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Wird die Ratifizierung von CETA zu Fall gebracht! Wir hoffen sehr!

Deutscher Bundestag. Wirtschaft und Energie/Ausschuss
13. Januar 2021

CETA-Vorstoß der FDP umstritten
Berlin: (hib/FLA) Zustimmung und Bedenken hielten sich die Waage, als es am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um einen Gesetzentwurf (19/14783) ging, mit dem die FDP-Fraktion den Druck bei der Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (Ceta) erhöhen will. Dies zeigte sich bei einer Sachverständigen-Anhörung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke). […]

Der Einzelsachverständige Thomas Fritz erklärte, das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion, die Zustimmung für Ceta durch Bundestag und Bundesrat zu erzielen, sei zurückzuweisen. Mit dem Verweis auf den deutschen Exportüberschuss sah er die grundsätzliche Frage nach dem exportorientierten Wirtschaftsmodell aufgeworfen, das von Deutschland ausgehend schleichend auf den Rest der EU übertragen werde. Dazu trage Ceta bei. Der gigantische Niedriglohnsektor Deutschlands sei die Kehrseite der Exportüberschüsse. Er sehe in Bezug auf die CETA-Umsetzung einige Wackelkandidaten in der EU. Dies stimme ihn optimistisch, dass die Ratifizierung vollständig zu Fall gebracht werde.

Markus Krajewski (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) machte bei den vorgesehenen Investitionsschutz-Standards verfassungsrechtliche Bedenken aus, da sich nur ausländische, also kanadische Investoren auf sie berufen könnten. Einheimische oder EU-Unternehmen seien davon ausgeschlossen. Insofern führten sie zu einer Besserstellung kanadischer Investoren, die zu einer Inländerdiskriminierung führen könne. Denn Investoren aus den EU-Mitgliedsstaaten könnten sich weder auf die materiellen Schutzstandards des Ceta-Abkommens noch auf die zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeit der Investor-Staat-Streitbeilegung berufen.

Mehr hier

Neoliberale pro CETA – Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Öffentliche Anhörung, 13.1.2021, 11-13 Uhr

 

 

 

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/147/1914783.pdf

 

Neuer Report: Neue EU-Handelsabkommen sind eine Gefahr für Verbraucher, Umwelt und Demokratie

Report von foodwatch und PowerShift zeigt: Neue EU-Handelsabkommen sind eine Gefahr für Verbraucher, Umwelt und Demokratie

Brüssel/Berlin, 7. Februar 2018: Die Europäische Union verhandelt derzeit eine Reihe neuer Freihandelsabkommen, die negative Folgen für Verbraucherrechte, Umweltstandards und demokratische Prinzipien hätten. Das zeigt ein Report der Organisationen PowerShift und foodwatch. Die geplanten EU-Abkommen unter anderem mit Indonesien, Japan und dem südamerikanischen Mercosur-Staatenbund enthielten ähnlich kritische Vorhaben wie das auf Eis gelegte TTIP-Abkommen mit den USA oder das vorläufig in Kraft getretene EU-Kanada-Abkommen CETA – beispielsweise Sonderklagerechte für Konzerne, Handelsausschüsse ohne ausreichende demokratische Kontrolle oder eine Aufweichung des Vorsorgeprinzips beim Gesundheits- und Verbraucherschutz. Trotz der Risiken finden die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, kritisierten die beiden Organisationen. Noch nicht einmal alle Verhandlungsmandate sind öffentlich. foodwatch forderte den Stopp der Verhandlungen und eine komplette Neuausrichtung der europäischen Handelspolitik.

„Die EU hat aus den Protesten gegen TTIP und CETA offenbar nichts gelernt. Auf dem Altar des Freihandels sollen Verbraucherschutz, Umweltstandards und demokratische Prinzipien geopfert werden – zulasten der Menschen in Europa und zulasten der Menschen in den Partnerländern“, sagte Thilo Bode, Geschäftsführer von foodwatch International, bei der Vorstellung des Reports am Mittwoch in Brüssel. Die Europäische Kommission müsse die Verhandlungen sofort beenden. Bei den geplanten Abkommen gehe es nicht nur um den Wegfall von Zöllen. Es bestehe die reale Gefahr, dass Verbraucher- oder Umweltschutzstandards abgesenkt oder auf einem niedrigen Niveau festgeschrieben würden, so Thilo Bode. „Wir sind nicht gegen Handel – aber Handel muss den Menschen dienen, und nicht einseitig den Interessen von Konzernen.“


Der Report „Handel um jeden Preis?“ (pdf) wurde von der Organisation PowerShift im Auftrag von foodwatch erstellt und untersucht fünf EU-Handelsabkommen, die bisher kaum im Fokus der Öffentlichkeit stehen: mit Japan, Vietnam, Indonesien und Mexiko sowie mit dem Verbund der südamerikanischen Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay (Mercosur). Die Verhandlungen sind teilweise schon weit fortgeschritten, andere stehen noch ganz am Anfang. Viele Punkte, die bereits bei TTIP und CETA für Kritik gesorgt hatten, sind nach Ansicht von foodwatch und PowerShift nahezu 1:1 auch in den neuen Verträgen enthalten:
  • Das europäische Vorsorgeprinzip ist in keinem der Abkommen abgesichert. Stattdessen soll der „nachsorgende Ansatz“ der Welthandelsorganisation (WTO) gelten, der – vereinfacht gesagt – bedeutet: Eine Substanz ist solange zugelassen, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen ist. Beim Vorsorgeprinzip gilt hingegen die Umkehr der Beweislast: Ein Unternehmen muss – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.
  • Durch die Abkommen werden Ausschüsse gebildet, die weitreichende Veränderungen festlegen dürfen – ohne ausreichende demokratische Kontrolle durch Parlamente. Ähnliche Mechanismen im CETA-Abkommen sind Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde in Deutschland.
  • In den Verträgen mit Vietnam, Indonesien und Mexiko sind umfassende Investor-Staat-Klagerechte geplant – eine Art Paralleljustiz, über die Konzerne in Zukunft Staaten wegen politischer Regulierungsmaßnahmen verklagen könnten.
  • Bei allen der geplanten Abkommen ist nicht nur der Abbau von Schutzzöllen und Marktöffnungen für Unternehmen das Ziel. Sondern – ähnlich wie TTIP und CETA als Freihandelsabkommen einer „neuen Generation“ – auch die Beseitigung sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse. Dazu zählen beispielsweise Regulierungen im Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Standards könnten durch die Handelsverträge gesenkt oder vertraglich festgeschrieben werden, so dass sie in Zukunft nicht mehr einseitig von einem Handelspartner verschärft bzw. verbessert werden könnten.

„Genau wie bei TTIP und CETA geht es bei den neuen Handelsabkommen nicht nur um den Abbau von Zollschranken, sondern auch um Verbraucherrechte und Umweltschutzstandards – und die Frage, wie und wer darüber in Zukunft entscheidet“, sagte Thomas Fritz von PowerShift, einer der Autoren der Studie. Es ließen sich bereits jetzt konkrete Punkte nennen, inwiefern die geplanten Abkommen negative Folgen für den Umwelt- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung haben könnten.

Drei Beispiele aus dem Report:

  • Fleischimporte / Südamerika: Ein Freihandelsabkommen mit dem Staatenverbund Mercosur würde den europäischen Markt für Agrarprodukte aus Südamerika weiter öffnen. Fleischproduzenten etwa aus Brasilien, die enorm  kostengünstig große Mengen produzieren, könnten ihre Exporte und Produktion deutlich steigern – mit fatalen Folgen für die Umwelt: In Brasilien findet ein Großteil der Nutztierhaltung auf gerodeten Regenwaldflächen statt.
  • Pestizide / Japan: In Japan werden deutlich mehr Pestizide in der Landwirtschaft eingesetzt als in der Europäischen Union. Kommt es zu einem Freihandelsvertrag, könnten Import-Lebensmittel mit erhöhten Pestizidrückständen in Europa auf den Markt kommen. Das eigentlich im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip würde so faktisch ausgehebelt.
  • Palmöl-Anbau / Indonesien: Indonesien ist der weltgrößte Produzent von Palmöl. Rund 10 Prozent der Exporte gehen in die EU – für Lebensmittel, Kosmetika oder Biodiesel. Das Land erhofft sich durch den Wegfall von  Handelsschranken einen weiteren Anstieg der Exporte nach Europa. Die Anbauflächen könnten weiter wachsen – was zu deutlich höheren Treibausgas-Emissionen führen würde. Denn neue Palmölplantagen entstehen oft durch das Abbrennen von Torfböden. Die EU setzt sich zwar offiziell für einen nachhaltigen Palmöl-Anbau ein – allerdings nur mit freiwilligen Initiativen. Die deutsche Bundesregierung hat vorgeschlagen, einen umweltgerechteren Anbau unter Berücksichtigung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zur Bedingung für den Abbau von Handelsbeschränkungen zu machen. Die EU-Kommission hat die damit einhergehende Möglichkeit von Sanktionen jedoch bisher stets abgelehnt. Aktuell liegt ein Entwurf für ein Nachhaltigkeitskapitel in dem Indonesien-Abkommen vor – der ebenfalls keine sanktionsbewehrten Maßnahmen vorsieht.

Pressekontakt:
foodwatch e.V. / Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 290 und +49 (0) 1 74 / 3 75 16 89
PowerShift e.V. / Thomas Fritz
Email: thomas.fritz@power-shift.de
Tel.: +49 (0)160-932 31 548

Thomas Fritz: Die EU-Handelspolitik und der Globale Süden – EPAs, ASEAN und TiSA: Anforderungen an eine handelspolitische Reform aus entwicklungspolitischer Perspektive

„Die europaweiten Proteste gegen die HandelsabkommenTTIP, CETA und TiSA haben erstmals einer größeren Öffentlichkeit die erheblichen sozialen, ökologischen und demokratischen Defizite der europäischen Handelspolitik vor Augen geführt. Die Verhandlungen zu TTIP und TiSA liegen derzeit auf Eis, während einerfolgreicher Abschluss der nationalen Ratifizierungvon CETA in den EU-Mitgliedsstaaten als fraglich gilt. Die tiefe Legitimationskrise der EU-Handelspolitik wurde im Oktober 2016 unübersehbar, als die Vorbehalteder belgischen Provinz Wallonien die CETA-Ratifizierungauf europäischer Ebene kurzzeitig an den Randdes Scheiterns führten.

Der Protest gegen die EU-Handelspolitik trieb Hunderttausende Menschen auf die Straße, drei Millionenunterzeichneten die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiativegegen TTIP und CETA. Zivilgesellschaftliche Aufklärungskampagnen verdeutlichten, wie die Handelspolitik durch die Privilegierung von Unternehmensinteressen die Demokratie gefährdet. Zudem erfahren immer mehr Menschen am eigenen Leib, wiedie von Brüssel und den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten forcierte einseitige Weltmarktorientierung ihrenLebensstandard verschlechtert. Denn die Kehrseitedes Wettbewerbsdogmas sind prekäre Arbeitsverhältnisse und Altersarmut sowie die Aushöhlung von Umwelt-und Verbraucherschutz. Forderungen nach einer umfassenden Reform der EU-Handelspolitik verhallten bisher jedoch weitgehendungehört.

Vor allem blieb die entwicklungspolitische Dimension in der Reformdiskussion unterbelichtet. Dies ist besonders frappierend, da die EU die überwältigende Mehrheit ihrer Handelsverhandlungen mit Entwicklungsländern in Afrika, Asien und Lateinamerika führt. Zudem können die erzwungenen Liberalisierungenin Ländern des Südens weit durchschlagendere Wirkungen entfalten als in entwickelten Industriestaaten. Dennoch konzentriert sich ein großer Teil der handelspolitischen Diskussion auf die wenigen Verhandlungenmit Industriestaaten wie den USA, Kanada oder jüngst auch Japan (TTIP, CETA, JEFTA).

Deutlich wird die entwicklungspolitische Leerstelleauch bei der vielfachen beklagten Intransparenz der Handelspolitik. Als die Forderungen nach Transparenz immer lauter wurden, machte die Europäische Kommissionein erstes kleineres Zugeständnis und begann, einige ausgewählte Verhandlungsdokumente auf der Webseite der Generaldirektion Handel zu veröffentlichen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte die TTIP-Gespräche daraufhin zu den „transparentestenbilateralen Handelsverhandlungen, die jemals geführt wurden“.

Während man seither tatsächlich einige EU-Entwürfe aus den TTIP-Gesprächen einsehen kann, bleiben derartige Dokumente bei den Verhandlungen mit Entwicklungsländern, zum Beispiel den Wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten, nachwie vor unzugänglich. Immerhin betreffen die Wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen die mit Abstand größte Gruppe von Entwicklungsländern, mit denen die EU derzeit Handelsgespräche führt.

Die vorliegende Publikation möchte auf diese entwicklungspolitische Leerstelle in der aktuellen handelspolitischen Debatte hinweisen. Denn jegliche Reformder europäischen Handelspolitik muss vor allem eine konsequente Orientierung an den entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Europäischen Union vollziehen. Wie zahlreiche Untersuchungen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zeigen, genügt die EU-Handelspolitik diesen Anforderungenderzeit jedoch nicht. Mitunter steht sie gar imWiderspruch zu den entwicklungspolitischen Verpflichtungender EU. Die Publikation setzt zunächst einen größeren Schwerpunkt bei den Wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen.Wie in einem Brennglas lassen sich hierdie zentralen entwicklungspolitischen Defizite der europäischen Handelspolitik analysieren. Anschließend richtet sich der Blick auf Südostasien und die aktuellenEU-Verhandlungen mit einzelnen Staaten der ASEAN Gruppe,darunter die schon relativ weit fortgeschrittenen Gespräche mit Vietnam.

Danach begibt sich die Analyse auf die plurilaterale Ebene, wo die EU sich als treibende Kraft hinterden Verhandlungen für das Dienstleistungsabkommen TiSA erweist, an denen sich auch eine Reihe lateinamerikanischer Staaten beteiligt. Die erheblichen entwicklungspolitischen Blindstellen dieses Handelsvertragssind bisher noch kaum in den Blick einer größeren Öffentlichkeit geraten. Die Zusammenfassung am Ende schließlich unterbreitet eine Reihe von Empfehlungenfür eine entwicklungspolitisch verantwortliche und nachhaltige Reform der EU-Handelspolitik. […]“

HerausgeberInnen:
Forum Umwelt und Entwicklung
Attac Deutschland
Stiftung Asienhaus
PowerShift – Verein für eine ökologisch-solidarische
Energie- & Weltwirtschaft e. V.
FDCL e.V.

Die Studie als pdf.

Zum Blogbeitrag

 

Neue Studie von Thomas Fritz:
CETA und TTIP an Rhein und Ruhr

linke_eu

(31.08.2016) Was droht Nordrhein-Westfalen und seinen Kommunen durch die transatlantischen Handelsabkommen? Pünktlich zur Volksinitiative in NRW gegen TTIP und CETA veröffentlicht die Delegation DIE LINKE. im Europaparlament eine Studie des Handelsexperten Thomas Fritz zum Download.

cetattipnrw
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CETA: Kein Schutz für Mindestlohn

Kein Schutz für Mindestlohn. EuGH erlaubt Kopplung der Vergabe an Mindestlohn, CETA aber nicht
Thomas Fritz
18.11.2015

In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die öffentliche Hand die Vergabe von Aufträgen unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung eines Mindestlohns abhängig machen darf. Das geplante EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA jedoch, das als Blaupause für TTIP gilt, schützt derartige Auflagen nicht.

Zum Beitrag

Dazu passt der Artikel in der Le Monde Diplomatique von 2014:

Profit als höchstes Rechtsgut

Bislang geht der Investorenschutz auf Kosten des globalen Südens. Nach den Tafta-Regeln wird es alle treffen

Von Benoît Bréville und Martine Bulard

Das in Frankreich beheimatete Unternehmen Veolia klagte wegen lächerlicher 31 Euro gegen eine der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Arbeitnehmer 2011 erstritten hatten: die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 400 auf 700 ägyptische Pfund: von 41 auf 72 Euro.

Der multinationale Konzern fand diese Anhebung unakzeptabel und erhob am 25. Juni 2012 vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) Klage gegen Ägypten. Die Anrufung des Schiedsgerichts bei der Weltbank begründete Veolia mit dem Argument, das neue Arbeitsgesetz widerspreche den Vereinbarungen, die man im Rahmen eines Public-private-Partnerships zur Müllentsorgung mit der Stadt Alexandria geschlossen habe“ (mehr hier)

Studien von Thomas Fritz: http://thomas-fritz.org/studien/

CETA-Analyse von Thomas Fritz

Hans-Böckler-Stiftung
26. Januar 2015

Analyse und Bewertung des EU-Kanada Freihandelsabkommens CETA
von Thomas Fritz

Die vorliegende Studie bietet eine Analyse und Bewertung des Freihandelsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) aus Arbeitnehmerperspektive. Die Untersuchung stützt sich auf den nunmehr konsolidierten Vertragstext, den die EU-Kommission am 26. September 2014 veröffentlichte. Sie konzentriert sich auf die für Arbeitnehmer und Gewerkschaften besonders relevanten Bereiche des Abkommens. Die Studie enthält sowohl eine sektorübergreifende Analyse der allgemeinen Bestimmungen des Vertrags als auch eine Übersicht der potenziellen Betroffenheit verschiedener Branchen.

Logo HansBoeckler-Stiftung

zur Studie

zur Zusammenfassung der Studie auf S. 43.

Inwieweit z.B. Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge von den Liberalisierungsverpflichtungen des CETA ausgenommen oder doch nicht ausgenommen sind, ist im Abkommen sehr kompliziert angegeben. Volker Fritz stellt jedenfalls in der Studie fest, dass es bei den Ausnahmen, die eine umfassende Liberalisierung verhindern sollen, ganz konkrete Lücken gibt!