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„Gutes Essen, gute Arbeit – wegverhandelt?!“ – Vorstellung einer neuen Studie zu den Folgen von CETA und TTIP

Gutes Essen, gute Arbeit – wegverhandelt?!

20161201
Die Folgen regulatorischer Kooperation in CETA und TTIP für BäuerInnen, Arbeitsrechte und Verbraucherschutz

 

 

 

12. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum in Berlin

Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Landesvertretung Bremen
Termin: 01. Dezember 2016, 18 Uhr
Ort: Landesvertretung Bremen, Hiroshimastr. 24, 10785 Berlin

BäuerInnen, Beschäftigte der Lebensmittelwirtschaft und VerbraucherInnen blicken mit Sorge auf die Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA). In einer neuen Studie zeigt die Expertin Sharon Treat aus den USA, wie mit diesen Abkommen transnational agierende Agrarkonzerne gestärkt würden und der Wettbewerbsdruck auf die europäische Lebensmittelerzeugung weiter steigen würde. Die Studie zeig unter anderem wie der politische Spielraum für besseren Umwelt-, Gesundheits-, Arbeits- und Verbraucherschutz weiter eingeengt würde – insbesondere durch die neuen Mechanismen für die so genannte „regulatorische Zusammenarbeit“.

Droht für viele weitere Höfe das Aus? Werden die Arbeitsbedingungen in der Fleisch- und Lebensmittelmittelwirtschaft noch unmenschlicher? Drohen Gesundheits-, Tier- und VerbraucherInnenschutz im ruinösen Verdrängungswettbewerb geopfert zu werden? Vor welchen Herausforderungen stehen die Verhandlungen um TTIP mit  Donald Trump? Oder ist alles halb so schlimm – und die Politik reagiert besonnen und zukunftsorientiert?

Darum geht es beim 12. zivilgesellschaftlichen Außenwirtschaftsforum in Berlin – informieren Sie sich, diskutieren Sie mit!

Programm:

18:00 Uhr:         Einlass/ Registrierung

Begrüßung Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit

Vorstellung Studie: Shefali Sharma, Handels- und Agrarexpertin IATP Europe

„Ausverkauf der Landwirtschaft: Agrarkonzerne übernehmen das Ruder mit TTIP“

Keynote: Sharon Treat, Beraterin IATP Europe, vormals Abgeordnete im Repräsentantenhaus des US-Bundestaats Maine

Gesprächsrunde mit:

  • Bärbel Höhn, MdB, Vorsitzende des Umweltausschuss und frühere Landwirtschafts- und Umweltministerin NRW (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Karin Thissen, MdB, Berichterstatterin für internationalen Handel in der AG Landwirtschaft und Ernährung (SPD)
  • Kees de Vries, MdB, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (CDU)
  • Martin Schulz, Schweineerzeuger und AbL-Bundesvorsitzender

Moderation: Jürgen Maier, Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung

20:30 Uhr:         Empfang

Die Veranstaltung findet teils in englischer Sprache statt. Für Übersetzung ist gesorgt.

Ort: Landesvertretung Bremen, Hiroshimastr. 24, 10785 Berlin (Openstreetmap)

Anmeldung erbeten an: Marie-Kathrin Siemer (siemer@forumue.de) oder iatp.org/awf

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Bringt TTIP mehr Verbraucher­schutz nach Europa?

Zeit-online
25.09.2015

Volkswagen
Verbraucherschutz, made in USA
von Petra Pinzler

VW spürt gerade, wie in den USA Verbraucherschutz läuft: über Strafprozesse und Sammelklagen. Viele sehen darin einen Beleg für die Vorteile von TTIP. Zu Recht?

VW-Abgas

  Foto: Bernd Kasper | pixelio.de

Sie sammeln Beweise. Sie prüfen und schlagen dann unerbittlich zu. Der Automobilkonzern Volkswagen erlebt es gerade und wird es noch viele Jahre spüren: Wer von einem amerikanischen Staatsanwalt dabei erwischt wird, wie er die Verbraucher oder die Umwelt schädigt, der muss mit extrem unangenehmen Folgen rechnen. Mit Strafprozessen und Klagen von Privatleuten. Mit Anwaltskosten in Millionenhöhe, ganz zu schweigen von den Strafen und dem Schadensersatz.
Die ersten Kommentatoren folgern nun daraus schon: Amerikas Verbraucherschutz funktioniert besser. Denn dort muss jeder Unternehmer aufpassen. Keiner will erleben, was VW passiert. Also, so ihre Analyse, ergänzen sich auch das amerikanische und das europäische Wirtschaftssystem doch ganz gut. Also wird auch das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP nicht für weniger, sondern für mehr Verbraucherschutz sorgen. Klingt schön. Nur, leider stimmt das nicht.

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TTIP bedroht das Vorsorgeprinzip

Deutschlandfunk
26.08.2015

Verbraucherschutz. USA diskutieren über schärfere Chemikaliengesetze
Von Heike Wipperfürth

Insgesamt 1300 Stoffe für Kosmetika sind in Europa verboten – in den USA sind es nur 11. Die Vereinigten Staaten sind für ihren eher unbekümmerten Umgang mit giftigen Stoffen bekannt. […]
In Europa müssen Unternehmen Informationen über das öffentliche Risiko der Chemikalien in ihren Produkten vorlegen [Vorsorgeprinzip], in den USA muss die Regierung beweisen, dass sie schädlich sind [Risikoprinzip/Nachsorgeprinzip]. Das wird sich nicht ändern.“

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Dazu auch: Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip

Warum dies für die Wasserversorgung eine Gefahr darstellt, schreibt Christa Hecht (Geschäftsführerin der AöW e.V.):
„Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.“ (Broß 1015)

Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip

Handelsblatt
03.04.2015

Verbraucherschützer warnen vor TTIP
Von Reuters

Das Freihandelsabkommen sorgt erneut für Streit. Verbraucherschützer befürchten, dass durch TTIP wichtige Standards, etwa beim Tierschutz, aufgeweicht werden könnten. Sie wünschen ein schmales Abkommen.

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Unterschied zwischen Vorsorge- und Nachsorgeprinzip:

Vorsorgeprinzip: „Maßnahmen zum präventiven Schutz vor Umweltschäden, um diese zu vermeiden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. (präventiver Umweltschutz).“ (Quelle)

Nachsorgeprinzip: Maßnahmen werden erst ergriffen, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

An zwei Beispielen aus dem Bereich der Ernährung illustriert die Verbraucherzentrale Hamburg die Unterschiede:
vorsorge - nachsorge
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Fazit der Verbraucherzentrale Hamburg:
Vorsorgeprinzip: Europa hat beim Umgang mit Risiken die Nase vorn. Vorsorgender Verbraucherschutz verhindert Schäden und sorgt so für ein höheres Verbraucherschutzniveau.

Nachsorgeprinzip: „Hinreichende Sicherheit“, dass kein Schaden zu erwarten ist, birgt größere Risiken und bürdet dem geschädigten Verbraucher die Beweislast auf.

Kurz: TTIP gefährdet den Verbraucherschutz!

 

AbL: TTIP und CETA – Angriff auf bäuerliche Landwirtschaft

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
Berlin/ Hamm, März 2015AbL

Wie die TTIP-Verhandlungen und der CETA-Vertragstext wertvolle Standards und Qualitäten für Verbraucherschutz und in der Landwirtschaft absenken

Einführung zur Situation: Seit Juni 2013 verhandeln EU-Kommission und USA ein weitreichendes Freihandelsabkommen „Transatlantische Freihandels- und Investitions Partnerschaft“ (TTIP). Zum ebenfalls sehr weitreichenden Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) liegt seit
September 2014 der fertige Vertragstext vor, der in Europa noch durch Parlamente und EU-Rat ratifiziert werden muss. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist Mitbegründerin und aktives Mitglied im bundesweiten Bündnis „TTIP Unfairhandelbar“, das mittlerweile von 87
Organisationen getragen wird. Die AbL und das Bündnis TTIP Unfairhandelbar fordern die Politiker auf, die TTIP-Verhandlungen zu stoppen und CETA abzulehnen. Denn der sicherste Schutz unserer Standards und unserer bäuerlichen Landwirtschaft ist kein TTIP und kein CETA.

Zum Hintergrundpapier (pdf)