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taz: Gewässerschutz nach EU-Kriterien: Weiterhin trübe Aussichten

9. August 2021
Flüsse und Seen in Berlin und Brandenburg sollten längst in einem ökologisch guten Zustand sein – davon kann aber noch keine Rede sein.
Von Claudius Prößer

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Stellungnahme der Wassernetz-Initiative Berlin

Stellungnahme (pdf) der Wassernetz-Initiative Berlin betreffend den Entwurf des ergänzenden Länderberichts Berlins zur Aktualisierung des 3. Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) für den Zeitraum 2021 bis 2027.

Mit der Stellungnahme wird deutlich, dass die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie – die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen – nicht eingehalten werden.

Der Länderberichtsentwurf ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Um die Ziele für 2027 zu erreichen, müssen neben der Umweltbehörde vor allem auch die für Verkehr, Wirtschaft und Stadtplanung verantwortlichen Stellen liefern, damit bis 2024 alle ausstehenden Arbeiten zur Gewässersanierung erledigt werden können. Nur so kann die Wassermenge, -qualität und Artenvielfalt gesichert werden.

Die Fortschritte bleiben deutlich hinter den Erfordernissen und Anforderungen zurück. Der Länderberichtsentwurf bestätigt mit den aktuellen Monitoringergebnissen eine weiterhin alarmierende Lage der Stadtgewässer: Nur einer der 38 untersuchten Wasserkörper entspricht bisher den Umweltzielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die schon 2015 hätten erfüllt sein müssen.

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BUND zum Weltwassertag: Geiz im Gewässerschutz kommt Berlin teuer zu stehen


20. März 2021

Anlässlich des Weltwassertags am 22. März, der unter dem Leitthema „Wert des Wassers“ steht, fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND, LV Berlin) von der Landesregierung, dem Gewässerschutz endlich Priorität einzuräumen statt radikal weiter zu sparen. Kein Gewässer in Berlin ist in einem guten Zustand. Zudem sinkt an immer mehr Orten unserer Stadt der Grundwasserstand durch eine zu sorglose Wasserförderung, wodurch viele der Berliner Wälder, Moore, Seen und Kleingewässer stark geschädigt sind.

Wie eine Anfrage aus dem Berliner Abgeordnetenhaus ergab, hält der Senat ein Investitionsvolumen von 505 Mio. EUR für nötig, um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die bereits für 2015 den guten Zustand aller Gewässer vorgab, zu erreichen. Für die Umsetzung der Richtlinie plant er jedoch nur noch ca. 67 Mio. zuzüglich eines unbekannten Betrag X der Berliner Wasserbetriebe ein. „Wir stellen daher in Frage, dass man in Berlin wertschätzend mit dem Wasser umgeht“, so Richard Karty, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Wasser. „Bereits die Kalkulationen halten wir für eine Mogelpackung. Bestätigt wird uns dies dadurch, dass seit 2009 bei über 80 % der bisher erfassten Berliner Gewässer die erforderlichen ökologischen Sanierungsplanungen mit Umsetzungsfahrplan und aktiver Bürger*innen-Beteiligung ausstehen und auch nicht mehr vorgesehen sind. Für die Behebung der Schäden wären mehr als 1 Mrd. EUR erforderlich. Zu 40 % der 2004 erfassten Oberflächengewässer, wie dem auch nach EU-Recht streng zu schützenden Fredersdorfer Mühlenfließ, gibt es 2021 gar keine Auskunft mehr. Der Senat will sich offenbar darum nicht kümmern. Ursprüngliche Planungen bspw. an der Panke werden plötzlich in Frage gestellt“, so Karty.

Eine Schelte kam vor Kurzem auch aus Brüssel. Im vergangenen November eröffnete die EU-Kommission die Vorstufe von gleich zwei Vertrags-verletzungsverfahren gegen Deutschland, da der Verdacht besteht, dass Bund und Länder gegen Vorgaben der WRRL verstoßen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann dies auch für Berlin sehr teuer werden.

Der BUND Berlin sieht es daher als wichtige Aufgabe, nun ebenfalls aktiv zu werden. Mitte Januar startete er mit der Wassernetz-Initiative ein durch die Stiftung Naturschutz Berlin gefördertes Projekt für den Gewässerschutz. „Ziel der Initiative ist es, eine enge Zusammenarbeit aller Verbände und Initiativen anzuregen, die sich in Berlin für Gewässer stark machen. Wir wollen sichtbare Impulse für die WRRL-Ziele setzen, indem wir bspw. Aktionen gemeinsam organisieren, Stellung beziehen und für interessierte Bürger*innen Seminare und Workshops anbieten“, so Verena Fehlenberg und Christian Schweer, die zusammen das Projekt koordiniert.

Infos zur Wassernetz-initiative: www.bund-berlin.de/themen/stadtnatur/stadtwasser/wassernetz-initiative/

Schriftliche Anfrage aus dem Berliner Abgeordnetenhaus zum Umsetzungsstand der EU-WRRL (Veröffentlichung auf der Seite des Abgeordnetenhauses voraus-sichtlich am 23. März 2021):
https://www.bund-berlin.de/fileadmin/berlin/publikationen/ Naturschutz/Wasser/Antwort_Schriftliche_Anfrage_Umsetzung_WRRL.pdf

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Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring anlässlich des WRRL-Verbändeforum am 31.08./01.09.2018 im Bundesamt für Naturschutz (Bonn)


Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Umweltverbände fordern konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Integration ihrer Ziele in alle Politikbereiche und Reformvorhaben

Berlin/Bonn, 31.08.2018 – Die Lehre dieses Sommers ist eindeutig: Die anhaltende Trockenheit in vielen Regionen Deutschlands hat unseren Ökosystemen schwer zugesetzt und enormen ökologischen und ökonomischen Schaden angerichtet. Mit Blick auf den Klimawandel wird der Schutz der überlebenswichtigen Ressource Wasser zu einer der dringendsten Herausforderungen, die auf Deutschland und Europa in den kommenden Jahren zukommen. Zu dieser Debatte hat das Verbändebündnis von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und der Dachverband Deutscher Naturschutzring heute Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft nach Bonn eingeladen.

Die vor achtzehn Jahren von allen EU-Mitgliedstaaten beschlossenen Ziele zum Schutz von Grundwasser, Flüssen, Seen und Küstengewässern werden europaweit verfehlt. Erreichen EU-weit zumindest vierzig Prozent das Ziel eines guten ökologischen Zustandes, sind es in Deutschland gerade einmal acht Prozent. Diese massiven Umsetzungsdefizite können die deutsche, aber auch die europäische Politik nicht zufriedenstellen.

Das lässt allerdings nicht den Schluss zu, dass die Ziele zu hoch gesteckt sind. Sie wurden nur nicht ambitioniert genug verfolgt und umgesetzt. Eine Verschiebung des Zieles, intakte Gewässer und sauberes Grundwasser flächendeckend wiederherzustellen wäre ein politisches Armutszeugnis.

Die richtige politische Konsequenz kann nur sein, für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie alle Politikbereiche in die Pflicht zu nehmen. Es muss endlich Schluss damit sein, mit den begrenzten Maßnahmen und Mitteln der Umweltpolitik ausgleichen zu wollen, was durch eine verfehlte Integration in andere Politikbereiche zunichtegemacht wird.

Am Beispiel der Agrarpolitik heißt das: EU-Kommission, EU-Parlament und Europas Mitgliedsstaaten müssen in der aktuellen Reformrunde dafür Sorge tragen, dass die Nutzung unserer natürlichen Ressourcen nur unter Bedingung einer umfassenden Schutzverpflichtung erlaubt ist. Dazu gehört die Garantie, dass von der Gesellschaft gewährte Subventionen diese Ziele nicht konterkarieren dürfen.

Die Bundesregierung ist gut beraten, als Vorreiterin einer solchen Politik in Erscheinung zu treten, wenn sie, nach der Nitratrichtlinie, nicht sehenden Auges eine nächste Verurteilung wegen der Nichteinhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie riskieren will.

Wie der Schutz unserer Wasserressourcen gelingen kann und welche Positionen die Verbände bei der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie vertreten, wird am 31. August und 01. September beim WRRL-Verbändeforum in Bonn diskutiert. Die Veranstaltung ist kostenfrei, kurzfristige Teilnahme ist möglich.

Weitere Informationen:
Programm WRRL-Verbändeforum hier

Pressekontakt:

Nina Slattery, DNR-Referentin Presse und Kommunikation, Tel.: 030/678177578, Nina.Slattery@dnr.de

Belastung des Grundwassers steigt

junge Welt
04.01.2017

»Wir brauchen mehr Kontrollen auf den Höfen«

Belastung des Grundwassers steigt. Viele Landwirte scheren sich kaum um Folgen ihrer Feldbewirtschaftung. Gespräch mit Michael Bender
Interview: Ben Mendelson

Grundwasserbelastung Gülle-Ausbringung

Foto: Thomas Max Müller | pixelio.de

Der Zustand von Grundwasser, Flüssen und Seen hat sich seit 2012 kaum verbessert, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung am Montag. Demnach wurden an 28 Prozent der Messstellen gesundheitsgefährdende Nitratwerte im Grundwasser festgestellt. Woran liegt das?

Die Hauptverursacher der Nitratbelastung sind Landwirte, die zu viel Dünger auf die Felder bringen. In den letzten 25 Jahren haben sie wenig getan, um die Qualität des Grundwassers zu verbessern. Und seit der Förderung der energetischen Nutzung der Biomasse verbessert sich hier wenig, oder es kommt zu Verschlechterungen. Das gilt vor allem in den Problemregionen von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es besonders viel Massentierhaltung. Die konventionellen Landwirte können ihre Höfe nur mit einem großen Bestand an Tieren am Leben erhalten: Die Menge der Tiere pro Betrieb steigt bei zugleich stark sinkender Zahl der Unternehmen. Dadurch kommt es zu dieser regionalen Konzentration. Auch der Maisanbau ist problematisch. Mais braucht zwar nicht so viel Dünger – aber er verträgt Unmengen. Deshalb entsorgen viele Landwirte die Gülle auf Maisfeldern.

zum vollständigen Artikel hier

 

Braunkohletagebau nicht mit europäischen Wasser-Zielen vereinbar

PRESSEMITTEILUNG
GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus, GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser
Berlin/Cottbus, 13. Juli 2015

Braunkohletagebau nicht mit europäischen Wasser-Zielen vereinbar
Umfangreiche Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan eingereicht

In einer Ende Juni eingereichten Stellungnahme machen die Naturschutzverbände in Berlin, Brandenburg und Sachsen deutlich, dass keine zusätzlichen Braunkohle-Abbaugebiete genehmigt werden dürfen, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ernst genommen werden. Derzeit werden europaweit die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme zum Schutz der Gewässer überarbeitet.

„Die europäische Richtlinie beinhaltet ein klares Verschlechterungsverbot. Die erheblichen Quecksilberemissionen der Braunkohlekraftwerke in die Luft und damit letztlich in die Gewässer sind damit nicht vereinbar. In den vergangenen Jahren hat vor allem die mit Eisenocker aus Tagebaukippen verbundene Gefahr für das Biosphärenreservat Spreewald und seine Tourismuswirtschaft für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Gewinnung von Trinkwasser für etwa 2 Millionen Wasserkunden in Berlin und Brandenburg wird durch bergbaubedingte Sulfatbelastungen gefährdet und massiv verteuert. Diese Gefahren sind noch nicht gebannt“, fasst Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA wesentliche Aspekte der Stellungnahme zusammen.

Die wachsende Metropole Berlin muss sich nach Ansicht der GRÜNEN LIGA in der Flußgebietsgemeinschaft Elbe stark machen gegenüber den Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen, die im völlig kurzfristigen Denken gefangen sind. Neue Tagebaue würden den Wasserhaushalt noch 100 Jahre nach dem Abbau der Kohle beeinträchtigen und sich dabei weit über die Kohleregion Lausitz hinaus auswirken. Das ist nicht verhältnismäßig angesichts der künftig immer weiter sinkenden energiepolitischen Bedeutung der Braunkohle.

Beim Tagebau Nochten 2 geht der Antragsteller Vattenfall davon aus, dass der nachbergbauliche Zustand nicht vor dem Jahr 2100 eintreten würde. Die Verdunstung aus den zusätzlich geschaffenen Seen könnte dann für Jahrhunderte den Wassermangel im Raum Berlin verschärfen.

„Noch mehr durchwühlte Grundwasserleiter und künstliche Seen verträgt die Lausitz nicht. Schon durch den DDR-Bergbau haben wir mehr Restseen, als jemals touristisch genutzt werden können. Vattenfall will 82 Quadratkilometer zusätzliche Wasserflächen schaffen. Nur ein geringer Teil davon ist durch das >Massendefizit< an geförderter Kohle unvermeidlich. Der größte Teil ist nur damit begründbar, dass die Rekultivierung von standsicheren Forst- und Landwirtschaftsflächen Geld kosten würde, während der Konzern für Flutungswasser nichts bezahlt.“ erläutert René Schuster von der GRÜNE-LIGA-Gruppe in Cottbus.

Zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für den deutschen Teil des Flussgebiets der Elbe für den Zeitraum 2016 bis 2021 wurde in den vergangenen sechs Monaten die Öffentlichkeit beteiligt. Die unter Federführung der Bundeskontaktstelle Braunkohle der GRÜNEN LIGA erarbeitete Stellungnahme zur Braunkohle wurde gemeinsam mit den anderen Berliner und Brandenburger Naturschutzverbänden sowie dem BUND Sachsen eingereicht.

Die 25seitige Stellungnahme ist hier abrufbar:
http://www.wrrl-info.de/docs/stellungnahme_braunkohle_15.pdf

(Abdruck kostenfrei, Belegexemplar erbeten)

Ansprechpartner:
Michael Bender: Tel.: 030 40393530, Email: wasser@grueneliga.de

René Schuster:
Umweltgruppe Cottbus e.V.

Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151.14420487
umweltgruppe@kein-tagebau.de
www.kein-tagebau.de

NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 79/15 | 22. JUNI 2015NABU

Umwelt /Flüsse/EU

NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

Tschimpke: Jetzt die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser stellen 

Berlin – Am heutigen Montag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Wasserrahmenrichtlinie. Mit den Programmen wird der Grundstein für die Gewässerbewirtschaftung für die nächsten sechs Jahre gelegt. Das ursprüngliche Ziel eines guten Gewässer- und Grundwasserzustands bis 2015 wurde weit verfehlt. NABU-Präsident Olaf Tschimpke appellierte an Politik und Verwaltung, eine ambitioniertere Bewirtschaftungsplanung vorzunehmen: „In vielen Flussgebieten erreichen nicht mal zehn Prozent der Gewässer die EU-Umweltziele. Die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser müssen jetzt dringend gestellt werden.“

Die EU-Kommission stellte bereits in einer Analyse fest, dass der bisherige Ansatz, sich ausgehend von einem ungenügenden Status Quo lediglich in die richtige Richtung zu bewegen, eindeutig nicht ausreicht, um die Umweltziele zu erreichen. So ist es nicht überraschend, dass das schon für das Jahr 2015 anvisierte Ziel eines guten Zustandes der Gewässer und des Grundwassers in der Bundesrepublik nahezu flächendeckend verfehlt wird. Aus NABU-Sicht müssen die vorgelegten Maßnahmenprogramme zügig nachbearbeitet werden, um grundlegende Verbesserungen beim Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Der NABU behält sich vor, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen, wenn die Programme nicht deutlich verbessert würden. Dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führen. Die Probleme seien bekannt, nun gehe es darum, diese auch wirklich anzugehen.

„Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, Altlasten und Gewässerverbau erfordern konsequentes Handeln und eine Verbindlichkeit in der Maßnahmenumsetzung. Beispielsweise müssen die zuständigen Behörden personell in die Lage versetzt werden, bereits bestehende Auflagen zum Gewässerschutz zu kontrollieren. Außerdem dürfen die vielfach guten Planungen nicht in den Schubladen verstauben, sondern müssen auch in die Tat umgesetzt werden. Auch hier fehlt es an finanziellen Mitteln und ausreichend Personal“, sagte NABU-Gewässerexpertin Julia Mußbach.

Generell ist es notwendig, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stärker als bisher in andere Politikfelder zu integrieren. So müssten hohe Standards zum Gewässerschutz bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung verankert sowie verstärkt Synergien mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und dem naturnahen Hochwasserschutz, beispielsweise bei der Renaturierung von Auen, genutzt werden.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG haben sich die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament im Herbst 2000 dazu verpflichtet, alle Binnengewässer wie Flüsse und Seen, aber auch Übergangs- und Küstengewässer bis 2015 in einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ zu versetzen. Gut 80 Prozent der deutschen Flüsse und Bäche verfehlten dieses Ziel laut einer Studie des Umweltbundesamtes. Der Gradmesser für intakte Gewässer sind die im Wasser lebenden Fische und wirbellosen Kleinlebewesen, Algen und Wasserpflanzen.

Stellungnahme des NABU zum Download:
www.NABU.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html
 

Zwischenbilanz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/wasserrahmenrichtlinie_2012.pdf

Für Rückfragen:

Julia Mußbach, NABU-Gewässerreferentin, Telefon +49 (0)30-284984-1629, E-Mail: Julia.Mussbach@NABU.de

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NABU-Pressestelle

Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper

Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958

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Grund- und Oberflächenwasser in Deutschland erheblich mit Nährstoffen belastet

hib

Wasser erheblich mit Nährstoffen belastet

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort – 15.04.2015

Berlin: (hib/PK) Das Grund- und Oberflächenwasser in Deutschland ist an vielen Messstellen nach wie vor erheblich belastet. „Insgesamt gesehen ist die Belastung mit Nährstoffen gravierend“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4393) auf eine Kleine Anfrage (18/4236) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Aufgrund hoher Stickstoff- und Phosphoreinträge verfehlten „alle Küstenwasserkörper den guten ökologischen Zustand nach der Wasserrahmenrichtlinie“. Im Grundwasser verursachten die Nitratbelastungen ebenfalls erhebliche Schäden, heißt es weiter. So verfehlten 27 Prozent der Grundwasserkörper den guten chemischen Zustand aufgrund von Überschreitungen des Nitratgrenzwertes. Als Wasserkörper werden klar abgrenzbare Vorkommen bezeichnet.

Daneben seien organische Mikroverunreinigungen ein Problem in Oberflächengewässern, insbesondere Biozide, Pflanzenschutzmittel sowie Humanarzneimittel.

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Mehr zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hier: http://www.wrrl-info.de

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozial-Ausschusses der EU

Brüssel, den 15.10.2014

EWSAMitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“

1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1 In ihrer Antwort auf die erste alle Anforderungen erfüllende europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“ („Right2Water“) bekräftigt die Europäische Kommission die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Bedeutung von Wasser als öffentliches Gut von grundlegendem Wert und betont, dass „Wasser keine (…) Handelsware [ist]“.

1.2 Zunächst einmal ist die Unterstützung der Bürger für diese europäische Bürgerinitiative ebenso begrüßenswert wie die Anerkennung der Besonderheit und der Bedeutung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung „für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung“ seitens der Europäischen Kommission. Sie haben dazu geführt, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über die Konzessionsvergabe ausgenommen wurden.

1.3 Ganz allgemein begrüßt der EWSA die Zusage der Europäischen Kommission, auf die Einhaltung der Vertragsbestimmungen zu achten, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den einzelstaatlichen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist. Diesbezüglich vertritt der Ausschuss die Überzeugung, dass keine Entscheidung oder Maßnahme der EU die Freiheit der Mitgliedstaaten einschränken sollte, selbst über die Art und Weise der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen zu bestimmen.

1.4 Der EWSA fordert die Europäische Kommission daher auf, konkrete Initiativen zu ergreifen, damit diese Zusage nachhaltig in allen Politikbereichen der EU, sowohl in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die Unterstützung im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus erhalten, als auch auf laufende Handelsverhandlungen (wie den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und/oder das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)), eingehalten wird, wobei Wasserdienstleistungen ausdrücklich von derartigen Handelsverhandlungen ausgeschlossen werden müssen.

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Ewige Werra-Weser-Versalzung?

Offener Brief der AöW an die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne)

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) kritisiert den „Vier-Phasen-Plan zur Salzwasser-Entsorgung von K+S“ auf den sich das Land Hessen mit dem Rohstoffunternehmen K+S verständigt hat

Grafik des 4-Phasen-PlansIn dem offenen Brief wird dringend darum gebeten, den beabsichtigten Vertragsabschluss zu überdenken. Die AöW moniert in dem Schreiben u. a., dass

  • der Maßnahmeplan gegen die Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie 200/60/EG (WRRL) verstößt
  • dass die Verpressung von Salzwasser in den Untergrund bis 2021 gestattet bleiben soll
  • dass damit das Vorsorgeprinzip der deutschen und europäischen Wasserpolitik verletzt wird

der offene Brief im Wortlaut

weitere Informationen:
– Veröffentlichung der Pressestelle des Hessischen Umweltministeriums
– Pressemitteilung der Gemeinde Gerstungen vom 29.09.2014
– Pressemitteilung der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.

 

Konventionell und billig produzierte Lebensmittel sorgen für schlechte Wasserqualität

taz
17.06.2014

Kommentar Gift in Gewässern. Verheerend billige Lebensmittel
Von Jost Maurin

Konventionell und billig produzierte Lebensmittel sorgen für schlechte Wasserqualität. Die EU-Agrarreform wird daran nur wenig ändern

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