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Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Regierungskoalition im Bund hält starr an der Finanzierung von Fracking-Forschung und einseitig besetzter Fracking-Kommission fest

3.7.2018 Pressemitteilung

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Regierungskoalition im Bund hält starr an der Finanzierung von Fracking-Forschung und einseitig besetzter Fracking-Kommission fest

„CDU/CSU und SPD halten starr an der Finanzierung der einseitig besetzten Fracking-Kommission fest“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Mitglied im Umweltausschuss. „Der Antrag unserer Fraktion auf Streichung der im Haushalt gut versteckten Gelder für Fracking-Forschung, die Fracking-Kommission und den begleitenden Dialogprozess in Höhe von 4,75 Millionen Euro wurde im Haushaltsausschuss abgelehnt.“

Zdebel weiter:

„Es ist bereits ein Skandal, dass öffentliche Gelder in Höhe von 4 Millionen Euro für die Fracking-Forschung ausgegeben werden sollen. Das ist eine neuerliche Einladung an die Gaskonzerne zum Einstieg ins Schiefergasfracking. Das Verursacherprinzip gebietet es, dass die Konzerne die Erforschung von potentiellen Schäden bei der Anwendung der Fracking-Technik selbst finanzieren.

Doch die Regierungskoalition setzt noch einen drauf. Für die Einrichtung und den Geschäftsbetrieb einer Geschäftsstelle einer sechsköpfigen Fracking-Kommission sind 250.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Aufgrund ihrer einseitigen Besetzung ist vorprogrammiert, dass eine kritische Überprüfung der Folgen der Fracking-Technik nicht erfolgen wird. Vier der sechs Mitglieder haben sich positiv zu Fracking positioniert, sind Mitglieder fracking-freundlicher Stellen oder haben dem Gewässerschutz bei Bergbauvorhaben nur eine untergeordnete Rolle beigemessen.

Hier werden Projekte finanziert, von denen lediglich die Energiekonzerne profitieren, an denen aber kein volkswirtschaftliches und energiepolitisches Interesse besteht. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, dies zu finanzieren. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnik und muss ohne Ausnahmen verboten werden.

Der Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE ist als pdf downloadbar.

LINKE Entschließungsantrag abgelehnt – CDU/CSU und SPD subventionieren Fracking-Forschung mit 4,75 Millionen Euro

DIE LINKE

(28.11.2016) SPD und CDU/CSU wollen weiterhin an Fracking festhalten. Sie haben einen Entschließungsantrag unserer Fraktion zum Forschungsetat des Haushaltsentwurfs 2017 der Bundesregierung abgelehnt, der die Subventionierung der Fracking-Forschung ausgeschlossen hätte“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag im Umweltausschuss. „Damit haben sich CDU/CSU und SPD dazu bekannt, die von der Bevölkerung abgelehnte hochgefährliche Technik auch noch mit Steuergeldern zu fördern. Dies ist eine skandalöse, indirekte Begünstigung der Konzerne.“

Zdebel weiter: „Letztes Jahr wollte die Bundesregierung die Fracking-Forschung mit vier Millionen Euro subventionieren. 2017 sind es im Haushalt gut versteckte 4,75 Millionen. Darunter sind auch 250.000 Euro für die überwiegend mit frackingfreundlichen Mitgliedern besetzte Expertenkommission, die Fracking-Forschungsprojekte begleiten und den Boden für Fracking in allen Gesteinsschichten bereiten soll.

Für den wissenschaftlichen Begleitprozess im Rahmen eines Forschungsplans sind jetzt im Haushaltsplan für das Jahr 2017 Gelder in Höhe von 4 Millionen Euro eingestellt. Für den jeweiligen Dialogprozess von Fracking-Vorhaben vor Ort sind Gelder in Höhe von etwa 500.000 Euro vorgesehen.

Es ist absehbar, dass diese Gelder eingesetzt werden, um die Akzeptanz von Fracking zu erhöhen. Hier werden also Projekte finanziert, von denen lediglich die Energiekonzerne profitieren.

Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnik und muss ohne Ausnahmen verboten werden.“

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Streichung der Mittel ist hier zu finden:

 

MdB Hubertus Zdebel
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Obmann im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Sprecher für den Atomausstieg
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/ 227-74332
Fax: 030/ 227-76332
hubertus.zdebel@bundestag.de
www.hubertus-zdebel.de

Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht

UPDATE vom 22. Juli 2016

Hintergrundbeitrag von Gegen Gasbohren

Fracking
Fracking: Campact ruft Irritationen hervor
21.07.2016

„[…] Das Gesetzespaket hat zudem die Rechte der Wasserbehörden beschnitten: So wurde der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes für Fracking ausgehebelt […]“
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UPDATE vom 12. Juli 2016

BBU

Zu dem ärgerlichen Artikel der TAZ von Malte Kreuzfeldt und Ingo Arzt „Bundestag beschließt Fracking-Gesetz. Freut euch doch. Jahrelang haben Umweltverbände gegen Fracking gekämpft. Jetzt ist das Gesetz da, aber sie nörgeln weiter.“ hat Oliver Kalusch (Geschäftsführenden Vorstand des BBU) am 26. Juni 2016 zwei passende Kommentare geschrieben: http://www.taz.de/!ku34958/

 

UPDATE vom 13. Juni 2016
Keine Stimme den Frackern! Hier kann man nachgucken, wer für das Pro-Fracking-Gesetz gestimmt hat und wer dagegen!

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Mitteilung Deutscher Bundestag:

 

Nach intensiver Debatte hat der Deutsche Bundestag am Freitag, 24. Juni 2016, das Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung (Wasserrecht: 18/4713, 18/4949, 18/8916; Bergrecht: 18/4714, 18/4952, 18/8907) in geänderter Fassung nach zweiter und dritter Beratung beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten bei den wasserrechtlichen Regelungen 435 Abgeordnete für und 109 gegen den Entwurf, neun enthielten sich. Bei den bergrechtlichen Regelungen enthielten sich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen die Grünen, Die Linke stimmte dagegen. Entschließungs- und Änderungsanträge der Grünen (18/8925, 18/8926, 18/8927) und Linken (18/8931) scheiterten an der Koalitionsmehrheit. […]

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UPDATE vom 24. Juni 2016
Anlässlich der Verabschiedung des Fracking-Gesetzespakets

BBU: Entscheidung des Deutschen Bundestages für Fracking verlagert die Auseinandersetzung in die betroffenen Regionen

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(Bonn, Berlin, 24.06.2016) Als fatalen Schritt in die falsche Richtung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die heutige Verabschiedung eines Fracking-Erlaubnis-Rechts durch den Deutschen Bundestag bezeichnet. Danach kann Fracking zur Aufmachung und Gewinnung von Gas, das in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, vorliegt, in jeder Tiefe stattfinden. Die betroffenen Regionen werden damit den Frackinn-Gefahren wie Grundwasserkontamina-tionen, Erdbeben oder einer Zerstörung von Natur und Landschaft ausgesetzt. Der BBU betont, dass die Auseinandersetzung um Fracking damit jedoch nicht beendet ist, sondern in eine neue Phase eintritt. Die Auseinandersetzung wird jetzt bei jedem konkreten Fracking-Vorhaben vor Ort erfolgen.

Oliver Kalusch, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des BBU erklärt hierzu: “Die Fracking-Debatte im Deutschen Bundestag war eine erschreckende Darstellung der Selbstgerechtigkeit der Großen Koalition. Statt Fracking ausnahmslos zu verbieten, klopften sich die Rednerinnen und Redner von SPD und CDU/CSU selbst auf die Schulter. Doch dafür gibt es keinen Grund. Da die Große Koalition Tight-Gas-Fracking nun auf eine rechtssichere Basis gestellt hat, wird eine gigantische Fracking-Welle über Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Teile weiterer Bundesländer hereinbrechen. Statt Umwelt- und Gesundheitsschäden durch ein ausnahmsloses Fracking-Verbot auszuschließen, haben sich die Parlamentarier der Großen Koalition zu Erfüllungsgehilfen der Gasindustrie gemacht. Damit verlagert sich die Auseinandersetzung jetzt in die Regionen und Kommunen, in denen konkrete Fracking-Projekte realisiert werden sollen. Der Kampf gegen Tight-Gas-Fracking wird nun in Genehmigungsverfahren, Erörterungsterminen sowie bei Bürgerversammlungen und Demonstrationen stattfinden. Und die Bürger vor Ort werden sich gut überlegen, ob sie Parteien wählen, die Fracking zugelassen haben.“

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz wird sich weiter gegen Fracking engagieren und die Änderung des Bundesberggesetzes verlangen, in das ein Paragraf mit einem ausnahmslosen Fracking-Verbot aufgenommen werden muss. Den Widerstand gegen Fracking vor Ort wird der BBU aktiv unterstützen.

 

NABU zur heutigen Entscheidung zum Fracking-Gesetz im Bundestag

Miller: Verschärfte Regeln, aber kein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie

Berlin – Zum heute im Bundestag verabschiedeten Fracking-Gesetz erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das beschlossene Gesetzespaket stellt nicht sicher, dass Mensch und Natur ausreichend vor den Gefahren des Frackings geschützt werden. Es ist gut, dass es endlich ein Fracking-Gesetz gibt, aber ein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie wäre das richtige Signal gewesen statt nur schärfere Regelungen.“ So wird Fracking in dichtem Sandstein im Gesetzespaket nicht ausgeschlossen und soll selbst in Natura-2000-Gebieten möglich sein. Durch die Einführung einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde immerhin eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich sein.

Die große Koalition ist sich einig und will den Bundesländern zukünftig die Entscheidung überlassen, ob und in welchem Umfang Probebohrungen erfolgen können. An Orten, an denen Probebohrungen durchgeführt werden, soll anschließend eine Expertenkommission ein Erfahrungsbericht erstellen. Mit diesem Bericht will sich dann der Bundestag erneut beschäftigen. Die geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorgaben mittels Probebohrungen sind aus NABU-Sicht nicht zielführend, da die Erkenntnisse aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten nicht auf andere Bohrstandorte übertragbar sind.

Den Einsatz von Fracking-Technologien, mit denen aus tiefliegenden Gesteinsschichten unter erhöhtem Druck und unter Einsatz von Chemikalien Gas gewonnen wird, lehnt der NABU aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab. „Wir brauchen die Risiko-Technologie Fracking nicht für unseren Energiemix. Der Schutz von Klima, Natur, Trinkwasser und Gesundheit muss höchste Priorität haben und darf nicht durch die wirtschaftlichen Interessen der Erdgas- und Erdölindustrie untergraben werden“, so Miller. Weitere Öl- und Gasvorkommen durch Fracking zu erschließen, widerspräche dem Pariser Klimaschutzabkommen und führe zu einem kontraproduktiven globalen Emissionsanstieg.

Für Rückfragen:
NABU-Pressestelle, Tel. +49 (0)30.284984-1510, -1952, -1958,
E-Mail: presse@NABU.de

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Klimaretter: Bundestag gibt Fracking eine Zukunft

Nachdem das Thema Fracking ein Jahr auf Eis gelegen hat, brachten Union und SPD in dieser Woche kurzfristig ein Gesetzespaket zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Weg und setzten es am Freitag mit ihrer Mehrheit in Kraft. Künftig können Gasunternehmen auf neuer Grundlage so genannte Tight-Gas-Vorkommen mit Hilfe der umstrittenen Technologie ausbeuten. Beim Schiefergas-Fracking werden vier Probebohrungen erlaubt, sofern das betroffene Bundesland zustimmt. Diese sollen durch eine Expertenkommission ausgewertet und die Ergebniss dem Bundestag berichtet werden. 2021 soll das Parlament dann erneut über die Zukunft des so genannten unkonventionellen Frackings entscheiden. […]

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Umweltinstitut München: Einschränkungen für Fracking, aber kein Verbot

(24. Juni 2016) Die Große Koalition hat heute die Weichen für die Nutzung von Fracking in Deutschland für die nächsten Jahre gestellt. Das heute beschlossene Gesetzespaket enthält nicht – wie von Umweltorganisationen und BürgerInnen seit Jahren vehement gefordert – ein vollständiges Verbot von Fracking für die Öl- und Gasförderung in allen Gesteinsformationen. […]

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Gemeinsame Pressemitteilung von DNR, BUND, Campact, DUH, Robin Wood, Umweltinstitut München, Power Shift, Food & Water Europe, Bürgerinitiative lebenswertes Korbach

Große Koalition verabschiedet Fracking-Gesetzespaket
Umweltverbände erwarten lokalen Widerstand bei Wiederaufnahme von Sandstein-Fracking

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BUND Deutschland: Fragen und Antworten zu Fracking in Deutschland

UPDATE vom 22. Juni 2016:

Pressemitteilung vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

BBU
BBU zur Fracking-Einigung der Großen Koalition: Mogelpackung statt konsequentes Fracking-Verbot

(Bonn, Berlin, 22.06.2016) Als Mogelpackung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Einigung der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU zum Fracking bezeichnet. Fracking werde keineswegs vollständig verboten. Fracking in bestimmten geologischen Formationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, wird in jeder Tiefe erlaubt. Davor können auch Länderklauseln nicht schützen. Und eine endgültige Entscheidung über Fracking im Schiefergestein wird nicht getroffen, sondern auf das Jahr 2021 verschoben. Der BBU appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, das Regelungspaket der Bundesregierung am Freitag abzulehnen und sich für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot einzusetzen. weiterlesen

Bundesregierung gibt zu: Erdbeben wegen Erdgasförderung

DIE LINKE

Bundesregierung gibt zu: Erdbeben wegen Erdgasförderung
Jetzt endlich Fracking und Verpressen von Flow-Back verbieten!
Zwischen konventioneller Erdgasförderung, Fracking und dem Verpressen von Flow-Back und Lagerstättenwasser auf der einen Seite und der Entstehung von Erdbeben auf der anderen Seite besteht ein kausaler Zusammenhang. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Erdbebenrisiken der Erdgasförderung“ der Fraktion DIE LINKE. Der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Obmann im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel erklärt hierzu: „Insbesondere das Entstehen von Erdbeben durch Fracking in kleinere geologische Störungen kann die Bundesregierung nicht ausschließen. Damit ist sie in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Doch genau das ist nicht ihre Absicht. Systematische Untersuchungen zum Themenkomplex Erdbeben hat die Bundesregierung bisher nicht durchgeführt, obwohl sie ein Gesetzespaket vorantreibt, welches Fracking in Deutschland rechtssicher erlauben soll. Der Verweis der Bundesregierung auf dieses Gesetzesvorhaben hinsichtlich der Verhinderung von Erdbeben geht ins Leere, da dort fast ausnahmslos von konkreten Regelungen abgesehen wird. Jüngsten Berichten zufolge bebt in den Fracking-Regionen im US-Bundestaat Oklahoma die Erde inzwischen sogar täglich. Wer solche Zustände hierzulande verhindern will, muss Fracking sowie die Verpressung von Lagerstättenwasser und Flow-Back endlich ausnahmslos verbieten.“

MdB Herbert Behrens (DIE LINKE) ergänzt: „Die Bundesregierung schreibt selbst, dass in den niedersächsischen Erdgasfördergebieten eben wegen der Fördertätigkeiten seit 2012 ‚wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich‘ häufiger und stärker als je zuvor die Erde gebebt hat. Es ist ein Skandal, dass die Regierung dennoch nicht bereit ist, daraus angemessene Konsequenzen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu ziehen. Das Erdbebenrisiko stellt eine reale Gefahr für Gesundheit, privates Eigentum wie Wohnhäuser, für die öffentliche Infrastruktur oder im Fall des Groninger Beckens sogar für die geologische Stabilität der gesamten Region der ostfriesischen Inseln sowie des Wattenmeeres dar. Wirksame Maßnahmen zur Erdbebenprävention existieren nicht – weder beim Fracking noch beim Verpressen des Flow-Back. Nur ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen kann die Bevölkerung vor Erdbeben schützen.

Beim Fracking wird mit dem Frac-Fluid ein Chemikaliengemisch zur Erdgasgewinnung in gashaltige Bodenschichten eingebracht. Bei der Verpressung des Flow-Back wird die verbrauchte Frac-Flüssigkeit gemeinsam mit dem aus dem Untergrund hochgepumpten Lagerstättenwasser, welches Schwermetalle, radioaktive Stoffen und krebserzeugende Substanzen enthalten kann, unter Druck im Untergrund versenkt.

Link zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage

 

Bundesregierung muss Gesundheitsgefahren aufklären, statt Fracking zu erlauben

 

DIE LINKE

 

DIE LINKE stellt Fragenkatalog zu Gesundheitsgefahren der Erdgasförderung

 

(25.09.2015) „Anscheinend will die CDU-SPD-Bundesregierung das Fracking-Erlaubnisgesetz abstimmen, noch bevor weitere Ergebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten Leukämie- und Lymphom-Werten in Fracking-Regionen vorliegen. Angesichts der möglichen gesundheitlichen Gefahren für die Menschen vor Ort ist das verantwortungslos. DIE LINKE setzt sich weiterhin für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ein! Wir haben daher eine 30 Fragen umfassende Anfrage zu Gesundheitsrisiken durch Fracking, zur Krebsgefahr bei der Erdgasförderung, zur Prävention von Gesundheitsgefahren und zur Durchsetzung des Verursacherprinzips bei entstandenen Schäden an die Bundesregierung gestellt“, erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages der Partei DIE LINKE und Obmann im Bundesausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

 

Bereits zwei Auswertungen des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen haben in der niedersächsischen Erdgasförder- und Fracking-Region bei Bothel und Rotenburg besorgniserregend hohe Krebsraten ans Tageslicht gebracht. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen bei der Erdgasförderung und bei der Entsorgung des sogenannten Lagerstättenwassers, weshalb ein Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Erdgasförderung, insbesondere beim Fracking, von Anwohnern und Bürgerinitiativen vermutet wird. Zdebel fordert daher: „In der aktuellen Diskussion um das Fracking-Erlaubnisgesetz hat die Bundesregierung die Gesundheitsrisiken bisher unbeachtet gelassen. Die Gesundheitsgefahren erfordern aber eine deutlich stärkere Aufklärung. Daher stellt sich auch in Deutschland akut die Frage nach einer besseren Prävention von Risiken und Gefahren der Erdgasförderung und insbesondere der Fracking-Technologie.“

 

Link zur Kleinen Anfrage: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/060/1806024.pdf