WICHTIGE NEUE TATSACHEN
ZUM RÜCKKAUF DER VEOLIA-ANTEILE
Stand 18. Sept. 2013
Bereits am 26. September 2013 könnte der Rückkauf der Anteile des letzten privaten Wasserkonzerns Veolia vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Der am 10. Sept. paraphierte und vom SPD/CDU-Senat am 17. Sept. verabschiedete Vertragsentwurf ist allerdings bisher noch geheim. Anders als beim RWE-Rückkauf im letzten Jahr ist der Senat diesmal seiner Veröffentlichungspflicht nach dem Offenlegungs- und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht (!) nachgekommen.
Mit großer Skepsis hat der Wassertisch zur Kenntnis genommen, dass Finanzsenator Nußbaum für den gleich großen Anteil mit 590 Mio. Euro einen günstigeren Preis herausgehandelt haben will als für den RWE-Anteil im letzten Jahr. Auch wegen der noch fehlenden Veröffentlichung des Rückkaufvertrages muss vermutet werden, dass Veolia dafür Kompensationsleistungen in Anspruch nehmen kann, die nicht im Abgeordnetenhaus zur Diskussion stehen werden.
Der Senat hat unter http://bit.ly/1a40rgz lediglich ein Diagramm veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass auch nach dem Veolia-Rückkauf die bisherige Unternehmensstruktur zunächst erhalten bleiben soll.
- Die komplizierte gesellschaftsrechtliche Struktur, die bisher die Gewinne der Privaten Anteilseigner verschleierte, muss aber aufgehoben werden!
- Über eine neue transparente Unternehmensstruktur der Wasserbetriebe muss eine breite gesellschaftliche Diskussion geführt werden.
- Die vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof anhängige Organklage darf nicht länger ignoriert werden. Im Erfolgsfall könnte die Klage zur Nichtigkeit der Wasserverträge führen. Dann wären die Veolia-Anteile „fast umsonst“ zu haben.