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Schlagwort-Archive: TTIP
TTIP & CETA: Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet
Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet
Von Erich Möchel
Anlässlich der Reformpläne der EU-Kommission für den umstrittenen Investorenschutz in TTIP sorgt sich Europas Großindustrie öffentlich um Kleinbetriebe.
Zum Beitrag
Bis zum 6. Oktober kann noch die EBI StopTTIP/StopCETA unterzeichnet werden!!!
EBI StopTTIP – Rumänien erreicht das Quorum
Als 20. Land hat nun auch Rumänien das Quorum für die Europäische Bürgerinitiative Stop TTIP erreicht! Noch bis zum 6. Oktober 2015 kann gesammelt werden. Informationen dazu hier
Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: „TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht“
Am 17. September 2015, 19-21 Uhr fand in der Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, in Reinbek die Veranstaltung: “Wie viel Freiheit braucht internationaler Handel? Wie vertragen sich Liberalisierung und Gemeinwohl?” statt.
Von der SPD Reinbek und der Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) eingeladen war:
Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Moderiert wurde die Diskussionsrunde von Dr. Jan Vollmeyer, ASJ Vorsitzender SPD Schleswig-Holstein.
Eine Nachlese findet sich in der Bergedorfer Zeitung
19.09.2015
Ex-Verfassungsrichter geißelt Schiedsgerichte
Freihandelsabkommen Siegfried Broß: TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht
[…]
Als Referent widmete sich der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes, Prof. Siegfried Broß, der Frage der Verfassungsmäßigkeit der geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA). Professor Broß betonte, dass er etliche Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze festgestellt habe.*
Zum Artikel
* Vgl. dazu: Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015. (pdf)
Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf)
Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung
Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung
Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.
Jurist*innen – und Bürgerrechtsvereinigungen fordern:
Nein zu CETA, TTIP und TiSA
Jurist*innen- und Bürgerrechtsvereinigungen fordern: Nein zu CETA, TTIP und TISA
Die Europäische Kommission verhandelt derzeit mehrere Freihandels- und Investitionsschutzabkommen, die beinahe alle Lebensbereiche betreffen. Die bekanntesten sind CETA, TTIP und TISA.
(01.09.2015) Alle Abkommen wurden (CETA) bzw. werden (TTIP und TISA) hinter verschlossenen Türen verhandelt, die Zivilgesellschaft und selbst Abgeordnete haben keinen Zugang zu den Verhandlungstexten. Dieses Verfahren ist undemokratisch.
In CETA und TTIP sind außerstaatliche Schiedsgerichte vorgesehen, die verbindlich über Ansprüche von Investoren über Schadensersatzansprüche gegen Staaten entscheiden. Schiedsgerichte sind nicht an das Grundgesetz oder europäisches Recht gebunden, ihre Entscheidungen sind selbst dann verbindlich, wenn sie gegen das Grundgesetz oder europäisches Recht verstoßen (Beispiel Mikula vs. Rumänien)*. Die Gefahr von Schadensersatzansprüchen gefährdet die Entscheidungsfreiheit des demokratischen gewählten Gesetzgebers. Schiedsgerichte dienen einzig den Interessen der Investoren und können nur von ihnen in Anspruch genommen werden. Organisationen wie Gewerkschaften oder Umweltverbände haben weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene die Möglichkeit von Investoren die Einhaltung von sozialen und arbeitsrechtlichen Schutznormen, von Bestimmungen des Gesundheitsschutzes oder des Umweltschutzes zu erzwingen und für eingetretene Schäden für die betroffenen Bürger Ersatzleistungen vor nationalen oder internationalen Gerichten oder Schiedsgerichten durchzusetzen. Die ausgleichende Funktion des Rechts im sozialen Rechtsstaat wird reduziert auf einen reinen Investorenschutz.
Die „Freihandels- und Investitionsschutzabkommen“ und die in ihnen enthaltenen marktbezogenen Regulierungsbegrenzungen gelten zeitlich unbegrenzt und können nur einvernehmlich (was kaum möglich sein wird) gekündigt werden. Der demokratische Prozess muss für die Zukunft offenbleiben, damit bei anderen Mehrheiten andere Entscheidungen getroffen werden können (BVerfG-Urteil vom 12.9.2012 zu ESM). Die praktische Unumkehrbarkeit der geplanten Abkommen ist ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip.
Wir fordern deshalb einen Welthandel, der uneingeschränkt nach demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, einen Welthandel, der den Menschenrechten, insbesondere den sozialen und ökologischen Werten verpflichtet ist.
Nein zu CETA, TTIP und TISA
Diesen Forderungen sollten wir durch eine breite Teilnahme an der Großdemonstration am Samstag, dem 10. Oktober 2015 um 12:00 Uhr am Berliner Hauptbahnhof Nachdruck verleihen.
Zur Pressemitteilung (pdf)
* Micula-Fall: „Rumänien war vom ICSID-Schiedsgericht in Washington 2013 zu einer Strafe von rund 250 Millionen Dollar verurteilt worden. Diese Summe soll das Land an die Micula-Brüder zahlen, weil es ihnen ursprünglich zugesagte Subventionen wieder gestrichen hatte. Beendet worden war der staatliche Geldsegen auf Druck der EU-Kommission. Die hatte das Streichen von Subventionen zu einer Voraussetzung für den Beitritt Rumäniens gemacht, was wiederum den Miculas missfiel. Die Brüder klagten deswegen vor dem internationalen Schiedsgericht und beriefen sich dabei auf ein bilaterales Investitionsschutzabkommen, das Rumänien einst mit Schweden abgeschlossen hatte. Das konnten sie, weil ihre Investitionen aus Schweden nach Rumänien geflossen waren.“ (Petra Pinzler. TTIP. Europa absurd. In: ZEIT ONLINE, 31.3.201)
26. September – Mobilisierungstag für die Großdemo StopTTIP-CETA-TiSA am 10. Oktober
Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA & Co
UPDATE 21. September 2015
Beteiligt Euch am dezentralen Mobilisierungstag und meldet Eure Aktion(en) an bei:
info@stoppt-ttip-berlin.de
weiterlesen
TTIP bedroht Trinkwasser
SPON
12.09.2015
Trinkwasser: Welches Wasser ist am besten?
Trinkwasser aus der Flasche oder einfaches Leitungswasser – bei vielen Konsumenten ist das fast eine Glaubensfrage. Ist das eine wirklich besser als das andere? Ein Faktencheck. […]
Eine Gefahr droht dagegen aus der Politik: Das Handelsabkommen TTIP könnte dazu führen, dass die eher strengen europäischen Regeln für den Einsatz von Pestiziden aufgeweicht werden. „Zum Beispiel dürfen amerikanische Äpfel mit einem fünfmal so hohen Restgehalt des Gifts Captan verkauft werden, als in Europa erlaubt ist“, sagt Ole Braukmann von Hamburg Wasser. Er fürchtet, dass die deutschen Bauern bald ebenfalls mehr spritzen: „Für den Gewässerschutz kann die diskutierte Angleichung der Gesetze einen Rückschritt in die Siebzigerjahre bedeuten.“
Zum Artikel
»Die Entscheidung – Kapital versus Klima«
Blätter für deutsche und internationale Politik
Democracy Lecture 2015
März 2015
Längst ist der Klimawandel zur Existenzkrise für die menschliche Spezies geworden. Nur sofortiges Handeln kann den Weg in die Katastrophe noch verhindern. Dabei geht es um nicht weniger als die Überwindung des globalen Kapitalismus und seines Leitprinzips: Wachstum um jeden Preis.
Simultanübersetzung (Deutsch): Lilian-Astrid Geese (Haus der Kulturen der Welt)
TTIP – Bildung unter’m Hammer
DEUTSCHLANDFUNK
12.09.2015
Freihandelsabkommen TTIP. Die Angst vor dem Verkauf der Bildung
Von Benedikt Schulz
Durch das geplante transatlantische Freihandelsabkommen sehen Gewerkschaften das deutsche Bildungssystem in Gefahr. Sie befürchten, TTIP könnte die hohen Qualitätsstandards senken, wenn US-Unternehmen hierzulande Schulen oder Weiterbildungseinrichtungen gründen würden. […] Und hier Deutschland, wo Bildung traditionell als öffentliches Gut gilt, als eine Aufgabe, die genuin dem Staat zukommt – frei von Marktlogik und dem Zwang zur Rentabilität.
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Ab 2017: mehr gefährlicher Industriezucker, mehr Diabetes
ZDF | frontal 21
Sendung vom 08.09.2015 21:00 Uhr
Gefährlicher Industriezucker – Politik contra Verbraucherschutz
Von Olaf Kumpfert
Ob Eiscreme, Schokolade oder Softdrinks, aber auch Back- und Teigwaren, Konserven, sogar Fitnessgetränke für Sportler – es gibt kaum noch Lebensmittel, die nicht mit flüssigem Industriezucker gesüßt sind: Isoglucose.
Zucker ist nicht gleich Zucker. Zwar ist allgemein bekannt, dass herkömmlicher Haushaltszucker der Gesundheit schadet, weil er dick machen und besonders schon bei jungen Menschen zu Typ-2-Diabetes führen kann. Doch Isoglucose soll besonders gesundheitsgefährdend sein. Denn hergestellt wird der künstliche Zucker vorwiegend aus Maisstärke, er enthält viel Fruchtzucker. Dieser könne zur Fettleber führen und außerdem die Insulinwirkung hemmen, was eine Typ-2-Diabetes verursachen kann, warnen Ernährungsmediziner.
Bisher darf Isoglucose in Europa nur in kleinen Mengen produziert und verwendet werden. Doch Brüssel hat den Zuckermarkt neu geregelt: Ab 2017 soll die Zuckerquote fallen. Dann werden vor allem amerikanische Produzenten den europäischen Markt mit Isoglucose überzuckern – ein ganz und gar nicht süßer, sondern bitterer Vorgeschmack auf das, was den Verbrauchern auch durch TTIP droht, dem Handelsabkommen mit den USA.
Diese Sendung können Sie sich hier nachträglich ansehen
Hier zum Manuskript (PDF) dieser Sendung
Thilo Bode zu TTIP: „Da entsteht eine Paralleljustiz“
der Freitag
9.9.2015
„Da entsteht eine Paralleljustiz“
Jakob Augstein im Gespräch mit Thilo Bode über TTIP, die Gefahren für die Demokratie und den wachsenden Widerstand gegen das geplante Abkommen
Jakob Augstein: Herr Bode, die Mehrheit der Europäer hat mit dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP kein Problem – nur die Deutschen finden es ganz schlimm. Ist das die German Angst?
Thilo Bode: Nein, das glaube ich nicht. Eher Rationalität, die Leute informieren sich halt. Je mehr sie wissen, umso stärker sind sie gegen die Hinterzimmer-Absprachen zwischen den USA und Europa.
Zum vollständigen Interview
HIB: Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Regulierungszusammenarbeit bei TTIP und CETA
Regulierungszusammenarbeit bei TTIP
Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/HLE) Um die künftige Regulierungszusammenarbeit mit Kanada und den USA nach Abschluss der beiden Freihandelsabkommen CETA und TTIP geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5882). Die Fraktion verweist darauf, dass beide Abkommen als „living agreement“ betrachtet würden, so dass die regulatorische Kooperation nach Abschluss des Ratifikationsprozesses institutionalisiert werde. Die Bundesregierung soll angeben, mit welchem Ergebnis sie die Passagen in CETA und TTIP zur regulatorischen Kooperation geprüft hat. Weitere Fragen betreffen unter anderem die Beteiligung der Parlamente nach dem Ratifizierungsprozess. Wie die Fraktion im Vorwort zur Kleinen Anfrage feststellt, beinhaltet der Ansatz eines „living agreement“, wie er exemplarisch im CETA-Vertrag vorliege, die große Gefahr der Verselbstständigung der Administration und Regulierungsbehörden und einen möglichen Verstoß gegen die Verfassung und das EU-Recht.
TiSA: Welthandel mit Dienstleistungen
Tagesspiegel
12.04.2015
Dienstleistungsabkommen Tisa
Ein Deal unter Freunden
Von Elisa Simantke und Christopher Ziedler
Im Schatten von Ceta und TTIP: Das weltweite Dienstleistungsabkommen Tisa ist weitgehend unbekannt. Gegner fürchten, EU-Löhne könnten gedrückt, riskante Finanzprodukte zugelassen oder Datenschutz ausgehebelt werden.
Wenn über Welthandel gesprochen wird, denken viele zuerst an gewaltige Containerschiffe und Frachtflugzeuge, die Tonnen an Waren quer über den Globus transportieren. Doch immer stärker wird international auch mit Knowhow gehandelt: Firmen richten Callcenter im Ausland ein, Banken vertreiben ihre Finanzprodukte weltweit, Fachleute bieten ihre Arbeit grenzüberschreitend an. Um den Handel mit solchen Dienstleistungen geht es bei Tisa – dem „Trade in Services Agreement“, das diese Woche in Genf verhandelt wird.
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