Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

rbb-online
24.02.2014

Gericht bestätigt Zuständigkeit des Kartellamts
Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

Die Berliner müssen für die zu hohen Wasserpreise Geld zurück bekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun bestätigt, dass das Bundeskartellamt die Senkung der zu hohen Preise von den Wasserbetrieben fordern durfte. Damit müssen die Vermieter nun zuviel gezahlte Gelder von den Wasserbetrieben zurückfordern und an die Mieter weitergeben.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet. Damit bekam das Bundeskartellamt Recht, das die Preissenkung angeordnet hatte.

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