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Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
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Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
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Monatsarchive: August 2014
Kostenfalle Kanalisation
NDR – 45 Min – Sendung vom 11.08.2014 22.00 Uhr
Ein Film von Judith König und Sonja Brier
Die Abwasserpreise steigen ständig. Auch deswegen, weil in Norddeutschland Leitungen und Rohre veraltet sind und überdimensionierte Klärwerke abbezahlt werden müssen. Büßen die Verbraucher für die Fehler im System?
Abwasser trennen wie Müll?
Die NDR Dokumentation der Autorinnen Sonja Brier und Judith König zeigt, wie marode unsere Abwassersysteme inzwischen sind und warum Experten für ein Umdenken in Sachen Abwasser plädieren. In der Fachwelt wächst die Diskussion über die Frage, wie lange es sich die Kommunen noch leisten sollten, Fäkalien mit Trinkwasser wegzuspülen.
Die Reise durch die Siele und Kanäle zeigt überraschende Dinge. So gibt es neuartige WCs, die zwar mit Wasser spülen, aber dennoch kein Abwasser produzieren. Krankenhäuser koppeln ihr Abwassersystem vom restlichen Netz ab, um das Trinkwasser nicht durch ausgeschiedene Medikamente zu gefährden. Und es gibt Dörfer, die sich unabhängig von ihren Abwasserzweckverbänden machen wollen.
Diese Sendung
können Sie sich hier nachträglich ansehen
CETA: Investment ohne angemessenen Profit kann als „indirekte Enteignung“ gewertet werden
Telepolis
18.08.2014
Investment ohne angemessenen Profit kann als „indirekte Enteignung“ gewertet werden
Von Walter Gröh
Auswertung des geleakten Vertragstextes des CETA-Freihandelsabkommens EU-Kanada.
Zur Auswertung
UN-Gewässer-Konvention tritt in Kraft
Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
15.08.2014
UN-Gewässer-Konvention tritt in Kraft. Hendricks: Großer Schritt für internationale Zusammenarbeit im Gewässerschutz
Das Bundesumweltministerium begrüßt das Inkrafttreten der UN-Gewässer-Konvention zur verbesserten Zusammenarbeit von Flussanrainern. „Damit gilt erstmals weltweit ein rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit an internationalen Gewässern. Dies kann auch zur Vermeidung und friedlichen Lösung zwischenstaatlicher Konflikte um die knappe Ressource Süßwasser beitragen“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Das Übereinkommen tritt am kommenden Sonntag (17. August) in Kraft.
„Angesichts der begrenzten Süßwasserressourcen unserer Erde ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei ihrer Nutzung dringend geboten“, sagte Hendricks. Das neue Abkommen sei „ein großer Schritt vorwärts“ in diese Richtung. „Wir haben jetzt global verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit an internationalen Wasserläufen. Jetzt kommt es darauf an, das Übereinkommen mit Leben zu füllen und dafür zu werben, dass in den nächsten Jahren weitere Staaten beitreten.“
Mit der sogenannten „UN Watercourses Convention“ (UN-Gewässer-Konvention) werden bisher ungeschriebene völkerrechtliche Grundsätze über das gutnachbarliche Verhalten zwischen den Anrainerstaaten grenzüberschreitender Binnengewässer verankert und fortentwickelt. Hierzu zählt die Verpflichtung zu einer ausgewogenen und angemessenen Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und zur Verhinderung beträchtlicher Schäden bei anderen Staaten im Einzugsgebiet eines gemeinsamen Wasserlaufs.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte die Konvention bereits 1997 mit breiter Mehrheit angenommen. Deutschland unterzeichnete das Übereinkommen 1998 und ratifizierte es 2006. Mit der Hinterlegung der 35. Ratifikationsurkunde durch Vietnam sind die Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt.
Deutschland kooperiert bereits seit vielen Jahren mit den Nachbarstaaten im Einzugsgebiet seiner großen Flüsse. Die Flussgebietsübereinkommen zum Schutz von Rhein, Donau, Elbe und Oder gehen allerdings weit über die UN-Gewässerkonvention hinaus. Im Rahmen des neuen UN-Übereinkommens möchte die Bundesregierung ihre guten Erfahrungen mit grenzüberschreitendem Gewässerschutz einbringen.
Das bereits 1992 unterzeichnete Übereinkommen der UN ECE (United Nations Economic Commission for Europe = Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen wird sich in Kürze ebenfalls für eine weltweite Anwendung öffnen. Die Bundesregierung sieht die beiden Übereinkommen als sich sinnvoll ergänzende Instrumente und wird darauf hinwirken, die potentiellen Synergien zwischen den beiden Übereinkommen zu nutzen.
Zur Pressemitteilung
TTIP: Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand
Süddeutsche Zeitung
17.08.2014
Freihandelsabkommen TTIP. Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand
Von Silvia Liebrich
Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. In den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP wird dieser Grundsatz missachtet.
Zum Artikel
Foto: Uwe Hiksch
Schluss mit der Verarmung – Podiumsgespräch auf dem Friedensfestival Berlin
Am 15.08.2014 fand zum Thema der strukturellen Verarmung auf dem Friedensfestival ein Podiumsgespräch mit Prof. Riccardo Petrella statt, an dem auch Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch teilnahm. Professor Petrella stellte die Initiative „Banning Poverty“ – „Schluss mit der Verarmung“* vor, die zum Ziel hat, im Jahr 2018 eine Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu erreichen, in der die Gesetzeswidrigkeit der Ursachen der strukturellen Verarmungsprozesse auf der Welt festgestellt und gebrandmarkt werden sollen. Wolfgang Rebel berichtete in diesem Zusammenhang über die anstehenden Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA, mit denen nicht nur die Demokratie ausgehebelt wird, sondern zudem der strukturellen Verarmung weiter Vorschub geleistet wird.** Rebel erläuterte, warum eine Initiative wie der Berliner Wassertisch den Kampf gegen diese Freihandelsabkommen sowohl aus lokalen als auch aus globalen Gründen für zentral hält und bewarb die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA, die im September mit ihrer Unterschriftenaktion starten wird.
*Die Initiative „Banning Poverty“ hat ihren Ausgangspunkt in Italien. Aktivitäten gibt es außerdem in Belgien, Quebec, Argentinien, den Philippinen, in Malaysia. Gesucht werden Menschen, die sich auch in Deutschland dafür engagieren.
Die Ziele der Initiative in deutscher Sprache als PDF
Das Plakat: „Schluss mit der Verarmung“ als PDF
** Vgl. Brot für die Welt: TTIP verschärft globale Hunger-Krise und zuletzt: Karin Janker: TTIP. Verlieren werden die Ärmsten. In: Süddeutsche Zeitung, 15.08.2014.
Privatisierung von Gefängnissen – ein Modell des 20. Jahrhunderts?
Dirk Behrendt, Rechtspolitischer Sprecher Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus
12.08.2014
Privatisierung von Gefängnissen – ein Modell des 20. Jahrhunderts?
[…] Berlin sollte auf dieses Experiment verzichten.
Zum Blogeintrag
Zum Hauptstadtmagazin (pdf)
Verlieren werden die Ärmsten
Süddeutsche.de
15.08.2014
Folgen von TTIP für Entwicklungsländer
Verlieren werden die Ärmsten
von Karin Janker
EU und USA versprechen sich viel vom Freihandelsabkommen TTIP – auf Kosten des Rests der Welt. Die Ökonomin Clara Brandi erklärt, warum TTIP Entwicklungsländer unter Druck setzt und welche Auswirkungen das Abkommen auf Fischer in Mosambik hat.
Süddeutsche.de: Durch das Freihandelsabkommen TTIP würden 800 Millionen der reichsten Konsumenten der Welt einer gemeinsamen Freihandelszone angehören – und womöglich noch reicher werden. Wer sind die Verlierer in diesem Szenario?
Clara Brandi: EU und USA gewinnen auf Kosten der anderen – vor allem der Entwicklungs- und Schwellenländer. Einer Studie des Ifo-Instituts zufolge gehören Mexiko, Niger und Algerien zu den größten Verlierern durch TTIP. Mexiko würde nach dieser Prognose 7,2 Prozent des realen Pro-Kopf-Einkommens einbüßen. Gerade in politisch instabilen Staaten birgt ein solcher Einbruch große Risiken.
Was steht im geleakten CETA-Abkommen zum Wasser?
14.08.2014
Man muss schon genau hingucken. Wasser sei keine Ware und kein Produkt, steht im gestern von der Tagesschau geleakten CETA-Abkommen. Das ist aber nur als Beruhigungspille gedacht, denn schon ein paar Sätze später wird zugelassen, dass bestimmte Wasserquellen auch kommerziell genutzt werden dürfen. Wasser-Dienstleistungen werden vom „Handel“ mit Dienstleistungen auch nicht ausgenommen. Die Schleusen für Ausschreibungszwang und kommerzielle Dienstleistungsanbieter werden geöffnet – auch andere Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sind davon betroffen.
Jetzt muss es darum gehen, die Verabschiedung des Abkommens zu verhindern! Jetzt den Campact-Appell zu CETA unterschreiben!
Jetzt die Europäische Bürgerinitiative STOP-TTIP bekanntmachen. Start im September.
Hier zu einer ersten vorläufigen Sichtung des CETA-Abkommens als PDF durch den Wassertisch
Mehr Macht für Konzerne
taz.de
14.08.2014
„Tagesschau“ leakt Ceta-Vertrag
Mehr Macht für Konzerne
von Ulrike Herrmann
Ein gut gehütetes Geheimnis ist keines mehr: Die „Tagesschau“ hat den kompletten Vertragstext über das Freihandelsabkommen zwischen Europa und Kanada (Ceta), der ihr aus internen Quellen zugespielt wurde, ins Internet gestellt (pdf). 521 Seiten ist er lang – und er bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Denn kanadische Investoren erhalten das Recht, vor internationalen Schiedsgerichten gegen einen EU-Staat zu klagen, wann immer sie ihre „legitimen Erwartungen“ auf Profit geschmälert sehen.
Diese Formulierung ist breit interpretierbar. Ob Umweltschutz, Verbraucherschutz, Sozialpolitik oder Mindestlohn: Stets könnte ein Konzern behaupten, dass diese Schutzgesetze die Renditen senken – und eine Klage einreichen.
CETA bedroht die Demokratie
Tagesschau.de 13.08.2014 19:30 Freihandelsabkommen mit Kanada. Auf dem Weg in die Paralleljustiz Von Tamara Anthony, ARD-Hauptstadtstudio Im Schatten des Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA steht eine ähnliche Vereinbarung mit Kanada vor dem Abschluss – CETA. Der Vertragstext zeigt: Auch dieses Abkommen könnte Regierungen den Klagen privater Investoren aussetzen. Von Tamara Anthony, ARD-Hauptstadtstudio … weiterlesen
Unbekannte Kläger, geheime Dokumente
Süddeutsche.de
12.08.2014
TTIP-Faktencheck: Investorenschutz
Unbekannte Kläger, geheime Dokumente
von Jannis Brühl
Der Investorenschutz wurde geschaffen, um Rechtsstreitigkeiten weniger politisch zu machen. Unternehmen sollten Staaten nicht vor nationalen Gerichten verklagen müssen, die den verklagten Regierungen nahestehen. Ironischerweise steht ISDS jetzt selbst im Zentrum eines politischen Streits.
Einige wichtige Fakten:
Geraten Staaten unter Druck?
Gegner sprechen vom „regulatory chill“ durch Investorenschutz – einer „Abkühlung“ der Politik: Staaten verzichten demnach auf wichtige Gesetze, weil sie Klagen fürchten. Ob das stimmt, ist unklar. Es gebe keine Statistiken, nur „anekdotische Beweise“, sagt Juraprofessor Christian Tietje von der Uni Halle, der ISDS untersucht hat (PDF der Studie hier).
Humboldt-Uni will keine Lehren ziehen
taz.de
11.08.2014
UNIVERSITÄT
Humboldt-Uni will keine Lehren ziehen
von Sebastian Heiser
Nachdem einer seiner Professoren nebenbei für die Atomlobby gearbeitet hatte, kündigte HU-Präsident Jan-Hendrik Olbertz Sanktionen und Stichproben an. Die tatsächlichen Konsequenzen sind überschaubar
An der Humboldt-Universität können Professoren weiter nach Lust und Laune nebenbei Geld verdienen. Die Möglichkeit, bezahlte Gutachtertätigkeiten für die Wirtschaft zu untersagen, hat die Universität als Dienstherrin in den vergangenen Jahren in keinem einzigen Fall genutzt. Es wurde auch keine einzige Sanktion gegen einen Professor verhängt, weil der einen Nebenjob später als vorgeschrieben oder überhaupt nicht gemeldet hatte, teilte die Universität auf taz-Anfrage mit.
Anmerkung Wassertisch: Der im Artikel genannte HU-Professor Schwalbach erstellte nicht nur mit der Studie „Gesellschaftsrendite der Kernenergienutzung in Deutschland“ ein Gefälligkeitsgutachten für die Atomindustrie. Unmittelbar nach dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid vom Februar 2011 kam die Industrie und Handelskammer Berlin (IHK) schon am 28. März 2011 mit einem Kurzgutachten heraus, unter dem ebenfalls der Name Schwalbach stand.
Dieses Gutachten hatte den Titel „Bewertung der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB)“. Es kam zum erwartbaren Ergebnis, dass sich eine Rekommunalisierung für den Bürger nicht lohnen würde.
Zur Kritik dieses Gutachtens richtete der Berliner Wassertisch ein Wiki ein („SCHWALBIswag„), das auf fast jeder Seite sachliche Fehler und den Charakter eines Gefälligkeitsgutachtens belegt.
An einer Diskussionsveranstaltung des Wassertischs mit dem Titel „Gekaufte Gutachten“ ca. ein Jahr später, auf der nicht nur dieses Gefälligkeitsgutachten, sondern auch der mangelhafte Zugang der Zivilgesellschaft zur Ressource Wissen thematisiert wurde, mochte HU-Präsident Olbertz übrigens nicht teilnehmen.
Hier noch: „Einige kritische Anmerkungen zum IHK/Schwalbach Gutachten“