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Publikation: Die Zukunft unseres Wassers in öffentlicher Hand

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft hat das Buch „Our public water future“ (2015) übersetzt.

Nach drei Jahrzehnten enorm negativer Auswirkungen schließen viele Städte, Regionen und Staaten das Kapitel der Privatisierung von Wasser. Eine leise Revolution entfaltet sich, indem die Bürger und Bürgerinnen auf der ganzen Welt die Kontrolle über die Wasserdienstleistungen einfordern und die wichtigste Ressource für das Überleben der Menschheit in einer demokratischen, gleichberechtigten und ökologischen Art und Weise nutzen wollen.

In den Jahren 2000 bis 2015 wurden 235 Fälle von Rekommunalisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in 37 Staaten festgestellt. Mehr als 100 Millionen Menschen sind inzwischen von diesem globalen Trend erfasst, und diese Strömung wird in faszinierender Weise immer stärker.

Von Jakarta bis Paris, von Deutschland bis zu den Vereinigten Staaten beschreibt das Buch die Erfahrungen einer pulsierenden Bewegung, die das Wasser für sich reklamiert. Die Autoren zeigen auf wie Rekommunalisierung neue Möglichkeiten zur Entwicklung sozial wünschenswerter, umweltfreundlicher und  nachhaltiger hochwertiger Wasserdienstleistungen zum Vorteil der lebenden und der künftigen Generationen erschließt.

Dieses Buch will Bürger und Bürgerinnen, Beschäftigte und Politikgestalter und Politikgestalterinnen in die Erfahrungen, Lehren und die gute Praxis für die Rückkehr von Wasser in die öffentlichen Hände einbeziehen. Es ist somit eine wichtige Grundlage für Allianzen, die den Schwung der Veränderungen zu einer demokratischen und nachhaltigen öffentlichen Wasserwirtschaft in eine nicht mehr aufhaltbare Welle verwandeln wollen.“

Autoren: Satoko Kishimoto, Olivier Petitjean, Emanuele Lobina

Übersetzung: Christa Hecht

ISBN/ISSN 978-3-00-057262-3

Weitere und aktuelle Informationen: https://www.tni.org/en/work-area/water-justice

Das Buch kann als pdf hier herunter geladen werden

Dt. Übersetzung „Erklärung von Namur“

– inoffizielle Übersetzung der englischen Fassung durch den Berliner-Wassertisch.info –

namur

Die heftigen Debatten, die in Europa durch die Unterzeichnung des CETA (umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) entstanden sind, haben gezeigt, dass die Art und Weise, wie in der EU internationale Wirtschafts- und Handelsabkommen verhandelt werden, aber auch deren Inhalt, von einem großen Teil der Öffentlichkeit zunehmend in Frage gestellt wird.
Die Vorschläge in dieser Deklaration zielen darauf ab, die legitimen Anliegen einer wachsenden Zahl von europäischen Bürgern zu erfüllen. Angespornt durch die Werte der Solidarität, der Demokratie und des Fortschritts, welche die Europäische Union ausmachen, müssen diese Vorschläge, wenn es nach den Unterzeichnern geht, zum Standard bei allen Verhandlungen von Handels- und Wirtschaftsabkommen werden, in denen die EU und ihre Mitgliedstaaten als Akteure wirken. Diese Vorschläge werden weiterentwickelt, sobald sich die Diskussionen darüber entfalten.
Dies bedeutet, dass die EU heute nicht in der Lage ist, ein ausgewogenes Abkommen mit den Vereinigten Staaten auszuhandeln angesichts der Asymmetrie zwischen den Partnern insbesondere im Hinblick auf den Grad des Ausbaus ihrer jeweiligen heimischen Märkte und der ungelösten extraterritorialen Fragen des US-Rechts.
Das bedeutet auch, dass die EU zusammen mit ihren Partnern, die bereits an Verhandlungen teilnehmen, in gutem Glauben versuchen muss, Wege zu finden, um in den bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungen, wenn nicht sogar in den bereits unterzeichneten Abkommen, im Sinne dieser Deklaration Erfolge zu erzielen.

1. Respekt für demokratische Verfahrensweisen

Um sicherzustellen, dass europäische Wirtschafts- und Handelsabkommens-Verhandlungen den legitimen Forderungen der Zivilgesellschaft nach Transparenz und demokratischen parlamentarischen Kontrollverfahren entsprechen, gilt:

  • Die öffentlichen Analysen und die Auseinandersetzungen über die potenziellen Auswirkungen eines neuen Wirtschafts- und Handelsabkommens sollten vor der Festlegung des Verhandlungsmandats durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass das Abkommen zu einer nachhaltigen Entwicklung, zur Verringerung der Armut und Ungleichheit sowie zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen wird;
  • Die Verhandlungsmandate für gemischte Vereinbarungen sollten Gegenstand einer vorherigen parlamentarischen Debatte in den nationalen und europäischen Gremien sein (sowie in den regionalen Parlamenten mit gleichwertigen Befugnissen) und dabei möglichst viele Vertreter der Zivilgesellschaft mit einbeziehen;
  • Die Zwischenergebnisse der Verhandlungen sollten zu gegebener Zeit veröffentlicht und zugänglich sein, damit die Zivilgesellschaft umfassend informiert ist und eine parlamentarische Debatte vor Abschluss der Verhandlungen stattfinden kann;
  • Die „vorläufige Anwendung“ von Abkommen sollte nicht begünstigt werden, so dass die Parlamente ihre Vollmachten im Zustimmungsverfahren von gemischten Vereinbarungen behalten;

2. Einhaltung der sozioökonomischen, gesundheitlichen und umweltrechtlichen Vorschriften

Um sicherzustellen, dass die sogenannten Wirtschafts- und Handelsabkommen der „neuen Generation“ nicht die Gesetze, die das sozioökonomische, sanitäre und umweltpolitische Modell der EU und ihrer Mitgliedstaaten schützen, in irgendeiner Weise schwächen, und um sicherzustellen, dass sie zur nachhaltigen Entwicklung und zur Reduzierung von Armut und Ungleichheit und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen, gilt:

  • Die Ratifizierung der wichtigsten Instrumente zur Verteidigung der Menschenrechte, die grundlegenden ILO-Arbeitsnormen, die Empfehlungen des BEPS-Projekts (Grunderosion und Gewinnverlagerung) und das Pariser Klimaabkommen sind für die Parteien verbindlich;
  • Quantitative steuerliche und klimatische Anforderungen wie Mindeststeuersätze und nachprüfbare Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen sollten in diese Verträge einbezogen werden;
  • Öffentliche Dienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, wie sie in den jeweiligen Rechtsvorschriften der Vertragsparteien festgelegt sind, sollten vom Geltungsbereich dieser Verträge ausgeschlossen werden;
  • Die „Negativlisten“-Methode für die Festlegung des Umfangs der für die Liberalisierung zu öffnenden Wirtschaftsaktivitäten sollte generell ausgeschlossen werden und die Verträge sollten systematisch Klauseln enthalten, die es den Vertragsparteien ermöglichen, das öffentliche Eigentum an einem Sektor wiederherzustellen, ohne dabei andere Bedingungen befolgen zu müssen als die, die den nationalen Rechtsvorschriften entsprechen;
  • Es sollten Stillhalteklauseln aufgenommen werden, um zu verhindern, dass die Vertragsparteien ihre sozialen, gesundheitlichen und umweltbezogenen Normen zur Förderung der Exporte und zur Anziehung von Investitionen verringern. Diese Klauseln sind mit Sanktionsmechanismen abzustimmen, und die Einhaltung der Verpflichtungen der Vertragsparteien kann auf keinen Fall einen Anspruch auf Entschädigung durch Investoren oder andere private Wirtschaftsbeteiligte begründen;
  • Es sollten faire und effektive Kooperationsmechanismen einbezogen werden, insbesondere in Bezug auf den Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung multinationaler Unternehmen und Offshore-Gesellschaften;
  • Es sollten unabhängige und regelmäßige sozioökonomische, gesundheits- und umweltbezogene Bewertungsmechanismen dieser Verträge eingerichtet werden. Die Verträge sollten ihre Aussetzung (im Falle einer vorläufigen Anwendung) und ihre regelmäßige Überprüfung ermöglichen, um sicherzustellen, dass sie zu einer nachhaltigen Entwicklung, zur Verringerung der Armut und der Ungleichheit sowie zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen;

3. Gewährleistung der öffentlichen Interessen in Streitbeilegungsmechanismen

Um sicherzustellen, dass die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten oder anderen Vertragsparteien den höchsten gerichtlichen Schutz für die öffentlichen Interessen darstellt, gilt:

  • Der Rückgriff auf nationale und europäische zuständige Gerichte sollte an die erste Stelle rücken. Internationale Streitbeilegungsmechanismen sollten nur insoweit eingeführt werden, als sie bestimmte Vorteile (im Hinblick auf die einheitliche Anwendung der Verträge, die Geschwindigkeit und die Qualifikation der Richter) haben, Transparenzgarantien beinhalten sowie einen Rechtsmittelmechanismus zur Gewährleistung einheitlicher Beschlüsse haben;
  • Die höchsten Standards für internationale Streitbeilegungsmechanismen sollten insbesondere in Bezug auf die Bedingungen für die Ernennung von Richtern, ihre Entlohnung, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit während und nach der Ausübung ihres Mandats angewandt werden;
  • Die Richter sollten in vollem Umfang qualifiziert sein, um die Wirtschafts- und Handelsabkommen im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts einschließlich der Menschen-, Arbeits- und Umweltgesetze auszulegen und anzuwenden;
  • Gleichberechtigter Zugang zu internationalen Streitbeilegungs-Mechanismen, auch durch Maßnahmen für KMU und Einzelpersonen, um die finanziellen Auswirkungen dieser Mechanismen zu verringern;

Diese Grundsätze sollten es der Europäischen Union ermöglichen, zu zeigen, dass Handel nicht privaten Interessen zum Nachteil des öffentlichen Interesses dienen muss, sondern dass er dazu beiträgt, die Menschen zusammenzubringen, um den Kampf gegen den Klimawandel und die nachhaltige Entwicklung insbesondere in den am stärksten benachteiligten Regionen zu fördern.

ErstunterzeichnerInnen:

Philippe Aghion, Collège de France
László Andor, Corvinus University of Budapest
Stefano Bartolini, European University Institute, Florence
Francois Bourguignon, EHESS/Paris School of Economics
Ha-Joon Chang, Cambridge University
Olivier Costa, CNRS/Sciences Po Bordeaux
Carlos Closa Montero, Instituto de Políticas y Bienes Públicos, Madrid
Paul Craig, University of Oxford
Marise Cremona, European University Institute, Florence
Jean-Miche De Waele, Université Libre de Bruxelles
Sebastian Dullien, University of Applied Sciences HTW Berlin
Jean-Marc Ferry, Université de Nantes
Jean-Paul Fitoussi, Sciences-po, Paris et LUISS, Rome
Ilene Grabel, University of Denver
Ulrike Guérot, European School of Governance, Berlin
Virginie Guiraudon, CNRS/Sciences-Po Paris
Joseph Jupille, University of Colorado Boulder
Nicolas Levrat, Université de Genève
Paul Magnette, Université Libre de Bruxelles
Raffaele Marchetti, LUISS, Rome
Philippe Maystadt, ARES – Académie de recherche et d’enseignement supérieur
Frédéric Mérand, Université de Montréal
Leonardo Morlino, LUISS, Rome
Henning Meyer, London School of Economics and Political Science
Kalypso Nicolaïdis, Oxford University
Claus Offe, Hertie School of Governance, Berlin
Heikki Patomäki, University of Helsinki
Thomas Piketty, EHESS/ Paris School of Economics
Jean-Philippe Platteau, Université de Namur
Teresa Ribera, Institut du Développement durable et des relations internationales, Paris
Dani Rodrik, Harvard Kennedy School
Georges Ross, Université de Montreal
Vivien Schmidt, Boston University
Andy Smith, Sciences-Po Bordeaux
Philippe Van Parijs, Univeristé Catholique de Louvain
Jean-Pascal van Ypersele, Univeristé Catholique de Louvain
John Weeks, University of London
Anne Weyembergh, Université Libre de Bruxelles

Unterzeichnen können WissenschaftlerInnen hier: http://www.declarationdenamur.eu/

Quellen:

englisch:

Namur declaration (pdf)
List of first signatories (pdf)

französisch:

La Déclaration de Namur (pdf)
Première liste des signataires (pdf)

deutsch (inoffizielle übersetzung durch Berliner Wassertisch):

Die Erklärung von Namur (pdf), (Blogbeitrag)

Rekommunalisierung als globaler Trend – Deutsch

Allianz der öffentlichen WasserwirtschaftAöW e.V.

 

Rekommunalisierung als globaler Trend – Deutsch

Privatisierung ist auf dem Rückzug – ein neues Buch zeigt auf, wie immer mehr Städte die Wasserversorgung wieder in die eigenen Hände nehmen.

Viele Organisationen arbeiten seit Jahren für die Zukunft der öffentlichen Wasserwirtschaft zusammen. Gegenüber dem Weltwasserforum in Südkorea (12.- 17.04.2015) wurde das neue Buch Our public future – The global experience with remunicipalisation präsentiert. Damit kommt es fast zeitgleich mit der letzten spektakulärsten Beendigung der Privatisierung von Wasserwirtschaft in Jakarta heraus. Am 24. März hat das Gericht von Jakarta der Klage einer Koalition von Bürgern gegen die Privatisierung stattgegeben. Damit wurden nach 17 Jahren die Privatisierungsverträge wegen Verletzung des Menschenrechts auf Wasser und einer unzureichenden Versorgung mit Wasser für nichtig erklärt. 9,9 Millionen Menschen in der indonesischen Metropole können nun bei Rückholung der Kontrolle in öffentliche Hand auf eine gute Versorgung hoffen.

rekommunalisierung

Die wichtigsten Ergebnisse des Buches:

Mit Rekommunalisierung werden zuvor privatisierte Wasserversorgung und Abwasserdienstleistungen von Kommunen in ihre Verantwortung zurückgeholt. Je nach der vorhandenen Struktur gibt es auch die Rückholung in öffentliche Verantwortung auf eine regionale oder nationale Ebene. Zwischen März 2000 und März 2015 können festgestellt werden:

  • 235 Beispiele in 37 Staaten für 100 Millionen Menschen
  • Rekommunalisierungen verdoppelten sich in 2010 bis 2015 gegenüber 2000 bis 2010
  • Die Fälle konzentrieren sich auf Staaten mit hohen Einkommen (184) gegenüber Staaten mit niedrigen und mittleren Einkommen (51)
  • Die Mehrzahl ist in zwei Staaten zu finden: Frankreich (94) und USA (58)
  • Öffentliche Wasserversorger bündeln ihre Kräfte dafür

Von Jakarta über Paris und Deutschland bis zu den Vereinigten Staaten zeigt das Buch die Lehren aus der Privatisierung und der wachsenden Bewegung dagegen auf. Die Autoren berichten wie Rekommunalisierung die Möglichkeiten für  eine soziale, ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft verbessert und heutige und künftige Generationen davon profitieren können.  Die Erfahrungen von Bürgern, Arbeitnehmern und politischen Entscheidungsträgern werden darin ebenso aufgegriffen.

Herausgeber des Buches sind das Transnational Institut (TNI), die Public Services International Research Unit (PSIRU), das Multinationals Observatory, der European Public Services Union (EPSU) und das Municipal Services Project (MSP).

Weitere Informationen dazu 

Rekommunalisierung als globaler Trend“ von Satoko Kishimoto (Transnational Institute)

PDF-Download: Übersetzung von „Rekommunalisierung als globaler Trend“ von Satoko Kishimoto
Weiterführende Informationen auf der Homepage des Transnational Institute (englisch)

Darstellung betroffener Städte auf Weltkarte

Externer PDF-Download: Artikel  „Stopp des Ausverkaufs“, S. 4, Rundbrief, Forum Umwelt & Entwicklung, 01/2014 von AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht

Externer PDF-Download: Rekommunalisierungen weltweit (Stand November 2013)

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