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Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“

Gemeinsame Presseerklärung

Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! und Verbände und Initiativen aus Berlin und Brandenburg

Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“

Potsdam, 6.1.2017 – Ein breites Bündnis aus Berliner und Brandenburger Verbänden forderte am heutigen Freitag die sozialdemokratische Europaabgeordnete Susanne Melior auf, in der nächsten Woche im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) im Europäischen Parlament gegen CETA zu stimmen. Etwa dreißig Aktive trafen sich bei eisigen Temperaturen in der Potsdamer Alleestraße vor dem Europabüro der SPD-Abgeordneten zu einer Kundgebung gegen den Freihandelsvertrag CETA.

melior

Die Verbände hatten Frau Melior eingeladen, ihre Positionen bei der Kundgebung selbst darzustellen. Sie hatte jedoch abgesagt, da sie nicht in Potsdam ist. Gemeinsam machten die Verbände bei der Kundgebung deutlich, dass der CETA-Vertrag den „roten Linien“, die sich die SPD in sehr intensiven Diskussionen gegeben hat, und die auf einem Parteitag und einem Parteikonvent beschlossen wurden, nicht gerecht wird. weiterlesen

Hubertus Zdebel: Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!

Linksfraktion

DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“

Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.“

„Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“

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Spendenaufruf: Mittels der Aarhus Konvention Fracking verhindern!

Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
27.04.2015fracking

 

„Liebe Mitstreiter im Kampf zur Verhinderung der Fracking-Anwendungen in Deutschland,

ich wende mich heute an Euch mit der Bitte, dass Ihr in Euren BIs den Spendenaufruf unserer Mitglieds-BI bei „Gegen Gasbohren“, Abgefrackt-Weidener Becken gegen FrackingBündnis Weidener verbreitet und für Spenden werbt, die auf ein Konto gehen, das dafür von der Initiatorin der Klage – Stadt- und Kreisrätin Brigitte Artmann*, Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel – angegeben worden ist.

Brigitte Artmann gelang es auch, die renommierte Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther für diese Klage und ihre Vorbereitung zu gewinnen, die mit „Aarhus“-Verfahren schon Erfahrung haben und übrigens auch Greenpeace vertreten.

UN  Aarhus Konvention

Eine Klage unter Berufung auf die Aarhus Konvention läuft in mehreren Teilschritten ab und erfordert hohen anwaltlichen Schriftaufwand mit vielen Briefen und auch Reisen der Anwälte nach Brüssel. Brigitte Artmann schätzt, dass etwa 100.000 EUR Gesamtkosten anfallen werden. Daher wird jetzt Geld gesammelt, um die anfallenden Kosten dann aus dem Spendenumfang decken zu können.

Ihr werdet fragen: „Ist das denn jetzt noch nötig, wo man doch positive Gerüchte aus dem Bundesrat hört?“

Trotz aller im Augenblick ermutigenden Indizien, dass unsere nachhaltige und ausdauernde gemeinsame Aktivität gegen Fracking erfolgreich dazu beitragen könnte, eventuell das ganze Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Erlaubnis von Fracking zu kippen, ist im Moment noch keineswegs abzusehen, ob diese Entwicklung in Umweltausschuss des Bundesrates (gegen Fracking zu votieren) auch in das Verhalten der Bundesrats-Versammlung einfließt und zu einer generellen Ablehnung von Fracking durch den Bundesrat führt.

Und selbst wenn, ist damit noch immer unsicher, ob die vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung nicht doch – über den Vermittlungsausschuss leicht abgemildert – in Kraft treten. Die Stimmenmacht der „GroKo“ reicht aus, um auch bei einer großen Zahl ablehnender Parlamentarier in den Reihen der Regierungskoalition dieses Gesetzesvorhaben mit den übrigen mehrheitlich durchzudrücken.

Werden die Gesetzesvorschläge in den Vermittlungsausschuss weitergereicht, weil der Bundesrat zunächst seine Zustimmung mehrheitlich versagt, kann die Bundesregierung zu allerlei „Hebeln“ greifen, um eines oder mehrere Bundesländer dafür zu gewinnen, den Gesetzesvorhaben nachträglich noch zuzustimmen, oder sein Abstimmungsverhalten so zu verändern, dass die Regierungsvorschläge schlussendlich doch Gesetz werden können.

Deshalb wollen die Weidener die Aarhus-Klage auf die Fracking-Erlaubnisgesetze auf jeden Fall durchziehen und der Regierung klar machen: Wir werden nicht locker lassen!

Da bei der Entstehung der Fracking-Gesetzesvorlagen der Bundesregierung fundamentales international gültiges UN-Vertragsrecht nicht beachtet wurde (die Aarhus Konvention ist ein solches verbindliches Vertragswerk), kann wegen Nichterfüllung der rechtlich verbindlichen Verpflichtungen der Aarhus-Konvention gegen die Bundesregierung geklagt werden, die diese Konvention durch ihren damaligen Minister Sigmar Gabriel in 2007 gültig unterzeichnete. Seitdem ist sie für Deutschland gültiges Recht.

Was „Aarhus Konvention“ bedeutet, könnt Ihr aus den anhängenden Dateien entnehmen: nur so viel in Kurzfassung: Im Prinzip sind bei allen umweltrelevanten Aktivitäten und Projekten die BürgerInnen und betroffene AnwohnerInnen von Anfang an einzubinden und in vollem Umfang über alle möglichen Gefahren zu informieren. Es sind von Anfang an bei solchen Projekten Strategische Umweltprüfungen (SUPs) durchzuführen, die das mögliche Gefährdungspotential der Vorhaben oder Projekte für die Umwelt und die Menschen deutlich machen.

Den Bürgern muss ein Mitgestaltungsrecht zugestanden werden, und sie müssen ein Klagerecht haben, wenn Projektentscheidungen gefällt werden, die zu ihren Lasten gehen.

Die Klagen zur Erfüllung von Aarhus bzw. auf Nichtigkeit von Gesetzen und Projekten, die Umwelt-Auswirkungen haben werden, wenn „Aarhus“ nicht beachtet wurde, haben gute Aussichten auf Erfolg, auch wenn sie sich über mehrere Jahre hinziehen werden, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen „nach Aarhus“ nicht bei ‚Projektbeginn beachtet worden sind. Brigitte Artmann, die mit dieser Thematik schon Erfahrung hat, bewertet die Entstehung der „Fracking-Erlaubnisgesetze“ der Bundesregierung als eine gute Klagegrundlage.

Da diese Spenden zur Deckung von Rechtsstreiten gesammelt werden, sind sie nicht steuerabzugsfähig. Brigitte Artmann trägt dafür Sorge, dass Eure Spenden nur für den geplanten Zweck verwendet werden.

Daher bitte ich Euch, durch Spenden auf das angegebene Konto, diese wichtige Klage zu unterstützen, die uns eine gute Chance verschafft, unter Berufung auf internationales Vertragsrecht die Fracking-Erlaubnisgesetze zu verhindern!

Für uns, die wir die Freigabe der Fracking-Technologie in Deutschland verhindern wollen, gibt es keinen wichtigeren Anlass zu sammeln, als die Füllung der Klage-Kasse für Aarhus!!!“

Spendenkonto:
Brigitte Artmann
Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF

*Brigitte Artmann ist als Kreisrätin der Grünen im Fichtelgebirge Gründungsmitglied von Nuclear Transparency Watch. Sie klagt persönlich als „natürliche Person“ (finanziert über Spenden und auf eigene Kosten) vor dem UN Aarhus Komitee gegen die Genehmigungsverfahren UVP Hinkley Point C und UVP Temelin. Beide Verfahren laufen noch. Eine Klage gegen die SUP Atomprogramm Polen wird geprüft.

Email: brigitte-artmann@aarhus-konvention-initiative.de
 

Dokumente:
Mehr zur Klage hier
Brigitte Artmann: Die UN Aarhus Konvention in Deutschland. (pdf) Stand März 2015
Brigitte Artmann: UN AARHUS KONVENTION. Rechtlich verbindlich in Deutschland seit 2007 vs. FRACKING GESETZENTWURF (pdf)
Brigitte Artmann: Stellungnahme zum Fracking-Gesetzentwurf (Verbändeanhörung am 12.02.2015 in Berlin)
Aarhus Konvention. The Aarhus Convention establishes a number of rights of the public (individuals and their associations) with regard to the environment.