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Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

 

Ablauf
2009 hat der EGöD-Kongress auf Vorschlag auch von ver.di beschlossen, das erste partizipative Instrument in der EU zu nutzen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ wurde im Mai 2012 von der Europäischen Kommission registriert und sammelte bis zum 9. September 2013 fast 1,9 Millionen Unterschriften EU-weit und überschritt nicht nur in sieben, sondern sogar in 13 Mitgliedsländern die Mindestanzahl.

Die EBI hat das Legislativverfahren zur Konzessionsrichtlinie beeinflusst. Nach Erreichen von einer Million Unterschriften wurde erstmals über Sonderregelungen für die deutsche Wasserwirtschaft in der Richtlinie diskutiert, die schließlich im Trilog-Prozess zu einer kompletten Ausnahme für den Wassersektor führte.

ver.di konnte als deutsche Koordinatorin der EBI gemeinsam mit unterstützenden Organisationen 1,38 Millionen Unterschriften in Deutschland sammeln, die am 13.9.2013 feierlich mit einer großen öffentlichen Veranstaltung dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben wurden.

Die EBI wurde am 20.12.2013 mit fast 1,7 Millionen bestätigten Unterschriften aus allen 28 Mitgliedsländern von der Kommission entgegengenommen. Sie ist die erste erfolgreiche EBI überhaupt. Eine Anhörung unseres Bürgerausschusses hat am 17. Februar 2014 zunächst vor dem stellv. Kommissionspräsidenten Sevkovic und später vor den Ausschüssen für Umwelt, Binnenmarkt, Entwicklung und Petitionen des Europäischen Parlaments (EP) statt. Dabei bezogen sich sehr viele MdEP positiv auf unserer Forderungen.

Die Kommission hat am 19.3.2014 ihre Antwort auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative überhaupt in Form einer Mitteilung – COM(2014) 177 final – veröffentlicht. Die Antwort der Kommission ist sehr mutlos. Das Menschenrecht auf Wasser sei zwar wichtig, aber Sache der Mitgliedstaaten. Eine Liberalisierung würde nicht mehr verfolgt, aber auch das wird nicht im EU-Recht verankert. Eine Konsultation zur Trinkwasserqualität wird durchgeführt. Das wäre auch ohne EBI möglich gewesen und trifft dennoch unsere Anliegen nicht.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 15.10.2014 eine Stellungnahme zur Antwort der Kommission abgegeben. Mit überwältigender Mehrheit wird die Kommission aufgefordert, die Forderungen der EBI umzusetzen.

Der Umweltausschuss des EP sowie der Entwicklungsausschuss haben einen Initiativbericht als Follow Up für die EBI Right2Water vorbereitet, der am 8. September 2015 mit großer Mehrheit im Parlament angenommen wurde. Der Bericht unterstützt die Forderungen unserer EBI weitgehend und fordert von der Kommission Legislativvorschläge, die das Menschenrecht auf Wasser und ein Liberalisierungsverbot im Europäischen Recht verankern. Wir freuen uns über den Initiativbericht des EP und hoffen auf dessen hartnäckige Durchsetzung gegenüber der Kommission im Interesse von fast 2 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern.

Die Kommission hat mit Bezugnahme auf die EBI eine Online-Konsultation zur Trinkwasserqualität in der EU durchgeführt. ver.di hat sich daran beteiligt und die Mitglieder aufgerufen, ebenfalls teilzunehmen. Etwa 5.000 Menschen und Organisationen haben sich daran beteiligt.
Unter Berufung auf die EBI hat die Kommission einen „Multi-Stakeholder Dialog“ zum Benchmarking durchgeführt. Hier konnten wir mithilfe gleichgesinnter Verbände unsere Position klarmachen. Die KOM hat deshalb umgesteuert und will ihre Bemühungen nun auf mehr Transparenz ausrichten. Alle Europäischen Institutionen sollten Wasserfragen künftig ausschließlich unter dem Menschenrechtsansatz betrachten. Der Marktansatz geht hier völlig fehl.

Die KOM hat Anfang 2018 einen Entwurf zur Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt. Damit sollte u.a. ausdrücklich die Forderung der EBI erfüllt werden. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 18 Änderungen beschlossen, die den Entwurf verbessern, aber nicht vollständig die Forderungen der EBI berücksichtigen. Nach der Wahl haben Kommission und Parlament das Thema wieder aufgegriffen. Im Dezember 2019 wurde der Trilog mit einer vorläufigen Einigung beendet. Diese enthält u.a. signifikante Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser. Der Europäische Rat hat die Änderungen am 23.10.2020 angenommen – nach Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie. Die endgültige Verabschiedung der neuen Trinkwasserrichtlinie im Europäischen Parlament erfolgte am 15.12.2020.

Forderungen
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!

Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.

Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen.

Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.

2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.

3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Aktuelle Infos bei
Clivia Conrad,
Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft,
clivia.conrad@verdi.de

Als pdf

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! unterstützt den dezentralen CETA-Aktionstag

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen

Pressemitteilung

Berlin, 30.09.2018

Wir sind dabei: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! unterstützt den dezentralen CETA-Aktionstag

+ Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! nimmt mit der Aktion „Mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA im Bundesrat stoppen!“ am Aktionstag gegen CETA teil. (Achtung in Berlin am 30. September)

+ Befürchtet werden Einschränkungen der demokratischen Souveränität sowie der Abbau von Sozial- und Umweltstandards.

+ Die Initiatoren sind zuversichtlich, CETA spätestens im Bundesrat stoppen zu können.

Berlin, 30. September 2018. Bundesweit findet der dezentrale CETA-Aktionstag des Netzwerks „Gerechter Welthandel“ gegen das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) statt. Mit dabei ist auch das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“. CETA wird bereits vorläufig angewandt, muss jedoch noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden – unter anderem vom Deutschen Bundestag und Bundesrat.

Ziel des Aktionstages ist es, ein deutliches Zeichen für einen Kurswechsel in der Handelspolitik zu setzen. Dafür werden in ganz Deutschland kreative Aktionen und Kundgebungen gegen CETA und andere neoliberale Handelsabkommen durchgeführt. Sowohl BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN als auch die LINKSPARTEI haben sich auf Bundesebene gegen CETA ausgesprochen. Dementsprechend ist zu erwarten, dass sie im Bundesrat bei Regierungsbeteiligung gegen das Abkommen stimmen oder sich enthalten. Auf diesem Wege wäre CETA noch gegen die Mehrheit der großen Koalition zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund zieht das Berliner Netzwerk vor die Vertretungen der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Bayern, um ein eindeutiges lautstarkes Signal mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA im Bundesrat stoppen! an die Landesregierungen mit grüner Beteiligung zu senden.

Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch: „Mit Abkommen wie CETA wird die Wasserwirtschaft auf lange Sicht dem Profitinteresse von Investoren unterworfen. Wenn CETA erst einmal ratifiziert wurde, wird es schwieriger werden, einen vorsorgenden, nachhaltigen Gewässer- und Trinkwasserschutz umzusetzen. Das müssen wir verhindern!“

Ingo Junge von Greenpeace Berlin: „Statt Handelsabkommen wie CETA und TTIP brauchen wir einen fairen und nachhaltigen Welthandel. Nur so können wir die Probleme in dieser Welt wie den Klimawandel gemeinsam lösen.“

Carmen Schultze, BUND LV Berlin: „Handelsabkommen wie CETA sind das Einfallstor für Hormonfleisch und Gentechnik in Lebensmitteln in Europa. Sie geben der Agrar- und Chemieindustrie noch mehr Einfluss und behindern die notwendige Agrarwende.“

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Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen gehören:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

Weitere Informationen finden Sie hier: www.ceta-aktionstag.de und www.stoppt-ttip-berlin.de

Kontakt:
Uwe Hiksch, Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands
0176- 62 01 59 02 und hiksch@naturfreunde.de

Carmen Schultze, BUND Berlin
0179 – 593 59 12 und carmen.schultze@bund-berlin.de

Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch
0157 – 71 31 22 56 und sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info

Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung

Barcelona En Comú
28.11.2016

Pressemitteilung
Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung
Barcelona aposta per la gestió pública de l’aigua

Der von „Barcelona en Comú“ (Barcelona gemeinsam) auf den Weg gebrachte Antrag zur Rekommunalisierung der städtischen Wasserversorgung wurde jetzt mit der absoluten Mehrheit der Stimmen durch den Rat der Stadt beschlossen.

Zum ersten Mal hat eine große Mehrheit des Stadtrates von Barcelona für das Ende der privaten Verwaltung der städtischen Wasserversorgung gestimmt. „Barcelona en Comú“ glaubt, dass Wasser ein Menschenrecht, eine grundlegende Dienstleistung und ein Gemeingut ist, das unter öffentlicher, demokratischer Kontrolle stehen muss.

Am Freitag, den 25. November brachte „Barcelona en Comú“ den Antrag ein, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurück in die öffentliche Hand zu bringen, eines der Hauptversprechen unseres Programms. Dieser Antrag war auch einer der von den Bürgern am meisten befürworteten Punkte im partizipatorischen Verfahren zur Festlegung des Städtischen Aktionsplans „Pla d’Actuació Municipal“ (PAM).

Übersetzung bis hierher: Wassertisch

weiter zur vollständigen Pressemitteilung in katalanischer Sprache hier
weiter zur vollständigen Pressemitteilung in englischer Sprache hier

 

Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft

Neues Gutachten
12.09.2016

Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski

ProtestCETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?

Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.

Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
weiterlesen

Augenwischerei bei den Arbeits­recht­en im Trans­pazi­fi­schen Freihandelsabkommen TPP

DGB Gegenblende
10.12.2015

Das Transpazifische Freihandelsabkommen (TPP) – Augenwischerei bei den Arbeitsrechten
von Werner Rügemer

Gegenblende - DGBDie USA und 11 pazifische Staaten haben sich im Oktober 2015 auf das Transpazifische Freihandelsabkommen (TPP) geeinigt. Vor der Behandlung im Parlament versprach US-Präsident Barack Obama: Das Abkommen wird „neue Märkte für amerikanische Produkte öffnen, und zugleich wird es hohe Standards für den Schutz von Arbeitern und für die Bewahrung der Umwelt setzen“.

Hört sich erstmal gut an…
Weil das TPP-Abkommen von denselben Absichten wie das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA bestimmt ist, können wir darauf Rückschlüsse ziehen. Im TPP-Abkommen geht es im Kapitel 19 um die Arbeitsverhältnisse. Es zeigt sich jedoch, dass hinter den schönen Worten eine gegenteilige Absicht verborgen ist.

zum vollständigen Artikel

 

Warum Wasser eine öffentliche Dienstleistung ist

Ein Bericht im Auftrag von EPSU für Public Services International Research (Studie von PSIRU)
April 2012

EPSUJetzt als deutsche Übersetzung (Dez. 2015)

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Öffentliches Eigentum ist die Regel
  3. Weit verbreitete Beendigung der Wasserprivatisierung
  4. Effizienz und Leistungsfähigkeit
  5. Investitionen
  6. Preise
  7. Wettbewerb und Kartelle
  8. Öffentlicher Widerstand
  9. Korruption und Betrug
  10. Verantwortungslos
  11. Illusionen über fiskalische Erfolge
  12. Schlussfolgerungen: Der öffentliche Sektor und das Recht auf Wasser
  13. Quellenangaben

zum vollständigen Bericht

 

Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion

pressenza.com
01.11.2015

Veranstaltungsbericht vom 29.10.2015
Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion
von Reto Thumiger

Podium mit Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth

Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth | Foto: Reto Thumiger

Eine von der UN-Vollversammlung im September im Rahmen des UN-Nachhaltigkeitsgipfels verabschiedete Vereinbarung legt unter anderem fest, dass alle Menschen bis spätestens 2030 Zugang zu sauberem Wasser und ausreichender sanitären Versorgung erhalten sollen.

Die Veranstaltung zum Thema „Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion“, organisiert von der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., Bund Freunde der Erde, Forum Umwelt und Entwicklung, Grüne Liga und Welfriedensdient soll der Frage nachgehen, ob die Annahme der UN-Resolution 64/292 der Beginn einer neuen Ära weltweiter Wasserpolitik oder ein zahnloser Tiger ist. Haben 1,7 Mio. Bürger und Bürgerinnen 2013 mit ihrer Unterschrift unter „right2water“ der europäischen Wasserpolitik eine neue Richtung gegeben? Ist die Vision in der Einleitung der UN-Nachhaltigkeitsziele von 2015 bis 2030, in der dieses Menschenrecht erwähnt wird, eine ernstzunehmende Verpflichtung?

zum Artikel

Nachlese Berliner Wassertisch:
Der Referatsleiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Thomas Stratenwerth, benannte die Bundesregierung als starken Akteur im Prozess für die Verabschiedung der SDGs (Sustainable Development Goals) durch die UN in diesem Jahr, speziell im Hinblick auf Gewässerschutz und Wasser-Ressourcen. Neben dem Entwicklungsziel 6 (Wasser) seien auch die wasserbezogenen Querbezüge in den Zielen 3 (Gesundheit), 11 (Stadtentwicklung), 12 (nachhaltiges Konsumverhalten, nachhaltige Produktion) und 15 (Ökosysteme, Wälder, Boden) wichtig. Er erläuterte außerdem, dass es nun nach der Verabschiedung der SDGs um die Festlegung der Indikatoren zur Kontrolle ihrer Umsetzung gehe, die bis Frühjahr 2016 unter der Federführung der statistischen Kommission der UNO bestimmt werden sollen. Zur eigentlichen Fragestellung, ob die Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser Vision oder Illusion sei, trug er nichts Substantielles bei.

Jorge Jurado, Botschafter der Republik Ecuador in Deutschland und ehemaliger Minister für Wasserwirtschaft Ecuadors, beleuchtete die Bedeutung der Wasserpolitik aus der Perspektive des Landes Ecuador. Seit 2008 ist Wasser in der Verfassung so verankert, dass nicht nur das Menschenrecht auf Wasser, sondern auch die Rechte der Natur berücksichtigt werden. Er betonte, dass Wasser keine Ware sei und nicht privatisiert werden dürfe.

Jurado warnte außerdem vor der Gefährlichkeit des in den aktuell verhandelten Freihandelsabkommen TTIP und CETA integrierten Investitionsschutzes durch Schiedsgerichte.

Herr Stratenwerth behauptete, dass die Abkommen die Souveränität Deutschlands, was seine Wasserwirtschaft angeht, nicht negativ verändern werde. Nach kritischen Nachfragen musste er allerdings einräumen, dass sein Ministerium das zurzeit nicht definitiv bestätigen könne.

Die Veranstaltung schloss mit Kurzstatements von AöW, Forum Umwelt u. Entwicklung, Grüne Liga sowie BUND und Weltfriedensdienst.

Nachtrag: Interview: Eine Wasser-Vision aus Ecuador. 8.12.2015

Pressemitteilung von Right2water: Just one last step to go!

right2water_klein(4 September 2015) Just one last step to go! – Strasbourg 8  September 2015

The European Parliament will vote on the first ever European Citizens Initiative (ECI) www.Right2water.eu 8 September. The Environmental Committee of the EP supported the demands of the nearly 2 million people that signed. The demands include that the European Commission proposes legislation to recognise the Human Right to Water and Sanitation in the European Union based on the UN Resolution of 2010. It will be the Member States that implement it.

Some Members of the European Parliament seem not to be listening. So now is the time to send them messages to make them hear the voices of citizens.
Their attitude puts in question the instrument of the ECI. The European Citizens Initiative was intended to promote more European debate. It would ensure the voice of citizens is heard in Brussels. So we are asking you to spread the message and use this online tool to contact them:

Use for all MEPs but in English https://act.foodandwatereurope.org/ea-action/action?ea.client.id=1928&ea.campaign.id=41617&ea.tracking.id=website

For French speaking countries http://www.fame2012.org/actions/fr/campagne-ice-droit-a-leau/

For Spanish http://www.fame2012.org/actions/es/campana-ice-derecho-al-agua/

German and Austrian: http://www.fame2012.org/actions/de/ebi-kampagne-recht-auf-wasser/

Italian http://www.fame2012.org/actions/it/campagna-ice-diritto-allacqua/

We invite you to make with us this final step before the vote!

#Right2Water-Abstimmung im EU-Parlament. Es droht ein Debakel!

Pressemitteilung der AöW:

AöW e.V.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, den Initiativbericht des Umweltsauschusses unverändert anzunehmen.

Berlin, 4. September. Am kommenden Montag droht im Europäischen Parlament ein Debakel. Mitte Juli hatte der Umweltausschuss des Parlaments einen Bericht (A8-0228/2015) zu Folgemaßnahmen zur Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser beschlossen. Darin wurden konkrete Forderungen an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Wasser und zu sanitärer Grundversorgung formuliert. Der Bericht enthält zudem auch klare Positionen gegen Privatisierung und Liberalisierung im Wasserbereich und gegen die geplanten Freihandelsabkommen in Bezug auf den Wassersektor. Für die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ und viele Organisationen, die für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Wasser kämpfen, war der Beschluss des Umweltausschusses eine Genugtuung und wichtig, denn die Antwort der Europäischen Kommission in 2014 hatte nicht überzeugt. Der Bericht liegt nun dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Entschließung am 08.09.2015 vor, und der Kampf geht los.

Erstaunlich ist, dass aus der Fraktion der EVP einzelne Abgeordnete mit Änderungsanträgen genau die klaren Aussagen aus dem Bericht eliminieren wollen und damit eine Verwässerung der Position des Europäischen Parlaments droht. Die Fraktionen der Europäischen Volkspartei – EVP (Christdemokraten) und die Europäischen Konservativen und Reformisten – ECR versuchen mit einem weiteren Schachzug und einer gänzlich neuen Resolution den gesamten Bericht vom Tisch zu fegen. Darin finden sich dann nur noch allgemeine Aussagen zur europäischen Wasserpolitik wieder.

Erstaunlich ist dieser Vorgang, als ja in den Ausschüssen des Parlaments die Fraktionen entsprechend ihrem Anteil im Parlament vertreten sind. Der im Ausschuss erzielte Kompromiss droht damit im Plenum zunichte gemacht zu werden. „Wir fragen uns, was angesichts solcher Vorgänge die Ausschussarbeit für die Abgeordneten bedeutet und wer wirklich für eine an den Interessen der Menschen in Europa orientierte Wasserpolitik kämpft“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW.

Die Allianz der öffentlichen Wasserpolitik hat in einem Brief, alle deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament aufgefordert, den ursprünglichen Bericht zu verabschieden. Sie fordert die Abgeordneten auf, die Aussagen im Bericht, dass Wasser keine Ware ist, sondern öffentliches Gut und für das Leben und die Würde der Menschen unabdingbar ist sowie die Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung aus den Binnenmarktvorschriften und allen künftigen Handelsabkommen [z.B. TTIP, CETA, TiSA…] auszunehmen, beizubehalten. Denn das ist ein wichtiges Zeichen für die Bürger in Europa.


Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

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Zentralasiens Kampf ums Wasser

arte — Sendung vom 14.04.2015 22:50
Beitrag von Arno Trümpers

StaudammWer in Zentralasien über Wasser verfügt, über die Stauseen und die Oberläufe der Flüsse, der besitzt auch die Macht: Während die „Oberlieger“ Kirgistan und Tadschikistan die Kontrolle über die zwei größten Flüsse der Region, Amudarja und Syrdarja besitzen, haben die „Unterlieger“ Kasachstan, Usbekistan und Turkmenistan das Nachsehen. Eine machtpolitische Katastrophe mit verheerenden Folgen in der ohnehin krisengeschüttelten zentralasiatischen Region. Droht in Zentralasien bald ein offener Krieg ums Wasser?

Diese Sendung kann hier nachträglich angesehen werden
Wiederholung bei arte am Do, 30.04.2015 um 8:55 Uhr

 

UN-Report: Fehlende Investitionen in den Wassersektor führen zu neuen Konflikten

EUWID
03.03.2015

International
UN-Report: Fehlende Investitionen in den Wassersektor führen zu neuen Konflikten
Von Claudia Georgi

Ohne erhebliche Investitionen in den Wassersektor wird es in vielen Teilen der Erde zu neuen Konflikten kommen. Zu diesem Ergebnis kommt der Report „Water in the World We Want“ des Instituts für Wasser, Umwelt und Gesundheit der Universität der Vereinten Nationen (UNU-INWEH). Unerreichte Wasserziele seien eine Bedrohung für viele Regionen und stellten ein Hindernis für universelle Entwicklungsziele dar, sagten Vertreter der Universität der Vereinten Nationen und des UN-Büros für Nachhaltige Entwicklung in der vergangenen Woche bei der Vorstellung des Berichts in New York. Hierzu zählten etwa stabile politische Systeme, ein größerer Wohlstand sowie ein besserer Gesundheitsstandard.

Dollarnoten

Foto: Andrea Damm – pixelio.de

Der Bericht beinhaltet eine Detailanalyse von zehn Ländern und zeigt auf, dass Entwicklungsziele mit engem Bezug zur Wasserver- und Abwasserentsorgung eine schnelle und kosteneffiziente Möglichkeit bieten, auf einen nachhaltigen Entwicklungspfad zu gelangen. Die untersuchten Länder sind Bangladesch, Bolivien, Indonesien, Kanada, Pakistan, Singapur, Südkorea, Uganda, Vietnam und Zambia. Anhand von nationalen Fallstudien bestimmt der Bericht die für jedes Land notwendigen Schritte, um die globalen Wasserziele zu erreichen.
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Wasserlos in Detroit

taz
28.02.2015

ENTZUG
Wasserlos in Detroit
von Dorothea Hahn (Detroit)

Die US-Stadt erholt sich langsam von ihrem Bankrott, Start-ups sprießen. Den Ärmsten allerdings drehen die Wasserwerke massenweise die Leitungen ab

Wassersperrung

blau markiertes Wasserventil

Seit Tagen stapelt sich das Geschirr im Spülbecken. Aus dem Bad weht säuerlicher Geruch in den Flur. Und im Vorgarten hat jemand einen Farbklecks in Neonblau auf das Wasserrohr gesprüht. Jeder, der am Haus vorbeiläuft, kann ihn sehen. In Detroit bedeutet dieses Neonblau: Hier wohnen Menschen, die ihr Wasser nicht bezahlt haben.

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