse das Risiko eher unter- als überschätzt“, so Studienleiter Jun.-Prof. Dr. Ralf B. Schäfer vom Institut für Umweltwissenschaften Landau. „Die reale Situation der europäischen Gewässer ist wahrscheinlich noch schlechter“.
Der Eintrag der Chemikalien in die Gewässer erfolgt größtenteils durch die Landwirtschaft und städtische Kläranlagen. Pestizide stellen mit Abstand die stärkste Belastung für die Gewässer dar, allerdings treten auch Organozinnverbindungen, bromierte Flammschutzmittel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die aus Verbrennungsprozessen resultieren, in bedenklichen Konzentrationen auf. Aktuell fokussieren die EU-Vorgaben zur Gewässerqualität vor allem auf Einträge von sogenannten prioritären Stoffen, d.h. rund 40 Chemikalien, die als besonders gefährlich eingestuft wurden. „Glücklicherweise sind viele dieser prioritären Substanzen heute nicht mehr zugelassen und ihre Konzentrationen gehen vielerorts zurück. Das Problem ist aber, dass viele aktuell verwendete Chemikalien bei der Überwachung der Gewässer gar nicht berücksichtigt werden“, so Dr. Werner Brack vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig. Zudem zeigen neuere Erkenntnisse, dass die angenommenen Wirkschwellen für einige Stoffe zu hoch angesetzt sein könnten.
Konkretere Rahmenvorgaben und Koordination unabdingbar
Um der Vielfalt möglicherweise schädlicher Stoffe in der Umwelt gerecht zu werden, empfehlen die an der Studie beteiligten Wissenschaftler daher eine intelligente Verknüpfung von ökologischen, wirkungsbasierten und chemischen Screening-Methoden. Nur so kann mit vertretbaren Kosten das ganze Spektrum an ökotoxikologisch relevanten Substanzen erfasst werden. „Gefährliche Stoffe können auch dann aufgespürt werden, wenn sie noch nicht auf die Prioritätenliste gesetzt wurden“, verdeutlicht Werner Brack. Allerdings zeigt die aktuelle Studie, dass auch auf Grundlage der heute bereits überwachten Stoffe Handlungsbedarf besteht. „Für die Praxis bedeutet das, dass sich auf allen Ebenen dringend etwas bewegen muss zum nachhaltigen Schutz der Gewässer“, so Schäfer. Das reicht von der generellen Vermeidung von Chemikalieneinträgen in Gewässer und dem Ersetzen von besonders problematischen Substanzen über die Verringerung der Ausbringung von landwirtschaftlichen Chemikalien bis hin zur verbesserten Klärung von Abwässern. Die Forschergruppe ist sich einig: Es ist zu befürchten, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie auf Grund der massiven chemischen Belastung verfehlt werden, sollte sich an der aktuellen Situation nichts ändern. Längerfristig habe das auch Risiken für den Menschen zur Folge, wenn beispielsweise Funktionen des Ökosystems, wie die Selbstreinigungskraft des Wassers beeinträchtig werden.
Kerstin Theilmann
Die Studie:
„Organical chemicals jeopardize the health of freshwater ecosystems on the continental scale“
Egina Malaj, Peter C. von der Ohe, Matthias Grote, Ralph Kühne, Cédric P. Mondy, Philippe Usseglio-Polatera, Werner Brack, Ralf B. Schäfer.
Die Studie wurde am 16. Juni 2014 in der Fachzeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS, Early Edition) zunächst online veröffentlicht und ist unter diesem Link abrufbar: http://www.pnas.org/cgi/doi/10.1073/pnas.1321082111
Die Untersuchungen wurden gefördert von Electricité de France (EDF), der Französischen Nationalen Forschungsagentur (ANR) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Beteiligte Institutionen:
Institut für Umweltwissenschaften Landau der Universität Koblenz-Landau, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Electricité de France (EDF) in Frankreich, Universität Lorraine in Frankreich und EAWAG in der Schweiz.
Weitere Informationen
Universität Koblenz-Landau
Institut für Umweltwissenschaften Landau
Jun.-Prof. Dr. Ralf B. Schäfer
Tel.: +49 6341 280-31536
E-Mail: schaefer-ralf@uni-landau.de
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)
Department Wirkungsorientierte Analytik
Dr. Werner Brack
Tel.: +49 341 235-1531
Dr. Werner Brack
Pressekontakt
Universität Koblenz-Landau
Kerstin Theilmann (Pressestelle)
Tel.: +49 6341 280-32219
E-Mail: theil@uni-koblenz-landau.de
oder
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung
Tilo Arnhold, Susanne Hufe (UFZ-Pressestelle)
Telefon: +49-(0)341-235-1635, -1630
Weiterführende Links
Umweltverhalten von Chemikalien
www.ufz.de/index.php?de=32298
EU-Projekt SOLUTIONS
www.solutions-project.eu
URL: http://www.ufz.de/index.php?de=32923
TiSA contra öffentliche Dienste
28. April 2014 Public Services International (PSI): Das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) und die Agenda der Konzerne. TiSA contra öffentliche Dienste. Warum TiSA eine ernsthafte Gefahr für Rekommunalisierungen ist, sieht man u.a. an dem Ausschnitt: zur Website… Außerdem stellt PSI Argumentationshilfen gegen TiSA bereit.