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UNESCO besorgt über die Erteilung von Lizenzen für die Ölexploration in ökologisch sensiblen Gebieten des Okavango-Deltas

Seit 2014 gehört das Okavango Delta zum Welterbe. Doch nun ist es in Gefahr!

Auszug aus: World Heritage. „Item 7B of the Provisional Agenda: State of conservation of properties inscribed on the World Heritage List“ Paris, 4 June 2021.

„[…] Das Welterbe-Komitee,

  1. nach Prüfung des Dokuments WHC/21/44.COM/7B,
  2. unter Hinweis auf die Beschlüsse 38 COM 8B.5 und 42 COM 7B.89, die auf seiner 38. (Doha, 2014) bzw. 42. (Manama, 2018) Tagung angenommen wurden
  3. begrüßt nachdrücklich die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten Botswana, Angola und Namibia im Rahmen der Ständigen Wasserkommission für das Okavango-Flusseinzugsgebiet (OKACOM), insbesondere die Einleitung des Prozesses zur Durchführung einer umfassenden Strategischen Umweltprüfung (SUP), um die Auswirkungen der Entwicklungen im Cubango-Okavango-Flusseinzugsgebiet (CORB) auf strategischer Ebene und auf Landschaftsebene zu bewerten, wie vom Ausschuss gefordert, sowie die Entwicklung eines Umweltüberwachungsrahmens für das gesamte Einzugsgebiet;
  4. ermutigt die Vertragsstaaten Angola, Botswana und Namibia, auf ihre Initiative hin die Durchführbarkeit einer grenzüberschreitenden oder -nationalen Erweiterung des Schutzgebiets zu prüfen, um Schlüsselgebiete des CORB einzubeziehen, was zu einem besseren Schutz des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV) und insbesondere der Integrität des Schutzgebiets beitragen würde
  5. bekräftigt die Bedeutung eines angemessenen Schutzes des CORB, um das langfristige Überleben des Gutes zu gewährleisten, und ist der Auffassung, dass jede Entwicklung im Wassereinzugsgebiet, die zu einer erheblichen Wasserentnahme oder -verschmutzung führen würde, ein hohes Potenzial hat, den AUW des Gutes zu beeinträchtigen;
  6. äußert seine Besorgnis über die Erteilung von Lizenzen für die Ölexploration in ökologisch sensiblen Gebieten innerhalb des Okavango-Flussbeckens im Nordwesten Botswanas und im Nordosten Namibias, die im Falle eines Auslaufens oder einer Verschmutzung potenziell negative Auswirkungen auf das Gut haben könnten;
  7. fordert die Vertragsstaaten Botswana und Namibia nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass mögliche weitere Schritte zur Entwicklung des Ölprojekts, die den Einsatz neuer Erkundungstechniken einschließen, einer strengen und kritischen Vorabprüfung unterzogen werden, unter anderem durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die internationalen Standards entspricht, einschließlich einer Bewertung der sozialen Auswirkungen und einer Überprüfung der möglichen Auswirkungen auf das Welterbegut im Einklang mit dem IUCN-Welterbe-Ratschlag zur Umweltverträglichkeitsprüfung, und fordert, dass alle derartigen Bewertungen dem Welterbezentrum zur Überprüfung durch die IUCN vorgelegt werden;
  8. würdigt die Bemühungen um eine Überarbeitung des Okavango-Delta-Managementplans (ODMP) und seine Vorlage beim Welterbezentrum und ersucht den Vertragsstaat ferner, den Plan nach der Überprüfung durch die IUCN fertig zu stellen
  9. würdigt ferner die laufenden Bemühungen zur Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten, die die ökologische Unversehrtheit des Gutes bedrohen, und ersucht den Vertragsstaat ferner, Kontrollstrategien und einen umfassenden Überwachungsplan in den überarbeiteten ODMP aufzunehmen;
  10. weist ferner darauf hin, dass die veterinärmedizinischen Absperrungen ein großes Hindernis für die Wanderungen von Wildtieren darstellen, bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass in dieser Hinsicht noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, und fordert den Vertragsstaat erneut auf, seine Bemühungen um eine Rationalisierung der veterinärmedizinischen Absperrungen fortzusetzen und diese nach Möglichkeit zu entfernen;
  11. fordert den Vertragsstaat außerdem erneut auf: a) die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Mohembo-Brückenprojekt durch eine spezifische Bewertung der möglichen Auswirkungen des Baus und der Nutzung der Brücke und der Straße auf den OUV des Gutes zu ergänzen und sie dem Welterbezentrum zur Überprüfung durch die IUCN vorzulegen, b) dem Welterbezentrum die Ergebnisse der Erhebungen der Wildtierpopulationen aus der Luft im Jahr 2019 vorzulegen und ein regelmäßiges Überwachungsprogramm der Wildtierpopulationen einzurichten, das die Daten von 2019 als Ausgangsbasis verwendet, c) Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle abwassererzeugenden Einrichtungen in dem Gut die nationalen Normen für die Abwasserverschmutzung einhalten und Abwasserentsorgungsmethoden vermeiden, die den OUV des Gutes beeinträchtigen könnten, und eine regelmäßige Überwachung der Wasserqualität sicherzustellen;
  12. fordert den Vertragsstaat ferner auf, dem Welterbezentrum bis zum 1. Februar 2022 einen aktualisierten Bericht über den Erhaltungszustand des Gutes und die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen zur Prüfung durch das Komitee für das Erbe der Welt auf seiner 45. Sitzung 2022.

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Augsburgs Wasserwirtschaft: UNESCO-Welterbe?

Das würde der Berliner Wassertisch sehr befürworten! 🙂

Augsburgs Wasserwirtschaft auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe:
„Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg“ von der Kultusministerkonferenz nominiert

Augsburgs Wasserwirtschaft: UNESCO-Welterbe?Augsburgs historische Wasserwirtschaft hat einen Riesenschritt auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe getan. Die Kultusministerkonferenz hat jetzt die künftigen Nominierungen zum Welterbe in Deutschland ausgewählt. Unter den nominierten Bewerbern ist auch „Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg“. Augsburgs historische Wasserwirtschaft gehört zur Reihe jener Kulturgüter, die nach Einschätzung der Kultusministerkonferenz und des von ihr beauftragten Fachbeirats das entscheidende Kriterium des außergewöhnlichen universellen Wertes erfüllen. Zudem fallen sie nicht in die Kategorie jener Kulturstätten, die auf der Welterbeliste bereits überrepräsentiert sind und damit geringere Aussichten auf Aufnahme haben. Unter den rund 1000 Welterbestätten der UNESCO-Liste sind derzeit nur drei mit der Bewirtschaftung von Süßwasser in Verbindung zu bringen.

In Augsburg sind seit dem Mittelalter entstandene Kanäle und Wassertürme, Monumentalbrunnen der späten Renaissance, das historische Wasserwerk am Hochablass von 1879 – ein Industriedenkmal von internationalem Rang – sowie mehrere Wasserkraftwerke des frühen 20. Jahrhunderts als authentische Denkmäler erhalten. In Augsburg stehen die drei ältesten Wassertürme Deutschlands und wohl auch Mitteleuropas, die seit den Römern betriebene Wasserkraftnutzung hat die Stadt mitgeprägt. Hydrotechnische Modelle in der weltweit einzigartigen Modellkammer des Maximilianmuseums Augsburg sowie die Bestände des Stadtarchivs Augsburg, der Kunstsammlungen der Stadt Augsburg und der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg haben das Wissen über ein halbes Jahrtausend historischer Wasserkunst bewahrt. Augsburg ist somit – im Zeitfenster zwischen 1412 und 1922 – ein weltweit wohl einzigartiges „Archiv der Wasserwirtschaft“.

Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz: hier

[…]

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Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den TTIP-Verhandlungen

Deutscher Kulturrat
18.06.2014

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den TTIP-Verhandlungen

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, befasst sich seit April 2013 intensiv mit dem angestrebten Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Er hat in seiner Stellungnahme „Kulturelle Ausnahme ist bei geplantem Freihandelsabkommen zwischen EU und USA unverzichtbar“ vom 06.05.2013 dargelegt, dass Kultur und Medien aufgrund der hohen wirtschaftlichen, ideellen und gesellschaftlichen Bedeutung für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten von den Verhandlungen ausgenommen werden sollen und die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Konvention Kulturelle Vielfalt) handlungsleitend für Gespräche in Kultur und Medien sein muss. Die Konvention Kulturelle Vielfalt wurde sowohl von der EU als auch den Mitgliedstaaten ratifiziert.

Die Bruttowertschöpfung der Kultur- und Kreativwirtschaft, die auf Gütern und Dienstleistungen aus Kultur und Medien basiert, lag in den Jahren 2008 bis 2011 über der der Chemischen Wirtschaft sowie der der Energiewirtschaft. Im Jahr 2009 übertraf sie die Bruttowertschöpfung der Automobilindustrie. Die rund 247.000 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft erwirtschafteten im Jahr 2012 einen Umsatz von 143 Milliarden Euro. Im Jahr 2012 zählte die Kultur- und Kreativwirtschaft 1,6 Millionen Erwerbstätige. Es handelt sich also um einen sowohl wirtschaftlich als auch mit Blick auf Beschäftigung wichtigen Wirtschaftszweig. Zusätzlich sind in Kultur und Medien Erwerbstätige im gemeinwohlorientierten Sektor tätig, deren Zahl bislang von den Statistiken nicht hinreichend erfasst und abgebildet wird. Der Deutsche Kulturrat sieht im derzeitigen Verhandlungsmandat und speziell in den Verhandlungen, die Ausnahme Kultur und Medien nicht ausreichend berücksichtigt und daher Kultur und Medien nicht hinreichend geschützt.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher als vordringlich erste Maßnahme:

  • den Stopp der bisherigen Verhandlungen,
  • die Formulierung eines neuen Verhandlungsmandats, in dessen Formulierung das neu gewählte Europäische Parlament, der Rat und die Parlamente der Mitgliedstaaten einbezogen werden,
  • die konsequente Ausnahme von Kultur und Medien aus diesem Verhandlungsmandat,
  • die Beauftragung der neuen EU-Kommission mit einem neuen Mandat die Verhandlungen mit den USA zu einem Freihandelsabkommen aufzunehmen,
  • die regelmäßige umfassende Information von Parlamenten und Zivilgesellschaft über das neue Verhandlungsmandat und die darauf aufbauenden neuen Verhandlungen. […]

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