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Monatsarchive: Oktober 2015
Veranstaltung: Das Menschenrecht auf Wasser – Vision oder Illusion?
29.10.2015, 17:30–21:00 Uhr, Ort: Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Haus der Land- und Ernährungswirtschaft, Konferenzraum 1, (openstreetmap)
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KMU: „Industrieverband spricht nicht für den Mittelstand“
Pressemitteilung
„Industrieverband spricht nicht für den Mittelstand“ – Initiative KMU gegen TTIP weist Aussagen der neuen BDI-Werbekampagne zurück
(Frankfurt, 5.10.2015) Die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP“ verwahrt sich gegen den Anspruch des BDI, für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland zu sprechen. „So wie TTIP geplant ist, kann es die Existenz gerade vieler regional agierender Unternehmen gefährden“, so die Initiatorin der Kampagne Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin Fella Maschinenbau GmbH.
Am kommenden Wochenende findet in Berlin die gemeinsame Anti-TTIP-Demonstration von Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und einem breiten Bündnis gesellschaftlicher Gruppen statt. Mit Blick auf die entscheidenden Wochen für TTIP hat der BDI eine von der Werbeagentur MSL Group gestaltete Plakatkampagne „Ein starkes TTIP für Deutschland“ an mehreren großen Plätzen gestartet. Darin sollen die „Vorteile und Chancen von TTIP für den deutschen und europäischen Handel, Arbeitnehmer, den Mittelstand und Verbraucher“ aufgezeigt werden.
„Dass der Mittelstand geschlossen hinter TTIP steht, ist eine mutwillige Falschaussage. Allein aus dem Kreis der Unternehmen hat der Aufruf ,KMU gegen TTIP‘ binnen kürzester Zeit rund 1250 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner gefunden, die sich weder vom BDI noch von den Industrieund Handelskammern vertreten fühlen“, erklärt Römmelt-Fella.
Während der BDI behauptet, KMU würden von „klaren und fairen Regeln profitieren“, wissen die Praktiker der betroffenen Unternehmen: So wie TTIP heute angelegt ist, nutzt es vor allem den großen Konzernen, die sich leichter neue Absatzmärkte erschließen und ihre Interessen wirkungsvoll gegen lokale Standards durchsetzen können. Unter den deutschen KMU exportiert dagegen nur eine sehr kleine Minderheit in die USA.
„In dieses Abkommen wurde zu viel hinein gepackt: Öffentliche Daseinsvorsorge, Kultur, Landwirtschaft und mehr. Wir mussten zu dem Schluss kommen, dass diese Verhandlungen erst einmal gestoppt werden müssen, da das Abkommen von Grund auf zu breit angelegt ist. Für einen Neustart der Verhandlungen bestehen wir darauf, zur Positivliste zurückzukehren – also zu ,wissen, was drin ist‘. Verbunden mit konkreten Anforderungen an Standards, Transparenz und demokratischen Abläufe. Bei Neuverhandlungen darf es auch keine Einschränkung der Demokratie durch Regulierungsräte oder andere Verfahren mehr geben, die parlamentarische Entscheidungsverfahren aushöhlen würden“, so Initiatorin Martina Römmelt-Fella.
Frank Immendorf, Mitinitiator und Inhaber Messebau Egovision GmbH, ergänzt: „Dass der BDI hunderttausende Euro in die Hand nimmt, um ganz Berlin zu plakatieren, wird nichts nützen. Die Bürgerinnen und Bürger und die Vertreter der Unternehmen, die an fairem Handel interessiert sind, werden viel zahlreicher sein als die Plakate der Werbeagentur. Die Mittel des BDI hätte der deutsche Mittelstand für andere Projekte weit besser ausgeben können: Für die Stärkung von Umwelt-, Sozialund Verbraucherschutzstandards sowie für Maßnahmen zum Schutz regionaler
Wirtschaftsstrukturen etwa durch regionale Herkunftsnachweise.“
Mehr über die Initiative und unterzeichnen auf „KMU gegen TTIP“ – eine von mehr als 150 Unterstützerorganisationen der Demonstration
Pressekontakt: Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mobil: 0176 24569084
Email: weller@ahnenenkel.com
Hintergrund:
Initiatoren des Aufrufes unter www.kmu-gegen-ttip.de sind die Inhaber/innen der Unternehmen Fella Maschinenbau GmbH (Odenwald bei Frankfurt a.M.), der Brauerei Clemens Härle KG (Leutkirch im Allgäu), der Egovision GmbH (Lohmar), der Ulrich Walter GmbH /Lebensbaum (Diepholz) und der Velokonzept Saade GmbH (Berlin). Aus ihrer Sicht verstößt TTIP gegen demokratische Verfahren, gefährdet die Standards in Europa und bringt Nachteile für ihre Unternehmen und die regionale Wirtschaft.
Dazu: Frankfurter Rundschau: „Firmen rebellieren gegen TTIP“
Das Schiedsgericht (ISDS)
The Guardian / Der Freitag
30.09.2015
Das Schiedsgericht
Übersetzung von Michael Ebmeyer
Vor 50 Jahren wurde ein internationales Rechtssystem geschaffen, um Investoren zu schützen. Heute streichen Firmen damit Milliarden an Schadenersatz ein.
Zum Artikel
Über das jüngste TTIP-Märchen aus Brüssel
isw-muenchen.de 01.10.2015 Über das jüngste TTIP-Märchen aus Brüssel von Conrad Schuhler Das jüngste Märchen aus Berlin und Brüssel: Investor-Staat-Klageverfahren stünden nicht mehr zur Debatte – man würde sich auf öffentliche Gerichtsverfahren einigen. Das Investor-Staat-Klageverfahren (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) steht mit im Zentrum der Kritik der TTIP-Gegner. Damit würde die private Schiedsgerichtsbarkeit über Schadenersatzforderungen der Unternehmen gegenüber Staaten … weiterlesen
Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht. PRESSEMITTEILUNG VOM 1.10.2015
Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015
Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern
(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.
Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil
Grundlage der Forderung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2014. In dem Verfahren wies das Gericht eine Beschwerde der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts zurück, das gefordert hatte, die Trinkwasserpreise um ca. 18 Prozent zu senken (Az: VI-2 Kart 4/12). Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 Prozent über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB haben auf das Urteil hin die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012–2015 um ca. 15 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich für die Jahre 2009–2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.
Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt
Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen.
Der Schadensersatz-Prozess vor dem Amtsgericht Mitte
Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Die Berliner Wasserbetriebe bestreiten zwar die Berechtigung der Schadensersatzforderungen, doch ist ihre Verteidigungsstrategie mehr als zweifelhaft. Hatten die Wasserbetriebe vor dem Amtsgericht entgegen dem eindeutigen Urteil des OLG Düsseldorf zunächst behauptet, die Wasserpreise seien angemessen gewesen, beriefen sie sich danach zusätzlich darauf, die überhöhten Wasserpreise nicht verschuldet zu haben. Vor „dem Hintergrund eines in sich geschlossenen, landesrechtlichen Kalkulationssystems“, so die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, sei angeblich nicht vorhersehbar gewesen, dass die kartellrechtlichen Missbrauchsvorschriften auch für die BWB gelten würden. Das Amtsgericht folgte dem Antrag auf Klageabweisung jedoch nicht. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Klage zu stoppen.
Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG* unterstützt
Die BWB ignorieren in ihrer Klageerwiderung, dass der Preismissbrauch nur durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht wurde, die der CDU-/SPD-geführte Senat in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten selbst entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinngarantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Gleichzeitig wurde über die Wassereinnahmen des Senats eine verdeckte „Sondersteuer“ eingeführt, welche die Einkommen von sozial Schwachen überproportional belastet. Auch nach der Rekommunalisierung hat der Senat die für den Missbrauch verantwortlichen Preisfindungs-Systeme nicht geändert. Sie wirken einschließlich der berüchtigten Gewinngarantie weiter fort und verteuern nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren, die ca. 60 Prozent des Gesamtwasserpreises ausmachen. Der kürzlich erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann daher nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011, sondern er zementiert die derzeit überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.
Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs:
„Die Verteidigung der BWB ist hanebüchen. Der Senat aus SPD und CDU hat den Preis-missbrauch der BWB durch entsprechende Gesetzesänderungen erst ermöglicht und von sich aus nichts unternommen, um ihn abzustellen. Die Weigerung, nun ein ,Verschulden‘ für die missbräuchlich überhöhten Preise der Jahre 2009-2011 anzuerkennen, um die Wasserkunden um ihre Schadensersatzansprüche zu prellen, zeigt, dass auch nach der Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Wir warten weiterhin darauf, dass sich der Senat endlich offiziell für den Preismissbrauch entschuldigt und wirkliche Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zieht. Bezogen auf den Prozess wäre es das Mindeste, dass die BWB bis zum Ausgang des Verfahrens eine Verjährungsverzichtserklärung an die Wasserkunden abgeben.“
Der Musterbrief für die Verjährungs-Verzichtserklärung
Sollten die BWB auf die Verjährung der Schadensersatzansprüche für die Jahre 2009–2011 nicht freiwillig verzichten, fordern wir die Berliner Wasserkunden auf, sich mit dem anhängenden Musterbrief persönlich an die Wasserbetriebe zu wenden.
Weitere Forderungen des Berliner Wassertischs
Darüber hinaus fordern wir den Senat auf:
1. sich bei den Berliner Bürgern für den gerichtlich festgestellten Preismissbrauch zu entschuldigen, die Verantwortlichkeiten festzustellen und eine unbelastete Unternehmensleitung zu berufen;
2. die immer noch bestehende Holding-Konstruktion abzuschaffen und die Berliner Wasserbetriebe als nachhaltige, kundenfreundliche, transparente und demokratisch kontrollierte Eigenbetriebe zu führen; [vgl. Berliner Wassercharta, Punkt: 2b]
3. die für die Überteuerung verantwortlichen Preisfindungs-Systeme und Kalkulationsschemata, einschließlich der Gewinngarantie, abzuschaffen und die Trinkwasserpreise zumindest auf das Niveau der Vergleichsunternehmen zu senken;
4. die Höhe der Abwassergebühren, bei denen der Preismissbrauch vermutlich in ähnlicher Höhe wie beim Trinkwasser fortgeführt wird, von unabhängiger Stelle nach dem Verfahren des Bundeskartellamts überprüfen zu lassen.
Weitere Hinweise in der Zeitleiste
*Aktenzeichen: 6 O 348/15 (Kart)
Musterbrief doc
Pressemitteilung als pdf
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Folgt Musterbrief:
[Absender] [Datum]
Berliner Wasserbetriebe
10864 Berlin
Kundennummer: …
Verbrauchsstelle: …
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe u. a. in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen Wasser bezogen. Wie Ihnen bekannt ist, hatte das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 4. Juni 2012, Az: B8-40/10, festgestellt, dass Ihre Wasserpreise in dieser Zeit kartellrechtswidrig überhöht waren. Das OLG Düsseldorf hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 24. Februar 2014,
Az: VI-2 Kart 4/12 (V), als rechtmäßig bestätigt.
Vor diesem Hintergrund steht mir als Wasserkunde ein Anspruch auf Rückzahlung der von mir für den Zeitraum 2009 bis 2011 geleisteten und kartellrechtswidrig überhöhten Wasserentgeltzahlungen zu. Dieser Anspruch kann u. a. auf § 33 GWB gestützt werden. Zu dieser Frage ist derzeit am Landgericht Berlin unter dem Az: 6 O 348/15 (Kart) bereits ein vergleichbares Klageverfahren einer Wasserkundin gegen Ihr Unternehmen anhängig.
Zur Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung biete ich Ihnen an, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Sie mir gegenüber eine Verjährungsverzichtserklärung für die von mir geltend gemachten Rückforderungsansprüche abgeben. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, müsste ich selbst rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Ich sehe Ihrer Antwort innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
—— Ende des Musterbriefs ——
Kontakt: Berliner Wassertisch
Wolfgang Rebel Telefon: 0152 57 23 34 84 c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41 Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch Facebook: http://facebook.com/BWassertisch