Monatsarchive: Februar 2014

OLG Düsseldorf: Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

OLG Düsseldorf: Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss die Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04. Juni 2012 zurückgewiesen. Die BWB müssen ihre Wasserpreise senken. Der Senat hat zur Begründung seines Beschlusses zunächst ausgeführt, dass das Bundeskartellamt entgegen der Auffassung der BWB … weiterlesen

Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet

Berliner Zeitung
24.02.2014

BERLIN
Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet
Von Jan Thomsen

Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt durfte die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015.

Die Bonner Preiswächter haben vorerst Recht behalten: Das Bundeskartellamt hatte die Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Juni 2012 angewiesen, den Trinkwasserpreis für die Berliner Kunden um knapp 15 Prozent senken, weil er „missbräuchlich überhöht“ sei. Die BWB, damals noch teilprivatisiert, wehrten sich gegen diese Verfügung vor Gericht – und verloren jetzt.

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Nein zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP

UnternehmensGrün
25.02.2014

POSITIONSPAPIER
Nein zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP

Zwischen der EU und den USA finden geheime Verhandlungen zum Schutz internationaler Investitionen statt. Die bislang bekannt gewordenen Eckpunkte führen zu einer Bevorzugung von internationalen Konzernen bei der Durchsetzung ihrer Investitionsinteressen zu Lasten von Staaten, die den Gesundheitsschutz, den Umweltschutz oder ihre sozialen Standards erhöhen wollen und damit Investitionsinteressen beeinträchtigen.

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TTIP Unfairhandelbar

Achtung Chlorhuhn!

TAZ
24.02.2014

TTIP
Achtung, Chlorhuhn!
von Ulrike Herrmann

Die Kritiker mobilisieren gegen das Freihandelsabkommen – und beschwören falsche Gefahren herauf. Lobbyisten können sich freuen

Die Schlagworte sind bestens geeignet, um wütende Massen zu mobilisieren: Chlorhühnchen, Hormonfleisch, Genfood. Das klingt ekelig und soll ekelig klingen.
Selbst Bundesbürger, die sich sonst nicht für Politik interessieren, haben vom „Chlorhühnchen“ gehört, das angeblich auf deutschen Tellern landen soll, wenn die EU und die USA ein Freihandelsabkommen abschließen, das auf den Namen TTIP hört.
In der Politik ist es wichtig, Begriffe zu besetzen, was der Anti-TTIP-Bewegung grandios gelungen ist. Es gibt nur ein Problem: Das Chlorhühnchen wird nicht kommen. Es steht gar nicht auf der Verhandlungsagenda.
Für Europa werden die TTIP-Verhandlungen vom Handelskommissar Karel De Gucht geführt, der kein Interview auslässt, um zu versichern: „Ich werde keine europäischen Gesetze ändern, um eine Unterschrift unter das Abkommen zu bekommen.“

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Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin

ZEIT-Online
24.02.2014

WASSER
Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin

Düsseldorf/Berlin (dpa) – Für Berliner Verbraucher wird Trinkwasser dauerhaft günstiger. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht erklärte am Montag eine erzwungene Preissenkung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe für rechtmäßig (Az.: VI-2 Kart 4/12).

Das Amt hatte 2012 eine Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet. Dagegen hatten sich die Berliner Wasserbetriebe gewehrt, scheiterten jedoch vor Gericht. Der Erfolg beim größten deutschen Anbieter, den Berliner Wasserbetrieben, gibt den Wettbewerbshütern Rückenwind für mögliche Verfahren gegen weitere öffentliche Wasserversorger in Deutschland. Eine neue Welle an Verfahren gegen andere Versorger stehe aber nicht bevor, hieß es vom Kartellamt.

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Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Berliner Zeitung
24.02.2014

GERICHTSURTEIL
Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt darf die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015 – es sei denn, der Bundesgerichtshof schreitet noch ein.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet (Az.: VI-2 Kart 4/12). Damit gewann das Bundeskartellamt, das die Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet hatte. Weil die Berliner Wasserbetriebe bei ihren Kunden privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtliche Gebühren erheben, unterliegen sie der Aufsicht des Kartellamts, befand das Gericht und lehnte eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe ab.

„Wir freuen uns sehr, dass das Oberlandesgericht unseren Beschluss nach einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat. Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt etwa 250 Millionen Euro entlastet werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

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Zu hohe Wasserpreise – Berliner erhalten Geld zurück

Berliner Morgenpost
24.02.2014

URTEIL
Zu hohe Wasserpreise – Berliner erhalten Geld zurück
Von Joachim Fahrun

Das Kartellamt behält recht: Berlin muss den Wasserpreis um 14 Prozent senken. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Für die Kunden in Berlin hat das konkrete Folgen.

Fast 300 Millionen Euro haben die Berliner Wasserbetriebe zuletzt Jahr für Jahr an Überschüssen erwirtschaftet. Der Großteil davon floss in die Taschen der Anteilseigner, zu denen seit der Teilprivatisierung 1999 neben dem Land Berlin auch die beiden privaten Konzerne RWE und Veolia gehörten.

Das Bundeskartellamt lag nach Auffassung des Kartellsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf richtig mit seiner Preissenkungsverfügung von 17 beziehungsweise 18 Prozent. Die landeseigene Berliner Gesellschaft ist nach dem Spruch des für das Bonner Bundeskartellamt zuständigen Gerichtes verpflichtet, die Tarife zu senken und den Wasserkunden das seit 2011 zu viel kassierte Geld zurückzuzahlen.

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Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

rbb-online
24.02.2014

Gericht bestätigt Zuständigkeit des Kartellamts
Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

Die Berliner müssen für die zu hohen Wasserpreise Geld zurück bekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun bestätigt, dass das Bundeskartellamt die Senkung der zu hohen Preise von den Wasserbetrieben fordern durfte. Damit müssen die Vermieter nun zuviel gezahlte Gelder von den Wasserbetrieben zurückfordern und an die Mieter weitergeben.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet. Damit bekam das Bundeskartellamt Recht, das die Preissenkung angeordnet hatte.

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Senkung der Wasser-Preise ist rechtmäßig

B.Z.
24.02.2014

GERICHTS-URTEIL
Senkung der Wasser-Preise ist rechtmäßig

Das OLG Düsseldorf wies eine Klage der Wasserbetriebe zurück. Die Verbraucher sollen nun Geld zurück erhalten.

Die Wasserpreise in Berlin dürfen gesenkt werden. Jetzt sogar mit dem Segen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: VI-2 Kart 4/12). Die Richter wiesen am Montag die Klage der Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung um 18 Prozent durch das Bundeskartellamtes zurück.

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Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe bestätigt – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.02.2014

UPDATE Mit dem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Kartellamtsverfügung vom 04.06.2012 zurückgewiesen. (Berlin, den 24. Feb. 2014) Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte den Wasserbetrieben mit der Verfügung vom Juni 2012 aufgegeben, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 um ca. 17 % gegenüber dem … weiterlesen

Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe bestätigt – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.02.2014

Mit dem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Kartellamtsverfügung vom 04.06.2012 zurückgewiesen. (Berlin, den 24. Feb. 2014) Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte den Wasserbetrieben mit der Verfügung vom Juni 2012 aufgegeben, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 um ca. 17 % gegenüber dem Stand von … weiterlesen

Umwelt-Wirtschaftsethik – Veranstaltung zu Thema »Wasser« GLS-Bank und Unternehmensgrün laden ein

Sonntag, 23. Februar 2014, 11.00 Uhr
GLS Bank Berlin, Schumannstr. 10, 10117 Berlin

Vorträge
Prof. Dr. Joachim Wiemeyer Lehrstuhl für katholische Theologie Ruhr-Universität Bochum
„Sauberes Trinkwasser für alle – Die Wasserversorgung aus sozialethischer Sicht“
Michel Cunnac Vorsitzender der Geschäftsführung Veolia Wasser GmbH
„Ethische Aspekte der Wasserversorgung – Die Perspektive eines privaten Unternehmens“
Heidi Kosche MdA für Bündnis 90/Die Grünen und Vertrauensperson des Berliner Wassertisches „Unser Wasser – Gemeinsam bezahlt, Nutzen für Alle“

Moderation
Dr. Katharina Reuter Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V.

anschließende Diskussion | Ende der Veranstaltung gegen 15.00 Uhr

Einladung