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Österreich: Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen CETA mit Kanada vorerst nicht unterschreiben


Österreichische Präsidentschaftskanzlei
11.07.2018

Bundespräsident Alexander Van der Bellen wartet mit CETA-Unterschrift auf EuGH-Entscheid

Bundespräsident: „Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen“; CETA-Gutachten von VfGH-Präsident a.D. Ludwig Adamovich als pdf

Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird mit seiner Unterschrift unter den Staatsvertrag zu CETA auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) warten. „Ich habe den Staatsvertrag zu CETA, wie es meiner Aufgabe als Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen“, sagt der Bundespräsident.

Beim EuGH ist derzeit ein von Belgien initiiertes Verfahren anhängig, das die in CETA enthaltenen Schiedsgerichte bzw. das im Vertrag verankerte Investitionsgerichtsystem auf ihre Konformität mit dem EU-Recht prüft. Falls der EuGH negativ entscheidet, dann bedeutet dies, dass alle entsprechenden Ratifizierungsschritte der Mitgliedstaaten nichtig sind und das Abkommen neu verhandelt werden muss. Dies bestätigt auch die Bundesregierung, wie dem Ministerratsvortrag der Außenministerin vom 14. Mai 2018 zu entnehmen ist. Dort heißt es wörtlich: „Der Abschluss des Abkommens seitens der Europäischen Union wird nach Ergehen eines positiven Gutachtens oder, im Falle der Feststellung von Unvereinbarkeiten mit dem Unionsrecht, nach allfälligen Nachverhandlungen erfolgen.“

„Ich habe mir diese Entscheidung nicht leichtgemacht. Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates zu respektieren, andererseits ist die Prüfung und darauffolgende Entscheidung des EuGH zu achten. Da Mitgliedsstaaten wie Deutschland und die Niederlande angekündigt haben, den Ratifizierungsprozess erst nach dem EuGH-Urteil abschließen zu wollen, entsteht keine Verzögerung des möglichen vollständigen Inkrafttretens von CETA“, so der Bundespräsident.

CETA Gutachten Ludwig Adamovich

Der Berliner Wassertisch begrüßt die Entscheidung des österreichischen Präsidenten, CETA vorerst nicht zu unterzeichnen. Der Berliner Wassertisch spricht sich jedoch auch unabhängig von dem Ergebnis des anstehenden EuGH-Entscheids gegen CETA aus.

 

11.07.2017

Van der Bellen wartet auf EuGH-Urteil. „Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen CETA mit Kanada vorerst nicht unterschreiben – er wartet auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wie das auch andere Staaten machen. Entscheidend für das Zuwarten sind die Zweifel, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen, teilte die Präsidentschaftskanzlei am Mittwoch schriftlich mit.“ Zum Beitrag


Greenpeace begrüßt die Entscheidung des Bundespräsidenten bei CETA
11.7.2018

Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird abgewartet – Schwarz-blaues Vorpreschen vorerst gestoppt

Wien – Die Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßt das Vorgehen des Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen in Sachen CETA. Dieser hatte heute mitgeteilt, dass er die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, ob das Handelsabkommen CETA EU-Recht widerspricht, abwarten will. Von diesem Urteil will der Bundespräsident seine Unterschrift abhängig machen. Damit geht Van der Bellen den von Greenpeace geforderten vernünftigen Weg.

„Der Bundespräsident beweist, dass er sich nicht von Konzerninteressen beeindrucken lässt. Er handelt vollkommen unabhängig von der Regierung und ausschließlich nach seinem eigenen Gewissen. Statt den Willen der Bevölkerung zu ignorieren, setzt Van der Bellen auf Vernunft und wartet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ab“, sagt Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit. Der Europäische Gerichtshof soll noch dieses Jahr entscheiden, ob die in CETA enthaltenen Schiedsgerichte nach geltendem Recht überhaupt zulässig sind. Ist dies nicht der Fall, dann müsste das Abkommen neu verhandelt werden. „Das Abkommen CETA schon vor diesem Urteil zu ratifizieren, wie es sich die Bundesregierung wünscht, wäre keine verantwortungsvolle Politik“, sagt Egit.

Ganz abgesehen von den europarechtlichen Bedenken ist in Österreich eine klare Mehrheit der Bevölkerung gegen CETA, wie Umfragen belegen. Auch das Volksbegehren im vergangenen Jänner verdeutlicht diese Ablehnung: Über 560.000 Menschen haben gegen TTIP und CETA unterschrieben.

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ATTAC Österreich

CETA vorerst gestoppt: „Van der Bellen hat weise entschieden“
11.07.2018

Attac begrüßt die Entscheidung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen CETA bis zum Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zu unterzeichnen. „Der Bundespräsident hat angesichts der zu klärenden Fragen weise entschieden“, erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Attac kritisiert Regierung und Parlament

Attac kritisiert in diesem Zusammenhang das überhastete Vorgehen von Regierung und Parlament. Attac hat CETA nicht nur grundsätzlich kritisiert sondern Regierung und Parlament mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der Sonderklagerechte durch den EuGH auständig ist. „Das Vorgehen der Regierung passt ins Bild. Derzeit vergeht fast kein Tag an dem die Regierung nicht Gesetze vorlegt, die potentiell verfassungs-, menschenrechts-, oder EU-rechtswidrig sind“, kritisiert Strickner.

Der EuGH hat Anfang März entschieden, dass Sonderklagerechte für Konzerne zwischen EU-Staaten gegen EU-Recht verstoßen. Laut europäischen Rechtsprofessoren lässt dies erwarten, dass der EuGH bei CETA ähnlich entscheidet. Eine Ratifikation würde zum aktuellen Zeitpunkt sogar gegen EU-Recht verstoßen. (pdf) Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird – auf Ansuchen Belgiens – für Anfang 2019 erwartet.

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