Die Konsortialverträge mit Anlagen, die Stille-Gesellschafter-Verträge und der Interessenwahrungsvertrag wurden per OCR und Hand-Nacharbeit in durchsuchbare PDF-Dateien umgewandelt. Obwohl dies mit großer Sorgfalt geschah, können kleinere Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Unter http://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/artikel.7166.php können die Verträge – auch als konsolidierte Fassung – von der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen heruntergeladen werden. Hier sind inzwischen auch Dokumente im Zusammenhang mit dem Rückkauf der RWE-Anteile und der Veolia-Anteile veröffentlicht.
Hinweis:
Die auf der Senats-Website verfügbaren Dokumente sind lediglich PDF-Scans und nicht durchsuchbar.
Hier nun die wichtigsten Vertragsdokumente von 1999 in durchsuchbarer Form. Die konsolidierte Fassung (s.o.) steht leider noch nicht in durchsuchbarer Form zur Verfügung.
– Konsortialvertrag vom 14.06.1999
– Anlage 6.1 zum Konsortialvertrag (Stille Gesellschafter I Vertrag)
– Anlage 6.2 Kons.-Vertrag (Stille Gesellschafter II Vertrag u. Vertrag über einheitl. Leitung)
– Anlage 6.3 zum Konsortialvertrag (Interessenwahrungsvertrag)
– Anlage zum Stille Gesellschafter I Vertrag (Schiedsvereinbarung)
– Anlage zum Stille Gesellschafter II Vertrag (Schiedsvereinbarung)
– Anlage zum Interessenwahrungsvertrag (Schiedsvereinbarung)
Außerdem gibt es Änderungsvereinbarungen zum Konsortialvertrag und den zugehörigen Stille-Gesellschaften-Verträgen. Eine der wichtigsten Änderungsvereinbarungen ist die 5. Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003, die nun auch als durchsuchbare PDF-Datei zur Verfügung steht. Hier wird u.a. in der Präambel erläutert, wie die Teilnichtigerklärung des Teilprivatisierungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 21. Okt. 1999) umgangen werden soll:
– Fünfte Änderungs-Vereinbarung zum Konsortialvertrag von 1999 abgeschlossen am 24.10.2003