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Schiefergas-Fracking in Deutschland?
#StopEUMercosur Erklärung
Aktion Greenpeace: #StopEUMercosur
#SaveTheOkavangoDelta
Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
- Wassertisch-Plenum,
im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
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Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
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Monatsarchive: April 2015
Weltweiter Kampf um Wasser
Die Welt
29.04.2015
Die Wasserressourcen werden knapp. Wenn sich nichts ändert, wird der weltweite Bedarf 2050 um 55 Prozent über dem heutigen Niveau liegen. Die Landwirtschaft ist dabei der größte Wasser-Verbraucher.
Wasser scheint das Erscheinungsbild der Erde zu bestimmen. Drei Viertel ihrer Oberfläche sind von Meeren bedeckt, auch in der Atmosphäre schweben große Mengen Wasserdampf und nicht zuletzt bestehen die Lebewesen, die diesen Planeten seit fast vier Milliarden Jahren bevölkern, zum allergrößten Teil daraus. Ohne dieses simple Molekül aus zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom kommen selbst die einfachsten Mikroorganismen nicht aus, erst recht gilt das für den Menschen und seine aufwendige Infrastruktur.
Verhindern durch Verzögern. Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung im Angesicht von TTIP, CETA und TiSA
TAZ
29.04.2015
Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung „Aufgeschoben ist aufgehoben“
Interview mit Fisahn führte Klaus Wolschner
Zehn Jahre auf die Rekommunalisierung der Müllabfuhr hinzuarbeiten, hält Fisahn angesichts der TTIP Verhandlungen für eine schlechte Idee.
„TTIP, Ceta und auch Tisa sollen auch im Bereich der öffentlichen Dienste unter dem Stichwort „Liberalisierung“ mehr Privatisierung und Marktöffnung schaffen. Insbesondere ein Rückgängig-Machen soll deutlich erschwert werden. Während es bei Ceta um ein Übereinkommen zwischen EU und Kanada geht und bei TTIP um eines zwischen den USA und der EU, soll Tisa ein internationales Abkommen sein, wo die EU mit 23 Partnern verhandelt. Die Ergebnisse da sind vollkommen offen.“
Spendenaufruf: Mittels der Aarhus Konvention Fracking verhindern!
Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
27.04.2015
„Liebe Mitstreiter im Kampf zur Verhinderung der Fracking-Anwendungen in Deutschland,
ich wende mich heute an Euch mit der Bitte, dass Ihr in Euren BIs den Spendenaufruf unserer Mitglieds-BI bei „Gegen Gasbohren“, „Abgefrackt-Weidener Becken gegen Fracking„ verbreitet und für Spenden werbt, die auf ein Konto gehen, das dafür von der Initiatorin der Klage – Stadt- und Kreisrätin Brigitte Artmann*, Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel – angegeben worden ist.
Brigitte Artmann gelang es auch, die renommierte Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther für diese Klage und ihre Vorbereitung zu gewinnen, die mit „Aarhus“-Verfahren schon Erfahrung haben und übrigens auch Greenpeace vertreten.
Eine Klage unter Berufung auf die Aarhus Konvention läuft in mehreren Teilschritten ab und erfordert hohen anwaltlichen Schriftaufwand mit vielen Briefen und auch Reisen der Anwälte nach Brüssel. Brigitte Artmann schätzt, dass etwa 100.000 EUR Gesamtkosten anfallen werden. Daher wird jetzt Geld gesammelt, um die anfallenden Kosten dann aus dem Spendenumfang decken zu können.
Ihr werdet fragen: „Ist das denn jetzt noch nötig, wo man doch positive Gerüchte aus dem Bundesrat hört?“
Trotz aller im Augenblick ermutigenden Indizien, dass unsere nachhaltige und ausdauernde gemeinsame Aktivität gegen Fracking erfolgreich dazu beitragen könnte, eventuell das ganze Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Erlaubnis von Fracking zu kippen, ist im Moment noch keineswegs abzusehen, ob diese Entwicklung in Umweltausschuss des Bundesrates (gegen Fracking zu votieren) auch in das Verhalten der Bundesrats-Versammlung einfließt und zu einer generellen Ablehnung von Fracking durch den Bundesrat führt.
Und selbst wenn, ist damit noch immer unsicher, ob die vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung nicht doch – über den Vermittlungsausschuss leicht abgemildert – in Kraft treten. Die Stimmenmacht der „GroKo“ reicht aus, um auch bei einer großen Zahl ablehnender Parlamentarier in den Reihen der Regierungskoalition dieses Gesetzesvorhaben mit den übrigen mehrheitlich durchzudrücken.
Werden die Gesetzesvorschläge in den Vermittlungsausschuss weitergereicht, weil der Bundesrat zunächst seine Zustimmung mehrheitlich versagt, kann die Bundesregierung zu allerlei „Hebeln“ greifen, um eines oder mehrere Bundesländer dafür zu gewinnen, den Gesetzesvorhaben nachträglich noch zuzustimmen, oder sein Abstimmungsverhalten so zu verändern, dass die Regierungsvorschläge schlussendlich doch Gesetz werden können.
Deshalb wollen die Weidener die Aarhus-Klage auf die Fracking-Erlaubnisgesetze auf jeden Fall durchziehen und der Regierung klar machen: Wir werden nicht locker lassen!
Da bei der Entstehung der Fracking-Gesetzesvorlagen der Bundesregierung fundamentales international gültiges UN-Vertragsrecht nicht beachtet wurde (die Aarhus Konvention ist ein solches verbindliches Vertragswerk), kann wegen Nichterfüllung der rechtlich verbindlichen Verpflichtungen der Aarhus-Konvention gegen die Bundesregierung geklagt werden, die diese Konvention durch ihren damaligen Minister Sigmar Gabriel in 2007 gültig unterzeichnete. Seitdem ist sie für Deutschland gültiges Recht.
Was „Aarhus Konvention“ bedeutet, könnt Ihr aus den anhängenden Dateien entnehmen: nur so viel in Kurzfassung: Im Prinzip sind bei allen umweltrelevanten Aktivitäten und Projekten die BürgerInnen und betroffene AnwohnerInnen von Anfang an einzubinden und in vollem Umfang über alle möglichen Gefahren zu informieren. Es sind von Anfang an bei solchen Projekten Strategische Umweltprüfungen (SUPs) durchzuführen, die das mögliche Gefährdungspotential der Vorhaben oder Projekte für die Umwelt und die Menschen deutlich machen.
Den Bürgern muss ein Mitgestaltungsrecht zugestanden werden, und sie müssen ein Klagerecht haben, wenn Projektentscheidungen gefällt werden, die zu ihren Lasten gehen.
Die Klagen zur Erfüllung von Aarhus bzw. auf Nichtigkeit von Gesetzen und Projekten, die Umwelt-Auswirkungen haben werden, wenn „Aarhus“ nicht beachtet wurde, haben gute Aussichten auf Erfolg, auch wenn sie sich über mehrere Jahre hinziehen werden, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen „nach Aarhus“ nicht bei ‚Projektbeginn beachtet worden sind. Brigitte Artmann, die mit dieser Thematik schon Erfahrung hat, bewertet die Entstehung der „Fracking-Erlaubnisgesetze“ der Bundesregierung als eine gute Klagegrundlage.
Da diese Spenden zur Deckung von Rechtsstreiten gesammelt werden, sind sie nicht steuerabzugsfähig. Brigitte Artmann trägt dafür Sorge, dass Eure Spenden nur für den geplanten Zweck verwendet werden.
Daher bitte ich Euch, durch Spenden auf das angegebene Konto, diese wichtige Klage zu unterstützen, die uns eine gute Chance verschafft, unter Berufung auf internationales Vertragsrecht die Fracking-Erlaubnisgesetze zu verhindern!
Für uns, die wir die Freigabe der Fracking-Technologie in Deutschland verhindern wollen, gibt es keinen wichtigeren Anlass zu sammeln, als die Füllung der Klage-Kasse für Aarhus!!!“
Spendenkonto:
Brigitte Artmann
Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
*Brigitte Artmann ist als Kreisrätin der Grünen im Fichtelgebirge Gründungsmitglied von Nuclear Transparency Watch. Sie klagt persönlich als „natürliche Person“ (finanziert über Spenden und auf eigene Kosten) vor dem UN Aarhus Komitee gegen die Genehmigungsverfahren UVP Hinkley Point C und UVP Temelin. Beide Verfahren laufen noch. Eine Klage gegen die SUP Atomprogramm Polen wird geprüft.
Email: brigitte-artmann@aarhus-konvention-initiative.de
Dokumente:
Mehr zur Klage hier
Brigitte Artmann: Die UN Aarhus Konvention in Deutschland. (pdf) Stand März 2015
Brigitte Artmann: UN AARHUS KONVENTION. Rechtlich verbindlich in Deutschland seit 2007 vs. FRACKING GESETZENTWURF (pdf)
Brigitte Artmann: Stellungnahme zum Fracking-Gesetzentwurf (Verbändeanhörung am 12.02.2015 in Berlin)
Aarhus Konvention. The Aarhus Convention establishes a number of rights of the public (individuals and their associations) with regard to the environment.
Bundesregierung: Fracking soll erlaubt werden
Fracking soll in engen Grenzen erlaubt werden
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf – 27.04.2015
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die umstrittene Erdgasförderungsmethode Fracking teilweise erlauben. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen zunächst lediglich Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein, schreibt sie in ihrem Gesetzentwurf (18/4713) zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie, über den der Bundestag am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, in erster Lesung beraten will.
Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt sie klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten.
Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer,- Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (so genanntes „unkonventionelles Fracking“). Jedoch könne eine wasserrechtliche Erlaubnis für Erprobungsmaßnahmen erteilt werden, um die Auswirkungen derartiger Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können.
Die Erprobungsmaßnahmen sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden, versichert die Bundesregierung. Dazu wolle sie eine unabhängige Expertenkommission einsetzen, die ab 2018 Erfahrungsberichte erstellen solle. Stufe diese Kommission den beantragten Einsatz der Technologie als grundsätzlich unbedenklich ein, könne die zuständige Behörde im Einzelfall auch dann eine Erlaubnis erteilen, wenn die Fracking-Technologie zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden solle. Bedingung sei allerdings, dass das Umweltbundesamt die verwendeten Gemische als nicht wassergefährdend eingestuft habe und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Zulassungsvorrausetzungen vorlägen.
Generell verboten werden sollen Fracking-Maßnahmen beispielsweise in Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung. Außerdem dürften grundsätzlich nur Gemische als Frack-Flüssigkeit verwendet werden, die nicht oder nur schwach wassergefährdend seien.
Zur Website
27.04.2015: Frackingfreies Hamburg: Fracking beim Community-Radio TIDE NET
TTIP könnte Hindernisse für die Gesetzgebung mit sich bringen
EUobserver
20.04.2015
How TTIP could create a red tape labyrinth
Wie TTIP ein Labyrinth aus Bürokratie entstehen lassen könnte
Von Paul de Clerck, Lora Verheecke, Max Bank
Aber das Schlimmste kommt erst jetzt zutage.
Im selben Augenblick, in dem die Unterhändler heute (Mo, 20.04.2015) in New York wieder zu Gesprächen zusammenkommen, zeigt eine frisch geleakte Version eines Vorschlags der EU-Kommission über ein Kapitel, das sich „regulatorische Kooperation“ nennt, dass der Vertrag Hindernisse für jede Art von Gesetzgebung aufrichten könnte.
Die bestehende und die zukünftige Gesetzgebung der Kommission und der US-Regierung, sowie der 28 EU Mitgliedsstaaten und der 50 US-Staaten, könnte zu unbegrenzten Herausforderungen und ungehemmter Bürokratie führen.
die vollständige Originalfassung des Beitrags finden Sie hier
UBA: Auflösung von EU-Schutzstandards durch TTIP?
ZDF WISO — Sendung vom 20.04.2015 19:25
Im 2. Teil der Sendung werden Fragen beantwortet, die TTIP betreffen
Umweltbundesamt befürchtet Auflösung von EU-Schutzstandards
Der hohe EU-Schutzstandard bei Pestiziden droht durch TTIP abgeschafft zu werden
In den Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP werden nach Ansicht des Umweltbundesamtes die hohen EU-Schutzstandards für Pestizide in Frage gestellt. Das Umweltbundesamt kritisiert im ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO einen entsprechenden EU-Vorschlag für die beginnende neue Verhandlungsrunde in New York.
Diese Sendung kann hier nachträglich angesehen werden
Our public water future: The global experience with remunicipalisation
Municipal Services Project Abstract: After three decades of often catastrophic results, many cities, regions and countries are closing the book on water privatisation. A quiet citizen revolution is unfolding as communities across the world reclaim control of their water services to manage this most crucial resource in a democratic, equitable and ecological way. Over the … weiterlesen
Trade agreements and investor protection: A global threat to public water
2015
Investor-state dispute settlement (ISDS) cases are emerging as a major threat to public water, especially in remunicipalisation cases where municipalities want to take back water into public hands after failed privatisation. ISDS is included in numerous bilateral investment treaties and is being used by water multinationals to claim exorbitant amounts of public money in compensation for cancelled service management contracts. The sole threat of an ISDS case in opaque and industry-biased international tribunals can be enough to convince a local government to stick with private water despite poor performance.
Zum Beitrag
Das ganze Buch: Our public water future: The global experience with remunicipalisation. Edited by Satoko Kishimoto, Emanuele Lobina and Olivier Petitjean. 2015
TiSA – Privatisierung der Wasserversorgung
Badische Zeitung
25.04.2015
Poker um Wasser und Kontodaten
Von Gastautor Wolfgang Kessler
Wolfgang Kessler hält das geplante TiSA*-Abkommen zur Privatisierung von Dienstleistungen für hochbrisant.
„Auf den meisten Märkten wie Gesundheit, Wasser, Verkehr, Energie, Gesundheit, Finanzen oder Telekommunikation wollen die Regierungen privaten Anbietern die gleichen Rechte einräumen wie öffentlichen Anbietern. […] Um die Privatisierung von Dienstleistungen zu sichern, sind im Tisa-Abkommen besondere Klauseln geplant. Die „Future-Proofing-Klausel“ sieht vor, dass alle Dienstleistungen, die bei Abschluss von Tisa nicht auf einer Negativliste stehen, künftig privaten Anbietern offen stehen müssen. […] Die Ratchet-Klausel (Sperrklausel) soll verhindern, dass einmal privatisierte Dienstleistungen wieder rekommunalisiert werden können, wie dies viele deutsche Kommunen mit der Wasserversorgung getan haben. Dann wären Privatisierungen unumkehrbar.“
Vgl. auch: TiSA contra öffentliche Dienste. 28. April 2014.
*TiSA = Trade in Services Agreement, Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen
DGB Maifest 2015
Veranstaltungen in Berlin:
9:00 Uhr: Treffen zu den Demos, Auftakt, Musik
Hackescher Markt, Spandauer Straße
10:00 Uhr: Start der Demos vom Hackeschen Markt
Motorrad-Korso, Fahrrad-Korso, Skating-Demo und Demonstrationszug zum Brandenburger Tor
11:00 Uhr: Live on stage: LARY
New Music Award Gewinner 2014 von Radio Fritz
11:30 Uhr: Mai-Kundgebung auf dem Platz des 18. März
Begrüßung: Doro Zinke, Vorsitzende DGB Berlin-Brandenburg
Hauptrede: Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender
Gastrede: Leslie Manasseh, TUC-Präsident aus Großbritannien
Anschließend bis 20:00 Uhr: Maifest mit Infomarkt in der Straße des 17. Juni
vorwärts Liederfreunde • Goodies & Brains • La Vie • Mister Twist
sowie Party-Show-Band Biba & die Butzemänner und DJ Dirk Wöhler
11:00 bis 19:00 Uhr: Kinder- und Familienfest
BSR-Spiele, Musik, Essen, Trinken, Hüpfburgen
Zur Website
Der Berliner Wassertisch wird wieder an dem Maifest des DGB teilnehmen. Zentrales Thema werden die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA sein. Sie bedrohen die ArbeitsnehmerInnenrechte!* Wir werden für die Europäische Bürgerinitiative StopCETA und StopTTIP sammeln.
Allerdings wird man bei uns auch für das Bürgerbegehren Lichterfelde-Süd unterschreiben können. Gerne kann man bei uns bereits gesammelte Unterschriften (Druckvorlage) abgeben.
*Vgl. unsere Flugblätter vom letzten Maifest: Kurzversion Flyer 1. Mai 2014; Langversion Flyer 1. Mai 2014
Standplan pdf