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ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung zur Klärschlammverwertung

15. Juni 2021

Wasserwirtschaft
Klärschlammverwertung: Unsere Forderungen
ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung plädiert für (inter-)kommunale Lösungen.

Ab 2029 müssen Betreiber von Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnergleichwerten (EGW) Phosphor aus ihrem Klärschlamm zurückgewinnen. Für Anlagen ab 50.000 EGW gilt diese Regelung ab 2032. Die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft endet absehbar ebenfalls. Der ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung positioniert sich zur Thematik.

Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ist es nötig, den größten Teil des Klärschlamms zu verbrennen. Aus der Asche soll/kann bei Monoverbrennung dann Phosphor zurückgewonnen werden. Kläranlagenbetreiber müssen ab 2023 nachweisen, wie sie die Phosphor-Rückgewinnung umsetzen wollen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert ein frühzeitiges Vorgehen, um zum Umsetzungszeitpunkt ab 2029 Entsorgungssicherheit für Klärschlamm gewährleisten zu können.

Die augenblickliche Situation bei den Anlagenbetreibern zeigt, dass viele, die noch nicht über eine eigene Monoverbrennung verfügen, auf der Suche nach geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten sind, um die gesetzlich vorgegebenen Fristen einzuhalten. Die einen setzen auf interkommunale Zusammenarbeit oder eigene kommunale Wege, die anderen setzen auf die am Markt befindlichen privaten Anbieter, welche die Dienstleistungen anbieten.

Letztere Alternative setzt die Klärschlammentsorgung den Marktregeln mit allen Vor- und Nachteilen aus. Vorteil mag sicher sein, sich um die Entsorgung und Aufbereitung nicht weiter kümmern zu müssen, was aber den kommunalen Betreibern eine aufwendige ständige Wiederausschreibung der Dienstleistung nicht erspart. Somit ist eine mittel- oder langfristig angelegte Gebühren- bzw. Preiskalkulation für die Betreiber und die Bürgerinnen und Bürger nicht oder kaum möglich.

Zudem binden die im Leistungsverzeichnis angegebenen Schlammparameter (Beschaffenheit des Klärschlamms) die Betreiber an technische Verfahren für den Zeitraum der erfolgten Ausschreibung. Gerade in dieser innovativen Branche kann dies erhebliche finanzielle und ökologische Nachteile bringen. Dass private Entsorger natürlich auch eine Gewinnmarge ansetzen, ist ihnen nicht zu verdenken.

Es besteht die Gefahr, dass eine Oligopolisierung auf dem Markt eine langfristige Abhängigkeit der Abwasserentsorger und somit der Bürgerinnen und Bürger zur Folge hat. Denn: Sind die Verbrennungskapazitäten für Oligopole bereits genehmigt, besteht für die Kommunen bzw. Betriebe kaum noch die Möglichkeit, durch eigene zusätzlich zu genehmigende Klärschlammverbrennungsanlagen in Konkurrenz zu gehen.

Wir stellen fest:

Klärschlamm ist ein Produkt der Allgemeinheit, ein Gemeingut. Entsorgungssicherheit ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Wenn Klärschlammentsorgung eingekauft werden muss, weil nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde, steigt der Druck auf die Abwassergebühren bzw. -preise und damit auch der Druck auf die Beschäftigten in der Abwasserentsorgung.

Wir fordern deshalb, möglichst Lösungen auf kommunaler oder interkommunaler Ebene zu schaffen; die interkommunale Zusammenarbeit ist aus Verfahrensgründen und wirtschaftlichen Aspekten zu bevorzugen. Die Organisation im Rahmen der Sondergesetzlichen Verbände in NRW steht dem gleich.

Aber auch die, wie in Teilen schon bisher gelebte partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit Kraftwerksbetreibern ist zukünftig mit Blick auf den sozialverträglichen Umbau des Kraftwerkparks (Dekarbonisierung zur Erreichung der Klimaziele) vorstellbar.

Unser vollständiges Positionspapier zur Thematik gibt es hier zum Nachlesen als PDF:
ver.di-Positionspapier zur Klärschlammverwertung (06/2021)
PDF (800 kB)

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HEUTE: Abstimmung im EU-Parlament: Wasser als Menschenrecht oder Wasser als Ware?

Wasser ist ein Menschenrecht - Wassertisch

Heute im EU-Parlament: Wasser als Ware oder Wasser als Menschenrecht?

 

Heute, 8. September 2015 (irgendwann zwischen 12-14 Uhr) stimmt das EU-Parlament über #right2water ab:

Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser
Bericht:  Lynn Boylan (A8-0228/2015)
Bericht über die Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser [2014/2239(INI)]
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Punkte der Tagesordnung: 12:00 – 14:00 ABSTIMMUNG gefolgt von Erklärungen zur Abstimmung:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AGENDA&reference=20150908&secondRef=SIT&language=DE#TF3

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Right2water: Ver.di fordert EU-Parlament auf, Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen

Menschenrecht auf Wasser im Europäischen Parlament – Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative

Ver.di
(Berlin, 4. September) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass das Europäische Parlament am kommenden Montag, dem 7. September, die Folgemaßnahmen aus der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht – right2water“ diskutieren wird. In einem vom Umweltausschuss entworfenen Initiativbericht werden die Forderungen der EBI ausführlich diskutiert und größtenteils gutgeheißen.

Der Bericht fordert die Europäische Kommission auf, den Forderungen der EBI besser Rechnung zu tragen, insbesondere, wenn es um Menschenrechtsanliegen geht. Konkret erwartet das Europäische Parlament hierzu unverzüglich einen Legislativvorschlag der Kommission.

Ein großer Erfolg der EBI ist die Ausnahme für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bei der Konzessionsrichtlinie. Der Bericht begrüßt diese Ausnahme und fordert die Kommission auf, diese auch bei jeder Überarbeitung der Richtlinie beizubehalten. Außerdem sollen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf Dauer von allen Handelsabkommen [z.B. TTIP, CETA, TiSA] ausgenommen werden.

„Das öffentliche Gut Wasser gehört in öffentliche Hand und ist keine Handelsware“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. „Wir fordern das Europäische Parlament auf, dem Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen.“ Der Bericht mache deutlich, dass Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Initiative Einfluss nehmen können. Dem müsse jetzt auch im Weiteren Rechnung getragen werden. „Angesichts einer Million Menschen in der EU und fast einer Milliarde Menschen weltweit ohne sichere Trinkwasserversorgung ist die Aufforderung an die Kommission, schnell zu handeln, richtig und notwendig.“ weiterlesen

Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag


 
Petition an den Bundestag – jetzt online zeichnen!
Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

 

Im Unternehmen T-Mobile US werden internationale Arbeitsstandards unterlaufen und gewerkschaftlich engagierte Beschäftigte häufig drangsaliert. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) ist Haupteigentümerin des Unternehmens T-Mobile US, das wiederholt gegen das Arbeitnehmerrecht auf Vereinigungsfreiheit verstößt und GewerkschafterInnen diskriminiert. Wer das Anliegen unterstützen möchte, dass die Telekom die Rechte ihrer Beschäftigten weltweit respektiert, kann sich der Petition an den Deutschen Bundestag anschließen.
petition telekom
 

 

Per Direktlink zum Bundestagsforum: http://bit.ly/1M9OZ8X

 

Anstatt die Kultur der Mitbestimmung als Exportschlager zu begreifen, lässt die Telekom es zu, dass das Management des US-Betriebs sogar die vergleichsweise schwache Arbeitsgesetzgebung der USA noch unterläuft und die Betriebsführung durch eine Kultur der Einschüchterung und Angst geprägt ist.

 

Behinderung von Gewerkschaftern stoppen – Einfluss nehmen
Die Deutsche Telekom verweist immer mit Stolz auf die internen Regelwerke wie den Code of Conduct und die Guiding Principles (Leitlinien), gegen die allerdings im Ausland ständig mit Wissen und Duldung der Konzernspitze verstoßen wird. Das muss sich ändern. Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen wie die Telekom, die zu 31 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, im Ausland vergisst, dass Beschäftigten mit Anstand, Fairness und Respekt begegnet werden muss. Mit einer Petition an den Bundestag soll bewirkt werden, dass die Bundesregierung ihren Einfluss als Anteilseigner geltend macht und kontrolliert, dass in den ausländischen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen der DTAG die international geltenden Arbeitnehmerrechte zur Anwendung kommen und die Diskriminierung von Gewerkschaftern beendet wird.

 

Die Petition für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten – Mitzeichnen!
Die Petition fordert die Bundesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerrechte und internationale Arbeitsstandards (ILO / OECD) bei ausländischen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Deutschen Telekom eingehalten werden. Die Petition trägt den Titel: „Deutsche Telekom AG – Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei Unternehmen im Ausland.“

 

Ab sofort kann die Petition an den Deutschen Bundestag online gezeichnet werden. Hier gelangen Sie per Direktlink zum Petitions-Forum des Bundestags und können die Petition zeichnen. 

 


Jede und jeder, der eine E-Mail-Adresse hat, kann mitmachen. Bitte helfen Sie uns dabei, eine Anhörung im Petitionsausschuss zu erlangen, dafür braucht das Anliegen 50.000 Unterstützer. Jede Stimme zählt!
Auf den Weg gebracht wurde die Petition vom ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske und dem Leiter des ver.di-Fachbereichs TK/IT Lothar Schröder. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

 

Für eine Stimme im Betrieb!
Seit 2001, dem Jahr, in dem die Deutsche Telekom das amerikanische Mobilfunkunternehmen Voicestream kaufte und in T- Mobile US umbenannte, kämpft die amerikanische Kommunikationsgewerkschaft Communications Workers of America (CWA) für gewerkschaftliche Anerkennung und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Dieser Kampf wird seit vielen Jahren auch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di maßgeblich unterstützt. Im Rahmen der internationalen Kampagne WE EXPECT BETTER wollen wir erreichen, dass die Beschäftigten fair, anständig und mit Respekt behandelt werden. Die Kampagne wird organisiert und getragen von den Gewerkschaften ver.di und CWA, dem DGB, dem Internationalen Gewerkschaftsbund, dem US-amerikanischen Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO, sowie von der internationalen Dachorganisation der Dienstleistungsgewerkschaften UNI Global Union.

 

Besten Dank und Gruß
Uwe Wötzel

Erfolg für Menschenrecht auf Wasser (#right2water)!

UPDATE 25.06.2015
Vorhin hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments den #right2water-Entwurf mit 38:22 angenommen. Darüber freuen wir uns sehr und bedanken uns bei allen, die dem Menschenrecht Wasser zum Erfolg verhelfen!
Im September (zwischen 7-10.) findet die endgültige Abstimmung im Europaparlament statt.

EBI

Hier das Statement von Right2water:

European Parliament Environment Committee formally supports Human Right to Water
Donnerstag, Juni 25, 2015 – 15:46

(25 June 2015) This morning the Environment and Public Health Committee together with the Development one voted by an absolute majority to send a strong message to the European Commission to act on the Human Right to water.

The Report by the Irish MEP Lynn Boylan (GUE/NGL) was voted and it will be discussed and voted in the Plenary. The report demands the EC to act on the first successful European Citizens Initiative implementing the Human Right to Water in the EU legislation as defined by the United Nations in 2010. It also calls not to push for privatization of water through austerity measures and to promote more actively Public Public Partnerships (PuPs). It also reinforces the exclusion of water and sanitation of the internal market rules (as the Communication of the EC stated) and from any trade agreement.

We want to thank all the MEPs that listen to the voice of over 1.8 million citizens that signed the ECI

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NoTTIP, NoCETA, NoTiSA – 23. Juni – Weltweiter Tag des öffentlichen Dienstes

Ver.di

Weltweiter Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni 2015

ttip,tisa,cetaAm 23. Juni 2015 ist der weltweite Tag des öffentlichen Dienstes. In diesem Jahr wird der Fokus auf den Gefahren liegen, die von den internationalen Handels- und Investitionsvereinbarungen ausgehen, die gegenwärtig von der Europäischen Kommission verhandelt werden. Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD, EPSU, FSESP) hat auf seiner kürzlich stattgefundenen 50. Zusammenkunft beschlossen, Aktionen zu unterstützen, die das Ziel haben, öffentliche Bereiche und Versorgungen aus den Freihandelsvereinbarungen auszuschließen. Zudem unterstützt EPSU Organisationen, die weitere wichtige Kernversorgungsleistungen ausschließen wollen.

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Downloads

EGÖD-Rund­schrei­ben zum Welt­tag des öf­fent­li­chen Diens­tes (deutsch) (pdf)

Hän­de weg vom öf­fent­li­chen Dienst (eng­lisch) (pdf)

Mögliche Aktivitäten am 23. Juni (englisch) (pdf)

ver.di macht sich für eine Rekommunalisierung der Bremer Abfallentsorgung stark

Bildschirmfoto 2014-09-18 um 08.23.56

2018 laufen die Leistungsverträge der Stadt Bremen mit dem privaten Entsorger des Bremer Hausmülls, der Firma Nehlsen, ab. ver.di und die Beschäftigten, die in Bremen den Hausmüll einsammeln, hätten nichts dagegen, wenn danach die Entsorgung wieder kommunal organisiert würde. Und sie haben inzwischen Rückendeckung bekommen.

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Maude Barlow: Blaue Zukunft – Das Recht auf Wasser und wie wir es schützen können

Unser Veranstaltungstipp!

Maude Barlow: Blaue Zukunft – Das Recht auf Wasser und wie wir es schützen können

Reservierung & Tickets

Telefonische Reservierung unter Tel. (030) 218 90 91.

Öffnungszeiten der Tageskasse

Montag bis Sonntag ab 1 Stunde von Veranstaltungsbeginn

Mehr unter: Urania Reservierungen

ver.di zu Freihandelsfragen (TTIP und TiSA)

ver.di
08.07.2014

Pressemitteilung

Pressmitteilung

   Unter anderem steht hier:

Bildschirmfoto 2014-07-10 um 00.08.30

   Die PM von ver.di ist hier downloadbar!

 

ver.di unterstützt vor Ort Referendum gegen Wasserprivatisierung in Thessaloniki

Ver.di
16.05.2014

ver.di unterstützt vor Ort Referendum gegen Wasserprivatisierung in Thessaloniki


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) ein Referendum gegen Wasserprivatisierung, das am Sonntag, dem 18. Mai, in Thessaloniki durchgeführt wird.

Hintergrund ist, dass die griechische Regierung die Privatisierung der Wasserwirtschaftsunternehmen in Athen und Thessaloniki vorantreibt, um Geld zu akquirieren und damit zur Senkung des Staatsdefizits beizutragen. Die Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen ist Teil der Vereinbarung zwischen der Troika und der griechischen Regierung. Eine breite Koalition von Gruppen, darunter die Dienstleistungsgewerkschaften und die lokale griechisch-orthodoxe Kirche, lehnen dieses ab. Meinungsumfragen unter den Bürgern Thessalonikis haben zudem gezeigt, dass sich eine hohe Ablehnung des Verkaufs abzeichnet. Danach sind rund 70 Prozent der Befragten gegen die Privatisierung des Wassers. Eine international zusammengesetzte Delegation des EGÖD wird daher vor Ort die Abstimmung beobachten, Teil der Delegation sind neun ver.di-Mitglieder aus Bayern, darunter Beschäftigte aus der Wasserwirtschaft in München, Augsburg und Kempten, die am heutigen Freitag nach Thessaloniki gereist sind.

„Die öffentliche Daseinsvorsorge – und dazu gehört auch die Bereitstellung von Trinkwasser durch öffentliche Unternehmen – ist die beste Garantie dafür, dass Qualität und Bezahlbarkeit gewährleistet sind und unter einer demokratischen Kontrolle stehen“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott, der gleichzeitig Mitinitiator der [erfolgreichen :-)] Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ ist.

Schuldenabbau durch Privatisierung habe zudem noch nie nachhaltig funktioniert. „Bei einem Verkauf an private Investoren werden die Bürgerinnen und Bürger mit steigenden Preisen, schlechter Qualität und verfallender Infrastruktur doppelt und dreifach zahlen müssen.“* Das zeige die Erfahrung. Es sei falsch, die lebensnotwendige Wasserversorgung Gewinnstreben zu unterwerfen, so der Gewerkschafter. „Ich bin froh, dass die Menschen in Thessaloniki sich wehren. Und ich hoffe, dass unsere Unterstützung dazu beiträgt, das Referendum zum Erfolg für die kommunale Versorgung zu machen.“

Das lokale Referendum in Thessaloniki konnte durch ein Netzwerk aus Gewerkschaft, Kirche und Bürgern als Initiative „Rettet unser Wasser“ durchgesetzt werden.

Der EGÖD als Initiator der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ und ver.di als Koordinatorin der EBI in Deutschland stehen für die öffentliche Wasserwirtschaft. Sie machen deutlich, dass Wasser keine Ware, sondern Allgemeingut ist und die Wasserversorgung in öffentliche Hand gehört.

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* Vgl. auch Zitat Prof. Laskowski