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Monatsarchive: Dezember 2012
Wasserpresseblog: Störmanöver eines gewissen Benedict Ugarte Chacón
Wasserpresseblog
Störmanöver eines gewissen Benedict Ugarte Chacón
11. November 2012
Eigentlich will der WASSERPRESSEblog darüber aufklären, wie die Berliner Tagespresse ihre Leser informiert. Wir haben uns für diesen Zweck auf die großen vier Tageszeitungen der Stadt konzentriert. Aber auch anderswo wird über den Wasser-Volksentscheid berichtet. Positiv zu erwähnen ist Jörn Boewe, der in der jungen welt sehr gut recherchierte Artikel veröffentlicht.
Negativ aufgefallen sind uns wiederum die Veröffentlichungen von Benedict Ugarte Chacón, der gelegentlich für die junge welt, für das Mieterecho und die Motz geschrieben hat. Bei diesen Artikeln erschien uns einiges fragwürdig, weshalb wir es nun nachrecherchiert haben. Zwei der Berichte sollen hier vorgestellt werden.
Zarter Gegenwind, Benedict Ugarte Chacón, MieterEcho online, 05.11.2011
Der Artikel erscheint einen Monat nach der Spaltung des Berliner Wassertischs im Oktober 2011, aus der zwei eigenständige Wassertisch-Gruppen hervorgehen. Sie agieren bis heute unabhängig voneinander und besitzen eigene Webseiten, die sich durch die Endung unterscheiden. Eine Wassertisch-Gruppe residiert nach wie vor in der Muskauer Straße und hat die Netadresse berliner-wassertisch.info, die andere ist zum Büchertisch am Mehringdamm umgezogen und hat die alte website berliner-wassertisch.net mitgenommen.
Der Autor Benedict Ugarte Chacón bezieht eine eindeutige Position für eine der beiden Gruppierungen: Es gibt für ihn nur den einen Berliner Wassertisch, der sich gegen „Störmanöver ehemaliger Mitglieder“ behaupten muss – den net.wassertisch am Mehringdamm. Der Kurztext wiederholt diese Einschätzung, wobei zwischen „Gegnern, unzufriedenen oder ehemaligen Mitgliedern“ des Wassertischs kein Unterschied gemacht wird – sie fallen gleichermaßen unter die Rubrik „Störungen“.
Der Haupttext hat drei Abschnitte. Zunächst stellt Ugarte Chacón verschiedene Akteure vor. 1. der „mittlerweile medial bekannte“ Thomas Rudek, der Sprecher des Volksentscheids von Beginn bis zum erfolgreichen Abschluss war. 2. das zwei Monate nach dem Volksentscheid entstandene Sprecherteam des Wassertischs, das zum Zeitpunkt der Spaltung sechs Monate existierte und 3. „ein ,Arbeitskreis unabhängiger Juristen‘“, der sich auf „Betreiben von Rudek und der Juristin Sabine Finkenthei“ gebildet hat.
Im zweiten Kapitel wird die Palette erweitert. Es treten noch hinzu: 4. Rudeks „Wasserbürger“, eine Gruppierung zur „Initiierung eines neuen Volksbegehrens, mit dem angeblich die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe gelingen soll“ und 5. ein „Wassertisch-Fake“ genannter „kleiner Kreis ehemaliger Wassertischler/innen“, der noch „etwas bizarrer agiert“ als die Wasserbürger und behaupte, das reguläre Wassertisch-Plenum zu sein. Auffällig ist in diesem Kapitel, dass die Trennung zwischen Tatsache und Meinung völlig aufgegeben wird.
An diese Darstellung schließt sich im dritten Kapitel noch eine Prognose an: „Der Wassertisch wird sich ob seiner Größe und seiner eingespielten Arbeitsprozesse sicherlich gegen solche Manöver behaupten können.“ Er endet mit einem abschließenden Resümee, das noch einmal die Boshaftigkeit der „Störer“ unterstreicht: „Jede Initiative kann Opfer von ,Markendiebstahl‘ und Verleumdung werden – es muss sich eben nur jemand finden, der die notwendige Kaltschnäuzigkeit besitzt.“
Für den Mieterecho-Leser muss dies wie ein Bericht eines engagierten Journalisten klingen, der sich schützend vor die eherenamtlichen Akteure der Gesellschaft stellt. Leider ist dies mitnichten so. Der Autor verletzt in gravierender Weise die Grundsätze sorgfältiger journalistischer Arbeit.
Zur Information der Leser: Die Betreiber des WASSERPRESSEblogs waren an den Vorgängen beteiligt, sind aber nicht mit zum Mehringdamm umgezogen, sondern bei dem Plenum an der Muskauer Str. geblieben – womit wir auch schon beim ersten Verstoß von Herrn Ugarte Chacón gegen die journalistischen Regeln sind. Ein seriöser Journalist informiert seine Leser über mögliche Interessenkonflikte, die daraus entstehen könnten, dass er Beteiligter des Geschehens ist, über das er berichtet. Benedict Ugarte Chacón hat selbst an den Plenen teilgenommen – zuerst nur sporadisch, als sich abzeichnete, dass der Volksentscheid gewonnen werden könnte, erschien er regelmäßig. Leider hat er seinen Lesern verschwiegen, dass er auch maßgeblich an der Spaltung des Wassertischs auf Seiten des net-Wassertischs beteiligt war. Die Leser des Mieterechos, die annehmen, eine unabhängige Darstellung der Vorgänge zu erhalten, lesen einen Artikel, in dem ein Autor über seine eigenen Taten schreibt.
Der zweite Verstoß des Journalistencodexes besteht darin, dass Ugarte Chacón unsauber recherchiert. Der Medienkodex des Netzwerks Recherche verlangt die handwerklich saubere und ausführliche Recherche aller zur Verfügung stehenden Quellen. Obwohl Herr Ugarte Chacón über beide Wassertischguppen berichtet, bemüht er sich weder telefonisch noch persönlich um eine offizielle Darstellung des info.wassertischs zur Spaltung. Die Informationsbeschaffung wäre in diesem Fall kein Problem. Die ungefähr 15 info.wassertisch-Mitglieder, die teilweise schon seit der Gründung des Wassertischs dabei sind, kennt Ugarte Chacón persönlich, von allen hat er die Email-Adressen. Von der eigentlich erforderlichen Recherche aller zur Verfügung stehenden Quellen zur objektiven Darstellung der Vorgänge kann hier also kaum gesprochen werden. Aber mit dem Artikel beabsichtigt er offensichtlich auch keine objektive Darstellung, sondern eine Rechtfertigung seines Handelns – was allerdings mit einer erhbelichen Diskreditierung seiner ehemaligen Mitstreiter verbunden ist.
Die mangelnde Recherche wird – dritter Verstoß – ergänzt durch die Behauptung falscher Tatsachen. Beispielsweise ist die Aussage zum info.wassertisch: „Einzig wahrnehmbarer Akteur ist ein Pressesprecher“ sachlich falsch. Zwar ist es in der Tat die Aufgabe des Pressesprechers, den Wassertisch in der Öffentlichkeit zu vertreten, aber das info.wassertisch-Plenum tagt öffentlich. Insofern kann jede Person, die sich zur gewohnten Zeit am gewohnten Ort einfindet, das gesamte Plenum „wahrnehmen“.
Stattdessen – vierter Verstoß –, verschweigt er wichtige Informationen, die zur Beurteilung des Vorgangs nötig wären. Es seien hier nur drei von vielen erwähnt:
1. Herr Ugarte Chacón unterschlägt seinen Lesern im Zarten Gegenwind die Darstellung der eigentlichen Trennung völlig. Dabei handelt es sich hier um eine entscheidende Situation zur Beurteilung der Frage, wer nun legitimerweise beanspruchen kann, den Wassertisch in der Öffentlichkeit zu vertreten. Herr Ugarte Chacón schreibt nur etwas unpräzise, dass „eine Reißleine“ gezogen worden sei. In einer Pressemitteilung des info.wassertischs ist der Vorgang ausführlicher geschildert: „In einer polit-krimireifen Aktion kündigte das Presseteam […] zwei Tage vor dem regulären Tagungstermin an, das monatliche Plenum von den angestammten Räumen der Berliner Compagnie an den Mehringdamm zu verlegen – ohne Rücksprache und ohne Angabe von Gründen. Die Tagesordnungspunkte wurden nur eingeweihten Mitgliedern mitgeteilt. Diesem intransparenten und undemokratischen Vorgehen fehlt jedoch jegliche Legitimation. Nur das Wassertisch-Plenum kann den Tagungsort des Plenums bestimmen – nicht aber das Presseteam. Ziel der Aktion: Der Ausschluss von Mitgliedern, die schon lange den Kurs des Presseteams kritisieren, der den Wassertisch ins mediale Abseits manövriert hat.“ Für die überraschende Aktion mobilisierte das Presseteam Kind und Kegel, so dass die Gesamtteilnehmerzahl beider Gruppen mehr doppelt so hoch war wie im Vormonat. Aus dieser Darstellung lässt sich auch die Legitimation für die Behauptung des info.wassertischs entnehmen, das reguläre Wassertisch-Plenum zu sein: Bei der Aktion des net.wassertisch-Presseteams handelt es sich seiner Ansicht nach um einen klassischen Putsch. Bei der Spaltung wurde klar gegen die bis dahin geltenden demokratischen Gepflogenheiten und Transparenzregeln des Wassertisch-Plenums verstoßen. Verständlich, dass Benedict Ugarte Chacón den Vorgang nicht gerne erwähnt – schließlich ist seine Beteiligung daran keine Empfehlung für einen promovierten Politologen.
2. Ugarte Chacón verschweigt seinen Lesern jedoch nicht nur die Abläufe der Spaltung, sondern auch ihre Hintergründe. Es fällt auf, dass er zwar ausführlich zur basisdemokratischen Konstituierung des Presseteams schreibt: Es „konnte sich jede/r Ambitionierte zum Teammitglied erklären, das Plenum stimmte per Akklamation zu“ etc. – aber nichts zu dessen Tätigkeit. Tatsächlich gibt es dort auch nicht viel zu berichten. Den sieben „ambitionierten“ Mitgliedern des Presseteams ist es innerhalb kürzester Zeit gelungen, den Wassertisch aus den Zeitungen, die der WASSERPRESSEblog auswertet, verschwinden zu lassen und „ins mediale Abseits“ zu manövrieren. Möglichkeiten, die Berichterstattung zu forcieren, gab es genug. Sie wurden jedoch nicht wahrgenommen. Auch diese Information ist nur der PM des info.wassertischs zu entnehmen. Auffällig ist, dass sich die Pressearbeit mit der Spaltung verbessert hat. Als die ersten Pressemitteilungen des info.wassertischs in der Presse zitiert wurden, konnte auch das Presseteam des net.wassertischs plötzlich Pressemitteilungen schreiben.
3. Die wichtigste Information, die Ugarte Chacón vorenthält, betrifft jedoch die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge, die ein erklärtes Ziel des Wasser-Volksentscheids ist. Zwar bemängelt der Autor nicht ohne Berechtigung die Informationspolitik des ehemaligen Volksentscheid-Sprechers Rudek, der zusammen mit der Juristin Finkenthei den Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ) koordiniert (womit sie sich allerdings nicht sonderlich vom Presseteam unterscheiden), aber seine Darstellung des AKJ ist tendenziös. Da einige der zehn Mitglieder des AKJ aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht an einer Nennung ihrer Namen in der Öffentlichkeit interessiert waren, vertrat zunächst lediglich Frau Finkenthei den AKJ vor den Medien (mittlerweile sind mehrere Mitglieder bekannt, der AKJ wurde unter anderem im Wasser-Sonderausschuss angehört). Frau Finkenthei war bereits an einer erfolgreichen Klage für den Wassertisch vor dem Verfassungsgericht Berlin beteiligt, sie hat also beste Empfehlungen. In der Darstellung von Herrn Ugarte Chacón erscheint der AKJ jedoch als eine Art sinistrer Geheimbund: „Unklar ist jedoch, wer hinter dem Arbeitskreis steckt. Dem Plenum des Wassertischs wurden keine Namen genannt, die Zusammenkünfte fanden hinter verschlossenen Türen statt. Auch der „Leitfaden“ enthält keine Autorenangaben.“ Der implizite Vorwurf entbehrt jedoch jeder Grundlage. Tatsächlich sind die Ergebnisse des Leitfadens des AKJ von der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler, die über juristischen Sachverstand verfügen, der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz vorgestellt worden. In einer gedruckten Fassung wurde das Schriftstück mit einem Vorwort des bekannten Privatisierungsgegners und Publizisten Werner Rügemer veröffentlicht.
Gänzlich unerwähnt lässt Herr Ugarte Chacón, dass der AKJ in Zusammenarbeit mit Transparency International und der Verbraucherzentrale bereits eine EU-Beschwerde wegen eines Verstosses gegen das europäische Wettbewerbsrecht in Brüssel eingereicht hatte. Die Beschwerde hat die erste Stufe genommen und läuft noch. Obwohl alle Berliner und sogar die überregionalen Medien von den Ergebnissen der beiden Pressekonferenzen berichtet haben, hat das siebenköpfige Presseteam des Wassertischs keine PM dazu veröffentlicht. Noch nicht einmal auf der website wurde über den Leitfaden, der nicht nur einen Klageweg enthält, sondern auch detailliert die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge erläutert, informiert. Der AKJ wurde systematisch ausgeblendet, obwohl er die einzige juristische Gruppierung war, die Resultate auf diesem Gebiet geliefert hat. Das Presseteam hat es aber nicht bei der passiven Blockade durch Nichttätigkeit belassen. Es hat auch aktiv versucht, den AKJ zu behindern. Der WASSERPRESSEblog war Zeuge, wie drei Mitglieder des Presseteams versucht haben, den AKJ noch auf der Pressekonferenz zur EU-Beschwerde bei seinen Partner-Organisationen zu diskreditieren. Selbst konnte das Presseteam angeblich keine Juristen begeistern, sich für den Wassertisch zu engagieren (der info.wassertisch hat hier mittlerweile andere Erfahrungen gemacht und ist selbst bei renommierten Juristen auf großes Interesse gestoßen). Die Mehrzahl der Mitglieder des info.wassertischs, aber auch einige des jetzigen net-Wassertischs haben dieses Verhalten kritisiert, leider erfolglos. In der systematischen Behinderung der juristischen Anfechtung der verfassungswidrigen Verträge liegt der Hauptgrund für das Zerwürfnis zwischen den Wassertisch-Gruppen. Die PM des info.wassertischs berichtet auch über diese Vorgeschichte der Spaltung sehr deutlich: „Das Presseteam versucht, die juristische Kompetenz aus dem Wassertisch hinauszudrängen, ohne eine eigene zu haben – das schadet den Interessen des Wassertischs und der Berliner Bürger.“ Bei Herrn Ugarte Chacón ist hiervon nichts zu lesen.
Auch wenn weder Herr Rudek noch Frau Finkenthei Mitglieder des info.wassertischs sind, ist der juristische Leitfaden des AKJ selbstverständlich auf der info.wassertisch-Website zu finden und herunterladbar. Wäre die Klage erfolgreich, könnte dies direkt oder indirekt zur Nichtigkeit der Verträge führen, und dies ist schließlich das erklärte Ziel des Wassertischs.
Fazit: Die angeführten Beispiele sind nicht vollzählig, es lässt sich noch einiges hinzufügen. Aber es dürfte wohl deutlich geworden sein, dass Herr Ugarte Chacón eherne Regeln des Journalismus grob verletzt. Der Autor missbraucht seine journalistische Tätigkeit, um eigene Ziele zu verfolgen. Gleich in mehreren Fällen verstößt er gegen den Mediencodex. Er täuscht seine Leser über seine Unabhängigkeit, er verschweigt seinen Interessenkonflikt, recherchiert bewusst unsauber, stellt Tatsachen falsch dar, verschweigt wichtige Informationen und verleumdet Personen, die sich für die Anfechtung der Wasserverträge einsetzen. Aber wozu das alles?
Ausgang ungewiß, Benedict Ugarte Chacón, junge welt, 09.11.2011
Nachdem die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche durchgesetzt hatte, dass der Leitfaden auch im net-Wassertisch mit Juristen der Grünen diskutiert wird, berichtet Herr Ugarte Chacón darüber in dem Artikel „Ausgang ungewiß“ vom 09.11.2011. Der Artikel besteht aus fünf Abschnitten. Die ersten zwei bieten eine Einführung in das Thema. Danach folgen zwei Abschnitte, die sich mit dem juristischen Leitfaden für eine mögliche Organklage von Abgeordneten gegen den Senat beschäftigen; der Bericht endet mit einem kleinen Fazit der Veranstaltung.
Zu Beginn des Artikels stellt Herr Ugarte Chacón zu Recht fest, dass es für den Wassertisch das „erklärte Ziel bleibt, die Teilprivatisierung aufzuheben, also auch nach Möglichkeiten zu suchen, die Verträge rechtlich anzufechten.“ Im ersten der zwei Absätze, die sich mit der fachlichen Diskussion beschäftigen, bewegt sich der Nicht-Jurist offensichtlich auf unsicherem Terrain. Die Begriffe geraten ihm hier durcheinander. So verletzt nicht die „Geheimhaltungsklausel die Budgethoheit des Abgeordnetenhauses“ wie Herr Ugarte Chacón schreibt, sondern die Gewinngarantie in § 23.7 des Konsortialvertrags. Auch sonst werden die juristischen Probleme nicht ganz sauber dargestellt. Es ist augenscheinlich, dass er in der Materie nicht bewandert ist und im Leitfaden nicht ausreichend nachrecherchiert hat. Angesichts der Unbedarftheit in juristischen Dingen stellt sich allerdings vermehrt die Frage nach dem Motiv Herrn Ugarte Chacóns, den Leitfaden in dem gezeigten Maße zu bekämpfen. In dem Abschnitt führt er noch zwei, drei Argumente gegen den Leitfaden an, die natürlich nicht unberechtigt sind – nur, positive Stimmen zu der juristischen Argumentationshilfe unterschlägt er auch hier. Eine Gastprofessorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hat die Arbeit des AKJ auf der Veranstaltung beispielsweise als solide Arbeit bezeichnet.
Den gesamten zweiten Sachabschnitt widmet Herr Ugarte Chacón den unbekannten Mitgliedern des AKJ. Er versucht erneut, die Mitglieder des AKJ über ihre Anonymität zu diskreditieren und streut wie im Mieterecho-Artikel mehr oder weniger diskret Falschinformationen in die Berichterstattung ein. So berichtet er, dass es – „Hauptkritik der Dikussionsteilnehmer [sic] war, daß nicht klar sei, wer die tatsächlichen Autoren des Leitfadens sind.“ Dies ist eine klare Falschdarstellung. Die Autorenschaft war zu keiner Zeit ein Thema. Heidi Kosche, die das Gespräch moderiert hat, wird ebenfalls mit einer Aussage zu der Autorenschaft des Leitfadens zitiert. Tatsächlich hat sie sie einige Wochen zuvor geäußert, aber nicht in dieser Veranstaltung. Warum nicht? Weil die Autorenschaft des Leitfadens an diesem Abend schlichtweg kein Thema war. Das Zitat des Grünen-Abgeordneten und Juristen Benedikt Lux, dass er „sich mit einem Vorgehen nach dem Leitfaden zwar anfreunden könne, sich als Parlamentarier aber nicht anonym beraten lassen wolle“ – ist auch entweder frei erfunden oder – anders als suggeriert – außerhalb der Veranstaltung gefallen. Gezielt versucht Herr Ugarte Chacón verschiedene, fingierte Aussagen zu dem Argument zu verdichten, dass man mit dem Arbeitskreis nicht zusammenarbeiten könne, da dieser ein dubioser Geheimbund sei. Das Unbekannte-Autoren-Argument ist jedoch bei einer Angelegenheit, bei der nachprüfbare Fakten und Argumente zur Diskussion gestellt werden – wie bei dem Leitfaden –, schlicht und ergreifend albern. Auch die sachlich richtigen Ergebnisse von guttenplag und vroniplag haben schon zur Aberkennung verschiedener Dissertationen geführt, obwohl auch diese Aktivisten es bekanntlich vorziehen, im Hintergrund zu bleiben. Und während Herr Ugarte Chacón noch versucht, dem AKJ aus seiner Bescheidenheit einen Strick zu drehen, wird um ihn herum munter über genau diesen Leitfaden mit den gar nicht mehr so unbekannten Juristen diskutiert. Das Geheimnis um die Mitarbeiter des AKJ hätte Herr Ugarte Chacón an diesem Abend übrigens lüften können, da Mitglieder der „Geheimgruppe“ (Ugarte Chacón) – klar erkennbar – nur zwei Tische von ihm entfernt saßen. Der WASSERPRESSEblog hat jedoch nicht beobachten können, dass Herr Ugarte Chacón sich bemüht hat, die AKJ-Mitglieder zu befragen. Er erwähnt in Ausgang ungewiß noch nicht einmal, dass außer Frau Finkenthei weitere Juristen des AKJ anwesend waren. Vielleicht, weil es leichter ist, Zweifel über Geheimgruppen zu verbreiten?
Das Resümee des Autors fällt negativ aus: „Der Klageweg wäre allerdings ein jahrelanger Prozeß mit offenem Ausgang“ – was in juristischen Dingen mit einem gewissen Komplexitätsgrad allerdings eine Allerweltsweisheit ist. Zum Abschluss zitiert er noch ungenannte Wassertisch-Aktivisten: „Und weil das Thema zwischen parlamentarischer und gerichtlicher Ebene hin und her geschoben würde, stünde der Wassertisch außen vor, so die Befürchtung der Aktivisten.“ Leider verraten weder Herr Ugarte Chacón noch die unbekannten Aktivisten, wie sie die Verträge anders zu Fall bringen möchten.
Fazit: Herr Ugarte Chacón schreibt in seiner Berichterstattung systematisch gegen die juristische Überprüfung der Wasserverträge und die Rekommunalisierung durch Vertrags-Rückabwicklung an. Natürlich bleibt es jedem Autor auch als Nichtjurist selbst überlassen, eine Klagemöglichkeit positiv oder negativ zu bewerten. Allerdings versucht Herr Ugarte Chacón in diesen Artikeln, seine Absichten nicht durch objektive Berichterstattung und argumentative Auseinandersetzung, sondern durch Missbrauch seiner journalistischen Tätigkeit, mittels Unterdrückung von Informationen und falschen Tatsachenbehauptungen durchzusetzen. Dabei schreckt Herr Ugarte Chacón offensichtlich auch nicht davor zurück, andere Personen zu beleidigen oder zu verleumden. Wem die tendenziöse Berichterstattung nützt, liegt auf der Hand: den Verantwortlichen für die Verträge, die immer noch hohe Ämter in Politik und Verwaltung bekleiden und den Konzernen, deren Gewinne aus dem Wassergeschäft schon längst die anderthalb Milliarden Euro wieder eingespielt haben, die sie einst für ihre BWB-Anteile vorfinanziert haben.
Benedict Ugarte Chacón ist mittlerweile wissenschaftlicher Referent der Piratenpartei und nimmt regelmäßig an den Sitzungen des „Sonderausschusses Wasserverträge“ teil.
Mit allen Wassern gewaschen?
Der Rabe Ralf
Dezember/Januar 2012/2013 (Seite 1)
Mit allen Wassern gewaschen?
Wohl eher nicht – Regierungskoalition strotzt nur so vor Konzeptlosigkeit
Mit Missfallen mussten Bürger/-innen am 25. Oktober die Entscheidung des Abgeordnetenhauses, den Senatsbeschluss zum Rückkauf der Anteile des Konzerns RWE an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) für 654 Millionen Euro durchzuwinken, zur Kenntnis nehmen.
Die Koalitionsfraktionen aus SPD und CDU stimmten für den Rückkauf und damit gegen die 666.000 Berliner/-innen, die im Februar 2011 erstmalig einen Volksentscheid gewannen.
Spenden für den Wassertisch
Lieben Sie Ihre Demokratie? Und Ihr kommunales Trinkwasser?
Der Berliner Wassertisch bittet um finanzielle Hilfe für die Durchführung einer Veranstaltung in der Urania am 30. Januar 2013 um 19:30 Uhr.
Thema: Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann
Konkret: Was kann noch gegen die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe getan werden?
Diese Veranstaltung ist bei Betterplace.org als „Projekt“ genauer beschrieben.
Natürlich können Sie den voreingestellten Spendenbetrag ändern! Jede auch noch so kleine oder große Spende ist willkommen!
Weitere Spendenmöglichkeit für den Wassertisch allgemein:
Wir freuen uns über Geldspenden in kleinen und größeren Beträgen für unsere Arbeit.
Alle aktiven Wassertischler arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten keinerlei Vergütung. Lediglich notwendige Ausgaben für Material etc. werden erstattet. Alle Spenden werden für die Aufklärungsarbeit des Wassertisches verwendet. Dazu gehört auch die Inanspruchnahme juristischer Expertise. Diese Ausgaben haben wir zum Teil privat übernommen.
Spenden für den Berliner Wassertisch können auf das Sonderkonto bei der Grünen Liga Berlin eingezahlt werden:
Kontoinhaber: Grüne Liga Berlin
Kontonummer: 3060508
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Kennwort: WT Muskauer
Weitere Fragen zu Spenden beantwortet Andreas Fuchs, Tel. (030) 296 59 14, E-Mail: a.rotfuchs@web.de
Wenden Sie sich bitte an ihn, wenn Sie gespendet haben/spenden möchten und/oder eine Spendenquittung benötigen.
Wasserbetriebe wollen Arztauskunft über Mitarbeiter
Tagesspiegel
21.12.2012
Fragwürdiger Umgang mit Personal
Wasserbetriebe wollen Arztauskunft über Mitarbeiter
von Tiemo Rink und Claus-Dieter Steyer
Die Wasserbetriebe wollen eine Gesundheitsprognose von dauerkranken Beschäftigten – oder die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht. Sonst drohe die Kündigung. Das Unternehmen selbst sieht das als Teil seiner „Fürsorgepflicht“.
Wer bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) arbeitet und für längere Zeit erkrankt, bekommt in Einzelfällen Post von der Unternehmensleitung – per Einschreiben, in denen eine „Gesundheitsprognose“ angefordert wird. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter ihre Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber dem Unternehmen entbinden sollen.
Grundrechte am Werkstor abgeben – Gerwald Claus-Brunner – Pressemitteilung Piraten im Abgeordnetenhaus vom 20.12.2012
Um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter in die Höhe zu treiben, schreckt der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe (BWB) anscheinend vor nichts zurück. Wie der Senat auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) antwortete, werden längerfristig erkrankte Beschäftigte der BWB neuerdings aufgefordert, schriftlich ihre Gesundheitsprognosen abzuliefern. Die Mitarbeiter werden unter Androhung einer personenbedingten Kündigung zur … weiterlesen
Piraten: Berliner Wasserbetriebe nötigen kranke Beschäftigte zu Herausgabe von Krankenakten
Berliner Umschau
20.12.2012
Piraten: Berliner Wasserbetriebe nötigen kranke Beschäftigte zu Herausgabe von Krankenakten
Von Heiko Wenzel
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) sollen längerfristig erkrankte Beschäftigte unter Androhung einer personenbedingten Kündigung zur Herausgabe ihrer Krankenakten nötigen. Dies erklärte der Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner unter Verweis auf eine Antwort des Senats auf eine Kleien Anfrage. Die Wasserbetriebe hätten demnach ein Formblatt erstellt, daß die Krankengeschichte der Betroffenen mehr als drei Kalenderjahre zurückverfolge und ihnen nur eine 14-tägige Frist zur vollständigen Beantwortung einräume. Der Senats-Antwort zu Folge gehe es dabei um eine „Optimierung der Personaleinsatzplanung“.
Chance vertan
Neues Deutschland
15.12.2012
Meine Sicht
Chance vertan
Martin Kröger ist vom Sonderausschuss enttäuscht
Fast zwölf Monate hatte der Sonderausschuss im Abgeordnetenhaus Zeit, die umstrittenen Teilprivatisierungsverträge zum Berliner Wasser zu prüfen. Ganz genau, wie es die 666 000 Berliner beim Volksentscheid im Jahr 2011 mit ihrer Stimme beschlossen hatten. Doch die Chance wurde vertan.
Ist die private Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen preisgünstiger als die öffentliche?
Eine Studie der Universität von Barcelona hat im Jahr 2010 herausgefunden, dass die Privatisierung von Müllbeseitigung und Wasserversorgung nicht zu niedrigeren Kosten führt. Diese Studie ist eine Meta-Studie in englischer Sprache, die ihrerseits alle verfügbaren Studien zu diesem Thema zur Grundlage hat. Hier die Zusammenfassung (inoffizielle Übersetzung des Abstract): Bei der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen wird … weiterlesen
Wasserausschuss ausgeschöpft
Neues Deutschland
15.12.2012
Wasserausschuss ausgeschöpft
Von Martin Kröger
Sondergremium beendet, Opposition und Aktivisten kritisieren Ergebnis als Farce
Am Ende dröhnt Blechblasmusik aus den Lautsprechern des Saales 376 im Abgeordnetenhaus. Offenbar hatte ein Abgeordneter die Musik über sein Smartphone in ein Mikrofon eingespeist. Nach zwölf Monaten endete gestern der Sonderausschuss zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Abgeordnetenhaus, der durch den erfolgreichen Volksentscheid zum kalten Nass im Februar 2011 erzwungen worden war.
Zum Ende des Sonderausschusses Wasserverträge: Prüfauftrag des Volksgesetzes wurde verfehlt! – PRESSEMITTEILUNG VOM 14.12.2012
(Berlin, 14. Dezember 2012) Oppositionsparteien lehnen den Abschlussbericht der Großen Koalition geschlossen ab. Wassertisch hält den Sonderausschuss für gescheitert. Heute fand im Abgeordnetenhaus die letzte Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge statt. Thema war der von der großen Koalition verfasste Entwurf des Abschlussberichts. Während der Vorsitzende Jupe (CDU) behauptete, die Arbeit des Sonderausschusses sei erfolgreich gewesen, gingen … weiterlesen
Sonderausschuss Wasser endet im Streit
Berliner Zeitung
14.10.2012
An Streit gescheitert
Sonderausschuss Wasser endet im Streit
Von Regine Zylka
Berlin – Eigentlich sollte der Ausschuss „Wasserverträge“ die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe überprüfen. Doch laut Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus hat die rot-schwarze Koalition eine juristische Prüfung verhindert.
Es gab einmal einen Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses, der wollte überprüfen, ob bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 alles mit rechten Dingen zugegangen ist. 16 Mal haben die Abgeordneten in diesem Jahr getagt, am Freitag zum letzten Mal.
Sonderausschuss Wasserverträge ist gescheitert – Pressemitteilung der Oppositionsfraktionen vom 14.12.2012
Gemeinsame Bewertung des Sonderausschusses »Wasserverträge« durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion anlässlich der letzten Sitzung: Im Ergebnis des Wasservolksbegehrens hat im Berliner Abgeordnetenhaus im Januar 2012 der Sonderausschuss »Wasserverträge« seine Arbeit aufgenommen. Auftrag war die »öffentlichen Prüfung […] der Verträge« der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Wir müssen … weiterlesen
Wasserbetriebe drehen den Geldhahn auf
Tagesspiegel
08.12.2012
Berlin
Wasserbetriebe drehen den Geldhahn auf
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) erstatten ihren Kunden mit der nächsten fälligen Jahresabrechnung durchschnittlich 13,50 Euro pro Person. Damit setzt das Unternehmen die vom Bundeskartellamt geforderte Preissenkung um – allerdings formal nur „vorläufig“, weil die BWB das Kartellamt weiter für nicht zuständig halten und sich deshalb juristisch gegen dessen Verfügung wehren.
Insgesamt erstattet das Unternehmen knapp 60 Millionen Euro fürs laufende Jahr. Die Gutschrift entspricht laut BWB 14 Prozent der Trinkwassergebühren für 2012. Die Differenz zu den vom Kartellamt geforderten 17 Prozent ergebe sich, weil die Behörde nur die Nettopreise, also ohne Steuern und Abgaben, betrachte.