Klaus Ernst, MdB (DIE LINKE)
Auch TiSA wird im Geheimen verhandelt
26.06.2014
TiSA: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Klaus Ernst vom 19. Juni 2014
Eine Kleine Anfrage von Klaus Ernst ergab, dass sich die Bundesregierung bei der EU nicht für mehr Transparenz bei den Geheimverhandlungen über ein plurilaterales Dienstleistungs-Handelsabkommen (TiSA) einsetzt. Trotz mehrfacher Nachfragen bestätigt sie auch nicht, dass sie dies zukünftig vorhabe – siehe Fragen 30/32/38.
Die Bundesregierung sagt offensichtlich die Unwahrheit. So sei ihr nicht bekannt, dass die USA eine fünfjährige Geheimhaltungspflicht für ihre Verhandlungsposition fordere – siehe Frage 47. Die geleakten offiziellen Dokumente zum Bereich Finanzdienstleistungen, über die die Süddeutsche Zeitung am 20. Juni 2014 berichtete und die der Bundesregierung bekannt sind, dokumentieren diese Forderung jedoch eindeutig. Ebenso enthalten andere EU-Dokumente diese fünfjährige Geheimhaltungspflicht. In mindestens drei EU-Dokumenten, in denen US-Verhandlungspositionen enthalten sind („TiSA – U.S. CONFIDENTIAL Information“), erscheint der Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht bereits auf dem Deckblatt.
Im TiSA (wie auch im TTIP!) entfällt offensichtlich der Subventionsvorbehalt für öffentliche Dienstleistungen, wie er im GATS vorgesehen ist. Dieser besagt, dass aus der Subventionierung öffentlicher Dienstleistungen kein Anrecht auf Gleichbehandlung für private Unternehmen erwächst. Die Bundesregierung weicht einer direkten Beantwortung der Frage aus (27), betont aber, dass EU-Handelsabkommen eine Subventionierung von Dienstleistungen generell erlauben, was für das TISA auch vorgesehen sei. Dies lässt befürchten, dass der privaten Dienstleistungsindustrie die Tür zu Steuergeldern geöffnet wird. Die gebotene diskriminierungsfreie Behandlung ausländischer Unternehmen („Inländerbehandlung“) erzwingt dann deren Gleichbehandlung auch beim Thema Subventionen.
TiSA wird eine Standstill-Klausel (Zementierung des erreichten Liberalisierungsstandes) und eine Ratchet-Klausel (künftige Liberalisierungen begründen automatisch ein neues Verpflichtungsniveau) enthalten – siehe Frage 7. Es seien zwar Ausnahmen vorgesehen und eine Begrenzung auf „diskriminierende“ Regelungen, aber das Abkommen wird der Logik der permanenten Liberalisierung folgen.
TiSA folgt dem Ansatz einer Negativliste für die „Inländerbehandlung“. Ausländische Anbieter werden den nationalen gleichgestellt, wenn die Bereiche nicht explizit ausgenommen werden. Dies tangiert auch den Bereich Beihilfen/Subventionierungen. Der „Marktzugang“ wird über eine Positivliste geregelt. (18).
Offen ist die Frage, ob der Bundestag und der Bundesrat an der Entscheidungsfindung beteiligt werden – siehe Fragen 37 und 41.
„TiSA ist ein gefährliches Vorhaben“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag die Antworten der Bundesregierung, „denn es stellt alle möglichen Dienstleistungen unter den Zwang der permanenten Liberalisierung. Es wird weniger staatliche Regulierung geben und stattdessen Vorfahrt für private Unternehmen mit garantierten Profiten. Auch deshalb gibt die Bundesregierung nur wenig und ausweichend Auskunft. Einen Willen zu mehr Transparenz kann ich nicht erkennen.“