Sonderausschuss Wasserverträge ist gescheitert – Pressemitteilung der Oppositionsfraktionen vom 14.12.2012

Gemeinsame Bewertung des Sonderausschusses »Wasserverträge« durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion anlässlich der letzten Sitzung:

Im Ergebnis des Wasservolksbegehrens hat im Berliner Abgeordnetenhaus im Januar 2012 der Sonderausschuss »Wasserverträge« seine Arbeit aufgenommen. Auftrag war die »öffentlichen Prüfung […] der Verträge« der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Wir müssen heute feststellen: Der Sonderausschuss hat seine Zielsetzung nicht erreicht. Er konnte die Prüfung aller wesentlichen Komplexe nie in juristisch notwendiger Tiefe verfolgen, weil die Fraktionen der SPD und CDU eine umfassende Prüfung nicht zugelassen haben.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion sehen deshalb die Arbeit des Sonderausschusses als gescheitert an. Dieses Scheitern ist außerordentlich zu bedauern und lässt sich wie folgt erklären:

1. Aussitzen, Abblocken, Themawechsel durch die Koalitions-Fraktionen
Die Fraktionen von SPD und CDU haben von Anbeginn Desinteresse an der Ausschussarbeit demonstriert. Anträge der Oppositionsfraktionen, die eine Vertiefung der jeweiligen Fragestellungen erlaubt hätten, wurden abgeblockt, Verhandlungsgegenstände vertagt und ausgesessen. Eine Prüfung der Teilprivatisierungsverträge bzw. -gesetze wurde nur im Ansatz verfolgt. Stattdessen begann die Koalition, den Fokus auf den Rückkauf der RWE-Anteile zu richten und behauptete, durch diesen Rückkauf würden die Ansprüche des Wassertisch-Gesetzes erfüllt.

2. Vollständige Ignoranz seitens des Senats
An keiner der insgesamt 16 Ausschusssitzungen hat eine Senatorin oder ein Senator teilgenommen, obwohl darum – sowohl mündlich als auch schriftlich – mehrfach von den Oppositionsfraktionen gebeten wurde. Auch wenn anzuerkennen ist, dass sich eine Senatorin oder ein Senator auf Staatssekretärsebene vertreten lassen kann, bleibt es bezeichnend, dass eine solche Vertretung im Sonderausschuss Wasserverträge zu jeder einzelnen Sitzung gewählt wurde. Dass weder eine der Wirtschaftssenatorinnen noch der Finanzsenator jemals an einer Ausschusssitzung teilgenommen haben, zeigt das mangelnde Interesse des Senats, an einer Umsetzung des durch Volksabstimmung beschlossenen Offenlegungsgesetzes mitzuwirken.

3. Keine Mittel für weitergehende Expertise
Es ist erstaunlich, dass die SPD- und CDU-Fraktionen die komplexen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen ohne weitere Expertise glauben beurteilen zu können. Die von der Opposition beantragten Gutachten zu einer möglichen Verletzung des Demokratieprinzips lehnte die große Koalition mit ihrer Ausschussmehrheit ohne plausible Begründung ein ums andere Mal ab. Insgesamt wurden drei Vertrauenspersonen der Trägerin des Volksbegehrens sowie weitere Sachverständige in öffentlichen Sitzungen angehört. Aus den von den Anzuhörenden aufgeworfenen Fragestellungen folgte systematisch nichts. Dies lag auch daran, dass der Ausschuss von Anbeginn unzureichend ausgestattet war.

4. Rückkauf der RWE-Anteile ändert nichts
Durch die von der großen Koalition im Jahr 1999 beschlossene Teilprivatisierung wurde eine Raub- und Beutegemeinschaft von privaten Investoren und dem Land Berlin vereinbart. Sie geht zu Lasten der Berliner Wasserkunden und wurde oft und lautstark kritisiert und gerichtlich beklagt. Die öffentliche Empörung über die Teilprivatisierung und die vereinbarten Gewinngarantien kulminierte in der erfolgreichen Volksabstimmung. Unzweifelhaft war die Intention des Wassertisch-Gesetzes und der abstimmenden Bevölkerung darauf gerichtet, die Nachteile der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nicht weiter zu ertragen. Dazu hätten die Verträge der Teilprivatisierung aufgelöst werden müssen.

Die SPD- und CDU-Fraktionen waren und sind offensichtlich nicht gewillt, die Raub- und Beutegemeinschaft aufzukündigen. Stattdessen wurden die Anteile eines der privaten Investoren übernommen, um das Land weiter im bestehenden Vertragsgefüge zu belassen. Gerade vor dem Hintergrund der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts muss die politische Entscheidung von SPD und CDU als Entscheidung gegen die Interessen der Berlinerinnen und Berliner angesehen werden.

Heidi Kosche, Klaus Lederer, Gerwald Brunner

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