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Folgen der Teilprivatisierung der Wasserversorgung: Verbraucher zahlen in Wiesbaden überhöhte Preise

Frankfurter Rundschau
21.12.2016

ESWE in Wiesbaden. Verbraucher zahlen überhöhte Preise
Die Landeskartellbehörde verlangt Geld vom Versorger ESWE in Wiesbaden – wegen zu hoher Wasserpreise. Das Unternehmen sieht sich aber im Recht und verweist auf den Rechnungshof.

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Kommentar Berliner Wassertisch: 2001 wurden die Stadtwerke Wiesbaden (ESWE) teilprivatisiert (die BWB in Berlin 1999). Die Wiesbadener Versorgungsfirma soll zwischen 2007 und 2011 deutlich überhöhte Preise verlangt haben. Seit 2012 ist die Wasserversorgung wieder rekommunalisiert (die BWB in Berlin 2013).[1] Sie gehört nun zu den Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (in Berlin sind die BWB als AöR organisiert).[2]

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Der Berliner Wassertisch begrüßt die Rekommunalisierung der Wasserversorgung und hält die Umwandlung in einen Eigenbetrieb für eine gute Strategie, denn die Betriebsform Eigenbetrieb stellt einen starken Schutzwall gegen Privatisierungsversuche dar – sei es durch CETA, TiSA oder eine Wiederauflage der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie. So befürchten beispielsweise die Stadtwerke Erlangen, die seit 1967 als AG organisiert sind, dass mit CETA eine Privatisierung droht: „Weil wir kein Eigenbetrieb der Stadt sind. Sondern wir sind ein privatrechtliches Unternehmen, eine AG, die a) eine Wasserversorgung betreibt, b) aber auch öffentlichen Nahverkehr betreibt, ein Bad betreibt, aber auch Energie, Gas, Strom, Wärme erzeugt, und solche Unternehmen sind nicht ausgenommen von diesem Abkommen, sondern fallen drunter.“ (Wolfgang Geus, Quelle)

Der Berliner Wassertisch fordert seit langem, dass auch die Berliner Wasserbetriebe in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden (vgl. Berliner Wassercharta [3]).

[1] Geschichte der Stadtwerke Wiesbaden: http://www.eswe-versorgung.de/eswe/unternehmen/geschichte/
[2] Vgl. https://www.wiesbaden.de/vv/oe/eigenbetriebe/141010100000002400.php
[3] Berliner Wassercharta: 2b) „Die Berliner Wasserbetriebe werden im Haushalt des Landes unter parlamentarischer Kontrolle als Eigenbetrieb geführt. Sie arbeiten nicht gewinnorientiert. Für die Tarifgestaltung gilt das Prinzip der Kostendeckung. Fiktive Kosten – wie z.B. bestimmte kalkulatorische Kosten, u.a. überhöhte kalkulatorische Kapitalverzinsungen – sind nicht Bestandteil der Tarifkalkulation, denn Gewinnbestandteile dürfen nicht so umbenannt werden, dass sie als Kosten erscheinen.“

In den Fängen des Klinkkonzerns Helios. Die Privatisierung des Krankenhauses Wiesbaden erweist sich als großer Fehler

Neues Deutschland
26.06.2014

Wiesbaden. Ein Krankenhaus wird skelettiert
Von Hans-Gerd Öfinger, Wiesbaden

Der neue Teileigner der Wiesbadener Dr. Horst-Schmidt-Kliniken [Helios] will 500 Stellen abbauen. Als 2012 die Stadt Wiesbaden 49 Prozent der Anteile an ihrer Großklinik privatisierte, warnten Kritiker vor dem Käufer RKA. Doch jetzt hat Helios die Anteile übernommen – und es kommt noch schlimmer.

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Kommentar Berliner Wassertisch:
Der Fall erinnert uns an die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe:
„Dass nun der Minderheitseigner im Management der einst renommierten Kliniken den Ton angibt, ist eine Folge weitgehend geheimer Privatisierungsverträge. Diese waren unter Federführung des SPD-Dezernenten Arno Goßmann Anfang 2012 mit der RKA in Windeseile ausgehandelt worden. Darin wird unter anderem bestimmt, dass im operativen Geschäft nicht die Kommune als Mehrheitseigner, sondern der private Partner das letzte Wort hat.“

An diesem Beispiel sieht man wieder, wie wichtig der Kampf gegen die Privatisierung der Daseinsvorsorge ist. Dass mit der (Teil-)Privatisierung das Unglück seinen Lauf nimmt, war vorhersehbar. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Dr. Siegfried Broß warnt beispielsweise seit sehr sehr vielen Jahren vor den Folgen der Privatisierung von Krankenhäusern. Wenn eine Klinik in den Händen von gewinnorientierten Anteilseignern sind – und gewinnorientiert sind Konzerne immer, sie müssen es nach Aktienrecht sogar sein – dann zählt am Ende nicht mehr, was dem Patienten nützt, sondern nur noch, was dem Aktionär nützt. Wohin das führt, sieht man!
Wir werden nicht müde, in diesem Zusammenhang erneut auf folgende Beiträge von Siegfried Broß hinzuweisen, weil sie – leider – nach wie vor aktuell sind!

Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? 2014 (pdf)

Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.
Immer mehr Kliniken und Stromnetze gehören der Privatwirtschaft. Der Ex-Verfassungsrichter Siegfried Broß hält das für gefährlich. Im Tagesspiegel-Interview erklärt er, warum.

Passend dazu: Der Fall Calw! Die privaten Kliniken versuchen derzeit, den kommunalen Kliniken das Wasser abzugraben. Mehr dazu auf der Website des Interessenverbandes kommunaler Kliniken (IVKK).

Bei der Gelegenheit weisen wir gerne auf den Gastkommentar von IVKK-Geschäftsführer Dr. Uwe Alschner für das Magazin „Gesundheitswirtschaft“ des Bibliomedverlages zum Thema Transatlantischem Handelsabkommen (TTIP) hin. Der Artikel: „TTIP ist nichts für Krankenhäuser“ ist hier via Dropbox downloadbar.