[expand title=“Informationen des VDGN“ swaptitle=“weitere Informationen ausblenden“ trigclass=“arrowright“ alt=“weitere Informationen“]
Den Berlinern raten wir dringend, ihre Zahlungen an die Wasserbetriebe ab jetzt nur noch unter Vorbehalt der Rückforderung zu leisten und gegebene Einzugsermächtigungen zu entziehen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass zuviel gezahlte Gelder selbst dann verloren sind, wenn die Wasserbetriebe vor Gericht verlieren.
Mieter sollten den Zahlungsvorbehalt gegenüber ihrem Vermieter aktenkundig machen und ihn auffordern, die Wasser-Rechnung nur unter Vorbehalt zu zahlen.
Aufruf des VDGN zur Zahlung nur unter Vorbehalt
Anmerkung des Wassertisches: Die hohen Preise sind eine Folge der Teilprivatisierung und nur eine Rückabwicklung der Verträge und die vollständige Umstellung der Wasserbetriebe vom Profit- auf das Kostendeckungsprinzip sichert eine soziale und ökologische Wasserversorgung.
Mitteilung des VDGN zur Rechtsnatur der Wasserentgelte
Volksvermögen nicht verschleudern (Stellungnahme des VDGN zum Rückkauf der RWE-Anteile)
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