Schlagwort-Archive: VIWasser

Vermutlich größter Grundwasserschaden in der Geschichte der deutschen Erdölförderung – Lagerstättenwasser-Skandal in Niedersachsen. Wintershall Dea verunreinigt Grundwasser


Pressemitteilung vom 31.07.2019

Am 29. Juli 2019 informierte die niedersächsische Landesregierung die Bevölkerung darüber, dass im Landkreis Grafschaft Bentheim seit Anfang 2014 möglicherweise bis zu 220 000 Kubikmeter Lagerstättenwasser in den Untergrund gelangt sind. Ursache sollen Leckagen an der Einpressbohrung Emlichheim 132 der Firma Wintershall DEA sein. Dabei soll das stark salzhaltige Lagerstättenwasser nach Einschätzung von Wintershall Dea einen oberen Grundwassereinleiter erreicht haben.

Dr. Reinhard Knof (Kein CO2-Endlager e.V., Schleswig-Holstein): „Wie kann es sein, dass solche extremen Verunreinigungen über vier Jahre hinweg unbemerkt erfolgen können und weder der Betreiber noch das für die Aufsicht zuständige Bergamt etwas bemerkt haben? Seit Anfang 2019 weiß die Regierung über den Skandal Bescheid. Warum wird die Bevölkerung nicht informiert? Wie viele Bohrungen sind eigentlich noch undicht? Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit unseres am 2. September startenden Volksbegehrens zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein noch einmal deutlich. Mit den Gesetzesinitiativen soll der Schutz des Wassers bei Bergbauvorhaben verbessert und Behörden und Gemeinden Transparenz im Umgang mit brisanten Unternehmensinformationen möglich werden.“

Bernd Ebeling, Wasserwirtschaftsingenieur aus Niedersachsen: „Über einen langen Zeitraum gelangten hoch saline Lagerstättenwässer aus der Erdölproduktion in unbelastetes Grundwasser. Das eingepresste Lagerstättenwasser mit einem Salzgehalt von 200 bis 300 g pro Liter ist ca. 10.000 mal höher mit Salzen belastet als unbelastetes Grundwasser. Bei kompletter Vermischung des ausgeströmten Lagerstättenwassers mit dem anstehenden unbelastetem Grundwasser wären bis zu 220 Mio. m³ versalzen und somit für eine Trinkwassergewinnung oder Verwendung für die Landwirtschaft unbrauchbar.“

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Der größte deutsche Erdölförderer Wintershall DEA hat vermutlich einen der größten Grundwasserschäden in der Geschichte der deutschen Ölförderung verursacht. Die Öl- und Gasförderung gefährdet unser immer knapper werdendes Grundwasser und damit unsere Trinkwasserversorgung. Damit muss endlich Schluss sein!“

Weder Betreiber noch Bergamt scheinen diesem Schaden Beachtung zu schenken, denn am 26. Juli 2019, also genau drei Tage vor der offiziellen Bekanntgabe des Lagerstättenwasseraustritts, wurde mitgeteilt, dass die Wintershall Dea Deutschland AG im Erlaubnisfeld Unterweser bis zum 31. Juli 2021 weiter nach Kohlenwasserstoffen suchen darf.

Hintergrund:
Bei der Erdgas- und Erdölförderung fällt Lagerstättenwasser an. Es gelangt bei der Förderung automatisch an die Tagesoberfläche. Die Zusammensetzung variiert je nach Lagerstätte. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen, Kohlenwasserstoffen und kann Schwermetalle und natürliche radioaktive Stoffe enthalten. Im vorliegenden Fall soll das Lagerstättenwasser u.a. Strontium und Barium enthalten. Bei einer Einpressbohrung wird das Lagerstättenwasser wieder zurück in die Öl- oder Gaslagerstätte geleitet. Undichte Leitungen und Verrohrungen sind bei der Öl- und Gasförderung keine Ausnahme, sondern treten regelmäßig auf, auch in Deutschland. In Schleswig-Holstein beispielsweise sind 98 Schadensfälle im Zusammenhang mit der Ölförderung bekannt geworden. Die meisten dieser Schäden sind der Wintershall DEA, bzw. deren Vorgängerunternehmen zur Last zu legen.

Weitere Links

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung: Nach Austritt von großen Mengen Lagerstättenwasser: Ministerium ordnet Überprüfung aller Einpressbohrungen in Niedersachsen an. 30.7.2019 Zum Beitrag

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung:
Lagerstättenwasser bei Einpressbohrung im Landkreis Grafschaft Bentheim ausgetreten. 29.7.2019. Zum Beitrag

NDR: Emlichheim: Lagerstättenwasser ausgelaufen. 29.07.2019 19:30 Uhr „Seit mehr als 75 Jahren fördert das Unternehmen Wintershall in Emlichheim Erdöl. Offenbar ist dabei jahrelang Lagerstättenwasser unbemerkt ausgelaufen und in den Boden gesickert.“ Zum Video

Aus der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ wird nun das „Volksbegehren zum Schutz des Wasser!“

Zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers. Es startet am 2. September 2019! Wahlberechtigt ist, wer EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Wochen in Schleswig-Holstein wohnt.

Die Organisatoren „benötigen 80.000 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Schleswig-Holstein innerhalb von 6 Monaten ab dem 02.09.2019. Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch von uns an anderen Stellen und auf der Straße gesammelt werden. Beim Volksbegehren dürfen auch andere öffentliche Stellen beim Sammeln unterstützen, wie Büchereien, Schwimmbäder, usw. Wir bitten um Meldungen, wer in welchem Gebiet/Ort/Stadt sammeln kann. Wegen des Datenschutzes werden nur Unterschriftenzettel für Einzelunterschriften zur Verfügung gestellt. Bitte diese Information jetzt schon verbreiten, damit wir ab dem 02.09.2019 gut vorbereitet starten können. Der OMNIBUS wird uns auch dieses Mal wieder unterstützen.“

„Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen:

Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden soll es zukünftig rechtssicher erlaubt sein, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage, Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

  • Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
  • Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
  • Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

  • besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
  • Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
  • sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
  • Haftung von Ölkonzernen für Schäden“

Der Berliner Wassertisch unterstützt das Volksbegehren.

 

Schleswig-Holstein: Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

(13.12.2018, Kiel) Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zieht die mit über 42.000 Bürgerunterschriften unterstützte „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ vor Gericht: Das Landesverfassungsgericht in Schleswig soll feststellen, dass die Volksinitiative auch bezüglich Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs, Aufnahme eines Fracking-Verbots in das Landeswassergesetz, verfassungsgemäß ist.

Dies geht aus dem heute bei Gericht eingereichten Antrag der Volksinitiative hervor, die unter anderem von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., der Piratenpartei Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein und der Schutzstation Wattenmeer e.V. unterstützt wird.

Der Landtag hatte das geforderte Fracking-Verbot im November mehrheitlich noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking Angelegenheit des Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative beauftragte Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen schreibt dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz: „Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein unüberschaubares, erhebliches Umweltproblem und Risiko“.

„Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz Deutschland“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Länder das auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken: Es ist dringend erforderlich, dass Fragen des Umweltschutzes auf Antrag von Bürgern politisch zum Wohl von Mensch und Umwelt entschieden werden und nicht jedes Mal erst Gerichte eingeschaltet werden müssen.“

Zur Finanzierung der Klage bittet die Volksinitiative um steuerlich absetzbare Spenden auf das Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

IBAN: DE71 2176 3542 0017 7190 19
BIC: GENODEF1BDS (bei der VR-Bank)
Verwendungszweck: Klage

Zur Pressemitteilung

Schleswig-Holstein: Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

(Kiel, 24.10.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking verboten werden soll, befand heute die Mehrheit des Innen- und Rechtsausschusses. Zulässig sei sie, soweit Bergbauunternehmen für Schäden haftbar gemacht und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende gesetzt werden soll. Dies entschied der Innen- und Rechtsausschuss heute nachmittag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP. SPD und SSW stimmten vergeblich für eine Zulassung auch des Fracking-Verbots. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

„Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (BI gegen CO2 Endlager). „Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.“

„Zum Schutz unseres Wassers soll Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen“, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.“

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum
Schutz des Wassers, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen
CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative
will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für
Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz
von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende setzen.

Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode als auch der
Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung haben sich eindeutig
gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es
jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten
rechtssicher auszuschließen.

Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite
Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes
des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend (Umdruck 18/4945).
Deshalb sehen wir die Volksinitiative zum Schutz des Wassers
als derzeit einzige Option für ein landesweites Fracking-Verbot an.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz
3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein
bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als
verhaltensbezogene Regelung einzuordnen (Umdruck 19/1386).

Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von
Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die
Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Bürger und
Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse erhalten und veröffentlichen können.

Zur Pressemitteilung

Netzwerk „Gegen Gasbohren“ setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung

(Verden, Berlin, 03.05.2017) Auf ihrem neunten Bundestreffen am 29./30.4.2017 in Verden (Aller) haben die im bundesweiten Zusammenschluss Gegen Gasbohren organisierten Anti-Fracking-Initiativen ein umfangreiches Programm absolviert. Dabei ergänzten sich die zahlreichen Fachvorträge, politischen Analysen und perspektivischen Planungen perfekt. Entgegen der Darstellung der Bundesregierung ist Fracking nicht vom Tisch, sondern wird konsequent von der Erdgas- und Erdölindustrie vorangetrieben. Gerade aufgrund des in Kraft befindlichen Pro-Fracking-Rechts setzen die Initiativen auch neue Akzente.

Trotz aller Beschwichtigungsversuche der Gas- und Ölindustrie liegen die Gefahren des Fracking mit der nachfolgenden Erdgasförderung nach wie vor klar auf der Hand: Grundwasserkontaminationen, Erdbeben, die Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Untergrund, eine ungelöste Entsorgungsproblematik und eine miserable Klimabilanz sind die Folgen des gefährlichen Gasbohrens. Als neu identifizierte Gefahrenquelle kommen nun auch die Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Bohrlöchern hinzu. Eingesetzte Chemikalien und aus der Tiefe an die Oberfläche transportierte gefährliche Stoffe können sich bei diesen Prozessen in der Umgebung verteilen.

Das niedersächsische Landesgesundheitsamt hat die richtige Konsequenz aus den Krebsfällen in Bothel gezogen. Es empfiehlt, eine niedersachsenweite epidemiologische Studie zu einem möglichen Zusammenhang zwischen der Kohlenwasserstoffförderung und dem Auftreten bestimmter Krebserkrankungen durchzuführen. Gegen Gasbohren stellt dabei fest, dass die entscheidenden Hinweise für Emissionen und auffällige Krebsraten nicht von den Behörden, sondern aus der Zivilgesellschaft kamen. Daher ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aufgefordert, die in den letzten Jahren gewachsene und konstruktive Zusammenarbeit mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft im Rahmen einer transparent geführten Debatte um das Studiendesign fortzuführen. Die avisierte Studie sollte nun geradewegs auf die Ursachenklärung ausgerichtet sein und nicht aus Zeit- oder Kostengründen wieder nur Hinweise generieren. Zudem sollte das Land Niedersachsen die heute möglichen flugunterstützten Luftmessungen über den Fördergebieten und bodennahe Luftmessungen durch unabhängige Institute durchführen lassen, um damit endlich Klarheit über die Stoffgemische zu schaffen, die in die Atemluft der Bevölkerung gelangen können.

Zukünftig werden von den Gas- und Ölkonzernen zahlreiche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet, mit denen die Gasförderung unter Einsatz der Fracking-Technik an den jeweiligen Standorten durchgesetzt werden soll. Diese Verwaltungsverfahren müssen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Einwendungen gegen die Anträge der Unternehmen müssen in Erörterungsterminen besprochen werden. Um auf diese Verfahren und die ergehenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen und Fracking-Vorhaben zu verhindern, wird sich die Anti-Fracking-Bewegung verstärkt mit diesen Verfahren auseinandersetzen.

Die zusätzlich gestartete Online-Petition kann von allen unterzeichnet werden

Ausdrücklich begrüßt wurde die von einem breiten Bündnis in Schleswig-Holstein getragene Volksinitiative zum Schutz des Wassers . Damit soll Fracking in diesem Bundesland über entsprechende Bestimmungen im Landeswassergesetz komplett untersagt werden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Landesregierung müssen angesichts der neuen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages endgültig als vorgeschoben angesehen werden.[Vgl. Presseerklärung Stoppt CO2-Endlager, 27.04.2017: Landesregierung widerlegt]* Das Bündnis fordert alle Parteien und Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein dazu auf, sich dieser Volksinitiative anzuschließen. Innerhalb eines Jahres müssen 20.000 Unterschriften gesammelt werden. [Kommentar BWT: Wir würden uns über eine große Unterstützung auch der Online-Petition sehr freuen.]

Auch im Hinblick auf die Bundestagswahl hat sich Gegen Gasbohren klar positioniert. Nach dem Versagen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beim Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren des Fracking wird von den bei der Bundestagswahl kandidierenden Parteien gefordert, sich für ein ausnahmsloses und unbefristetes Fracking-Verbot auszusprechen und dies umgehend nach der Wahl durchzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema Fracking: http://www.gegen-gasbohren.de

*Unser Kommentar zu den Versuchen der Landesregierung von Schleswig-Holstein, die Volksinitiative #VIwasser auszubremsen: Über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden immer noch Gerichte und „das ist gut so“!

Immer wieder versuchen Politiker, Initiatoren mit der Behauptung, ihr Bürgerbegehren sei „verfassungswidrig“, einzuschüchtern und zu entmutigen. Davon darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es sind Verfassungsgerichte, die über die Verfassungsmäßigkeit urteilen können – nicht die Politiker! In Berlin war es 2008 der rot-rote Senat, der unser Wasser-Volksbegehren nach der ersten Stufe als verfassungswidrig erklärt und gestoppt hat! Wir sind dagegen vorgegangen, und tatsächlich hat uns der Berliner Verfassungsgerichtshof Ende 2009 Recht gegeben: Unser Volksbegehren war zulässig! So konnten wir mit zeitlicher Verzögerung weitermachen. 2011 stimmten mehr als 666.000 Menschen (bzw. 98,2% der Teilnehmenden) für das Wasservolksbegehren – gegen allen Widerstand von Seiten der Politik. Seit 2013 sind die Berliner Wasserbetriebe wieder in öffentlicher Hand. Insgesamt war es also ein großer Erfolg der direkten Demokratie. Fazit: Egal, welche Parteien gerade an der Macht sind – direkte Demokratie hat es nicht leicht. Hier heißt es: Dranbleiben!


Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk.

In Schleswig-Holstein startet die Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Stoppt CO2-Endlager

Heute, am 1. März 2017 startet die Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Bündnispartner sind der Bundesverband der Bürgerinitiaven Umweltschutz (BBU), BI Hände weg von Schwedeneck, BI Stop-Fracking-Kiel, BI Unterelbe/Brunsbüttel, BUND Schleswig-Holstein, Bündnis KielwasserPiratenpartei Schleswig-Holstein, Schutzstation Wattenmeer und der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Panker – Giekau

Initiative für ein Gesetz zur Verbesserung des Wassergesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Fracking, also das gewaltsame Aufbrechen des Untergrunds zur Öl- oder Gasförderung, ist mit unüberschaubaren Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Boden und Eigentum verbunden. In Schleswig-Holstein wurde früher verbreitet gefrackt. Ein erneuter Einsatz droht die riskante Ölförderung wieder wirtschaftlich zu machen. Ölkonzerne planen neue Bohrungen, unter anderem vor der Nord- und Ostseeküste. Dabei hat es in Schleswig-Holstein schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Das 2016 beschlossene Fracking-Bundesgesetz schließt Fracking nur in bestimmten Gesteinschichten aus, die aber in Schleswig-Holstein gar nicht vorherrschend sind – im Übrigen macht es Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher möglich (Fracking-Ermöglichungsgesetz). Ein Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen, wie es zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens vom Dezember 2015 notwendig wäre, wird im Bundesgesetz erst gar nicht thematisiert.

Um Fracking ganz zu verhindern, benötigen wir eine Änderung des Wassergesetzes in Schleswig-Holstein. Die Länder haben nämlich das Recht, vom Wassergesetz des Bundes abzuweichen.

Mit der Volksinitiative wollen wir drei grundlegende Dinge erreichen:

  1. Schutz unseres Wassers
    Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Tiefenwasser und Brackwasser sollen geschützt werden. Ein genereller Gewässerschutz vor Fracking ist nötig, weil all diese Wasservorkommen betroffen wären und ihr Wert für künftige Generationen noch gar nicht feststeht. Internationale Erfahrungen mit Fracking haben gezeigt, dass Wasserverunreinigungen mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten und praktisch nicht rückgängig zu machen sind – so wird die soziale Verantwortung für die Zukunft durch das Fracking-Bundesgesetz missachtet.Verunreinigungen und Gefährdungen durch Verpressung von Lagerstättenwasser und Rückständen, durch Bohrungen, seismische Untersuchungen und Förderung von Erdöl und Erdgas müssen durch eine Verschärfung des Wasserrechts in Schleswig-Holstein vermieden werden. Verunreinigungen und Gefährdungen durch Fracking sind nur durch ein generelles Verbot zu verhindern.
  2. Meeres- und Küstenschutz
    Küstennahe Gewässer müssen vor Ölförderung und Fracking geschützt werden. Meere sind Quelle des Lebens, der Tier- und Pflanzenwelt und ebenfalls Teil der Ernährungsgrundlage.
    Küstenschutz ist auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel von Bedeutung.
  3. Offenlegung des betrieblichen Gefahrenpotenzials
    Es darf in öffentlichen Angelegenheiten keine Geheimhaltung geben.
    Das öffentliche Interesse an sauberen Lebensgrundlagen muss in jedem Fall Vorrang vor Unternehmensinteressen haben.
    Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Einer Offenlegung der Arbeitsvorgänge und der verwendeten chemischen Stoffe muss Vorrang vor Betriebsgeheimnissen und Gewinnerwartungen einzelner eingeräumt werden.

Fracking und Ölförderung bedeuten:

  • Gefahren für die Sicherung von gesunden Nahrungsmitteln, womit die Ernährungssouveränität grundlegend gefährdet ist.
  • Gefahr von Krankheiten, Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung bei Vergiftung von Wasser, Luft oder Boden: das Recht auf ein gesundes Leben wird aufs Spiel gesetzt.
  • Klimaschädlichkeit. Es darf keine Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen mehr zugelassen werden, da wir heute wissen, dass 80% der bekannten fossilen Vorräte im Boden bleiben müssen, wenn wir das in Paris vereinbarte Klimaschutzziel erreichen wollen.
  • Es werden voraussichtlich viele Arbeitsplätze gefährdet, insbesondere im Tourismus.
  • Es bestehen Risiken für die Gebäudesicherheit und eine Wertminderung von Grundstücken.

Was wir wollen:

Sauberes Wasser, reine Lebensmittel, ungefährdete Gesundheit, Erhalt der Natur und Umwelt für Mensch und Tier, Erhalt guter Lebensbedingungen für unsere Zukunft.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Landesgesetzes, das Fracking und Wassergefährdung verhindert – das Bundesgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz der Umwelt. Der Landtag lehnt ein Landesgesetz zum verbesserten Schutz unseres Wassers bisher jedoch mehrheitlich ab.

Daher bleibt uns nur der Weg über eine Volksinitiative für ein nachhaltiges Wasserschutzgesetz.

MATERIAL wie Unterschriftenlisten, Flyer und Hintergrundinfos finden Sie >>> HIER <<<

Zum Beitrag

Vgl. auch:

BUND unterstützt Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein unterstützt die neue Volksinitiative zum Schutz des Wassers. Ziel der Initiative ist eine Änderung des Landeswasser- und Landesverwaltungsgesetzes in Schleswig-Holstein, um die Förderung von Erdöl und Erdgas durch Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher zu verbieten sowie die Haftung von Förderunternehmen eindeutig zu regeln. […]

Zur Pressemitteilung

Berichterstattung:

Shz: Volksinitiative gegen Fracking in Schleswig-Holstein gestartet, 1.3.2017

 

Der Berliner Wassertisch wünscht der Volksinitiative viel Erfolg!