Unsere Vorschläge an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Rechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung:
- Hinweis auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in allen Mitteilungen über Wasser und Abwasserwirtschaft.
- Garantierte Wasserversorgung (sicher, sauber und bezahlbar) und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in den EU-Mitgliedstaaten.
- Wasserdienstleistungen dürfen nicht zu kommerziellen Dienstleistungen werden. Aus diesem Grund sind sie vom Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften auszunehmen. Dies lässt sich erreichen, wenn die Europäische Kommission sich verpflichtet:
- Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zu liberalisieren.
- Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zum Gegenstand von Handelsabkommen wie dem CETA zu machen.
- Öffentlich-öffentliche Partnerschaften zu fördern.
- Den Grundsatz „Wasser ist keine Handelsware” der Wasserrahmenrichtlinie zu einem festen Bestandteil der EU-Wasserpolitik und damit verwandter politischer Bereiche zu machen.
- Dem Schutz unserer aquatischen Umwelt Vorrang vor der Handelspolitik zu geben.
- Initiierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die ihre Wasserrechnung nicht (mehr) bezahlen können, mit dem Ziel, ein Abstellen der Wasserversorgung für diese Personen zu vermeiden.
- Darauf zu achten, dass private Wasserversorger für vollständige Transparenz und Offenheit bei ihren Verträgen sorgen (keine Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei dieser öffentlichen Dienstleistung).
- Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Wasserversorgung, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG)
- Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung weltweit, indem die Forderung des universellen Zugangs zu Wasser und Abwasserwirtschaft zu einem festen Bestandteil der EU-Entwicklungspolitik wird und einen größeren Anteil an der offiziellen Entwicklungshilfe erhält, die zur Verbesserung der Wasser- und Abwasserwirtschaft vorgesehen ist.
- Förderung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften (Wasserversorger-Partnerschaften – Water Operator Partnerships) auf der Grundlage von Gemeinworks Prinzipien und von Solidarität zwischen den Wasserversorgern und Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern.
- Gesetzliche Verankerung der Forderung, dass die Kontrolle über das Wasser und die Wasserressourcen in der öffentlichen Hand bleiben muss.
- Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie anderer Länder, die nicht genügend finanzielle Mittel haben, um auch für die ärmeren Bevölkerungsschichten den Zugang zu Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu gewährleisten
- Stärkung der Anreize für Wasserversorger, einen bestimmten Prozentsatz des Jahresumsatzes für Partnerschaften mit Wasserversorgern in Entwicklungsländern zu verwenden (wie dies in Frankreich und den Niederlanden bereits der Fall ist)
- Unterstützung des Aufbaus eines europäischen Benchmarking-Systems (d.h. eines Systems mit Vergleichsgrößen auf Grundlage von Kennziffern), um die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern.
- Erstellung eines Governance-Codes für Wasserversorger in der EU 27.