MieterEcho 352 / Januar 2012
Transparenz auf Sparflamme
Ein Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses soll die offengelegten Verträge zu den Berliner Wasserbetrieben prüfen
Im Februar 2011 hatten beim Volksentscheid „Unser Wasser“ über 660.000 Berliner/innen für den von der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch vorgelegten Gesetzestext gestimmt. Das Gesetz trat am 4. März 2011 in Kraft. Darin festgehalten ist nicht nur die komplette Offenlegung des Vertragswerks zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe von 1999, sondern auch die Verpflichtung des Abgeordnetenhauses, über die Verträge abzustimmen und sie vorher öffentlich zu prüfen.