Schlagwort-Archive: Wassertisch

Wer hier auf den „Böser-Trump“-Zug aufspringt, um offene Märkte als Teil des Wertekanons offener Gesellschaften festzuschreiben, richtet doppelten Schaden an

Tagesspiegel
16.03.2018

Von offenen Märkten und Gesellschaften
Deniz Utlu

Weil Trump ihn ablehnt, gewinnt der Freihandel an Popularität. Aber ist er gerecht im Sinne der Menschen oder nur im Sinne der Märkte, fragt sich unser Kolumnist

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Sulfatgespräch im Abgeordnetenhaus

Wasser in Plastikflaschen kann Mikroplastik enthalten

Deutsche Welle
14.3.2018

Mikroplastik ist überall – sogar im Mineralwasser
Tamsin Walker

Die Ergebnisse einer neuen, weltweit durchgeführten Mikroplastik-Studie bergen eine gewisse Ironie: In Flaschen abgefülltes Trinkwasser ist oft verunreinigt – möglicherweise durch die Flaschen selbst.

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Dank an Julia für den Hinweis

Kommentar Ernst-Christoph Stolper zum Achmea-Urteil

Euractiv, 16. März 2018

Ernst-Christoph Stolper: „Das >Achmea-Urteil< des EuGH sorgt derzeit für Furore in der handelspolitischen Community. Seinen Namen verdankt es einem niederländischen Unternehmen, das nach der Liberalisierung des Gesundheitswesens in der Slowakei private Krankenversicherungen verkauft und in der Folge vor einem Schiedsgericht Schadensersatz in Höhe von 22,1 Millionen Euro erstritten hat. […]“ Mehr hier

In dem Kommentar geht Stolper auch auf CETA und das Schiedsgerichtsverfahren „Vattenfall II“ ein.

Ernst-Christoph Stolper ist ehemaliger Staatssekretär, stellvertretender Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Mitglied im Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel.

Eisenocker belastet Spreewald

RBB
15.3.2018

Eisenocker belastet Spreewald – Brandenburg will neue Grenzwerte für Eisen und Sulfat
Dirk Schneider

An manchen Stellen der Spree verfärbt zu viel Eisen das Wasser, manche Fließe sind eine einzige braune Brühe. Auch erhöhte Sulfat-Salzwerte sind ein Problem. Brandenburg will nun neue Grenzwerte festlegen. Den Grünen geht das viel zu langsam.“ Zum Beitrag

Kommentar: Die Grenzwerte nach oben zu setzen, kann ja wohl nicht die Lösung sein. Es müssen schnell und konsequent Gegenmaßnahmen getroffen werden. Vor allem aber muss das Verursacherprinzip gelten: die LEAG muss als Verursacher die Kosten tragen – nicht der Steuerzahler!

Erdgasbohrungen in Niedersachsen. Krebsfälle in Bothel


NDR
15.03.2018

Krebsfälle in Bothel: Studienteilnehmer gesucht


In der Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme) sind überdurchschnittlich viele ältere Männer an Blutkrebs erkrankt. Niemand weiß, woran das liegt. Viele vermuteten, dass die Erkrankungen im Zusammenhang mit der intensiven Erdgasförderung rund um Bothel stehen. […] Die Erdgas- und Erdölfirma ExxonMobil bestreitet, dass es einen Zusammenhang zwischen den Bohrschlammgruben und den Krebsfällen gibt.

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Das Achmea Urteil des EuGH: Konzernklagerechte in EU verstoßen gegen EU-Recht!

Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Autor: Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg )

Berlin, März 2018 Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. März 2018 in der Rechtssache Achmea klargestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

Mehr hier

Download: Krajewski, M. (2018): Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Mikroplastik in Binnengewässern Süd- und Westdeutschlands


Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Mikroplastik in Binnengewässern Süd- und Westdeutschlands

Bundesländerübergreifende Untersuchungen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

Teil 1: Kunststoffpartikel in der oberflächennahen Wasserphase
Karlsruhe, Augsburg, Wiesbaden, Recklinghausen, Mainz 2018

Kunststoffe sind aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten zu einem unverzichtbaren Bestandteil unseres Alltags geworden. Die Verschmutzung der Weltmeere durch Kunststoffmüll ist seit Jahrzehnten bekannt. Erst seit wenigen Jahren erfährt auch das Thema, (Mikro)Plastik in Binnengewässern“ zunehmend Aufmerksamkeit in Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit. Obwohl Flüsse schon lange als Eintragspfad für (Mikro)Plastik in marine Ökosysteme diskutiert werden, erfolgen systematische Untersuchungen in Fließgewässern erst in jüngerer Zeit. Entsprechend gibt es noch keine einheitlichen Analyseverfahren, sodass die bisher verfügbaren Daten in der Regel nicht vergleichbar sind.

Um einen Überblick zum Vorkommen von Mikroplastik in deutschen Binnengewässern zu erhalten, wurden im Auftrag der jeweiligen Umweltministerien durch die LUBW, das LfU Bayern, das HLNUG, das LANUV Nordrhein-Westfalen sowie das LfU Rheinland-Pfalz orientierende Untersuchungen zum Vorkommen von Plastikpartikeln in Binnengewässern durchgeführt.
Die Vergleichbarkeit der Daten wurde dadurch gewährleistet, dass die Durchführung der Probenahmen und Analysen bei allen Messprogrammen nach einheitlichen Methoden durch die Universität Bayreuth erfolgte.

Der vorliegende Bericht (pdf) fasst die bisherigen Untersuchungsergebnisse zum Vorkommen von Mikroplastik an der Wasseroberfläche ausgewählter deutscher Fließgewässer zusammenund bewertet diese. Das länderübergreifende Untersuchungsprogramm stellt mit 52 Messstellen in zwei großen Flussgebieten (Rhein und Donau) eines der umfangreichsten Messprogramme in Binnengewässern dar. Mit der Analyse von mehr als 19.000 Objekten, von denen 4.335 eindeutig als Kunststoffteilchen identifiziert und hinsichtlich Polymertyp, Größeund Form charakterisiert wurden, liegt nun einer der größten vergleichbaren Datensätze zu Mikroplastik in Fließgewässern vor.

Mit diesem Bericht geben wir einen ersten Überblick über die Mikroplastikbelastung von Binnengewässern. Gleichzeitig ist er eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung zukünftiger Monitoring-Strategien.

Wir danken allen an dem Untersuchungsprogramm Beteiligten für das Engagement und die Kooperationsbereitschaft.

Dazu auch: Mikroplastik in Flüssen: Uni Bayreuth liefert Grundlage für neue Studie aus fünf Bundesländern
Christian Wißler Pressestelle

Universität Bayreuth

Wie stark sind Flüsse in Deutschland durch Mikroplastik belastet? Eine heute veröffentlichte Studie bietet erstmals konkrete Anhaltspunkte. Unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Laforsch hat eine Forschergruppe an der Universität Bayreuth von 2014 bis 2017 Wasserproben an 22 Flüssen, hauptsächlich im Einzugsgebiet von Rhein und Donau, entnommen und analysiert. Die nun vorliegenden Ergebnisse bilden einen der weltweit größten, mit einheitlichen Untersuchungsverfahren gewonnenen Datensätze zum Vorkommen von Plastikpartikeln in Flüssen. Auftraggeber der Studie waren die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Mehr hier

Michel Reimon (MdEP, Grüne) anlässlich Achmea-Urteil: Stoppt die CETA-Ratifikation!

Kommentar des österreischischen Europaabgeordneten Michel Reimon (DIE GRÜNEN) zum Achmea-Urteil, 14. März 2018

„Stoppt die CETA-Ratifikation! Letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof Investitionsschiedsverfahren (ISDS) innerhalb der EU für europarechtswidrig erklärt. Das bedeutet: es darf keine Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Mitgliedsstaaten geben. Und hat enorme Konsequenzen für CETA, das Freihandelsabkommen mit Kanada: Das Urteil ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass auch das Investitionsschiedsverfahren von CETA mit EU-Recht unvereinbar sein könnte. Darum müssen die Mitgliedstaaten den Ratifizierungsprozess von CETA stoppen. Der Widerstand gegen TTIP und CETA ist in Österreich mit der größte in der ganzen EU. Die FPÖ hat vor der Wahl noch groß angekündigt, dass sie CETA stoppen wolle, was sie in der Dealerei mit der ÖVP sofort fallen gelassen hat – jetzt verstößt das Abkommen noch dazu wahrscheinlich gegen EU-Recht. Schwarz-blau muss Verantwortung übernehmen und die Ratifikation dieses Abkommens, das die österreichische Bevölkerung so eindeutig ablehnt, sofort stoppen. Wird die FPÖ da umfallen?“ (Quelle)

Schluss mit umweltschädlichen Infrastrukturmaßnahmen in Wasserkraft

Pressemitteilung

Internationaler Staudamm-Aktionstag / International Day of Action for Rivers

Schluss mit umweltschädlichen Infrastrukturmaßnahmen in Wasserkraft

Berlin [13.03.18]. Zum morgigen internationalen Aktionstag gegen Staudämme fordern Umwelt- und Entwicklungsorganisationen der AG Wasser die Bundesregierung auf, die ausufernde kommerzielle Übernutzung von Flüssen durch Wasserkraftprojekte zu stoppen. Die Förderung massiver Infrastrukturprojekte sowohl in Deutschland, als auch in Europa und weltweit hat desaströse Folgen für Mensch, Tier und Umwelt. Wir fordern deshalb von der Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass deutsche Unternehmen und staatliche Förderbanken sich nicht weiter an problematischen Wasserkraftprojekten beteiligen und Wasserkraft nicht weiter fälschlicherweise als grüne Energiegewinnung verkauft wird.

Der Aufstau unserer Flüsse unterbricht die notwendige Durchgängigkeit für Sand und Kiesgeschiebe, die Stauseen vor den Staustufen verlanden, der Weg der Fische durch die Turbinen endet meist tödlich. Es ist blutiger Strom, der da entsteht, aber als saubere, grüne Energie vermarktet wird. Wasserkraftwerke verursachen massive Umweltschäden und sind aufgrund von Ausdünstungen des Treibhausgases Methan wesentlich klimaschädlicher als behauptet. Durch die Unterbrechung des Sedimentabflusses durch Staudämme werden riesige Ökosysteme, wie etwa der Amazonas-Regenwald, ihrer Nährstoffzufuhr beraubt. Mit dem Verlust dieses Biotops wird der globale Wasserkreislauf gefährdet, mit unabsehbaren Folgen, die weit über die Region hinausgehen.

Derzeit werden Beteiligungen von deutschen Unternehmen mit solchen Folgen sogar mit staatlichen Bürgschaften und Krediten der deutschen Förderbank KfW unterstützt. Zum Beispiel erteilte die Bundesregierung für den Hidrosogamoso-Staudamm in Kolumbien eine Hermesbürgschaft und die KfW-IPEX finanziert den Bau des umstrittenen Wasserkraftwerks Alto Maipo in Chile mit, da der deutsche Turbinenhersteller Voith Hydro daran beteiligt ist. Aufgrund der Bauarbeiten an Alto Maipo ist im vergangenen Jahr die Wasserversorgung für 4 Millionen Menschen im Ballungsraum Santiago de Chile zusammengebrochen. „Trotz zahlreicher Lippenbekenntnisse, Umwelt und Menschenrechte zu achten, fehlen für Hermesbürgschaften und KfW-Kredite immer noch stringente Standards, die eine Beteiligung an solch desaströsen Projekten verhindern würden“, erklärt Thilo Papacek von der Initiative GegenStrömung.

„Die aktuelle Politik unserer Regierungen auf EU-, Bundes- und Länderebene verletzt diese Rechte am laufenden Band: Durch Wasser- und Landraub werden bäuerliche ProduzentInnen und andere in ländlichen Räumen lebende Menschen ihrer Lebensgrundlagen beraubt – zynischerweise oft von renditegetriebenen Finanzinstitutionen, die sich mit dem Verweis auf Entwicklung, Ernährungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz zu legitimieren versuchen. In Wahrheit entziehen sie gerade damit Millionen von Menschen ihre Nahrungsgrundlage“, erklärt Stefanie Hess vom Weltfriedensdienst. *

Auch auf dem Balkan werden die letzten frei fließenden Flüsse Europas durch den Bau von Wasserkraftwerken bedroht. Teilweise werden diese sogar in Naturschutzgebieten wie dem Mavrovo-oder dem Pelister-Nationalpark geplant. „Deutsche Förderbanken wie die KfW oder ihre Töchter, KfW-IPEX und DEG, dürfen sich keinesfalls an derartigen Projekten beteiligen“, so Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung.

Welche weitreichenden Folgen die Verbauung von Flüssen hat, zeigt sich auch in Deutschland. Hierzulande sind die meisten Flüsse durch kleine Wasserkraftwerke blockiert, Wanderfische können nicht mehr zu ihren Laichplätzen ziehen. Bis zu 90 % unserer Flüsse sind aufgestaut und verwandeln sie in Stauseenlandschaften, die Wanderfischarten wie Aale und Lachse so zum Aussterben bringen. Die ca. 8.000 Kleinwasserkraftwerke in Deutschland mit einer Leistung von weniger als 1.000 KW können nicht mehr als 0,5 % unseres Strombedarfs erzeugen, werden aber durch erhöhte Einspeisevergütungen extra subventioniert, begünstigen so eine kleine Zahl von privilegierten BesitzerInnen, während unsere kieslaichenden Fische bereits zu 90 % vom Aussterben bedroht sind. „Ein Regierungsprogramm zum Abbau von Staustufen und zur Wiederherstellung von lebendigen Flüssen würde unsere heimischen Fischarten vor dem Aussterben retten, würde weniger Geld verschlingen und ein Segen für die gefährdete Artenvielfalt in und an unseren Flüssen sein“, bekräftigt Sebastian Schönauer vom Bund für Umwelt und Naturschutz.

 

* Selbst vor dem heiligen Fluss Ganges im Himalaya macht der Ausbau von Wasserkraft keinen Halt. Anlässlich des internationalen Aktionstages für Flüsse und gegen Staudämme zeigt die GRÜNE LIGA am 14. März um 18 Uhr in der Berliner Heinrich-Böll-Stiftung den Dokumentarfilm „SUNGANGES“ von Valli Bindana (80 Min., OmenglU). Tarun Bisht, indischer Doktorand am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und Martin Remppis, Berater für Ernährungssicherung & Recht auf Nahrung, Asien-Abteilung bei Brot für die Welt diskutieren im Anschluss mit Michael Bender und Tobias Schäfer von der GRÜNEN LIGA. Hier geht’s zur Anmeldung.

* Am 13. März 2018 sprechen bei der Veranstaltung „Menschenrechte und Wasserkraft in Lateinamerika“ Isabel Zuleta vom Movimiento Ríos Vivos Kolumbien und Marco Gandarillas von der bolivianischen Nichtregierungsorganisation CEDIB über die Probleme mit der Wasserkraft in ihren Ländern, u. a. den von der KfW-IPEX-Bank mitfinanzierten Staudamm Hidroituango. Anschließend möchten sie mit BesucherInnen über Möglichkeiten der Unterstützung aus Europa diskutieren. Veranstalter: GegenStrömung, MISEREOR, FDCL; 13.3.2018, 19 Uhr, FDCL, Gneisenaustr. 2a, 10966 Berlin.

 

Sie finden die PM auch online unter: http://www.forumue.de/ueber-uns/presse/

Pressekontakt:

Thilo Firminus Papacek, GegenStrömung, thilo.papacek@gegenstroemung.org, Mobil: 0151 4121 4519 oder 0177 345 2611;

Stefanie Hess, Weltfriedensdienst e. V., hess@weltfriedensdienst.de, Tel.: 030 253 990 21;

Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung, chef@forumue.de, Tel.: 030 678 177 588, Mobil: 0171 38 36 135;

Sebastian Schönauer, Bund für Umwelt und Naturschutz, sebastian.schoenauer@bund.net, Tel.: 06094 984 022.

Das Forum Umwelt und Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Das Forum Umwelt und Entwicklung unterhält Kontakte zu Organisationen aus Entwicklungsländern und stimmt sich mit internationalen Verbänden für gemeinsame Aktionen ab. Es begleitet auf UN-Ebene die nach Rio weiterlaufenden internationalen Arbeiten zu Umwelt und Entwicklung.

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Amerikanische Studie: Fracking kann Brustkrebs erzeugen +++ Fracking-Chemikalien als endokrine Disruptoren identifiziert

Anlässlich der Ergebnisse der Studie: „Prenatal Exposure to Unconventional Oil and Gas Operation Chemical Mixtures Altered Mammary Gland Development in Adult Female Mice“ der University of Missouri School of Medicine hat Focus einen Artikel gebracht:

Focus, 10.03.2018

Gefährliche Chemie: Tier-Studie zeigt erschreckende Auswirkung: Fracking kann Brustkrebs verursachen

 

Der Chemikalien-Mix, der beim Fracking zum Einsatz kommt, kann Brustkrebs verursachen. Das fanden US-Mediziner heraus. Für Deutschland ist das bislang kein Problem, da Fracking hierzulande verboten ist. Doch das könnte sich bald ändern.

Ausschnitt: „Ihre Untersuchung bestätigt die früheren Analysen, die Fracking-Chemikalien als ,endokrine Disruptoren‘ identifizierten.“ Mehr hier

Quellen:

Prenatal Exposure to Unconventional Oil and Gas Operation Chemical Mixtures Altered Mammary Gland Development in Adult Female Mice
Sarah A Sapouckey Christopher D Kassotis Susan C Nagel Laura N Vandenberg
Endocrinology, Volume 159, Issue 3, 1 March 2018, Pages 1277–1289, https://doi.org/10.1210/en.2017-00866

Bedeutet das Achmea-Urteil das Ende auch vom CETA-Gericht? Eine Rechtsmeinung

Dr. Daniel Thym: Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte. Beitrag auf dem Verfassungsblog vom 8.3.2018 zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-284/16 Achmea

Ausschnitt: „Nicht nur die Obersätze des Achmea-Urteils sind verallgemeinerungsfähig, auch die Aussagen zum slowakisch-niederländischen Investitionsschutzabkommen (BIT) sind bewusst so allgemein gehalten (Rn. 39-59), dass man sie schwerlich als Sonderjudikatur für innereuropäische Schiedsgerichte kleinreden kann. Die Entscheidung gilt prinzipiell ebenso für Drittstaatsabkommen, zumal der EuGH mehrfach frühere Entscheidungen zitiert, die eben solche Verträge für vertragswidrig erklärt hatten. Tatsächlich scheinen die tragenden Erwägungen des jüngsten Urteils ohne weitere Umstände auch ein herkömmliches Investitionsschiedsgericht nach dem Modell des CETA-Abkommens zu erfassen. Gewiss könnte der EuGH diese doch noch anders bewerten, aber auf den ersten Blick legt das Achmea-Urteil der Großen Kammer nahe, dass das CETA-Gericht aus vier Gründen in der bisher geplanten Form eine europarechtliche Totgeburt bleiben dürfte. […]“ Mehr hier

*Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M., ist Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz.

Zitierform: Thym, Daniel: Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte, VerfBlog, 2018/3/08, https://verfassungsblog.de/todesstoss-fuer-autonome-investitionsschutzgerichte/, DOI: https://dx.doi.org/10.17176/20180308-115051.
Dagegen: Marc Chmielewski: Nach dem EuGH-Urteil: Investitionsschutzverträge sind noch nicht tot. In: Juve, 6.3.2018.

Urteil in der Rechtssache C-284/16 Slowakische Republik / Achmea BV hier

Website des EuGH/Pressemitteilungen:


Pressemitteilung Nr. 26/2018 : 6. März 2016
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-284/16 Achmea (de), (en)
 
„Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar“

Urteile des EuGH hier.

Achmea-Urteil: Netzwerk Gerechter Welthandel sieht sich in Forderung gestärkt, Sonderklagerechte für Investoren abzuschaffen

Netzwerk Gerechter Welthandel

(Berlin, 8. März 2018) Am 6. März 2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Investitionsschiedsgerichte (ISDS) zwischen EU-Mitgliedstaaten nicht mit dem Europäischen Recht vereinbar sind. Konkret ging es um ein bilaterales Abkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei, das solche ISDS-Regelungen enthält. Das Urteil hat jedoch auch weitreichende Folgen für die etwa 200 weiteren Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten: Auch sie sind demnach nicht vereinbar mit Europäischem Recht und müssen gekündigt werden.

Mit diesem Urteil stärkt der EuGH unsere Forderung, Sonderklagerechte für Investoren generell abzuschaffen. Denn ein Instrument, mit dem Konzerne Staaten auf entgangene Profitmöglichkeiten verklagen können, ist undemokratisch und kann enormen Druck auf die Entscheidungsfindung im öffentlichen Interesse ausüben. Das Netzwerk Gerechter Welthandel und seine Mitgliedsorganisationen fordern, dass zukünftige Abkommen weder Sonderklagerechte für Konzerne noch materielle Privilegien für ausländische Investoren enthalten dürfen. Bestehende Verträge müssen gekündigt und ggf. nachverhandelt werden.

Pressemitteilungen und weitere Informationen auf den Seiten der Mitgliedsorganisationen: