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Schlagwort-Archive: Wasser ist Menschenrecht
Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung
Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung
Ablauf
2009 hat der EGöD-Kongress auf Vorschlag auch von ver.di beschlossen, das erste partizipative Instrument in der EU zu nutzen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ wurde im Mai 2012 von der Europäischen Kommission registriert und sammelte bis zum 9. September 2013 fast 1,9 Millionen Unterschriften EU-weit und überschritt nicht nur in sieben, sondern sogar in 13 Mitgliedsländern die Mindestanzahl.
Die EBI hat das Legislativverfahren zur Konzessionsrichtlinie beeinflusst. Nach Erreichen von einer Million Unterschriften wurde erstmals über Sonderregelungen für die deutsche Wasserwirtschaft in der Richtlinie diskutiert, die schließlich im Trilog-Prozess zu einer kompletten Ausnahme für den Wassersektor führte.
ver.di konnte als deutsche Koordinatorin der EBI gemeinsam mit unterstützenden Organisationen 1,38 Millionen Unterschriften in Deutschland sammeln, die am 13.9.2013 feierlich mit einer großen öffentlichen Veranstaltung dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben wurden.
Die EBI wurde am 20.12.2013 mit fast 1,7 Millionen bestätigten Unterschriften aus allen 28 Mitgliedsländern von der Kommission entgegengenommen. Sie ist die erste erfolgreiche EBI überhaupt. Eine Anhörung unseres Bürgerausschusses hat am 17. Februar 2014 zunächst vor dem stellv. Kommissionspräsidenten Sevkovic und später vor den Ausschüssen für Umwelt, Binnenmarkt, Entwicklung und Petitionen des Europäischen Parlaments (EP) statt. Dabei bezogen sich sehr viele MdEP positiv auf unserer Forderungen.
Die Kommission hat am 19.3.2014 ihre Antwort auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative überhaupt in Form einer Mitteilung – COM(2014) 177 final – veröffentlicht. Die Antwort der Kommission ist sehr mutlos. Das Menschenrecht auf Wasser sei zwar wichtig, aber Sache der Mitgliedstaaten. Eine Liberalisierung würde nicht mehr verfolgt, aber auch das wird nicht im EU-Recht verankert. Eine Konsultation zur Trinkwasserqualität wird durchgeführt. Das wäre auch ohne EBI möglich gewesen und trifft dennoch unsere Anliegen nicht.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 15.10.2014 eine Stellungnahme zur Antwort der Kommission abgegeben. Mit überwältigender Mehrheit wird die Kommission aufgefordert, die Forderungen der EBI umzusetzen.
Der Umweltausschuss des EP sowie der Entwicklungsausschuss haben einen Initiativbericht als Follow Up für die EBI Right2Water vorbereitet, der am 8. September 2015 mit großer Mehrheit im Parlament angenommen wurde. Der Bericht unterstützt die Forderungen unserer EBI weitgehend und fordert von der Kommission Legislativvorschläge, die das Menschenrecht auf Wasser und ein Liberalisierungsverbot im Europäischen Recht verankern. Wir freuen uns über den Initiativbericht des EP und hoffen auf dessen hartnäckige Durchsetzung gegenüber der Kommission im Interesse von fast 2 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern.
Die Kommission hat mit Bezugnahme auf die EBI eine Online-Konsultation zur Trinkwasserqualität in der EU durchgeführt. ver.di hat sich daran beteiligt und die Mitglieder aufgerufen, ebenfalls teilzunehmen. Etwa 5.000 Menschen und Organisationen haben sich daran beteiligt.
Unter Berufung auf die EBI hat die Kommission einen „Multi-Stakeholder Dialog“ zum Benchmarking durchgeführt. Hier konnten wir mithilfe gleichgesinnter Verbände unsere Position klarmachen. Die KOM hat deshalb umgesteuert und will ihre Bemühungen nun auf mehr Transparenz ausrichten. Alle Europäischen Institutionen sollten Wasserfragen künftig ausschließlich unter dem Menschenrechtsansatz betrachten. Der Marktansatz geht hier völlig fehl.
Die KOM hat Anfang 2018 einen Entwurf zur Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt. Damit sollte u.a. ausdrücklich die Forderung der EBI erfüllt werden. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 18 Änderungen beschlossen, die den Entwurf verbessern, aber nicht vollständig die Forderungen der EBI berücksichtigen. Nach der Wahl haben Kommission und Parlament das Thema wieder aufgegriffen. Im Dezember 2019 wurde der Trilog mit einer vorläufigen Einigung beendet. Diese enthält u.a. signifikante Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser. Der Europäische Rat hat die Änderungen am 23.10.2020 angenommen – nach Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie. Die endgültige Verabschiedung der neuen Trinkwasserrichtlinie im Europäischen Parlament erfolgte am 15.12.2020.
Forderungen
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!
Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.
Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen.
Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:
1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.
Aktuelle Infos bei
Clivia Conrad,
Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft,
clivia.conrad@verdi.de
Als pdf
UN-Experte für Wasser und Menschenrechte: Der Terminmarkt lädt Spekulanten ein und fordert grundlegende Menschenrechte heraus
Wasser: Der Terminmarkt lädt Spekulanten ein und fordert grundlegende Menschenrechte heraus – UN-Experte
GENF (11. Dezember 2020) – Ein UN-Experte für Wasser und Menschenrechte äußerte heute Bedenken hinsichtlich der Schaffung des weltweit ersten Terminmarktes für Wasser und sagte, das könne Finanziers zu Spekulationen einladen, um mit Wasser wie mit anderen Rohstoffen wie zum Beispiel Gold und Öl zu handeln.
Am 7. Dezember startete die CME Group den weltweit ersten Wasser-Futures-Kontrakt für den Handel, mit dem Ziel, Wassernutzern zu helfen, Risiken zu managen und die konkurrierenden Anforderungen bei der Wasserverteilung und -nachfrage besser auszugleichen, angesichts der Unsicherheit, die schwere Dürren und Überschwemmungen für die Verfügbarkeit von Wasser mit sich bringen. Der neue Wasser-Futures-Kontrakt ermöglicht es Käufern und Verkäufern, einen festen Preis für die Lieferung einer festen Wassermenge zu einem späteren Zeitpunkt auszuhandeln. ,Sie können keinen Wert für Wasser festlegen, wie Sie es mit anderen gehandelten Waren tun‘, sagte Pedro Arrojo-Agudo. ,Wasser gehört allen und ist ein öffentliches Gut. Es ist eng mit unserem gesamten Leben und Lebensunterhalt verbunden und ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Gesundheit‘, sagte er und wies darauf hin, wie wichtig es ist, im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie einen Zugang zu Wasser zu haben.
,Wasser ist bereits extrem bedroht durch eine wachsende Bevölkerung, steigende Anforderungen und starke Verschmutzung durch Landwirtschaft und Bergbau, in Verbindung mit den sich verstärkenden Auswirkungen des Klimawandels‘, sagte der Sonderberichterstatter zu den Menschenrechten auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen. ,Ich bin sehr besorgt darüber, dass Wasser jetzt wie Gold, Öl und andere Rohstoffe behandelt wird, mit denen am Wall Street-Futures-Markt Handel getrieben wird.‘
Neben Landwirten, Fabriken und Versorgungsunternehmen, die Preise sichern wollen, könnte ein solcher Terminmarkt auch Spekulanten wie Hedgefonds und Banken dazu verleiten, auf Preise zu wetten, was die zu einer Wiederkehr der spekulativen Blase des Lebensmittelmarktes im Jahr 2008 führen könnte.
,In diesem Zusammenhang besteht das Risiko, dass die großen landwirtschaftlichen und industriellen Akteure und die großen Versorgungsunternehmen in der Lage sind, zu kaufen, während aber die anfälligen Wirtschaftsbereiche marginalisiert und belastet werden, z.B. die Kleinbauern‘, sagte Arrojo-Agudo.
,Wasser ist in der Tat eine wichtige Ressource für die Wirtschaft – sowohl für große als auch für kleine Unternehmen -, aber der Wert von Wasser ist mehr als das. Wasser hat eine Reihe lebenswichtiger Werte für unsere Gesellschaft, die in der Marktlogik nicht anerkannt und nicht angemessen berücksichtigt werden können, geschweige denn in einem Finanzrahmen, der so spekulativ ist‘, sagte Arrojo-Agudo.
,Während derzeit weltweit über die ökologischen, sozialen und kulturellen Werte von Wasser diskutiert wird, bedeutet die Nachricht, dass Wasser auf dem Wall Street-Futures-Markt gehandelt werden soll, dass der Wert von Wasser als grundlegendes Menschenrecht jetzt bedroht ist.‘
Das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser wurde erstmals 2010 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen und dem Menschenrechtsrat anerkannt.
Der Experte: Herr Pedro Arrojo-Agudo (Spanien) wurde im September 2020 als Sonderberichterstatter für die Menschenrechte in Bezug auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen ernannt. Er ist emeritierter Professor für Wirtschaftsanalyse der Universität von Saragossa und war zuvor gewähltes Mitglied des spanischen Parlaments während dessen elfter und zwölfter Wahlperiode von 2016 bis 2019.
Die Sonderberichterstatter, unabhängigen Sachverständigen und Arbeitsgruppen sind Teil der sogenannten Sonderverfahren des Menschenrechtsrates. Special Procedures (Sonderverfahren), ist der allgemeine Name der unabhängigen Mechanismen zur Festlegung und Überwachung von Zielen der UN, die entweder spezifische Länder oder Themen in allen Teilen der Welt betreffen. Zugleich sind sie das größte Gremium unabhängiger Experten im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen. Die Experten der Special Procedures arbeiten auf freiwilliger Basis. Sie sind keine UN-Mitarbeiter und erhalten für ihre Arbeit kein Gehalt. Sie sind unabhängig von Regierungen oder Organisationen und arbeiten entsprechend ihrer individuellen Befugnisse.
(Übersetzung aus dem Englischen durch Christa Hecht, Blue Community)
Zum Originalbeitrag
Gesetzliche Verankerung Menschenrecht Wasser fehlt im Entwurf der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie der EU-Kommission
Anlässlich der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative Right2Water (2013) wurde die europäische Trinkwasserrichtlinie überarbeitet.[1] Am 1.2.2018 hat die EU-Kommission ihren Entwurf (pdf) vorgestellt. Auf ihrer Website wirbt sie: „Mit heute (Donnerstag) von der EU-Kommission vorgeschlagenen Reform der Trinkwasserrichtlinie werden die Qualität des Trinkwassers, der Zugang zu Trinkwasser und die diesbezüglichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger verbessert. Ziel des heutigen Legislativvorschlags ist es, das Recht auf sauberes Trinkwasser zu garantieren, ein Ziel, das auf die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative >Right2Water<, zurückgeht, bei der 1,6 Mio. Unterschriften zur Unterstützung eines verbesserten Zugangs zu sauberem Trinkwasser für alle Europäer gesammelt wurden. Der Gesamtverbrauch an Leitungswasser – eine kostengünstige, sichere und umweltfreundliche Alternative zu in Flaschen abgefülltem Wasser – sollte sich dadurch erhöhen. […]“
Vom 1. Februar bis 1. April 2018 kann man sich hier dazu äußern.
Quellen:
Website: Review of the drinking water directive hier
Dokument: Review of the drinking water directive (pdf)
Revision of the Drinking Water Directive (RECAST 2017) hier
Saubereres Trinkwasser für alle Europäer https://ec.europa.eu/germany/news/20180201-trinkwasser_de
Weiterführende Links
Website EU-Kommission, Environment, Drinking Water hier
Reaktionen auf den Entwurf der neuen Trinkwasser-Richtlinie
Verdi
Europäische Kommission verpasst Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser – Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie bringt nur einzelne Verbesserungen
31.01.2018
Die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie, die morgen (1.2.2018) in der Europäischen Kommission beraten wird, bleibt nach Ansicht der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ weit hinter den Forderungen von über 1,8 Millionen Europäischen Bürgerinnen und Bürgern zurück. „Die guten Vorschläge der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung finden sich im Entwurf der Kommission leider nicht wieder“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. Stattdessen ergehe sich die Kommission in Detailfragen, die unzulässig in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen eingreifen.
Positiv sei, dass die Hauptforderung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ in der Europäischen Gesetzgebung erstmals berücksichtigt werde. Der Entwurf für die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie enthalte nun eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Zugang von Menschen zu Trinkwasser zu sichern und zu verbessern, die ihn bisher nicht haben. Diese Verpflichtung bleibe aber sehr unkonkret und gehe über Informationspflichten kaum hinaus, kritisierte Scheidt. „Jetzt ist das Europäischen Parlament gefragt, den Entwurf von überflüssigen Details zu entschlacken und dem Menschenrecht echte Geltung zu verschaffen, wie es das Parlament in seinem Initiativbericht 2015 gefordert hat.“ so Scheidt weiter.
Mit der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ und der hartnäckigen Arbeit im Anschluss an die Unterschriftensammlung hätte die Bürgerinitiative erreicht, dass die Europäische Kommission ihren dürren Worten vom März 2014 endlich Taten folgen lassen müsse. „Leider ist der vorliegende Vorschlag halbherzig. Wir werden deshalb weiter für eine echte Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung eintreten“, so das ver.di-Bundesvorstandsmitglied.
Für Rückfragen:
Clivia Conrad, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft, Telefon 0151.12 67 39 59
Zum Beitrag
Trinkt Wasser aus der Leitung, nicht aus Plastikflaschen, rät die EU-Kommission. Das Trinkwasser in Deutschland ist spitze! pic.twitter.com/a9hS81U0p6
— SWR Aktuell (@SWRAktuell) February 1, 2018
European Water Movement – Food & Water Europe – Wasser in Bürgerhand
The European Commission once again disappoints citizens that supported the Initiative for the Right to Water
Today European water advocates said the leaked proposal for a new Drinking Water Directive is disappointing and doesn’t meet the expectations of the citizens and organisations that supported the first successful European Citizen’s Initiative (ECI) on the right to water. The review of this directive was framed by the Commission as their only answer to the ECI. Five years later, this draft doesn’t meet any of the demands supported by nearly two million people.
Elisabetta Cangelosi, member of the European Water Movement said, “Five years waiting for an answer and the result couldn’t be more disappointing. Although we welcome the timid attempt of the Commission to include provisions about universal access to water and the emphasis on minorities and vulnerable groups, this text has nothing to do with the human right to water recognized by the United Nations and demanded by citizens”.
The Human Right to Water as defined by the United Nations implies that water and sanitation must be physically accessible, safe, acceptable, sufficient and affordable. The draft Drinking Water Directive addressed just the first three aspects.
David Sánchez, director at Food & Water Europe added, “The proposal from the Commission simply ignores the main challenge for the Human Right to Water in the European context, affordability. With thousands of families having their water cut-off in Europe in recent years for not being able to pay the bills, guaranteeing access is not enough. We need political courage from the Commission to challenge private companies that make profit out of water management to really implement this human right in Europe”.
The proposal also includes provisions to promote free access to water in public spaces, including public buildings, but it falls short as this provision is not specific about it being tap water.
Jutta Schütz, member of Wasser in Bürgerhand added, “The Commission vague wording allows the interpretation that installing vending machines with bottled water would be enough. We need to close this gap so the Drinking Water Directive is coherent with the efforts to get rid of plastics at the European level such as the Plastics Strategy or the Circular Economy Package, and to challenge this unacceptable, environmentally-damaging industry”.“
Zum Beitrag
EPSU European Federation of Public Service Unions (EPSU)
Recast Drinking Water Directive step forward but misses the opportunity to recognize Human Right to Water
Brussels, 31 January 2018 – Press Release) Tomorrow the European Commission will approve the Recast of the Drinking Water Directive (DWD). It is the first time that legislation takes account of the demands of the first ever successful European Citizens Initiative (ECI) Right2water. The ECI collected over 1.8 million signatures asking the European Commission to propose legislation implementing the human right to water and sanitation as recognised by the United Nations (UN).
The Recast Directive takes steps in the right direction especially with an obligation for Member States to take all measures necessary to ensure access to drinking water for vulnerable and marginalized groups. However just providing health advice and information on the quality of water falls short of our expectations.
The Recast Directive fails to go all the way and recognize this human right. There is no reference to the considerable work of the UN Special Rapporteurs for the Human Right to Water and Sanitation. These rapporteurs have made numerous suggestions on how this right can be realized. While the Commission recognizes the demands of citizens and continued support for the implementation of the Human Right to Water and Sanitation this is not reflected in the legislative text.
Jan Willem Goudriaan, EPSU General Secretary and Right2water vice-president states “It is an achievement for the supporters of the right2water that Member States have to do more to provide access to drinking water for vulnerable groups including refugees. I am disappointed EU failed to become a world leader by recognizing this right in its legislation. We are expecting the Commission to take up the Right to Water and Sanitation up in the Frame Work Directive as well”.
EPSU has actively supported the ECI Right2water and will continue to campaign with the European Water Movement and others to achieve a clear commitment by the European Institutions on the implementation of the Human Right to water and sanitation as defined by the United Nations. It is now for the European Parliament to give its opinion and proposals. Members of the European Parliament have been supporting this right consistently.
EPSU hopes that the European Commission can make this up during the debate on the upcoming Water Framework Directive (WFD) publishing an ambitious piece of legislation that will take into account the Right2water views.
For more information Pablo Sanchez psanchez@epsu.org +32 474 626 633
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EPSU is the European Federation of Public Service Unions. It is the largest federation of the ETUC and comprises 8 million public service workers from over 260 trade unions; EPSU organises workers in the energy, water and waste sectors, health and social services and local, regional and central government, in all European countries including the EU’s Eastern Neighborhood. EPSU is the recognized regional organization of Public Services International (PSI). For more information please go to: www.epsu.org
Studie von EPSU: Commentary on the European Commission’s “Study on Water Services in Selected Member States” (pdf)
Mehr hier
Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament
PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 1. Februar 2018
Trinkwasserrichtlinie muss die Verschmutzung endlich wirksam stoppen!
Zur heutigen Vorstellung der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, erklärt Martin Häusling, Agrarsprecher der Grünen/EFA und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments:
„Die längst fälligeÜberarbeitung der Trinkwasserrichtlinie soll nun endlich die steigenden Probleme der Bereitstellung sauberen Trinkwassers angehen. Diese Chance für Weichenstellungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen darf nicht vertan werden. Ich begrüße das Ziel der Kommission, Wasserrahmenrichtlinie und Trinkwasserrichtlinie endlich auch mit der Nitratrichtlinie zu verknüpfen, doch muss hier letztendlich die ganze Agrarpolitik und auch die Chemikalien- und Arzneipolitik mit in Betracht gezogen werden.
Angesichts der Gefährdung unserer Trinkwasserressourcen durch Nitrat, Pestizide und Arzneimittel ist es richtig, dass die Kommission weiterhin auf Grenzwerte setzt und nicht auf ungenaue Leitwerte, wie die Weltgesundheitsorganisation es tut. Diese müssen nun streng gezogen und überwacht werden. Die Wasserwirtschaft ist in den letzten Jahren immer mehr zum Reparaturbetrieb für Verschmutzungen geworden, das schützt unsere Wasserressourcen nicht und kostet trotzdem immense Summen an Steuergeldern. Verursacher von Verunreinigungen müssen benannt und zur Verantwortung gezogen werden. End-of-pipe-Lösungen sind immer die schlechteste und ineffizienteste Option..
Ich begrüße, dass die Kommission nun auch Kontaktmaterialien mit einbezieht und den hormonwirksamen Stoff Bisphenol A, in die Liste der zu überprüfenden Schadstoffe aufnimmt. Für diesen Stoff muss allerdings mittelfristig ein Nullgrenzwert gelten, denn die Hormonwirksamkeit ist unabhängig von der Dosis.
Der Forderung der Europäischen Bürgerinitiative Rigtht2Water und der Resolution des Europäischen Parlaments von 2015, das Recht auf sauberes Wasser zu verankern, kommt die Kommission in diesem Vorschlag nach. Wir Grüne fordern allerdings von der Kommission auch, der weiteren Privatisierung der Trinkwasserversorgung einen Riegel vorzuschieben. Viele Beispiele in Deutschland, Frankreich und auch außerhalb der EU haben gezeigt, dass die Trinkwasserversorgung in privater Hand für die Bürger die teuerste Lösung ist.“
Weitere Informationen:
Briefing Endokrine Disruptoren: Was sind Umwelthormone? http://www.martin-haeusling.eu/themen/eu-umweltpolitik/1715-endokrine-disruptoren-was-sind-umwelthormone.html
Euractiv Gastbeitrag Euractiv – Bisphenol A in unserem Essen vom 19.01.18 http://www.martin-haeusling.eu/themen/lebens-futtermittel-kennzeichnung-sicherheit/1831-euractiv-bisphenol-a-in-unserem-essen.html
http://www.right2water.eu/de
Hintergrund Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-429_de.htm
Factsheet Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-430_de.htm
Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament – Martin Häusling
Büro Brüssel Tel. +32-2-284-5820, Email: martin.haeusling@europarl.europa.eu
Büro Berlin Tel. +49-(0)30-227-70020, Email: berlin@martin-haeusling.eu
Zum Blogbeitrag
Medienecho
:
https://www.tagesschau.de/ausland/leitungswasser-101.html
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-02/trinkwasser-eu-kommision-qualitaet-standard
http://www.sonnenseite.com/de/umwelt/saubereres-trinkwasser-fuer-alle-europaeer.html
http://www.fnp.de/nachrichten/politik/Trinkwasser-aus-jeder-Leitung;art673,2896085
http://de.euronews.com/2018/01/31/eu-will-gutes-trinkwasser-fur-alle
Die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (#right2water)
Die Forderungen der Bürgerinitiative #Right2Water:
Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht
Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware – Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert. Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen. Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:
- Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
- Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
- Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.
[1] „Die Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG wurde als direkte Folgemaßnahme zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water in das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 aufgenommen.“ (Quelle)
Statement Berliner Wassertisch zum Instrument Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Heute wurden wir von publixphere gefragt:
Europäische Bürgerinitiative – Zahnloses Instrument oder ein Weg zu echter Bürgerbeteiligung?
Hier ist unsere Antwort:
Wir begrüßen die Einrichtung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) und sind den Initiatoren dieses Beteiligungsinstruments sehr dankbar dafür. Mit der EBI hat man die Möglichkeit, den EU-Politikern zu zeigen, wie ein Teil ihrer BürgerInnen denkt und was diese von ihren Politikern erwarten.
Dass dies durchaus gelingen kann, hat unsere im breiten Bündnis 2013 zum Erfolg geführte EBI right2water gezeigt.
Sie hat das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung auf die politische Agenda gesetzt. Aufgrund des öffentlichen Drucks hat die EU-Kommission den Bereich Wasser vorerst (!) aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, die eine Marktöffnung für den Wasser- und Abwasserbereich bedeutet hätte (Privatisierung), herausgenommen. Schon alleine, dass dies geschafft wurde, ist ein Erfolg der EBI. In Kürze starten wir mit dem Bündnis TTIP-Unfairhandelbar eine EBI gegen die zwei Handelsabkommen (TTIP und CETA). [Über Unterstützung würden wir uns sehr freuen!]
Allerdings muss das Instrument dringend überarbeitet werden. Die EBI hat keinen bindenden Charakter, sie ist nur ein unverbindliches Beteiligungsinstrument. Das haben wir am eigenen Leib erlebt. Als wir Anfang des Jahres in Brüssel bei der EU-Kommission vorsprechen durften, haben uns einige EU-Kommissare recht deutlich gezeigt, dass sie die beinahe 2 Millionen gesammelten Unterschriften für right2water wenig beeindrucken und sie nach wie vor auf ihrer Privatisierungsagenda bestehen. Den Forderungen der EBI – die Wasserversorgung nicht den Binnenmarktregeln zu unterwerfen und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda auszuschließen – haben sie nicht entsprochen, wie das Antwortschreiben der EU-Kommission im März bewies:
„Enttäuschend ist, dass in der Antwort kein Abrücken der EU-Kommission von ihrem Liberalisierungsdruck im Bereich Wasser zu erkennen ist“, schrieb die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft anlässlich des Statements der EU-Kommission zu right2water. In unserer Pressemitteilung sagten wir dazu:
„Die von der Bürgerinitiative geforderte Umsetzung ihrer Vorschläge in europäisches Recht wird vollständig ignoriert. Von einer Abkehr ihrer kapitalorientierten Einstellung im Bereich der Daseinsvorsorge kann bei der Kommission keine Rede sein.“
Wir schließen uns daher der Kritik von Mehr Demokratie e.V. an:
„Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Möglichkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, Anregungen für Rechtsakte zu geben. Sie hat jedoch keinen verbindlichen Einfluss, die Europäische Kommission muss sich danach nicht richten. Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem die Einführung verbindlicher Instrumente auf europäischer Ebene, wie europaweite Volksbegehren und Volksentscheide sowie einen direkt gewählten Bürgerkonvent. Der Verein kritisiert auch die Rahmenbedingungen für EBI: So können sie sich nicht mit Themen befassen, die auf eine Änderung der EU-Verträge zielen. Aus Sicht von Mehr Demokratie sollte diese Themenbeschränkung aufgehoben werden. Ein weiterer Kritikpunkt: In der Vorprüfung durch die Europäische Kommission werden keine Initiativen registriert, die gegen die Werte der EU verstoßen, nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegen oder missbräuchlich oder unernst sind. Die Formulierungen dieser Regeln sind jedoch vage – die Kommission hat dadurch die Möglichkeit, unliebsame Initiativen zu blockieren.“ (13. Feb. 2014)
Last but not least sprechen wir uns auch für einen bundesweiten Volksentscheid aus!
Berliner Wassertisch, 23. Juni 2014