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Wie sich das CETA-Abkommen auf die Wasserversorgung auswirken kann

Bettina Weitz: Wie sich das CETA-Abkommen auf die Wasserversorgung auswirken kann

„Dass große internationale Verträge auch in der Region ankommen, zeigte das wallonische Regionalparlament mit seinem Nein im Herbst letzten Jahres zum CETA Abkommen. Wie sich nun dieser über tausend Seiten füllende Vertrag auf den Alltag am Beispiel der Wasserversorgung auswirken kann, dem geht Autorin Bettina Weiz nach. Sie hat im Wasserwerk, am Brunnen und im Wassereinzugsgebiet nachgefragt. Das kanadisch-europäische Freihandelsabkommen CETA ist zwar im April in großen Teilen in Kraft getreten, aber darüber, ob die besonders strittigen Passagen wirksam werden, müssen die nationalen Parlamente wie etwa der Bundestag noch abstimmen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat noch einige Entscheidungen dazu zu treffen. Kritiker halten das Vertragswerk für eine Gefahr, zum Beispiel könnte er die Wasserversorgung beeinträchtigen.“

Publikation: Die Zukunft unseres Wassers in öffentlicher Hand

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft hat das Buch „Our public water future“ (2015) übersetzt.

Nach drei Jahrzehnten enorm negativer Auswirkungen schließen viele Städte, Regionen und Staaten das Kapitel der Privatisierung von Wasser. Eine leise Revolution entfaltet sich, indem die Bürger und Bürgerinnen auf der ganzen Welt die Kontrolle über die Wasserdienstleistungen einfordern und die wichtigste Ressource für das Überleben der Menschheit in einer demokratischen, gleichberechtigten und ökologischen Art und Weise nutzen wollen.

In den Jahren 2000 bis 2015 wurden 235 Fälle von Rekommunalisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in 37 Staaten festgestellt. Mehr als 100 Millionen Menschen sind inzwischen von diesem globalen Trend erfasst, und diese Strömung wird in faszinierender Weise immer stärker.

Von Jakarta bis Paris, von Deutschland bis zu den Vereinigten Staaten beschreibt das Buch die Erfahrungen einer pulsierenden Bewegung, die das Wasser für sich reklamiert. Die Autoren zeigen auf wie Rekommunalisierung neue Möglichkeiten zur Entwicklung sozial wünschenswerter, umweltfreundlicher und  nachhaltiger hochwertiger Wasserdienstleistungen zum Vorteil der lebenden und der künftigen Generationen erschließt.

Dieses Buch will Bürger und Bürgerinnen, Beschäftigte und Politikgestalter und Politikgestalterinnen in die Erfahrungen, Lehren und die gute Praxis für die Rückkehr von Wasser in die öffentlichen Hände einbeziehen. Es ist somit eine wichtige Grundlage für Allianzen, die den Schwung der Veränderungen zu einer demokratischen und nachhaltigen öffentlichen Wasserwirtschaft in eine nicht mehr aufhaltbare Welle verwandeln wollen.“

Autoren: Satoko Kishimoto, Olivier Petitjean, Emanuele Lobina

Übersetzung: Christa Hecht

ISBN/ISSN 978-3-00-057262-3

Weitere und aktuelle Informationen: https://www.tni.org/en/work-area/water-justice

Das Buch kann als pdf hier herunter geladen werden

Olympia als Privatisierungshebel

Erst wird mit Olympischen Spielen eine Stadt in die Pleite getrieben und dann können sich private Investoren über die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur hermachen.

Juli 2016 wurde schon im einem Interview angekündigt, dass die neue brasilianische Regierung Rios Wasserversorgung privatisieren will, um die Olympischen Spiele zu bezahlen: Brazil’s new government imposes water privatisation in Rio to pay for Olympic Games

Sechs Monate nach den Olympischen Spielen (und vor allem DANK der Olympischen Spiele) ist Rio vollends bankrott: „The state and city of Rio, which splurged on now mostly unused stadiums and costly transport improvements before the Olympics, are all but bankrupt.“ Die Folge: Rio sieht sich „gezwungen“, die Wasserversorgung zu privatisieren. (New24: Cash-strapped Rio to privatise water utility, 20.2.2017)

vgl. auch Rioonwatch: The Privatization of Water and What May Change in the Life of Favela Residents. 22.2.2017.

Wir sind sehr froh, dass unser NOlympia-Bündnis 2015 Berlins Olympia-Bewerbung verhindern konnte.

Belastung des Grundwassers steigt

junge Welt
04.01.2017

»Wir brauchen mehr Kontrollen auf den Höfen«

Belastung des Grundwassers steigt. Viele Landwirte scheren sich kaum um Folgen ihrer Feldbewirtschaftung. Gespräch mit Michael Bender
Interview: Ben Mendelson

Grundwasserbelastung Gülle-Ausbringung

Foto: Thomas Max Müller | pixelio.de

Der Zustand von Grundwasser, Flüssen und Seen hat sich seit 2012 kaum verbessert, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung am Montag. Demnach wurden an 28 Prozent der Messstellen gesundheitsgefährdende Nitratwerte im Grundwasser festgestellt. Woran liegt das?

Die Hauptverursacher der Nitratbelastung sind Landwirte, die zu viel Dünger auf die Felder bringen. In den letzten 25 Jahren haben sie wenig getan, um die Qualität des Grundwassers zu verbessern. Und seit der Förderung der energetischen Nutzung der Biomasse verbessert sich hier wenig, oder es kommt zu Verschlechterungen. Das gilt vor allem in den Problemregionen von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es besonders viel Massentierhaltung. Die konventionellen Landwirte können ihre Höfe nur mit einem großen Bestand an Tieren am Leben erhalten: Die Menge der Tiere pro Betrieb steigt bei zugleich stark sinkender Zahl der Unternehmen. Dadurch kommt es zu dieser regionalen Konzentration. Auch der Maisanbau ist problematisch. Mais braucht zwar nicht so viel Dünger – aber er verträgt Unmengen. Deshalb entsorgen viele Landwirte die Gülle auf Maisfeldern.

zum vollständigen Artikel hier

 

Folge der Wasserprivatisierung in Mafra: „Teuerstes Trinkwasser in ganz Portugal“. Nach 22 Jahren kommt Wasserversorgung wieder in öffentliche Hand

1994 wurde die Wasserversorgung im portugiesischen Mafra an Veolia verkauft. Die Wasserpreise stiegen rasant. 2013 klagte ein Bürger: „Wir hier in Mafra haben mit das teuerste Trinkwasser in ganz Portugal. Das Wasser war früher billig, aber seit der Privatisierung ist der Preis sehr stark gestiegen. Meiner Meinung nach sollte Wasser immer ein öffentliches Gut bleiben.“ (Beitrag im Deutschlandfunk, 31.1.2013)

2013 gingen die Anteile an den chinesischen Konzern Beijing Enterprises Water Group. Am 9. Dezember 2016 entschied Mafra, die Wasserversorgung wieder in kommunale Hand zu nehmen.

Vgl. auch: European Watermovement: STAL welcomes water remunicipalisation in Mafra, 11.12.2016.

Nachtrag vom 15. Februar 2017: Warum eine solche Rekommunalisierung mit TiSA nicht mehr möglich sein wird, kann man hier nachlesen: Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung): TiSA – Der neoliberale Traum, 14.02.2017.

 

11. Dezember 2016 – Tweet des Tages

1994 wurde die Wasserversorgung im portugiesischen Mafra privatisiert. 2013 kaufte der chinesische Konzern Beijing Enterprises Water Group die Anteile von Veolia Wasser Portugal. Und nun teilt die europäische Dienstleistungsgewerkschaft EPSU mit, dass aufgrund der Preiserhöhungen die Wasserversorgung wieder rekommunalisiert werden soll! Das ist eine gute Nachricht und ein toller Erfolg für die Wasseraktivisten!

Vgl. auch: European Watermovement: STAL welcomes water remunicipalisation in Mafra, 11.12.2016.
„Wir hier in Mafra haben mit das teuerste Trinkwasser in ganz Portugal. Das Wasser war früher billig, aber seit der Privatisierung ist der Preis sehr stark gestiegen. Meiner Meinung nach sollte Wasser immer ein öffentliches Gut bleiben.“ (Beitrag im Deutschlandfunk, 31.1.2013)

Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung

Gülle

Foto: Uschi Dreiucker | pixelio.de

Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)

Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.

Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.

Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.

Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.

Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05

Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de

Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de

Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de

 

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge

Deutschlandfunk
26.10.2016

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge
Ringen um ein wertvolles Gut
von Bettina Weiz

Wasserglas

  Was wird mit dem öffentlichen Gut Wasser, wenn CETA kommt?

Einer der Punkte, die am Freihandelsabkommen CETA immer wieder kritisiert werden, ist die sogenannte Öffentliche Daseinsvorsorge. Dabei geht es um elementare Dinge wie die Wasserversorgung. Die sei besonders geschützt, sagt die EU-Kommission. Kritiker sehen aber mögliche Schlupflöcher im Vertrag.

Der Druck ist groß: Noch immer, selbst nach vielen Jahren des Verhandelns, gibt es Kritik an CETA, dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen von EU und Kanada. Eine belgische Region, die Wallonie, hat in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, wie hoch umstritten der Freihandel nach wie vor ist. Die Skepsis betrifft eine Vielzahl von Aspekten. Ein Thema, das viele Gegner eint, ist die öffentliche Daseinsvorsorge. Gemeint ist damit scheinbar Selbstverständliches, etwa: die Wasserversorgung.

zum vollständigen Artikel hier

 

Veolia, Suez, Troika und Co. Film über die Privatisierung der griechischen Wasserversorgung.

CETA – Investorenklagen gegen Wasserversorgung nicht ausgeschlossen

Spiegel Online
20.07.2016

Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland
Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung.
Daniel Böcking

ceta_wasser

Trotz Nachbesserungen am europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta kann die Bundesregierung nicht ausschließen, dass Investoren künftig gegen öffentliche Dienstleistungen wie die Wasserversorgung klagen. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegt.

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250 Tonnen Quecksilber im „Silbersee“ – Sanierung der Bohrschlammdeponie gefordert

volksstimme.de
24.09.2016

BOHRSCHLAMMDEPONIE
Bürger fordern Nägel mit Köpfen
von Cornelia Kaiser

Geht es nach der Bürgerschaft, sollte schnellstmöglich mit der Sanierung der Brüchauer Bohrschlammdeponie begonnen werden.

Protest gegen Bohrschlammdeponie

  Video im MDR

Kakerbeck. Eigentlich, das betonte Herbert Halbe, Leiter der Unteren Wasserbehörde im Altmarkkreis Salzwedel, am Donnerstagabend im mehr als vollen Dorfgemeinschaftshaus von Kakerbeck, hätte es schon nach der Jahrtausendwende keine Betriebserlaubnis mehr für die Bohrschlammdeponie Brüchau, auch Silbersee genannt, geben dürfen. Der Grund: die damals von der Betreiberfirma GDF Suez (heute Engie) beantragte wasserrechtliche Erlaubnis wurde von den zuständigen Behörden abgelehnt. Dass dennoch weiter in die alte Tongrube eingelagert werden konnte, hat die Betreiberfirma dem zuständigen Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAG) zu verdanken, das die Rechtslage damals anders auslegte, wie sein Präsident Kurt Schnieber am Donnerstagabend im Zuge einer Bürgerversammlung in Kakerbeck deutlich machte. Dort räumte er Fehler seiner Behörde ein, zumal es „keine klaren Angaben zur Stärke des Geschiebemergels“, der die Grube nach unten abdichte, und zur Dynamik des Grundwassers gebe. Gleichzeitig forderte er aber dazu auf, gemeinsam in die Zukunft zu schauen. Denn die halte erhebliche Herausforderungen für alle Beteiligten bereit.

Zum vollständigen Artikel hier

zum Video-Bericht des MDR hier

 

Wasser und CETA – Erfahrungen und Befürchtungen

18.09.2016
von Wolfgang Rebel

Blickt man etwas genauer auf das drohende CETA-Abkommen, werden Erfahrungen mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder wach. Wieder gilt: Rauf mit der Macht der Konzerne – runter mit den Gestaltungsmöglichkeiten durch die Demokratie.

Privatisierung und Partnerschaft
Die Machenschaften großer Konzerne scheuen das Licht der demokratischen Öffentlichkeit! Das haben wir in Berlin schon Ende der 90iger-Jahre erfahren müssen, als die großen öffentlichen Betriebe der Daseinsvorsorge privatisiert wurden. Besonders die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe stieß in Berlin auf einhellige Ablehnung. Als öffentlich-private „Partnerschaft“ getarnt, hatten die Konzerne RWE und Veolia in Eintracht mit dem Senat – die Privatisierungsverträge geheim gehalten. Die Öffentlichkeit sollte nicht wissen, dass das Land Berlin die Gewinne der Konzerne garantierte, und die Öffentlichkeit sollte auch nicht wissen, dass das Land die Steuerung der Wasserbetriebe an die privaten Konzerne abgegeben hatte. Das war keine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen „öffentlich“ und „privat“, sondern eine Kumpanei zwischen Senat und Konzernen zum Nachteil der Menschen. Kein Wunder, dass die Wasserpreise stark anstiegen und viel zu wenig in die Infrastruktur investiert wurde. Erst mit dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid 2011 wurden die Weichen anders gestellt. Letztendlich konnte die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe erreicht werden.

Wasser und CETA
Jetzt werden mit CETA und TTIP erneut die kommunale Daseinsvorsorge und die kommunale Wasserversorgung angegriffen. Was findet man, wenn man nach dem Stichwort „Wasser“ im CETA-Vertrag sucht? Auf den ersten Blick ist man positiv überrascht. Haben die Politiker doch dazugelernt? Im Artikel 1.9 steht, dass Wasser in seinem natürlichen Vorkommen weder Ware noch Erzeugnis ist. Der Vertrag verpflichtet auch nicht dazu, die kommerzielle Nutzung von Wasser zu erlauben. Liest man allerdings weiter, kehrt Ernüchterung ein. Wird nämlich einmal die kommerzielle Nutzung von Wasser erlaubt, müssen sofort alle Bestimmungen und Verpflichtungen des Abkommens eingehalten werden. Damit bleiben der Investorenschutz und der Einsatz der berüchtigten Schiedsgerichte auch für den Wasser-Sektor in Kraft. Daran ändern auch die Ausnahmebestimmungen im Anhang II (Seite 1953 des Abkommens) nichts, mit denen der Marktzugang ausländischer Wasser-Dienstleister weiterhin beschränkt werden darf.


So könnte z. B. ein Verbot der Wasserentnahme aus einem zu schützenden Grundwasserleiter von einem ausländischen Investor als unfaire Behandlung oder als indirekte Enteignung gewertet werden und eine entsprechende Klage vor einem Schiedsgericht auslösen. Auch Rekommunalisierungen kommunaler Wasserversorger per Gesetz wären dann gegen den Willen eines Investors nicht mehr möglich. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass Eigentumsrechte nach deutschem Recht aus Gründen des Gemeinwohls häufig auch ohne Entschädigung eingeschränkt werden dürfen.

Zulassungsverfahren – auf spezielle Art liberalisiert
Hinzu kommt: Zulassungsverfahren – also auch wasserrechtliche – sollen unter CETA weniger gründlich durchgeführt und leichter angreifbar gemacht werden. Im Kapitel „interne Regulierung“ (Seite 192 des Abkommens) wird nämlich vorgeschrieben, dass Zulassungs-, Qualifikationserfordernisse und Verfahren so einfach wie möglich sein müssen und so schnell wie möglich zu erfolgen haben. Damit wird in den Behörden Druck aufgebaut, der notwendige umfangreiche Prüfungen leicht verhindern kann. CETA fordert außerdem, dass spezielle administrative Verfahren für Investoren geschaffen werden müssen, damit diese eine negative Entscheidung über einen Zulassungsantrag sofort unabhängig überprüfen lassen können. So werden den Behörden die Flügel gestutzt. Die Interessen der Investoren werden vorrangig bedient, Gemeinwohlorientierung geht verloren.

Wohlklingende Klauseln – in der rechtlichen Praxis nicht relevant
Nicht nur in den Passagen, die das Wasser betreffen, sondern überall im Vertrag finden sich wohlklingende Klauseln wie die bereits erwähnte Feststellung, dass Wasser keine Ware sei. Diese Klauseln haben aber letzten Endes keinerlei Relevanz. So gibt es zwar im Umweltkapitel die Bestimmung, dass die Handelsinteressen den Umweltschutzinteressen nachgeordnet sind, aber es existiert kein Sanktionsmechanismus, mit dem sich ein Verstoß dagegen ahnden ließe. Hinzu kommt: Der Vertrag strotzt nur so vor unklaren, interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen. Mit wohlklingenden Klauseln soll uns Sand in die Augen gestreut werden. Letztlich entscheidend ist aber nur der Vertragstext selbst bzw. seine Interpretation durch die Schiedsgerichte.

CETA- Diskussion wird nicht redlich geführt
Zum Schluss noch ein Beispiel dafür, dass die Diskussion über CETA und TTIP von Wirtschaftsvertretern und von einflussreichen Politikern nicht ehrlich geführt wird. Der Vorsitzende des EU-Handelsausschusses, Bernd Lange, behauptet, CETA überschreite nicht mehr die roten Linien der SPD, seitdem der Vertrag reformiert worden sei. Lange sagt, die Regulierungszusammenarbeit im Kapitel 21 verletze diese roten Linien nicht, weil diese Regulierungszusammenarbeit im Abkommen als freiwillig angegeben sei. Das ist natürlich Unsinn. Im Abkommen gibt es zwar einen Passus in Artikel 21.2 (Seite 374 des Abkommens), in dem es den Vertragsparteien gestattet wird, die Zusammenarbeit zu verweigern oder zu beenden, aber dieses Recht auf Verweigerung ist natürlich nicht gleichbedeutend mit der Streichung eines ganzen Kapitels von 16 Seiten.

Kontrolle durch Parlamente allein reicht nicht mehr
Was wir daraus lernen müssen, ist dies: Immer wieder wird bewusst versucht, uns Bürgerinnen und Bürger hinters Licht zu führen. Ob das nun durch die Geheimhaltung von Privatisierungsverträgen, durch unbestimmte Rechtsbegriffe in Freihandelsverträgen oder durch Falschmeldungen von bestimmten Politikern geschieht – es läuft immer auf dasselbe hinaus: Die Kontrolle von Regierungen durch Parlamente reicht nicht mehr aus. Ohne das Engagement der Zivilgesellschaft geht es nicht mehr. Die Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, die sich in vielfältigen Initiativen um die Kontrolle der „Eliten“ kümmern und den Protest gegen die Aushebelung der Demokratie und die rücksichtslose Verschlechterung unserer Lebensgrundlagen organisieren müssen, wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe.

Beitrag als PDF

siehe auch: Positionspapier der AöW (Allianz der öffentl. Wasserwirtschaft e.V.)
und: „Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA“ (Veröffentlichung der Stadtwerke Karlsruhe)

 

Sulfat im Frankfurter Trinkwasser wird zum Problem

der Freitag
10.08.2016

Verockerung im SpreewaldDreckige Wässer
von Christian Füller

UMWELT
Der ostdeutsche Kohleabbau gefährdet Trinkwasser und Tourismus. Wer zahlt?

Gerd Weber ist der Chef des Wasserwerks Frankfurt an der Oder. Weber muss täglich 65.000 Menschen mit Trinkwasser versorgen und er sitzt in der Falle. Die Sulfate aus den Löchern des Kohletagebaus verschmutzen zusehends das Wasser der Spree, daher muss er immer mehr Grundwasser beimischen. Aber davon hat Weber nicht genug. Der Sulfatgehalt nähert sich dem Grenzwert an.

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