Vorschläge der EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ vom 13.01.2014

EBI Wasser ist ein Menschenrecht

EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE „Wasser ist ein Menschenrecht“
Vorschläge zur Umsetzung des Menschenrechtes auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung in der europäischen Gesetzgebung

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Zusammenfassung
Die EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ hat 1,8 Millionen Unterschriften in 28 EU-Ländern gesammelt. In 13 Ländern wurde das Mindestquorum erreicht. Unsere Vorschläge für eine EU-Gesetzgebung sollten deshalb von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden. Damit das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle umgesetzt werden kann, fordern wir das Europäische Parlament auf, eine Gesetzgebung für drei Aspekte vorzuschlagen.

1. Garantie des Rechts auf Wasser- und eine sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in der Europäischen Union
Die Einrichtungen und Mitgliedstaaten der EU werden verpflichtet sicherzustellen, dass alle Menschen das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung genießen können.
Wir sind der Überzeugung, dass die Europäische Union das Menschenrecht auf Wasser umsetzen muss, da für Dienstleistungen im Bereich Wasserversorgung und Abwasserreinigung (Daseinsvorsorge) europäisches Recht gilt. Die Europäische Union muss die Umsetzung dieses Menschenrechts in einzelstaatliches Recht durch die Festlegung von Zielen unterstützen, die von allen Mitgliedstaaten einzuhalten sind und die diesem Recht auf diese Weise zu universeller Geltung verhelfen.

Wir fordern, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser für häusliche Zwecke zu priorisieren, mit Schwerpunkt auf dem Zugang für die am meisten benachteiligten Gruppen; 
  • die Mitgliedstaaten zu ermutigen und zu unterstützen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen;
  • das Menschenrecht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu einem zentralen Element aller Mitteilungen über Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu machen;
  • eine 100%ige Versorgung mit hochwertigem Wasser und einer hochwertigen sanitären Grundversorgung in allen Mitgliedstaaten der EU bis 2016 als Ziel festzusetzen;
  • Sanktionen gegen Mitgliedstaaten bei Nichteinhaltung festzulegen;
  • Optionen für Situationen zu definieren, in denen Menschen nicht mit dem Netz verbunden werden können (Bewohnerinnen und Bewohner abgelegener Gebiete), und wie man in diesen Fällen den menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann;
  • die regionale Strukturförderung von der Einhaltung demokratischer und menschenrechtlicher Grundsätze abhängig zu machen und es zu unterlassen, derartige Förderungen von Marktgrundsätzen abhängig zu machen;
  • einen kohärenten Prozess für alle gesetzgeberischen Maßnahmen in Bezug auf Wasser und Wasserressourcen einzuführen.

2. Menschenrechte haben Vorrang vor Marktinteressen
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen

Wir möchten, dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt. Wasser ist eine begrenzte natürliche Ressource und ein öffentliches Gut mit größter Bedeutung für Leben und Gesundheit. Es ist ein „natürliches“ Monopol, auf das die Regeln des Binnenmarktes nicht angewendet werden dürfen.

Um diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen, schlagen wir vor, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser und Wasserresourcen zu einem öffentlichen Gut zu erklären;
  • die Forderung umzusetzen, dass „die Bewirtschaftung von Wasser und der Wasserressourcen nicht den Regeln des Binnenmarkts unterliegen darf“ (Entschließung des Europäischen Parlaments P5_TA(2004)0183);
  • sicherzustellen, dass die Wasserdienstleistungen nicht zu einem Teil jeglicher Handels- oder Investorenschutzvereinbarung gemacht werden;
  • das Benchmarking auf nationaler Ebene für Wasserdienstleister – analog zu langjährigen Praktiken in den Niederlanden und in Deutschland – mit den Hauptzielen Qualitätssteigerung und Verbesserung der Versorgungssicherheit zu fördern;
  • Richtlinien über die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Teilhabe festzulegen, um sicherzustellen, dass Informationen über Profite und Zahlungen an Anteilseignerinnen und
    Anteilseigner von Wasserversorgern öffentlich gemacht werden.

3. Globaler/universeller Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung für alle.
Wir sind der Überzeugung, dass die EU sich stärker für einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung engagieren sollte. Die EU muss Ziele setzen und den universellen (globalen) Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu einem Teil ihrer Entwicklungspolitik machen. Auf diese Weise wird die EU das globale Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung aktiv fördern.

Wir schlagen vor, dass die Kommission konkrete Maßnahmen ergreift, um:

  • gezielt Ressourcen einzusetzen, damit Zugang für Gemeinschaften ohne wesentlichen Zugang priorisiert wird, mit dem Fokus auf der sanitären Grundversorgung;
  • in größerem Maß finanzielle und institutionelle Ressourcen bereitzustellen und die Planungsarbeit zu verbessern, um konstante Investitionen in den Betrieb und die Instandhaltung zu garantieren;
  • an die Europäische Investitionsbank zu appellieren, einen größeren Teil ihrer Investitionen für Wasser und die sanitäre Grundversorgung vorzusehen (Zweckbindung) und sich auf Menschen ohne Zugang zu konzentrieren;
  • eine sinnvolle Teilhabe sicherzustellen, um dafür zu sorgen, dass Lösungen für Wasser, eine sanitäre Grundversorgung und Hygiene sozial und kulturell annehmbar sind sowie nachhaltig genutzt und praktiziert werden;
  • einen Menschenrechtsansatz für die Entwicklungszusammenarbeit zu verfolgen, der alle
    Menschenrechte, ob zivil/politisch oder wirtschaftlich/sozial/kulturell gemäß den UN-Richtlinien umfasst;
  • ein Ziel bezüglich Wasser und sanitärer Grundversorgung in die UNO-Entwicklungsagenda nach 2015 aufzunehmen, das auf die Beseitigung von Ungleichheiten im Zugang und die Sicherstellung von Nachhaltigkeit abzielt;
  • eine internationale Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Behörden zur Stärkung der Kapazitäten zu fördern, die auf gemeinnützigen Grundsätzen und Solidarität basiert, und die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern (Partnerschaften zwischen öffentlichen Stellen oder Partnerschaften der Wasserdienstleister);
  • die AKP-EU-Wasserfazilität (Afrika-Karibik-Pazifik Wasser-Fonds) oder eine ähnliche Körperschaft fortzuführen und ein neues und höheres Budget für Wasser und die sanitäre
    Grundversorgung bereitzustellen;
  • neue und innovative Wege zur Finanzierung der Wasserdienstleistungen zu fördern und zu unterstützen, wie beispielsweise den dezentralen Solidaritätsmechanismus.

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