Schlagwort-Archive: Wasserrahmenrichtlinie

Neues Deutschland: Brandenburg kämpft mit Wasserrahmenrichtline

Politik verschläft EU-Vorschrift
Umweltverbände übergeben Forderungskatalog für saubere Gewässer
Von Andreas Fritsche, Potsdam 10.08.2021

Es steht nicht mehr viel Wasser im Fredersdorfer Mühlenfließ. Streckenweise ist es diesen Sommer wieder ganz ausgetrocknet. Für Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Teichmuschel oder die Larven der Eintagsfliege und der Libellen ist das eine Katastrophe. Ihr Lebensraum wird damit zerstört. Und das Fredersdorfer Mühlenfließ ist kein Einzelfall. […]

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Radio 1: Naturschützer*innen kritisieren zu wenig Schutz der Gewässer

9. August 2021, Berlin-Brandenburg

Wassernetz übergibt am 9.8.2021 in Berlin einen Forderungskatalog Foto © Leonhard Lenz

Ein Bündnis aus 14 Berliner und Brandenburger Naturschutzverbänden kritisiert, dass zu wenig für den Schutz der Gewässer getan wird. Mehr als die Hälfte der untersuchten Wasserläufe sei ökologisch in einem unbefriedigenden bis schlechten Zustand. Außerdem sei ihre chemische Zusammensetzung durchgehend schlecht.

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Sonja Koppitz und Max Spallek sprechen darüber mit Christine Schröder, der Geschäftsführerin des NABU Brandenburg.
Download mp3 hier

Der Beitrag ist noch bis zum 09.09.2021 verfügbar.

taz: Gewässerschutz nach EU-Kriterien: Weiterhin trübe Aussichten

9. August 2021
Flüsse und Seen in Berlin und Brandenburg sollten längst in einem ökologisch guten Zustand sein – davon kann aber noch keine Rede sein.
Von Claudius Prößer

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Stellungnahme der Wassernetz-Initiative Berlin

Stellungnahme (pdf) der Wassernetz-Initiative Berlin betreffend den Entwurf des ergänzenden Länderberichts Berlins zur Aktualisierung des 3. Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) für den Zeitraum 2021 bis 2027.

Mit der Stellungnahme wird deutlich, dass die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie – die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen – nicht eingehalten werden.

Der Länderberichtsentwurf ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Um die Ziele für 2027 zu erreichen, müssen neben der Umweltbehörde vor allem auch die für Verkehr, Wirtschaft und Stadtplanung verantwortlichen Stellen liefern, damit bis 2024 alle ausstehenden Arbeiten zur Gewässersanierung erledigt werden können. Nur so kann die Wassermenge, -qualität und Artenvielfalt gesichert werden.

Die Fortschritte bleiben deutlich hinter den Erfordernissen und Anforderungen zurück. Der Länderberichtsentwurf bestätigt mit den aktuellen Monitoringergebnissen eine weiterhin alarmierende Lage der Stadtgewässer: Nur einer der 38 untersuchten Wasserkörper entspricht bisher den Umweltzielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die schon 2015 hätten erfüllt sein müssen.

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Deutscher Angelfischer Verband e.V.: Bundestag beschließt schwere Eingriffe in Fließgewässer

Deutscher Angelfischer Verband e.V.
19. Januar 2021

Bundestag beschließt schwere Eingriffe in Fließgewässer
„Wir fragen uns wie Deutschland jemals die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen will. Nach 20 Jahren Umsetzung sind immer noch weniger als 10% der Fließgewässer in Deutschland in einem ,guten ökologischen Zustand‘ und wir sehen auch keine ernstzunehmenden Anstrengungen der Bundesregierung dies in absehbarer Zeit zu ändern.

Deutschland ist nicht Norwegen, wo tosende Wassermassen in artenarmen Gewässern die Berge herunterstürzen. Wir haben exzellente Ingenieure, aber Deutschland ist kein nachhaltiger Standort für Wasserkraft.“

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„Enttäuschend!“ Reaktionen auf die Abstimmung im Umweltausschuss des Europaparlament zur Trinkwasserrichtlinie

Österreichische Bundesarbeitskammer

Die Entscheidung im Umweltausschuss über die Trinkwasserrichtlinie ist gefallen
Am 10. September 2018 fand die Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments über den Vorschlag einer Neufassung der Trinkwasserrichtlinie statt. Die von der AK unterstützte BürgerInneninitiative „Right2Water“ fordert die starke Verankerung eines Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser für alle EuropäerInnen. Diese Forderung wurde jedoch nicht in jener Deutlichkeit umgesetzt, wie es aus Sicht der AK notwendig wäre. Deshalb sind für die im Oktober geplante Abstimmung im Plenum noch Nachbesserungen notwendig.
Die erfolgreichste BürgerInneninitiative der Europäischen Union „Right2Water“ unterstützten über 1,8 Millionen Menschen. Diese forderten die EU-Institutionen auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in europäisches Recht umzusetzen. Diese Forderung bekräftigten am 4. September UnterstützerInnen und InitiatorInnen bei einer Veranstaltung von AK Europa, ÖGB Europabüro und EPSU, die die Frage diskutierte, ob der Vorschlag zur neuen Trinkwasserrichtlinie die BürgerInneninitiative „Right2Water“ ausreichend umsetzt.

Seit März dieses Jahres diskutierte der Umweltausschuss über den Vorschlag der Trinkwasserrichtlinie, dabei wurden über 800 Abänderungsanträge eingereicht. Bei vielen dieser Anträge konnten gemeinsame Kompromisse erzielt werden, die von einer großen Mehrheit bei der Abstimmung getragen wurden. Anders war es bei Artikel 1 und Artikel 13, die für die Verankerung des Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser entscheidend sind, da hier der Anwendungsbereich der Richtlinie und der Zugang zu Wasser geregelt werden. In beiden Fällen lagen zwei unterschiedliche Kompromissvorschläge vor, wobei die Kompromisse mit einem stärkeren Recht auf Wasser von den Fraktionen von SozialdemokratInnen, Grünen und Linken eingebracht wurden. Diese konnten aber in beiden Fällen keine Mehrheit finden. Aus diesem Grund wurde nun verabschiedet, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser fördern soll“, statt wie von InitiatorInnen und UnterstützerInnen der BürgerInneninitiative gefordert, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser schaffen soll“. Es wurden auch verpflichtende Maßnahmen für die Mitgliedstaaten abgeschwächt, indem nun zum Beispiel an öffentlichen Plätzen nicht mehr verpflichtend Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden müssen. Auch das von der Gastronomie harsch kritisierte verpflichtende Bereitstellen von kostenlosem Trinkwasser zu anderen Bestellungen wurden abgeschwächt. Hierfür darf nun eine geringe Servicegebühr verlangt werden.

Als positiv wertet die AK hingegen das Ergebnis des Ausschusses hinsichtlich der Testhäufigkeiten für die Versorgungsunternehmen. Hier fand sich eine deutliche Mehrheit für eine 5-Stufige Größeneinteilung der AnbieterInnen in Abhängigkeit der täglich abgegebenen Wassermenge und KonsumentInnenanzahl. Iris Strutzmann erläuterte bei der AK Veranstaltung in der Vorwoche, dass durch den Kommissionsvorschlag gerade für kleine Versorgungsunternehmen in Österreich die Kosten um ein 70-faches steigen würden, ohne eine Qualitätsverbesserung mit sich zu bringen. Aus diesem Grund ist die Einteilung von sehr kleinen TrinkwasseranbieterInnen bis sehr großen AnbieterInnen mit entsprechenden Frequenzen an Wasserkontrolle eine wichtige Entscheidung für die KonsumentInnen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Für 22. Oktober ist die Abstimmung im Europäischen Parlament über diesen Richtlinienvorschlag geplant. Wenn die Positionen im Europäischen Parlament und im Rat fixiert sind, beginnen die Trilogverhandlungen mit der Kommission. Aufgrund der vielen technischen Details, die im Rahmen des Kommissionsvorschlags neu zu verhandeln sind, ist ein erfolgreicher Abschluss vor den EU-Wahlen im Mai 2019 leider ungewiss. Die Arbeiterkammer wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Kernforderungen der erfolgreiche BürgerInneninitiative „right2water“ auch tatsächlich in Europäisches Recht umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen:

AK Positionspapier: Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie)

AK EUROPA: Ein Menschenrecht auf Wasser muss schnell umgesetzt werden!

Europäische Kommission: Saubereres Trinkwasser für alle Europäer

 

 

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(Press release 11 September 2018) Yesterday the Environment and Public Health committee of the European Parliament voted the report on the Recast of the Drinking Water Directive. A key issue for the first ever successful European Citizens’ Initiative (ECI) Right2Water was the recognition of the human right to water in EU legislation. The proposals from the European Commission were not ambitious and we asked Parliament to strengthen them. Key amendments to achieve this were rejected by a slim majority of MEPs of the EPP, ALDE, ECR and ENF groups.  The discussion will now move to the plenary in Strasbourg in October.

As organisers of the ECI we will continue to campaign for the European Parliament to take into account the importance of realizing the Human Right to Water in this piece of legislation. Millions of people are still denied this right in the EU. “MEPs have a unique and once-in-a-life-time opportunity to bring forward this fundamental human right”, says Jan Willem Goudriaan, the general secretary of EPSU one of the key organisations behind the Right2Water campaign and vice-president of the ECI committee.

With less than 10 months to go to the European elections, he adds: “MEPs can show that they have listened to the demands of nearly 2 million citizens who actively supported this right. They supported our campaign as they believed the ECI would help ensure the European institutions deliver something closer to people’s expectations. They engaged with Europe. It will be an major  disappointment if MEPs reject the steps to anchor this right in EU law.”

For more information: Pablo Sanchez; psanchez@epsu.org 0032 (0) 474626633

European Citizens Initiative Right2Water on realizing the implementation of the Human Right to Water and Sanitation based on the UN resolution (2010) in EU law. www.right2water.eu/

For more information:  Pablo Sanchez psanchez@epsu.org +32 474 626 633

Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring anlässlich des WRRL-Verbändeforum am 31.08./01.09.2018 im Bundesamt für Naturschutz (Bonn)


Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Umweltverbände fordern konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Integration ihrer Ziele in alle Politikbereiche und Reformvorhaben

Berlin/Bonn, 31.08.2018 – Die Lehre dieses Sommers ist eindeutig: Die anhaltende Trockenheit in vielen Regionen Deutschlands hat unseren Ökosystemen schwer zugesetzt und enormen ökologischen und ökonomischen Schaden angerichtet. Mit Blick auf den Klimawandel wird der Schutz der überlebenswichtigen Ressource Wasser zu einer der dringendsten Herausforderungen, die auf Deutschland und Europa in den kommenden Jahren zukommen. Zu dieser Debatte hat das Verbändebündnis von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und der Dachverband Deutscher Naturschutzring heute Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft nach Bonn eingeladen.

Die vor achtzehn Jahren von allen EU-Mitgliedstaaten beschlossenen Ziele zum Schutz von Grundwasser, Flüssen, Seen und Küstengewässern werden europaweit verfehlt. Erreichen EU-weit zumindest vierzig Prozent das Ziel eines guten ökologischen Zustandes, sind es in Deutschland gerade einmal acht Prozent. Diese massiven Umsetzungsdefizite können die deutsche, aber auch die europäische Politik nicht zufriedenstellen.

Das lässt allerdings nicht den Schluss zu, dass die Ziele zu hoch gesteckt sind. Sie wurden nur nicht ambitioniert genug verfolgt und umgesetzt. Eine Verschiebung des Zieles, intakte Gewässer und sauberes Grundwasser flächendeckend wiederherzustellen wäre ein politisches Armutszeugnis.

Die richtige politische Konsequenz kann nur sein, für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie alle Politikbereiche in die Pflicht zu nehmen. Es muss endlich Schluss damit sein, mit den begrenzten Maßnahmen und Mitteln der Umweltpolitik ausgleichen zu wollen, was durch eine verfehlte Integration in andere Politikbereiche zunichtegemacht wird.

Am Beispiel der Agrarpolitik heißt das: EU-Kommission, EU-Parlament und Europas Mitgliedsstaaten müssen in der aktuellen Reformrunde dafür Sorge tragen, dass die Nutzung unserer natürlichen Ressourcen nur unter Bedingung einer umfassenden Schutzverpflichtung erlaubt ist. Dazu gehört die Garantie, dass von der Gesellschaft gewährte Subventionen diese Ziele nicht konterkarieren dürfen.

Die Bundesregierung ist gut beraten, als Vorreiterin einer solchen Politik in Erscheinung zu treten, wenn sie, nach der Nitratrichtlinie, nicht sehenden Auges eine nächste Verurteilung wegen der Nichteinhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie riskieren will.

Wie der Schutz unserer Wasserressourcen gelingen kann und welche Positionen die Verbände bei der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie vertreten, wird am 31. August und 01. September beim WRRL-Verbändeforum in Bonn diskutiert. Die Veranstaltung ist kostenfrei, kurzfristige Teilnahme ist möglich.

Weitere Informationen:
Programm WRRL-Verbändeforum hier

Pressekontakt:

Nina Slattery, DNR-Referentin Presse und Kommunikation, Tel.: 030/678177578, Nina.Slattery@dnr.de

Belastung des Grundwassers steigt

junge Welt
04.01.2017

»Wir brauchen mehr Kontrollen auf den Höfen«

Belastung des Grundwassers steigt. Viele Landwirte scheren sich kaum um Folgen ihrer Feldbewirtschaftung. Gespräch mit Michael Bender
Interview: Ben Mendelson

Grundwasserbelastung Gülle-Ausbringung

Foto: Thomas Max Müller | pixelio.de

Der Zustand von Grundwasser, Flüssen und Seen hat sich seit 2012 kaum verbessert, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung am Montag. Demnach wurden an 28 Prozent der Messstellen gesundheitsgefährdende Nitratwerte im Grundwasser festgestellt. Woran liegt das?

Die Hauptverursacher der Nitratbelastung sind Landwirte, die zu viel Dünger auf die Felder bringen. In den letzten 25 Jahren haben sie wenig getan, um die Qualität des Grundwassers zu verbessern. Und seit der Förderung der energetischen Nutzung der Biomasse verbessert sich hier wenig, oder es kommt zu Verschlechterungen. Das gilt vor allem in den Problemregionen von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es besonders viel Massentierhaltung. Die konventionellen Landwirte können ihre Höfe nur mit einem großen Bestand an Tieren am Leben erhalten: Die Menge der Tiere pro Betrieb steigt bei zugleich stark sinkender Zahl der Unternehmen. Dadurch kommt es zu dieser regionalen Konzentration. Auch der Maisanbau ist problematisch. Mais braucht zwar nicht so viel Dünger – aber er verträgt Unmengen. Deshalb entsorgen viele Landwirte die Gülle auf Maisfeldern.

zum vollständigen Artikel hier

 

Deutschland verstößt gegen die Wasserrahmenrichtlinie

WDRWDR
24.11.2015

EU schlägt Alarm: Gülleflut bedroht Trinkwasser

Von Jürgen Döschner

Wasser ist lebensnotwendig und soll eigentlich per Gesetz besonders geschützt werden. Stattdessen aber nimmt die Grundwasserverseuchung mit Nitrat besonders in Deutschland teils extreme Ausmaße an. Ursache ist vor allem die Landwirtschaft. Die Bundesregierung stellt sich bisher stur.

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Weitere Informationen zum Thema:
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort: Nitratbelastetes Grundwasser. (August 2015)

Deutsche Umwelthilfe: Methanreduktion in der EU droht am Widerstand der Agrarlobby zu scheitern. Pressemitteilung vom 28.05.2015

Stellungnahme der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen [DüV-Entw.] (Stand: 18.12.2014)

 

Filmemacher von WaterMakesMoney rufen zur Unterstützung von #right2water auf

Leslie Franke, Herdolor Lorenz (Filmemacher)
07.09.2015

Alarm! Christdemokraten, Liberale und Rechtskonservative wollen Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ zum Scheitern bringen

Helfen Sie, den Angriff in letzter Minute abzuwehren!

Die Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ war nicht zu Letzt durch die Aufklärung unseres Films „Water Makes Money“ die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative. Jetzt haben die Fraktionen der Konservativen und Christdemokration (EVP) sowie die Rechtkonservativen einen Resolutionsantrag eingebracwater meets moneyht, der die Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ zum Scheitern bringen würde. Damit soll ein zur Abstimmung vorliegender Antrag des Umweltausschusses komplett zu Fall gebracht werden, der die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative aufnimmt. Weitere konservative Abgeordnete haben zudem noch Änderungsanträge gestellt, um der Resolution des Umweltausschusses die Zähne zu ziehen, falls die Globalalternative der beiden Fraktionen keine Mehrheit findet. Die Globalalternative hat jedoch eine Chance auf eine Mehrheit, weil auch viele liberale Abgeordnete und rechte Europagegner gegen ein europäisch garantiertes Recht auf Wasser sind. weiterlesen

NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 79/15 | 22. JUNI 2015NABU

Umwelt /Flüsse/EU

NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

Tschimpke: Jetzt die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser stellen 

Berlin – Am heutigen Montag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Wasserrahmenrichtlinie. Mit den Programmen wird der Grundstein für die Gewässerbewirtschaftung für die nächsten sechs Jahre gelegt. Das ursprüngliche Ziel eines guten Gewässer- und Grundwasserzustands bis 2015 wurde weit verfehlt. NABU-Präsident Olaf Tschimpke appellierte an Politik und Verwaltung, eine ambitioniertere Bewirtschaftungsplanung vorzunehmen: „In vielen Flussgebieten erreichen nicht mal zehn Prozent der Gewässer die EU-Umweltziele. Die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser müssen jetzt dringend gestellt werden.“

Die EU-Kommission stellte bereits in einer Analyse fest, dass der bisherige Ansatz, sich ausgehend von einem ungenügenden Status Quo lediglich in die richtige Richtung zu bewegen, eindeutig nicht ausreicht, um die Umweltziele zu erreichen. So ist es nicht überraschend, dass das schon für das Jahr 2015 anvisierte Ziel eines guten Zustandes der Gewässer und des Grundwassers in der Bundesrepublik nahezu flächendeckend verfehlt wird. Aus NABU-Sicht müssen die vorgelegten Maßnahmenprogramme zügig nachbearbeitet werden, um grundlegende Verbesserungen beim Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Der NABU behält sich vor, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen, wenn die Programme nicht deutlich verbessert würden. Dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führen. Die Probleme seien bekannt, nun gehe es darum, diese auch wirklich anzugehen.

„Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, Altlasten und Gewässerverbau erfordern konsequentes Handeln und eine Verbindlichkeit in der Maßnahmenumsetzung. Beispielsweise müssen die zuständigen Behörden personell in die Lage versetzt werden, bereits bestehende Auflagen zum Gewässerschutz zu kontrollieren. Außerdem dürfen die vielfach guten Planungen nicht in den Schubladen verstauben, sondern müssen auch in die Tat umgesetzt werden. Auch hier fehlt es an finanziellen Mitteln und ausreichend Personal“, sagte NABU-Gewässerexpertin Julia Mußbach.

Generell ist es notwendig, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stärker als bisher in andere Politikfelder zu integrieren. So müssten hohe Standards zum Gewässerschutz bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung verankert sowie verstärkt Synergien mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und dem naturnahen Hochwasserschutz, beispielsweise bei der Renaturierung von Auen, genutzt werden.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG haben sich die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament im Herbst 2000 dazu verpflichtet, alle Binnengewässer wie Flüsse und Seen, aber auch Übergangs- und Küstengewässer bis 2015 in einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ zu versetzen. Gut 80 Prozent der deutschen Flüsse und Bäche verfehlten dieses Ziel laut einer Studie des Umweltbundesamtes. Der Gradmesser für intakte Gewässer sind die im Wasser lebenden Fische und wirbellosen Kleinlebewesen, Algen und Wasserpflanzen.

Stellungnahme des NABU zum Download:
www.NABU.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html
 

Zwischenbilanz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/wasserrahmenrichtlinie_2012.pdf

Für Rückfragen:

Julia Mußbach, NABU-Gewässerreferentin, Telefon +49 (0)30-284984-1629, E-Mail: Julia.Mussbach@NABU.de

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NABU-Pressestelle

Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper

Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958

Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

Grund- und Oberflächenwasser in Deutschland erheblich mit Nährstoffen belastet

hib

Wasser erheblich mit Nährstoffen belastet

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort – 15.04.2015

Berlin: (hib/PK) Das Grund- und Oberflächenwasser in Deutschland ist an vielen Messstellen nach wie vor erheblich belastet. „Insgesamt gesehen ist die Belastung mit Nährstoffen gravierend“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4393) auf eine Kleine Anfrage (18/4236) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Aufgrund hoher Stickstoff- und Phosphoreinträge verfehlten „alle Küstenwasserkörper den guten ökologischen Zustand nach der Wasserrahmenrichtlinie“. Im Grundwasser verursachten die Nitratbelastungen ebenfalls erhebliche Schäden, heißt es weiter. So verfehlten 27 Prozent der Grundwasserkörper den guten chemischen Zustand aufgrund von Überschreitungen des Nitratgrenzwertes. Als Wasserkörper werden klar abgrenzbare Vorkommen bezeichnet.

Daneben seien organische Mikroverunreinigungen ein Problem in Oberflächengewässern, insbesondere Biozide, Pflanzenschutzmittel sowie Humanarzneimittel.

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Mehr zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hier: http://www.wrrl-info.de

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozial-Ausschusses der EU

Brüssel, den 15.10.2014

EWSAMitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“

1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1 In ihrer Antwort auf die erste alle Anforderungen erfüllende europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“ („Right2Water“) bekräftigt die Europäische Kommission die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Bedeutung von Wasser als öffentliches Gut von grundlegendem Wert und betont, dass „Wasser keine (…) Handelsware [ist]“.

1.2 Zunächst einmal ist die Unterstützung der Bürger für diese europäische Bürgerinitiative ebenso begrüßenswert wie die Anerkennung der Besonderheit und der Bedeutung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung „für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung“ seitens der Europäischen Kommission. Sie haben dazu geführt, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über die Konzessionsvergabe ausgenommen wurden.

1.3 Ganz allgemein begrüßt der EWSA die Zusage der Europäischen Kommission, auf die Einhaltung der Vertragsbestimmungen zu achten, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den einzelstaatlichen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist. Diesbezüglich vertritt der Ausschuss die Überzeugung, dass keine Entscheidung oder Maßnahme der EU die Freiheit der Mitgliedstaaten einschränken sollte, selbst über die Art und Weise der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen zu bestimmen.

1.4 Der EWSA fordert die Europäische Kommission daher auf, konkrete Initiativen zu ergreifen, damit diese Zusage nachhaltig in allen Politikbereichen der EU, sowohl in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die Unterstützung im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus erhalten, als auch auf laufende Handelsverhandlungen (wie den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und/oder das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)), eingehalten wird, wobei Wasserdienstleistungen ausdrücklich von derartigen Handelsverhandlungen ausgeschlossen werden müssen.

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