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Klimaneustart Berlin startet Klimaentscheid-Kampagne Berlin 2030


Angesichts mangelnden politischen Willens, die Klimakrise zu bewältigen, fordert Klimaneustart Berlin gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine Verschärfung des Berliner Energiewendegesetzes!

Alle Berliner:innen sollen über Klimaneutralität bis 2030 statt 2050 abstimmen. Berlin muss anhand von adäquatem Klimaschutz dazu beitragen, die globale Erhitzung auf 1,5°C zu begrenzen, die Lebensgrundlagen zu erhalten und weitere Pandemien zu verhindern. Dabei bedarf es eines sozialen Ausgleichs, um die Mehrkosten gerecht zu verteilen.

Dies fordern mehr als 26 Berliner Bündnispartner:innen und leiten heute den ersten Schritt zu einem Volksbegehren ein.

Prominente Unterstützer:innen sind u. a. Hans-Josef Fell (Präsident der Energy Watch Group), Mark Benecke (Kriminalbiologe), Dota Kehr und Alin Coen (Sängerinnen).

Die Vertrauenspersonen sind:
1) Dr. Cornelia Auer, (Wissenschaftlerin am PIK Potsdam)
2) Klara Kramer (FFF Berlin)
3) Génica Schäfgen (Head of Ecosia Germany)
4) Stefan Zimmer (Klimaneustart Berlin)
5) Volker Quaschning (Professor für regenerative Energiesysteme, HTW Berlin)

Zur Website von Klimaneustart Berlin

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Schleswig-Holstein: Volksbegehren für Wasserschutz und Unternehmenstransparenz kommt

Pressemitteilung
Kiel, den 20.06.2019

Volksbegehren für Wasserschutz und Unternehmenstransparenz kommt

Gestern hat die Kieler Regierungskoalition den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen überraschend durch eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung ersetzt.

Eine Volksinitiative mit mehr als 42.000 Unterschriften soll schlicht ignoriert werden“, verurteilt Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und Vertrauensperson der Volksinitiative) den Schritt. „Damit haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise in Fällen von Korruption, sind. Die Weigerung, Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse und nach Anhörung der Betroffenen eine Veröffentlichung von Informationen zu erlauben, stellt einen neuen Tiefpunkt antidemokratischen Verhaltens der Landtagsmehrheit dar. Mit dieser Entscheidung hat der Landtag den Weg zu einem Volksbegehren zur Erreichung der Ziele der Volksinitiative zum Schutz des Wassers vorgegeben.

Demnächst wird die Sammlung von 80.000 erforderlichen Unterschriften für einen Volksentscheid beginnen. Dies wäre seit 10 Jahren der erste Volksentscheid in Schleswig-Holstein.

Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden zukünftig rechtssicher erlauben, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

  • Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
  • Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
  • Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

  • besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
  • Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
  • sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
  • Haftung von Ölkonzernen für Schäden

Die Koalition ist in diesen Punkten über Versprechungen bisher nicht hinaus gekommen.

Hintergrund:

Über 42.000 Unterschriften sammelte die Volksinitiative zum Schutz des Wassers bereits, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei Schleswig-Holstein getragen wird. Für einen Volksentscheid müssen innerhalb von sechs Monaten erneut 80.000 Unterschriften gesammelt werden. Der Landtagspräsident legt fest, wann die Sammlung innerhalb der nächsten 4-8 Wochen beginnt.

Im Herbst entscheidet das Landesverfassungsgericht über die weitere Forderung der Volksinitiative, Fracking landesweit zu verbieten.

In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt geschädigt wurden.

Weitere Informationen:

Flyer der Volksinitiative

http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf

Die Volksinitiative im Wortlaut

http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

Stellungnahme zu den Gegenargumenten der Landesregierung:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/02100/umdruck-19-02148.pdf

Ansprechpartner für Presseanfragen:

Dr. Reinhard Knof (0162-1389223)

Dr. Patrick Breyer

Zum Beitrag

Verbieten-Verflechten-Spalten-Verklagen? Die Berliner LINKE zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Kommentar des Berliner Wassertischs zum Fachgespräch der Berliner Linksfraktion „Direkte Demokratie in Berlin und der Volksentscheid Tegel“ am 5.12.2017.

(Berlin, 5.12.2017) Die direkte Demokratie hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument des politischen Lebens in Berlin entwickelt. Insbesondere Projekte, die stark mit wirtschaftlichen Interessen verbunden sind, wie die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe oder die Freihaltung des Tempelhofer Feldes, wären ohne Gesetzesinitiativen aus der Bevölkerung kaum denkbar gewesen.

Die LINKE, die von sich sagt, „sich seit Jahren für eine Stärkung und Weiterentwicklung der direkten Demokratie“ einzusetzen, lädt nun am 5. Dezember zu einem Fachgespräch ein. Ziel sei es, die direkte Demokratie weiterzuentwickeln und „Fairness, Transparenz und Chancengleichheit“ zwischen direkter und repräsentativer Politik zu erhöhen.

Ein Vorhaben, das in der Tat längst überfällig ist, vor allem vor dem Hintergrund, dass das Verhältnis zwischen direkter und repräsentativer Demokratie nicht konfliktfrei ist. Beide stehen für gewöhnlich in einem Spannungsverhältnis. Die Gesetzesinitiativen von unten zeigten oftmals gravierende Fehlentwicklungen und Versäumnisse des Parlamentsbetriebs an. Mancher Politiker empfindet die direkte Demokratie vor allem als direkte Konkurrenz.

Auch das Verhältnis der Linkspartei zur direkten Demokratie war in der Vergangenheit weit weniger positiv, als die Veranstaltung suggeriert. Besonders in der Zeit, als sie Regierungspartei war. Am auffälligsten wurde die Distanz der LINKEN zur direkten Demokratie beim ersten erfolgreichen Volksentscheid „Wir wollen unser Wasser zurück“ (2011). Der LINKEN-Wirtschaftssenator Harald Wolf forderte die Berliner Bürger*innen dazu auf, nicht zur Abstimmung zu gehen. Der damalige Parteichef Klaus Lederer wollte gegen das Volksgesetz klagen. Erst im Nachhinein wertete er das Verhalten der angeblich privatisierungskritischen LINKEN gegenüber dem Wasser-Volksentscheid als größten Fehler in ihrer Regierungszeit.

Angesichts der Tatsache, dass die Linkspartei nun erneut ins Rote Rathaus eingezogen ist, stellt sich die Frage, wie sich die LINKE diesmal als Regierungspartei verhalten wird, ob ihren wohlklingenden Absichtserklärungen nun zu glauben ist.

Um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen: Wir haben erhebliche Zweifel daran. Wir sind der Ansicht, dass die Vortragstitel schön klingen – doch zeigt das Veranstaltungsprogramm auf einer anderen Ebene, dass Anspruch und Wirklichkeit im Verhältnis der LINKEN zur direkten Demokratie immer noch weit auseinanderklaffen. Leider repräsentiert das Programm mindestens vier der Techniken oder Mechanismen, die die direkte Demokratie in der Vergangenheit ausgebremst haben – von „Verbieten“ bis „Verklagen“, auf deren mehr oder weniger engen Zusammengang mit der Berliner LINKEN im Folgenden eingegangen werden soll:

Verbieten
Als sehr effektive Möglichkeit, Volksentscheide zu verhindern oder sie zumindest zu entschärfen, hat es sich in der Vergangenheit erwiesen, die Gesetzestexte per Rechtsgutachten als nicht verfassungsgemäß zu bezeichnen und zu verbieten. Mit dieser Maßnahme lässt sich ein Volksbegehren auf die eleganteste Art entsorgen. Für die chronisch in Geldnöten befindlichen Initiativen ist es sehr schwierig, die nötigen Anwaltshonorare für eine Beratung und einen Prozess aufzubringen. Auch wenn sich das Volksbegehren letztendlich nicht verbieten lässt, wird Zeit gewonnen, um die Terminpläne ins Wanken zu bringen. Schließlich sind Volksentscheide grundsätzlich erfolgreicher, wenn die Abstimmung zusammen mit einem anderen Wahltermin stattfindet.

Darüber hinaus lassen sich in dieser Situation unliebsame Gesetzestexte abändern. In den zumeist basisdemokratisch organisierten Bürgerinitiativen befinden sich immer Aktivisten, die bereit sind, der Senatsargumentation zu folgen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die ersten Politik-Amateure in den bisweilen mutwillig verschärften Auseinandersetzungen die Lust am Bürgerengagement verlieren und von sich aus das Feld räumen.

Diese Praxis hat eine lange Tradition. Der rot-rote Senat hatte bereits 2008 versucht, das Wasser-Volksbegehren zu verbieten. Der Berliner Wassertisch klagte zwar mit Erfolg gegen das Verbot, doch verzögerte der Prozess das Volksbegehren um anderthalb Jahre, in denen die Konzerne RWE und Veolia weiter Millionen aus dem Wasser-Preismissbrauch erhielten. Ebenso waren die Gesetze anderer Volksbegehren wie des Mieten-Volksentscheids oder des Volksentscheid-Retten-Volksentscheids angeblich juristisch fehlerhaft.

Die vom Senat beigebrachten Rechtsgutachten schufen hier die Gelegenheit, durch Verhandlungen die zweite Stufe zu verhindern. Bei „Volksentscheid-Retten“ wurde die Bürgerinitiative durch die Auseinandersetzungen um das Rechtsgutachten und dem darauf folgenden Prozedere sogar gesprengt.1)

Das Gutachten, das zum juristischen „Spaltkeil“ für Volksentscheid-Retten wurde, verfasste im Auftrag des vorigen Senats der Jurist Professor Dr. Christian Pestalozza (FU Berlin). Für das Fachgespräch am 5.12. wurde er von der Linksfraktion eingeladen, zu dem Thema „Gegenstände und Verbindlichkeit von Volksentscheiden“ zu referieren.

Verflechten
Die Veranstaltung wird organisiert von Dr. Michael Efler. Bevor Michael Efler für die LINKE in das Abgeordnetenhaus wechselte, war er Sprecher beim Energietisch und er ist weiterhin Bundesvorsitzender im Bundesvorstand des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“.
„Mehr Demokratie“ wiederum hat bei der Formulierung des Volksentscheid-Retten-Gesetzes mitgewirkt und stellte auch eine der Vertrauenspersonen. Die allzu enge Verflechtung zwischen direkter und repräsentativer Demokratie ist jedoch bislang ein kaum beachtetes grundsätzliches Problem.

Während in der Theorie zumeist eine klare Trennung zwischen Politik und Zivilgesellschaft angenommen wird, zeichnet die Praxis ein anderes Bild. Es gibt kaum eine Volksentscheids-Initiative, in der nicht auch zahlreiche Mitglieder der Parteien mitwirken. Eine Parteimitgliedschaft bedeutet nicht automatisch parteiliche Einflussnahme – wer politisch interessiert ist, hat sich häufig auch einmal in einer Partei engagiert. Problematisch wird es jedoch, wenn Parteien Mitglieder in Volksentscheids-Initiativen schicken, um dort Einfluss zu nehmen.
Problematisch wird es ebenso, wenn sich die Mitarbeit bei einem Volksentscheid als Sprungbrett für die Partei-Karriere herausstellt. Der sogenannte „Drehtür-Effekt“, der aus Politik und Wirtschaft bekannt ist, ist bis zu einem gewissen Maße auch bei der repräsentativen und der direkten Demokratie in Berlin zu beobachten. Die Wechsel zwischen den beiden Lagern gehen fließend vonstatten.

So erhielt Michael Efler das LINKEN-Abgeordnetenmandat nach seiner Tätigkeit für den Energie-Volksentscheid, ebenso wie sein Kollege Stefan Taschner, der jetzt für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Berliner Parlament sitzt. Die ehemalige SPD-Abgeordnete und Vertrauensperson des Wasservolksentscheids Gerlinde Schermer erhielt während des Volksentscheids die Direktkandidatur für einen aussichtsreichen Wahlkreis.

Die Parteien haben jedoch nicht nur Abgeordnetenmandate zu vergeben. Ebenso können sie gut bezahlte Mitarbeiter- oder Referentenstellen in Partei und Fraktion vermitteln, bei einer Regierungsbeteiligung außerdem in der Senatsverwaltung. Der Fantasie bei der Versorgung sind erfahrungsgemäß keine Grenzen gesetzt. Beim Mieten-Volksentscheid beispielsweise wurde ein maßgeblicher Akteur auf eine sehr gut dotierte Stelle bei einer vom Senat neu gegründeten Gesellschaft berufen.

Mit der Personalunion wird jedoch die Korrekturfähigkeit der direkten Demokratie unterlaufen. Einerseits entstehen bei konfrontativen Entscheidungen Interessenkonflikte, andererseits ist nicht nachvollziehbar, zu welchem Zeitpunkt und für welche Verdienste einem Aktivisten der Karrieresprung geglückt ist.

Auch wenn keine Einflussnahme stattgefunden haben sollte, werden die Bürgerinitiativen durch solche Wechsel geschwächt. Sie verlieren Mitstreiter*innen mit wichtigem Fachwissen. Die Parteien dagegen verstärken sich mit Insiderwissen über Kenntnisstände und Entscheidungsabläufe. Dieses Insiderwissen kann in möglichen Verhandlungen mit den Bürgerinitiativen genutzt werden.

Spalten (1)
Den Impuls-Vortrag über die „Rolle von Parteien in der direkten Demokratie“ hält der als Politikwissenschaftler angekündigte Dr. Benedict Ugarte Chacón (LINKE). Auch seine Personalie ist ein Beispiel für die Verflechtung von direkter und repräsentativer Demokratie. Er bewegte sich einige Zeit in Bürgerinitiativen. Danach war er wissenschaftlicher Mitarbeiter der Berliner Piratenfraktion und später der LINKEN im Bundestag. Der Website der Senatsverwaltung ist zu entnehmen, dass er derzeit als Referent für „Angelegenheiten der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH“ tätig ist, finanziert aus dem Etat von Kultur- und Europasenator Dr. Klaus Lederer (LINKE).

Sein Name ist auf der Liste der Vortragenden besonders brisant, da er dem Berliner Wassertisch bekannt ist als eine Person, die versuchte, die juristische Aufarbeitung der Teilprivatisierung der BWB nach dem Wasser-Volksentscheid zu behindern (eine Aussage, deren Zulässigkeit aufgrund von „Anknüpfungstatsachen“ bereits vom Landgericht Berlin bestätigt wurde (Aktenzeichen: 27 O 580/15 v. 12.11.2015)).

Als der rot-rote Senat das Wasser-Volksbegehren 2008 wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit verbot, vertrat Ugarte Chacón nach Aussage damaliger Wassertisch-Mitglieder eine Gruppe, die vor einer Klage gegen das Verbot erst eine Rechtsbeurteilung einholen wollte, was von anderen aufgrund der ihrer Ansicht nach klaren Rechtslage und der engen Fristen als Bremsmanöver empfunden wurde.

Als die zweite Stufe des Volksbegehrens geschafft war, besuchte er nach langer Pause wieder das Wassertisch-Plenum und beteiligte sich an der Spaltung der Bürgerinitiative in zwei Gruppierungen. Nach der Spaltung schloss er sich dem Berliner Wassertisch/Mehringdamm „um die SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung) an.

Diese Wassertischgruppe verzichtete weitgehend auf die zentralen Forderungen des Berliner Wassertischs auf eine Rückabwicklungs-Klage sowie die Umwandlung der Berliner Wasserbetriebe in einen kommunalen Eigenbetrieb. Der „SPD-Wassertisch“ verlegte sich stattdessen darauf, unsere diesbezüglichen Aktivitäten zu behindern – für den rot-roten Senat eine komfortable Situation.

Spalten (2)
Doch war das Wirken Ugarte Chacóns damit nicht beendet. Die mit dem Wasser-Volksentscheid angestrebte Rückabwicklung der Privatisierung war nur über eine Organklage einer Abgeordnetenhaus-Fraktion zu erreichen.

SPD und LINKE hatten verständlicherweise kein Interesse, dass ihr Beitrag an dem neoliberalen Privatisierungsprojekt in einem Prozess öffentlichkeitswirksam aufgearbeitet wurde. Der angeblich nach dem Volksentscheid geläuterte LINKEN-Parteichef Klaus Lederer lud uns zwar in sein Büro ins Karl-Liebknecht-Haus ein. Doch versuchte er, uns die Organklage auszureden – zugunsten eines anderen Verfahrens (das er selbst ebenfalls nicht weiterverfolgte).

Anders die PIRATEN. Die 2011 gerade frisch ins Abgeordnetenhaus gewählte Mitmach-Partei hatte während des Wahlkampfs versprochen, eine Klage des Berliner Wassertischs zu unterstützen. Auch beim zunächst zuständigen Fachabgeordneten Gerwald Claus-Brunner und der Piraten-Basis stieß das Vorhaben auf Zustimmung.

Doch traten an anderer Stelle unerwartete Probleme auf. Benedict Ugarte Chacón trat überraschend als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Piraten-Fraktion auf. Dort setzte er fort, was er bereits im Plenum des Berliner Wassertischs begonnen hatte: er versuchte, die Organklage zu verhindern.

Letztlich wurde die Klage beim Verfassungsgericht von der Piraten-Fraktion beschlossen. Allein die Klage-Einreichung hatte den schönen Erfolg, dass der letzte verbliebene Wasserkonzern Veolia umgehend den Weg für die Rekommunalisierung freimachte.

Dennoch erreichten die Klage-Gegner, dass
1. die Klagefrist überdehnt wurde
2. die Klagebeteiligung der LINKEN verhindert wurde
3. die Zusammenarbeit der Piraten-Fraktion mit unserem Berliner Wassertisch ohne Angabe von Gründen eingestellt wurde
4. der ursprüngliche Wasser-Abgeordnete der Piraten von seiner Aufgabe abgelöst und die Klage still beerdigt wurde

Am Vorgehen Ugarte Chacóns waren insbesondere zwei Umstände für diese Betrachtung bemerkenswert:
Erstens versuchte er, seine Agenda mit Methoden durchzusetzen, die für einen „Wissenschaftler“ eher untypisch sind: Er versuchte die Auseinandersetzung auf eine persönliche Ebene zu ziehen, beleidigte seine politischen Gegner öffentlich als „Knackbirnen“, „Idioten“ etc.; zudem griff er zum Mittel der Denunziation und verbreitete falsche Anschuldigungen (einige dieser Methoden sind hier dokumentiert).

Zweitens war er mit seinen Methoden und Ansichten vor allem bei einem Netzwerk von Piraten-Abgeordneten, Mitarbeitern und Mitgliedern erfolgreich, die noch vor der Abgeordnetenhaus-Wahl 2016 zur Linkspartei „twesteten“ und damit die Piratenfraktion spalteten (vgl. Pressemitteilung des Berliner Wassertischs vom 23.1.2016).

Ab wann man sich über den Wechsel und seine eventuellen Konditionen verständigte, ist uns nicht bekannt. Es besteht jedoch kaum Zweifel, dass dem Berliner LINKEN-Chef Lederer sowohl mit der Beerdigung der Organklage als auch mit der Spaltung der Piratenfraktion zwei „Herzenswünsche“ erfüllt wurden.

Zu unserer Überraschung konnten wir im Nachhinein feststellen, dass die hartnäckigsten Gegner der Organklage, einschließlich Ugarte Chacón, fast sämtlich von der LINKEN mit neuen Stellen versorgt wurden.

Verklagen (1)
Ein weiteres Mittel, die direkte Demokratie zu schwächen, ist es, Initiativen zu verklagen. Man erreicht damit mindestens drei Ziele. Erstens haben die Initiativen selten ausreichend finanzielle Mittel, um sich gute Rechtsanwälte zu leisten. Auch wenn die Klage unbegründet ist, kann man ggf. die Unterlassung von bestimmten Aussagen erreichen. Zweitens sind sie mit ihrer Verteidigung beschäftigt und verlieren Zeit für ihr eigentliches Anliegen. Drittens sollen sie eingeschüchtert werden. Die Anlässe sind dabei fast unwichtig, es zählt vorrangig der Abschreckungseffekt. Diese Strategie nennt man „Slapping“.

Auch der Berliner Wassertisch und seine Mitglieder wurden bereits mehrfach mit Unterlassungsforderungen konfrontiert. Die Anlässe waren zum Teil sehr nichtig. Eine Unterlassungsaufforderung erhielten wir beispielsweise von Benedict Ugarte Chacón, weil wir einen Text von ihm, den wir kritisierten, als Beleg auf unsere Seite gestellt hatten – was von uns ein Akt der Fairness war, damit die Behauptungen am Original überprüft werden konnten.

Insgesamt versuchte Ugarte Chacón, in mehreren Verfahren rund 14 Aussagen zu verbieten. Allerdings weitgehend erfolglos. Für unsere Behauptungen hatten wir genügend Anknüpfungstatsachen. Lediglich bei einer Äußerung konnte Ugarte Chacón einen Teilerfolg dadurch erringen, dass die Formulierung „mehrdeutig“ sei und deshalb ein Unterlassungsanspruch bestehe.

Für die Aussagen beispielsweise, dass er versucht hätte, die juristische Aufarbeitung der Wasser-Privatisierung zu be- oder verhindern, dass er die Partei- und Fraktionsstrukturen der Piratenpartei instrumentalisiert hätte, oder mit dem Mittel der Denunziation und falschen Anschuldigungen arbeiten würde, wurde vom Gericht dagegen die Zulässigkeit festgestellt.

Verklagen (2)
Ugarte Chacón ist jedoch nicht das einzige Mitglied der Berliner Linkspartei, das gegen den Berliner Wassertisch klagt oder geklagt hat. Auch der Anlass für den zweiten Verfahrenskomplex liegt in den Vorgängen um die Organ-Klage der Piraten gegen die Wasser-Privatisierung.

Als in einer Fraktionssitzung der Berliner Piraten die Entscheidung über die Organklage anstand, wurden Bedenken erhoben, ob die Fraktion sich das Verfahren überhaupt leisten könne. Der Berliner Wassertisch entkräftete das Kostenargument, indem er anbot, das Geld über eine Spendenaktion aufzubringen, wenn die Mittel der Piratenfraktion nicht ausreichen sollten. Der Fraktionsgeschäftsführer und sein Justiziar forderten eine Bürgschaft, die sie von zwei Wassertisch-Mitgliedern erhielten.

Erwartungsgemäß hatte die Fraktion jedoch genügend eigene Gelder. Eine Forderung wurde weder in dem Jahr der Einreichung der Wasser-Klage noch in den folgenden Jahren an den Berliner Wassertisch herangetragen. 2014 bestätigte der damalige Fraktionsvorsitzende Alexander Spies auf Nachfrage des Wassertisches, dass mit einer Forderung nicht mehr zu rechnen sei, ein Beschluss hierzu würde nicht mehr zustande kommen.

Die Situation änderte sich jedoch, als sich die Berliner Piraten auf ihrem Landesparteitag 2015 öffentlich bei einem Wassertisch-Mitglied entschuldigten, gegen das Ugarte Chacón bei seinen Aktivitäten gegen die Organklage falsche Anschuldigungen erhoben hatte. Das Wassertisch-Mitglied stellte einen Blog ins Netz, auf dem einzelne Vorgänge um die Verhinderung der Organklage und ihre Beteiligten dokumentiert wurden. Genannt wurden in diesem Zusammenhang unter anderem der Fraktionsvorsitzende der Piraten Martin Delius (jetzt LINKE), der Fraktionsgeschäftsführer Heiko Herberg (jetzt SPD) sowie der Fraktionsmitarbeiter Ugarte Chacón (jetzt LINKE).

Zwei Tage später forderte der Fraktionsvorsitzende Martin Delius die Wassertisch-Bürgen zur Zahlung von 25.000 EUR auf und verklagte sie. Angeblich sei er zur Einforderung des Geldes rechtlich verpflichtet. Der zuständige Richter hielt das Argument für unplausibel (vgl. Pressemitteilung Berliner Wassertisch, 5.6.2016). Es gebe zwar die Möglichkeit, das Geld anzufordern, aber keine Pflicht. Selbst beim Bund der Steuerzahler stieß das Verhalten von Delius und Co. auf großes Unverständnis (vgl. Artikel März 2016).

Auch politisch hatte die Entscheidung keine Rückendeckung. Für die quasi über Nacht erstellte Forderung gab es keinen Beschluss der Piratenfraktion. Er wurde auch nie nachgeholt. Der Landesvorstand der Piratenpartei distanzierte sich von der Klage. Die Forderung war offensichtlich ein Racheakt gegen Bürgeraktivisten, die die Intrigen um die Organklage zumindest teilweise öffentlich gemacht hatten.

Bezeichnend für das Verhältnis der Berliner Linkspartei zur direkten Demokratie ist ein Blick auf die Personalien. Der Prozess um das Spendenangebot des Berliner Wassertischs an die Piratenfraktion wird mittlerweile ausschließlich von jetzigen Parteimitgliedern der LINKEN und der SPD geführt. Der Fraktions-Liquidator Martin Delius ist bei der LINKEN (und Mitarbeiter im Referat Regierungsplanung in der Berliner Senatskanzlei) und sein Co-Liquidator Heiko Herberg bei der SPD. Auch der ehemalige Piraten-Justiziar, der die angebliche Klagenotwendigkeit herbeikonstruiert hat, ist jetzt Justiziar der Berliner Linksfraktion. Formal führt der Berliner Wassertisch einen Prozess gegen die ehemalige Piratenfraktion, tatsächlich wird er aber von Mitgliedern der Parteien geführt, die von Beginn an den Wasser-Volksentscheid zu verhindern versuchten.2)

Wer mit welchen Methoden in der LINKEN Karriere macht, sagt unserer Ansicht mehr über das Verhältnis von Anspruch und Wirklichkeit der Linkspartei bezüglich der direkten Demokratie aus als bloße Absichtserklärungen.

Schluss
Der Impuls zu der Veranstaltung „Direkte Demokratie in Berlin. Wie weiter nach dem Volksentscheid Tegel?“ ist richtig und wichtig. Die direkte Demokratie ist ein wertvolles politisches Instrument und sie bedarf dringend der Stärkung. Allerdings wird die Berliner LINKE den Erwartungen, die sie mit dieser Veranstaltung weckt, in der Praxis wohl kaum gerecht werden.

Obwohl die LINKE derzeit am offensivsten die direkte Demokratie propagiert, sprechen unserer Ansicht nach die oben angeführten Punkte dafür, dass der Partei, beziehungsweise einigen ihrer Mitglieder auch das Instrumentarium von Verbieten, Verflechten, Spalten und Verklagen nicht fremd ist.

Wenn die demokratischen Parteien durch unfaire Praktiken die Hoffnungen enttäuschen, die in die direkte Demokratie gesetzt werden, riskieren sie ein weiteres Ansteigen der Politikverdrossenheit und ein weiteres Erstarken rechtspopulistischer Parteien.

Dagegen gilt es, einen PARTEIUNABHÄNGIGEN Zugang der Initiativen zu den Medien sowie zu juristischen und wissenschaftlichen Ressourcen zu erleichtern, wie der Berliner Wassertisch dies bereits gefordert hatte. Auch Initiativen aus der Bevölkerung sollten ernst genommen und inhaltlich umgesetzt werden, wie das Volksentscheids-Retten-Gesetz, für das sich bereits rund 58.000 Tausend Menschen ausgesprochen haben. weiterlesen

Netzwerk „Gegen Gasbohren“ setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung

(Verden, Berlin, 03.05.2017) Auf ihrem neunten Bundestreffen am 29./30.4.2017 in Verden (Aller) haben die im bundesweiten Zusammenschluss Gegen Gasbohren organisierten Anti-Fracking-Initiativen ein umfangreiches Programm absolviert. Dabei ergänzten sich die zahlreichen Fachvorträge, politischen Analysen und perspektivischen Planungen perfekt. Entgegen der Darstellung der Bundesregierung ist Fracking nicht vom Tisch, sondern wird konsequent von der Erdgas- und Erdölindustrie vorangetrieben. Gerade aufgrund des in Kraft befindlichen Pro-Fracking-Rechts setzen die Initiativen auch neue Akzente.

Trotz aller Beschwichtigungsversuche der Gas- und Ölindustrie liegen die Gefahren des Fracking mit der nachfolgenden Erdgasförderung nach wie vor klar auf der Hand: Grundwasserkontaminationen, Erdbeben, die Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Untergrund, eine ungelöste Entsorgungsproblematik und eine miserable Klimabilanz sind die Folgen des gefährlichen Gasbohrens. Als neu identifizierte Gefahrenquelle kommen nun auch die Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Bohrlöchern hinzu. Eingesetzte Chemikalien und aus der Tiefe an die Oberfläche transportierte gefährliche Stoffe können sich bei diesen Prozessen in der Umgebung verteilen.

Das niedersächsische Landesgesundheitsamt hat die richtige Konsequenz aus den Krebsfällen in Bothel gezogen. Es empfiehlt, eine niedersachsenweite epidemiologische Studie zu einem möglichen Zusammenhang zwischen der Kohlenwasserstoffförderung und dem Auftreten bestimmter Krebserkrankungen durchzuführen. Gegen Gasbohren stellt dabei fest, dass die entscheidenden Hinweise für Emissionen und auffällige Krebsraten nicht von den Behörden, sondern aus der Zivilgesellschaft kamen. Daher ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aufgefordert, die in den letzten Jahren gewachsene und konstruktive Zusammenarbeit mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft im Rahmen einer transparent geführten Debatte um das Studiendesign fortzuführen. Die avisierte Studie sollte nun geradewegs auf die Ursachenklärung ausgerichtet sein und nicht aus Zeit- oder Kostengründen wieder nur Hinweise generieren. Zudem sollte das Land Niedersachsen die heute möglichen flugunterstützten Luftmessungen über den Fördergebieten und bodennahe Luftmessungen durch unabhängige Institute durchführen lassen, um damit endlich Klarheit über die Stoffgemische zu schaffen, die in die Atemluft der Bevölkerung gelangen können.

Zukünftig werden von den Gas- und Ölkonzernen zahlreiche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet, mit denen die Gasförderung unter Einsatz der Fracking-Technik an den jeweiligen Standorten durchgesetzt werden soll. Diese Verwaltungsverfahren müssen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Einwendungen gegen die Anträge der Unternehmen müssen in Erörterungsterminen besprochen werden. Um auf diese Verfahren und die ergehenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen und Fracking-Vorhaben zu verhindern, wird sich die Anti-Fracking-Bewegung verstärkt mit diesen Verfahren auseinandersetzen.

Die zusätzlich gestartete Online-Petition kann von allen unterzeichnet werden

Ausdrücklich begrüßt wurde die von einem breiten Bündnis in Schleswig-Holstein getragene Volksinitiative zum Schutz des Wassers . Damit soll Fracking in diesem Bundesland über entsprechende Bestimmungen im Landeswassergesetz komplett untersagt werden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Landesregierung müssen angesichts der neuen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages endgültig als vorgeschoben angesehen werden.[Vgl. Presseerklärung Stoppt CO2-Endlager, 27.04.2017: Landesregierung widerlegt]* Das Bündnis fordert alle Parteien und Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein dazu auf, sich dieser Volksinitiative anzuschließen. Innerhalb eines Jahres müssen 20.000 Unterschriften gesammelt werden. [Kommentar BWT: Wir würden uns über eine große Unterstützung auch der Online-Petition sehr freuen.]

Auch im Hinblick auf die Bundestagswahl hat sich Gegen Gasbohren klar positioniert. Nach dem Versagen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beim Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren des Fracking wird von den bei der Bundestagswahl kandidierenden Parteien gefordert, sich für ein ausnahmsloses und unbefristetes Fracking-Verbot auszusprechen und dies umgehend nach der Wahl durchzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema Fracking: http://www.gegen-gasbohren.de

*Unser Kommentar zu den Versuchen der Landesregierung von Schleswig-Holstein, die Volksinitiative #VIwasser auszubremsen: Über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden immer noch Gerichte und „das ist gut so“!

Immer wieder versuchen Politiker, Initiatoren mit der Behauptung, ihr Bürgerbegehren sei „verfassungswidrig“, einzuschüchtern und zu entmutigen. Davon darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es sind Verfassungsgerichte, die über die Verfassungsmäßigkeit urteilen können – nicht die Politiker! In Berlin war es 2008 der rot-rote Senat, der unser Wasser-Volksbegehren nach der ersten Stufe als verfassungswidrig erklärt und gestoppt hat! Wir sind dagegen vorgegangen, und tatsächlich hat uns der Berliner Verfassungsgerichtshof Ende 2009 Recht gegeben: Unser Volksbegehren war zulässig! So konnten wir mit zeitlicher Verzögerung weitermachen. 2011 stimmten mehr als 666.000 Menschen (bzw. 98,2% der Teilnehmenden) für das Wasservolksbegehren – gegen allen Widerstand von Seiten der Politik. Seit 2013 sind die Berliner Wasserbetriebe wieder in öffentlicher Hand. Insgesamt war es also ein großer Erfolg der direkten Demokratie. Fazit: Egal, welche Parteien gerade an der Macht sind – direkte Demokratie hat es nicht leicht. Hier heißt es: Dranbleiben!


Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk.

Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017

Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,

volksbegehren-ttip
im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.

Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.

Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.

Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Zur Pressemitteilung

Österreich: Volksbegehren gegen TTIP, CETA & TiSA startet

Pressekonferenz zu Volksbegehren gegen TTIP, CETA & TiSA
volksbegehren-ttip10. Jänner 2017 um 9 Uhr im Ringturm (Wien)

Wien (OTS) – Mit der Kraft von mehr als 40.000 UnterstützerInnen geht das Volksbegehren gegen TTIP, CETA & TiSA an den Start. Es kann von 23. bis 30. Jänner 2017 in allen Gemeinde- bzw. Bezirksämtern unterschrieben werden.

In einer Pressekonferenz informieren ExpertInnen und Initiatoren auf Einladung der younion_Die Daseinsgewerkschaft am 10. Jänner 2017 um 9 Uhr im Wiener Ringturm über alle Details.

AnsprechpartnerInnen sind:
Thomas Kattnig (Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft) – Herbert Thumpser (Bürgermeister von Traisen, Mitinitiator des Volksbegehrens) – Leonore Gewessler (Global2000) – Gert Ruecker (KMU gegen TTIP) -Elsbeth Wallnöfer (Künstlerin und Autorin)
Das Volksbegehren kommt zum idealen Zeitpunkt. Denn das Europäische Parlament will noch im Februar über CETA abstimmen. Eine weitere breite Diskussion über das Handelsabkommen wird erwartet.

Datum: 10. Jänner 2017
Uhrzeit: 9 Uhr
Ort: Ringturm, Schottenring 30, 1010 Wien
Rückfragen & Kontakt:

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Referat für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
(01) 313 16 / 83615

Nun ist es offiziell. Die erste Stufe des Volksbegehrens „Volksentscheid Retten!“ ist mit 58.000 gültigen Unterschriften erfolgreich!

Pressemitteilung der „Initiative Volksentscheid Retten“

18.08.2016

Berliner wollen Volksbegehren zur Stärkung der direkten Demokratie – über 58.000 gültige Unterschriften bestätigt

Die Senatsinnenverwaltung hat die Initiative Volksentscheid Retten über das abschließende Auszählungsergebnis informiert: 58.320 gültige von insgesamt 72.230 abgegebenen Unterschriften. Damit ist die erste Hürde klar gemeistert!

Die Initiative beginnt jetzt die Planungen für das Volksbegehren, das im Februar 2017 starten soll. Immerhin müssen die Berliner*innen dafür eine halbe Million gültige Unterschriften sammeln. So viele Unterschriften waren bisher noch nie notwendig, aber hier soll erstmalig ein verfassungsändernder Volksentscheid in Berlin herbeigeführt werden. Angestrebter Termin für den Volksentscheid ist die Bundestagswahl im September 2017.

Hintergrundinformationen:

  1. Laut Senatsinnenverwaltung wurden 72.230 Unterstützungserklärungen abgegeben, davon gültig: 58.320 Unterstützungserklärungen, ungültig: 13.910 Unterstützungserklärungen. Die Ungültigkeitsquote beträgt damit 19,3 %.
  2. Gründe für die Ungültigkeit: etwas mehr als 4.100 Ungültigkeitsfälle aufgrund fehlender deutscher Staatsangehörigkeit, rund 3.200 Ungültigkeitsfälle aufgrund falscher, fehlender oder unleserlicher Angaben, rund 2.200 Ungültigkeitsfälle aufgrund fehlenden Hauptwohnsitzes oder Wohndauer/Wegzug und  rund 1.850 Ungültigkeitsfälle aufgrund Mehrfachunterschriften.
  3. Schreiben der Senatisinnenverwaltung vom 17.8. an die Vertrauensleute  hier auf der Webseite der Initiative.

Angestrebter Zeitplan:

  • Das Abgeordnetenhaus kann sich verfassungsgemäß innerhalb von 4 Monaten mit dem begehrten Gesetz befassen.
  • Das Volksbegehren startet im Februar 2017 (Dauer: 4 Monate)
  • Der Volksentscheid findet gleichzeitig mit der Bundestagswahl in der zweiten Septemberhälfte 2017 statt.

Website: www.volksentscheid-retten.de

Facebook: https://www.facebook.com/volksentscheidretten.de

Der Berliner Wassertisch, der das Volksbegehren unterstützt, gratuliert der Initiative zu ihrem Erfolg!

1. Mai 2016

1. MAI-DEMO

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!, zu dem auch der Berliner Wassertisch gehört, hatte zur Teilnahme an der 1. Mai-Demo des DGB aufgerufen und bildete mit dem Netzwerkbanner „Mit CETA ist TTIP schon da!“ einen eigenen Block.

STAND BERLINER WASSERTISCH
Wie in den letzten Jahren war der Berliner Wassertisch auf dem DGB-Fest vertreten und informierte über den aktuellen Stand in Sachen BWB, „Delius-Klage“, TTIP & CETA. Ein Flyer informierte über: „Was hat unsere Wasserversorgung mit TTIP zu tun.“ (pdf).

ceta_wassertisch

 

Weitere Dokumente, die wir ausgelegt und verteilt haben, waren zum Beispiel das Positionspapier „Wasserwirtschaft im Sog des Freihandels CETA“ der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), die beiden Hefte der neuen Schriftenreihe: „Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen“ (Heft 1: Broß, Heft 2: Flessner) u.v.m.

 

GROSSDEMO STOPTTIP & STOPCETA am 17.9.2016 (Termin wurde vorverlegt)
Am 17. September soll es mindestens 7 Großdemos gegen TTIP & CETA geben. 

Die vom Trägerkreis bereitgestellten Werbepostkarten haben wir unter die Leute gebracht. Mehr zu den derzeit vorbereiteten Demos ist hier zu erfahren.

 

NEUES VOLKSBEGEHREN: „VOLKSENTSCHEID RETTEN!“

Außerdem wurden am Stand Unterschriften für das am 28. April gestartete Volksbegehren „Volksentscheid Retten!“ gesammelt.

Insgesamt wurden 84 Unterschriften gesammelt (Foto: Berliner Wassertisch)

Insgesamt wurden 84 Unterschriften gesammelt (Foto: Berliner Wassertisch)

Anlässlich der Sammelaktion am 1. Mai hat der Berliner Wassertisch einen Aufruf verfasst: „Vereint gegen Neoliberalismus und Demokratieabbau. Direkte Demokratie muss ausgebaut werden!“ (pdf)

Zum Volksbegehren: http://www.volksentscheid-retten.de

SPD und CDU wollen in Berlin Volksbegehren erschweren

Der Berliner Wassertisch unterstützt den Aufruf von Mehr Demokratie e.V. Berlin/Brandenburg:

Keine neue Hürde bei Volksbegehren!

„Die direkte Demokratie in Berlin ist eine Erfolgsgeschichte. Sie sollte ausgebaut, nicht eingeschränkt werden! Jedoch plant die Große Koalition im Abgeordnetenhaus, die Unterschriftensammlung bei Volksbegehren zu erschweren. So soll zukünftig schon ein abgekürzter Straßenname oder eine einzelne unleserliche Angabe auf der Unterschriftenliste zur Ungültigkeit der Unterschrift führen, obwohl die unterschreibende Person eindeutig erkennbar ist. Damit steigt der Anteil ungültiger Uungueltignterschriften deutlich an, die Initiativen müssten noch mehr Unterschriften sammeln und das Quorum wird faktisch erhöht! Es gibt keinen Anlass für eine Verschärfung der Unterschriftenprüfung. Missbrauch bei der Unterschriftensammlung hat es bisher nicht gegeben. Die bisherige Praxis hat sich bewährt.“

Zum Aufruf

Im Januar soll der Gesetzentwurf bereits beschlossen werden!

NOlympia-Bündnis fordert den Senat auf, die Olympia-Bewerbung nach der Umfrage-Schlappe zu beenden

Presseerklärung
nolympia
Die angebliche Zustimmungsquote von 55 Prozent bei der DOSB-Umfrage zur Olympia-Bewerbung in Berlin ist zu gering. In München ist die Bewerbung für die Winterspiele 2022 trotz Umfragewerten von 65 Prozent bei einem Volksbegehren klar gescheitert. Die Berliner werden einen Volksentscheid selbst organisieren.
 
(Berlin, 15. März 2015) Geht es nach den Plänen von Senat und DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund), sollen die Berliner*innen am 13. September im Anschluss an eine millionenschwere Werbekampagne in einer vom Senat organisierten Volksabstimmung zur Olympia-Bewerbung ihren Segen erteilen. Dieses „Plebiszit von oben“ des Senats ist jedoch nicht mit einem echten „Volksbegehren von unten“ zu vergleichen, wie es die Volksentscheide zum Wasser und zum Tempelhofer Feld waren. Während sich die Bürger bei einem Volksbegehren „von unten“ über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gegenseitig informieren, werden bei einem „Plebiszit von oben“ die Informationen allein von der Regierung gesteuert. Wie die Tagesspiegel-Affäre gezeigt hat, schreckt der Senat dabei nicht davor zurück, systematisch eine kritische Berichterstattung in den Medien mittels eines Anzeigenboykotts zu verhindern. Mit seinem Plebiszit hofft der Senat, einem möglichen Volksbegehren „von unten“ den Wind aus den Segeln zu nehmen, um eine Abstimmungs-Niederlage wie in München zu vermeiden. Doch dieser Plan wird nicht aufgehen.

Erfahrene Aktivist*innen bereiten schon jetzt ein Volksbegehren „von unten“ vor, das demokratischen Maßstäben entspricht. Dazu stellen sie Informationsmaterial zusammen, das die zu erwartenden Kosten realistisch einschätzt. Während Olympia für das IOC ein Geschäft mit Gewinngarantie ist, übernehmen die Ausrichter das volle Risiko und Milliardenkosten. In London 2012 betrugen sie je nach Berechnungsmethode zwischen 13,5 und 28,8 Milliarden Euro, in Sotschi 2014 bereits geschätzte 40 Milliarden.

Die vom Senat bislang angegebenen 2,4 Milliarden Euro stellen dagegen nur einen Bruchteil der zu erwartenden realen Kosten dar. In einem Volksbegehren „von unten“ werden die Bürger*innen zudem über den Luxuswahn und die Korruption im IOC und in den Ausrichterländern informiert werden, über das systematische Doping, den Aufwand an Überwachungstechnik, der mit den Wettkämpfen verbunden ist, die zu erwartenden Mietsteigerungen, und sie werden die Frage stellen, ob eine Veranstaltung aus dem Zeitalter des Nationalismus überhaupt noch in die moderne Welt passt. Die an den eigenen Bürger*innen gescheiterten Olympiabewerbungen der letzten Jahre in Österreich, der Schweiz, Norwegen und Deutschland sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Olympia-Spektakel sich allmählich überlebt haben.
Entgegen dem Ergebnis der Forsa-Umfrage beklagen selbst Berliner Olympisten öffentlich die fehlende Euphorie in der Stadt. Anders als das DOSB-Meinungsbild ergeben Umfragen in Berliner Tageszeitungen Ablehnungsquoten von über 60 Prozent. Diese Werte entsprechen den Erfahrungen, die das NOlympia-Bündnis bei seinen Veranstaltungen und Aktionen gemacht hat. Selbst Befürworter werden zu Olympia-Gegnern, wenn sie erfahren, dass womöglich schon ein oder zwei Tage des zweiwöchigen Irrsinns mehr kosten werden als beispielsweise der Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe. Statt ein kurzlebiges Fest der Erfolgsmaximierung zu feiern, ließen sich mit diesen Summen wirklich kreative und nachhaltige stadtpolitische Visionen entwickeln und realisieren. Es ist schon jetzt absehbar, dass die Olympia-Bewerbung in einem Volksbegehren „von unten“ eine krachende Niederlage erleiden wird.

Wir fordern daher den Senat auf, die Verschwendung unserer Steuergelder für die Olympia-Bewerbung umgehend einzustellen und das Geld für die kaputten Schulen und Straßen, für eine würdige Aufnahme von Flüchtlingen, für mehr Personal in den Bezirksämtern sowie breiten- und freizeitsportliche Sportgelegenheiten auszugeben.


Infos/Pressekontakte:

Karen Thormeyer, GRÜNE LIGA Berlin, T. 030 44 33 910
Pierantonio Rumignani, T. 0179 1883624
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch, T. 0157 71312256
Gabi Hiller, MdA, LINKE, T. 0174 3725058

Sebastian Heiser – ein Enthüllungsjournalist?

Update anlässlich des #Tazgate und der häufig wiederholten Behauptung, Sebastian Heiser habe sich in der „Berliner Wassersache“ als Enthüllungsjournalist verdient gemacht:

Stand: 10. Februar 2018; Beitrag wird sukzessive aktualisiert.

Der Berliner Wassertisch kann nicht beurteilen, was es mit den Anschuldigungen gegen Sebastian Heiser auf sich hat, dass er seine Kollegen in der TAZ mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspioniert habe.* Was der Berliner Wassertisch allerdings feststellen kann, ist, dass Heiser nach seinen Erfahrungen nicht der akribisch arbeitende Enthüllungsjournalist ist, als der er nun gelegentlich dargestellt wird.[1] Dies gilt nicht nur für seinen Beitrag bei den SZ-Leaks wie der RBB [2] nachrecherchiert hat, sondern auch für seine Berichterstattung über den Wasser-Volksentscheid.

*http://www.tagesspiegel.de/medien/james-bond-bei-der-taz-die-taz-soll-opfer-eines-spionageangriffs-geworden-sein/11401938.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/kultur/article137681755/Redakteur-der-taz-soll-Kollegen-ausspioniert-haben.html
http://www.berliner-zeitung.de/medien/abhoeraffaere-in-berlin-redakteur-der–taz–soll-kollegen-ausspioniert-haben,10809188,29914842.html
http://www.ndr.de/fernsehen/Ich-habe-all-die-Jahre-geschwiegen,zapplilienthal102.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/blog/Die-Sache-mit-Namen,heiser112.html

 

Zur Erinnerung:

1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe von der Großen Koalition teilprivatisiert. Die Verträge waren geheim. Der 2006 gegründete Berliner Wassertisch startete im Bündnis mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen 2007 ein Volksbegehren zur „Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind“.

Ziel war es, die Verträge nach der Veröffentlichung juristisch anzufechten. Die Berichterstattung zu diesem Volksbegehren war – freundlich ausgedrückt – verhalten. Es bedurfte eines sehr hohen Einsatzes von vielen ehrenamtlich engagierten Bürger_innen, um das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Die Initiative befand sich im Oktober 2010 auf der Zielgeraden des insgesamt dreistufigen Volksbegehrens, als Folgendes passierte:

Es wurden Sebastian Heiser Teile des Konsortialvertrages zugespielt.[3] Er verkündete zwei Tage nach der Unterschriftenabgabe (2. Stufe Volksbegehren) – am 29. Oktober 2010: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

„Der komplette Vertrag. Ab Samstag [30. Oktober] steht der komplette, bislang geheime Vertrag auf dem Recherche-Blog der taz zum Download zur Verfügung unter taz.de/wasservertrag.“(Quelle ; vgl. auch die Leserkommentare)

Kurze Zeit später veröffentlichte der Senat (Mittwoch, 10. November 2010) eine weitere Tranche des Konsortialvertrages. Die vollmundige Ankündigung des angeblich akribisch arbeitenden Journalisten, dass er den kompletten Vertrag veröffentlicht hätte, war damit widerlegt. Eine nicht sonderlich aufwändige Recherche hätte ihn vor seinem Irrtum bewahrt. Der Wassertisch geriet dadurch in die Verlegenheit, erklären zu müssen, wieso es wichtig ist, die Offenlegung der Geheimverträge immer noch per Volksgesetz juristisch verbindlich zu beschließen.

Das hinderte Heisers TAZ-Kollegen Gereon Asmuth nicht, am 10. November 2010 in seinem Artikel mit dem Titel “Überflüssig dank Erfolg” zu schreiben:

„Eins ist seit Mittwoch [10. November 2010] klar: Der Volksentscheid zu den Wasserverträgen ist überflüssig. Es gibt nichts mehr zu entscheiden. Die Verträge stehen im Internet. Nicht mehr nur auf einer Seite der TAZ. Auch das Land Berlin, RWE und Veolia haben sie offengelegt. Dass das Volk aus rechtlichen Gründen dennoch zur Abstimmung gerufen wird, klingt absurd. Einige werden das gar als Beleg dafür sehen, dass direkte Demokratie eh nur Murks sei. Dabei hat die Initiative Wassertisch nur einen Makel: Sie hat schon vor dem Urnengang alle Ziele erreicht.“ (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare)

Was Asmuth nicht schrieb: Auch jetzt fehlten weiterhin wichtige Nebenabreden und Bestimmungen. Wer weiß, wie schwierig es ist, die Bürger zu mobilisieren, bei Volksentscheiden ihre Stimme abzugeben, wird erkennen, welchen Bärendienst Heiser und Asmuth dem Wasser-Volksentscheid geleistet haben. Der Anschein, dass die Offenlegung bereits erledigt sei, hätte den Volksentscheid den Sieg kosten können.[4]

Doch Heiser beließ es nicht dabei, dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Sebastian Heiser den Sprecher des Wasservolksbegehrens Thomas Rudek. In seinem Artikel mit dem Titel “Das ist keine Verschwörungstheorie” (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare) rückte Heiser den Wassertisch mit fragwürdigen rhetorischen Mitteln in die Ecke von Verschwörungstheoretikern.

Am 11. Februar 2011, zwei Tage vor dem Volksentscheid schrieb Svenja Bergt den Artikel: Fragen & Antworten zum Volksentscheid. Das Kreuz mit dem Wasser. Hierin wurde weiterhin suggeriert, dass es eigentlich nichts mehr zu veröffentlichen gäbe und dass es beim Volksentscheid nicht um die soeben von der dapd erwähnten unveröffentlichten Verträge ginge. Auf die Emailanfrage eines Wassertischlers, warum Frau Bergt schreibe, dass diese Verträge nicht Gegenstand des Volksentscheids seien, antwortete überraschenderweise Sebastian Heiser, da er die „entsprechende Passage in dem Artikel […] geschrieben“ habe. Er beharrte: „Die Verträge, über die dapd berichtet, gehören nicht dazu“. Der Wassertisch jedoch hielt dagegen, dass „die Auffassung, es handele sich um konzerninterne Dokumente, die nicht unter den Regelungsbereich unseres Gesetzestextes fallen juristisch nicht haltbar ist. Herr Heiser wäre gut beraten, wenn er seine journalistische Integrität nicht einer senatskonformen Berichterstattung opfert!“ (Quelle)

Noch am Tage des Volksentscheids nahm Sebastian Heiser Klaus Wowereit vor einer Behauptung von Renate Künast in Schutz, dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei. Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht.

Glücklicherweise hat sich die TAZ mit ihrer Auffassung, dass ein Urnengang am 13. Februar 2011 überflüssig sei, nicht durchgesetzt. 666.235 Menschen sprachen sich für das Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge aus und bahnten damit den Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe.

Von einem akribisch und investigativ arbeitenden „Enthüllungsjournalisten“ hätten wir mehr erwartet, als dass er einfach irgendein halbgares Dokument mit falschen Behauptungen ins Netz stellt. Damit hat er lediglich dem Senat und den Anteilseignern RWE und Veolia in die Hände gearbeitet. Auch in der Folge fiel Heiser nicht durch kritische Berichterstattung auf. Am 6. Juli 2013 veröffentlichte er sogar einen puren Gefälligkeitsartikel über die BWB: Die Preise bestimmen andere.
Die wirklichen Enthüllungen fanden dagegen woanders statt. Die DAPD veröffentlichte vor dem Abstimmungstag, dass noch wichtige Bestandteile des Vertrags unveröffentlicht seien. Die Informationen lieferte der Wassertisch – ganz ohne Heiser. In der BERLINER ZEITUNG wurde ein Dokument zu geheimen Absprachen veröffentlicht, die der CDU-Senator Heilmann auch nach dem Volksentscheid noch mit dem Wasserkonzern Veolia traf.

[1] Zuletzt: Radio 1 Medienmagazin (Download)
[2] Vgl. Audiobeitrag: SZ-Leaks, taz-Einbruch und Kritik an Tagesschau und Co. 22.2.2015.
[3] Der Berliner Wassertisch vermutet, dass die Teile des Vertrages aus regierungsnahen Kreisen kamen und dass damit dem Wasservolksentscheid schlicht und ergreifend der Wind aus den Segeln genommen werden sollte.
[4] Unabhängig davon, ob alle Dokumente offengelegt waren, war der Erfolg des Volksbegehrens auch wichtig, weil in dem Volksentscheidsgesetz eine unabhängige Überprüfung der Verträge gefordert wurde: „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.“ Die Offenlegung war kein Selbstzweck. Ziel war bekanntlich die juristische Anfechtung der Wasserverträge.

 

Beispiele:

Anlässlich Heisers Artikel in der taz drei Tage vor dem Wasservolksentscheid:

Sebastian Heiser: „Das ist keine Verschwörungstheorie“ (10. Februar 2011). (Aufschlussreich sind hier auch die Kommentare der Leser_innen.)
Eine Rezension seines Artikels von 2011:
Bildschirmfoto 2015-02-21 um 00.20.49
Zum Beitrag

Heisers Artikel über die BWB

Aus dem Protokoll des Wassertisch-Plenums vom 16. August 2013. Hier wurde über den Artikel von Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“ vom 6.7.2013 gesprochen:

heiser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
[5] 13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

 

Zeitleiste (in Bearbeitung):

29.10.2010: Sebastian Heiser: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

10.11.2010 Senat enthüllt eine weitere Tranche des Konsortialvertrages

10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

13.02.2011 Wasservolksentscheid (trotz vermeintlicher Taz-Enthüllung der Verträge) erfolgreich

06.07.2013 Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“

28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi

Chronologie der Taz http://www.taz.de/In-eigener-Sache–Datenklau/!5019164/

17.02.2015 In der Taz wird ein Keylogger entdeckt

18.02.2015 Sebastian Heiser wird erwischt, wie er den Keylogger abziehen will. Damit hat er über Monate hinweg Kollegen (RessortleiterInnen, RedakteurInnen, PraktikantInnen) ausspioniert. („Danach wurde das Gerät mindestens seit Anfang 2014 zum Ausspähen von taz-Rechnern benutzt. Außerdem wird festgestellt, dass die Software des Keyloggers 2012 veröffentlicht worden ist.) In der Nacht brechen Unbekannte in die taz-Zentrale ein. Die erste Tür wird aufgebrochen, die zweite – die sich mit einem Code öffnen lässt – ist unbeschädigt.

19.02.2015 Spionageaffäre wird öffentlich.

22.02.2015 Martin Kaul reagiert auf den Hinweis des Wassertischs, dass sich Heiser in Sachen Wasservolksentscheid keine Meriten verdient hat, emotional:

23.02.2015, 12:30  Sebastian Heiser erscheint nicht  zu einem Gespräch mit Chefredaktion, Geschäftsführung und Justiziar.

TAZ kündigt Sebastian Heiser.

26.02.2015 TAZ erstattet Strafanzeige gegen Sebastian Heiser

02.03.2015 The Guardian: Sebastian Heiser: journalist accused of spying at German newspaper

20.03.2015 taz-Veranstaltung. Aufarbeitung taz-Keylogger: Zwischen Recherche und Datenklau

24.03.2015 SPIEGEL ONLINE Anklagebehörde prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Heiser

03.07.2015 taz-Chefredakteurin Ines Pohl gibt ihren Rücktritt als Chefredakteurin bekannt. Sie wechselt zum Jahresende zur Deutschen Welle und wird als Korrespondentin aus Washington berichten.

06.01.2016 Auf Nachfrage vom Berliner Wassertisch zum Stand der Dinge antwortete die Taz: „die taz hat am 25.2.2015 Strafanzeige beim LKA gegen „Sebastian Heiser und Unbekannt“ wegen Verdachts der Verletzung der „§§ 201 und 202a-c StGB und weiterer möglicher Delikte“ gestellt. Dort wird ermittelt. Deren letzte Mitteilung stammt vom 23.6.2015, dass weitere Personen (i.e. Mitarbeitende der taz) festgestellt worden seien, deren Daten abgefangen wurden. Dieser Umstand war uns allerdings bereits bekannt. Weitere Auskünfte wurden uns nicht erteilt. Andere Erkenntnisse haben wir nicht.“

03.06.2016 SPIEGEL Datenklau: „taz“ veröffentlicht interne Recherchen zur Spähaffäre
„Der Datendiebstahl eines Redakteurs im vergangenen Jahr war offenbar nicht gegen die „taz“ als Medium gerichtet, vielmehr deute alles auf persönliche Motive hin: Zu diesem Ergebnis kommt ein jetzt abgeschlossener Recherchebericht von zwei eigens dafür abgestellten Redakteuren der Tageszeitung. Demnach waren mindestens 23 Personen ausgespäht worden, 19 davon Frauen.“

04.06.2016 Sebastian Erb und Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz
Dateiname LOG.TXT.
Auch hier wird wider besseren Wissens die Legende vom Heiser „großen Coup“ erzählt: „Der größte Coup: Im Oktober 2010 veröffentlicht er in der taz die bis dahin geheimen Berliner Wasserverträge, deren Offenlegung eine BürgerInneninitiative seit Jahren erfolglos eingefordert hat.“ Sie haben es entgegen Kauls Aussage am 22.02.2015 also immer noch nicht verstanden.

08.06.2016 wird bekannt, dass Ines Pohl zum 1. März 2017 Chefredakteurin der Deutschen Welle wird

28.10.2016 Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz. Spähaktion landet vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.

16.01.2017, 9:15 (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Vorwurf: Heiser soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der „taz“-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten abgefangen haben. „Der ehemalige Redakteur der taz, der mittels USB-Keylogger Kollegen bespitzelte, soll nun 6400 Euro Strafe zahlen. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin war er nicht erschienen.“ (Heise, 16.1.2017)

17.02.2017 Urteil ist rechtskräftig.
Joachim Huber: Kollegen ausgespäht Früherer „taz“-Redakteur verurteilt. Der Ex-„taz“-Redakteur Sebastian Heiser ist wegen Ausspähens der Redaktion rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafzahlung von 6400 Euro hat er akzeptiert. Zum Artikel
Artikel in der Taz von Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre. Früherer taz-Redakteur verurteilt. Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. Zum Artikel

Damit werden die Hintergründe dieser „Spionage-Affäre“ wohl im Dunklen verbleiben.

10.04.2018 Sebastian Heiser wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine Geldstrafe nicht zahlte (Taz, 10.4.2018)

Wiedmann: Rekommunalisierung wurde durch den Berliner Wassertisch auf die Tagesordnung gebracht

Berliner Zeitung
29.05.2014

Volksbegehren beleben die politische Kultur
Von Thomas Rogalla

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kämpft für Bürgerbegehren und Volksentscheide. Der Politologe Oliver Wiedmann gehört zu den Leuten, die indirekt den Erfolg des Volksentscheids „100 Prozent Tempelhof“ möglich gemacht haben. Wir sprechen mit ihm über das Für und Wider von direkter Demokratie.

Wiedmann: „…. Themen wie die Rekommunalisierung wurden etwa durch den Berliner Wassertisch auf die Tagesordnung gebracht.“

zum Artikel…

 

Direkte Demokratie: Zweiter erfolgreicher Volksentscheid in Berlin

Über 64 % der Abstimmenden haben sich am 25. Mai 2014 für den Gesetzentwurf der Trägerin der Volksbegehrens „100 Prozent Tempelhofer Feld“ (THF100%) ausgesprochen! Damit bleibt der ehemalige Berliner Flughafen Tempelhof unbebaut.

Die Ergebnisse:

Beteiligung und abgegebene Stimmen beim Volksentscheid „Tempelhofer Feld" am 25. Mai 2014