Monatsarchive: Juli 2016

Gemeinsame Kommentierung der AG Wasser zur Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016

AG Wasser im Forum Umwelt und Entwicklung (FUE)
29.07.2016

AG_Wasser

Kommentar zum Entwurf der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016

In der AG Wasser im Forum Umwelt und Entwicklung (FUE) sind Organisationen und Gruppen aus den Bereichen Umwelt und Entwicklung vernetzt. Neben der bereits eingebrachten themenübergreifenden Stellungnahme des FUE möchten wir hiermit unsere Ausführungen auf den Bereich Wasser/Gewässerschutz konzentrieren.

Aus der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland 2016 (DNS) sind vor allem die Ausführungen zum Wasserziel (SDG 6) für uns relevant. Gerade Wasser hat Wirkungszusammenhänge mit anderen relevanten Themenbereichen aus der DNS. Wichtig ist, dass die DNS die Probleme in Verbindung mit Wasser deutlicher berücksichtigt, als dies im Entwurf der Fall ist. weiterlesen

Ernst Ulrich von Weizsäcker (Club of Rome): „Wer gegen TTIP und CETA ist, ist nicht gegen fairen Handel. Das hat mit Ablehnung von Gaunerei zu tun.“

Kleine Zeitung
26.07.2016

Club of Rome. „TTIP und CETA sind Missgeburten“

Von Adolf Winkler
„Ernst Ulrich von Weizsäcker kündigte bei einer Podiumsveranstaltung in Velden einen neuen Alarmruf des Club of Rome an“
Zitate von Weizäcker: „Wer mehr Wettbewerb will, muss gegen TTIP sein.“ Er sei „für Zollabbau und freien Handel, aber gegen die Schiedsgerichte, die die Amerikaner wollen. Geheimgerichte erzeugen verbrecherisches Denken“. „Wer gegen TTIP und CETA ist, ist nicht gegen fairen Handel. Das hat mit Ablehnung von Gaunerei zu tun. TTIP und CETA sind Missgeburten“

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2. Verhandlungstermin Delius-Klage

justitia
Deliusklage

Am 29. Juli 2016, um 9 Uhr findet der zweite Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin, Littenstr. 12-17, Raum III/3809 (Openstreetmap)

„Im April 2013 machten zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs der Berliner Piratenfraktion ein Spendenangebot. Das Angebot war für den Fall gedacht, dass die Kosten der von der Fraktion eingereichten Organklage gegen die Wasser-Privatisierungsverträge deren finanzielle Möglichkeiten überschritten hätte. Völlig überraschend und ohne Fraktionsbeschluss hat der Ex-Pirat und Neu-Linken-­Wahlkämpfer Martin Delius, Vorsitzender der Piratenfraktion, den Berliner Wassertisch Anfang 2016 auf Zahlung von 25.000 EUR verklagt. Der Berliner Wassertisch weist die Klage zurück, da die regulären Mittel der Fraktion ausreichend waren.“ (Zur Pressemitteilung vom 2.6.2016)

Grundsätzlich: Die Organklage gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe war ein voller Erfolg der Piratenpartei. Noch im Monat der Einreichung machte Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei!

Hintergrundinformationen:

Berliner Wassertisch: Belügt Linken-Wahlkämpfer Delius die Öffentlichkeit? Pressemitteilung vom 05.06.2016.

Berliner Wassertisch: Delius-Klage gegen Berliner Wassertisch am 3. Juni vor dem Landgericht Berlin. Pressemitteilung vom 2.6.2016.

Bund der Steuerzahler: Zahltag bei den Freibeutern. (März 2016).

Berliner Wassertisch: 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht“ (23.01.2016).

Berliner Wassertisch: Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im AGH. Pressemitteilung vom 23.01.2016.

Berliner Wassertisch: FAQs zur Organklage

CETA bedroht die öffentliche Wasserversorgung

SPIEGEL ONLINE
20.07.2016

Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen: Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland
Von David Böcking

Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung.

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Vgl. dazu auch den Beitrag von Jörg Haas: Dieses CETA-Gutachten bereitet Bürgermeistern schlaflose Nächte. 20.07.2016.

Sarah Händel: Ein neues CETA-Gutachten bestätigt: sogar Daseinsvorsorge nicht umfassend vor mehr Wettbewerb geschützt!

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Auch darum ruft der Berliner Wassertisch zur Demo am 17. September 2016 auf!

Stadtwerke Karlsruhe: Bedrohen Handelabkommen unser Trinkwasser?

karlsruhe18.07.2016

„Die Stadtwerke Karlsruhe haben untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben. Das Ergebnis der Untersuchung, das mit Verbänden und Fachleuten abgestimmt wurde, zeigt, dass die Wasserwirtschaft in Deutschland sehr wohl von CETA und TTIP betroffen wäre. […]“

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Vgl. auch: Stadtwerke Karlsruhe: Daseinsvorsorge und Freihandelsabkommen, 07.06.2016

Was bedeuten TTIP und CETA für Erlanger Stadtwerke

Erlanger Stadtwerke
18.07.2016

Bayernweiter Aktionstag gegen CETA – auch in Erlangen“

Das Bündnis „Erlangen gegen TTIP“ organisierte am Samstag, 16. Juli 2016 eine Demonstration mit Unterschriftensammlung für das Volksbegehren in Bayern gegen das geplante Freihandelsabkommen mit Canada (CETA).

Auftaktkundgebung war am Rathausplatz, danach Demonstrationszug zum Schlossplatz, wo auch die Schlusskundgebung stattfand. Auch der Vorstandsvorsitzende der Erlanger Stadtwerke Wolfgang Geus sprach an diesem Samstag zu diesem Thema.

Rede von Wolfgang Geus, Vorstandsvorsitzender der ESTW, am bayernweiten Aktionstag gegen CETA

Vermutlich ist jeder von Ihnen Kunde der Erlanger Stadtwerke. Die Stadtwerke sind Ihr Partner bei der Versorgung mit Strom, Gas oder Wärme. Wir sind das Unternehmen, das für die Trinkwasserversorgung in unserer Stadt ver­antwortlich ist.

Mancher von Ihnen hatte in der Vergangenheit sicher schon mit dem einen oder anderen unserer Mitarbeiter zu tun. Sie wissen, dass wir für Servicequalität, Zu­verlässigkeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz stehen.

Der Energiemarkt ist bereits seit vielen, vielen Jahren liberalisiert und privatisiert. Und dennoch haben wir uns über all die Jahre erfolgreich behauptet.

Was aber jetzt mit CETA, TTIP und TISA auf uns zukommt, bedroht nach meiner Einschätzung nicht nur unsere Wasserqualität, sondern ist eine Gefahr für die gesamte kommunale Daseinsvorsorge. […]“
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DGB Broschüren. Kurz erklärt: Welche Gefahren drohen durch CETA?

DGB
„Was macht das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada so problematisch? Vier Broschüren des DGB, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK Wien) erläutern das kurz, knapp und prägnant.

Broschüre 1: Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards

Bedroht ein Freihandelsabkommen wie CETA eigentlich Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards? Ausgeschlossen ist das nicht. Die Broschüre „CETA – Keine Agenda zur Sicherung unserer Arbeitsstandards“ macht deutlich:

  • „Es ist zu befürchten, dass durch eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der ArbeitnehmerInnen oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden.“
  • Weiteres Problem: Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bleiben in CETA straffrei. Zwar sieht das Abkommen Straf- und Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn gegen die CETA-Regelungen verstoßen wird. Aber: Die Kapitel zu Handel und Arbeit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung sind davon ausgenommen.
  • Zwar enthält CETA den Hinweis, dass die ILO-Kernarbeitsmormen „zu respektieren, zu fördern und zu realisieren“ sind. Aber ein Bekenntnis zu den ILO-Kernarbeitsnormen reicht nicht aus, wenn sie nicht gleichzeitig ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden. In Kanada wurden allerdings die Normen zum Vereinigungsrecht und zum Recht auf Kollektivverhandlungen immer noch nicht ratiziert.

Broschüre 2: Daseinsvorsorge

Müssen wir die Sorge haben, dass durch das Freihandelsabkommen CETA weitere Privatisierungen und Liberalisierungen bei öffentlichen Dienstleistungen ins Haus stehen? Die Broschüre „CETA: Öffentliche Daseinsvorsorge unter Druck“ meint – leider ja:

  • Das Abkommen kann zwar Dienstleistungssektoren (also zum Beispiel öffentliche Dienstleistungen) benennen, die von Liberalisierungen verschont bleiben. Dafür müssen sie aber auf einer so genannten Negativliste stehen, also ausdrücklich genannt sein. Besser wäre eine so genannte Positivliste: In dem Fall müsste ausdrücklich definiert werden, wo liberalisiert werden darf – alle anderen Bereiche blieben automatisch verschont. Da CETA aber mit einer Negativliste arbeitet, wäre eine umfassende und explizite Ausnahme für die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge besonders wichtig, ist aber in CETA nicht gegeben.
  • Die so genannte Stillstandsklausel besagt, dass kein Staat hinter das bereits erzielte Niveau der Marktöffnung und Deregulierung zurückgehen darf. Der aktuelle Strand der Liberalisierung und Deregulierung wird also „einzementiert“. Das schränkt den handlungsspielraum demokratisch gewählter Parlamente und Regierung extrem ein, weil sie künftig nicht mehr „re-regulieren“ und Liberalisierungen zurücknehmen könnten.

Broschüre 3: Demokratie

Zwar hat die EU nun angekündigt, dass CETA auch von den EU-Mitgliedsstaaten und damit in der Regel von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden soll. Dennoch bleibt das Abkommen mit Blick auf die demokratischen Rechte der Bürgerinnen, Bürger und Parlamente der Mitgliedsstaaten sehr problematisch:

  • Die so genannte Regulierungszusammenarbeit, also die konkrete Ausgestaltung des Abkommens zwischen der EU und Kanada, wird in transatlantischen
    Gremien stattfinden. Sie können völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse fassen. Die EU-Kommission und kanadische Regulatoren werden über Gesetzesentwürfe beraten, ohne dass diese vorher durch die natioanlen Parlamente begutachtet, diskutiert und verabschiedet würden. Damit würden Vorentscheidungen über Gesetzesakte in den transatlantischen Gremien fallen und die Rolle der Parlamente auf beiden Seiten des Atlantiks geschwächt werden.
  • Doch nicht nur bei neuen Gesetzen will man zusammenarbeiten, auch bestehende Regulierungsunterschiede sollen noch nach dem Inkrafttreten von CETA abgebaut werden können. Das heißt, dass auch nach Ratifizierung des Abkommens Änderungen der Inhalte (z.B. der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen) möglich sind, was eine signifikante Fortentwicklung des Abkommens in Richtung weiterer Liberalisierung zur Folge hätte. Das EU-Parlament stimmt jedoch nur ein einziges Mal bei der Ratifizierung dem jetzigen Zustand des Abkommens zu. Über die Regulierungskooperation nach Inkrafttreten des Abkommens muss es nur noch informiert werden.

Broschüre 4: Sonderklagerechte für Konzerne

Der DGB lehnt Sonderklagerechte für ausländische Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA ab. Mit solchen Sonderklagerechten könnten Investoren gegen staatliche Vorgaben oder Gesetze vorgehen, wenn sie aus ihrer Sicht ihre Investitionen gefährden. Die vierte Broschüre von DGB, ÖGB und AK Wien zeigt, was daran so problematisch ist:

  • Das grundsätzliche Problem ist, dass die Interessen von Investoren im Abkommen immer Vorrang vor öffentlichen Interessen und auch vor Arbeitnehmerinteressen haben. Zwar sind die Instrumente für die Investoren-Klagerechte im Abkommen überarbeitet worden. Dieses grundsätzliche Problem bleibt aber weiterhin bestehen.
  • Mit CETA sollen ausländischen Investoren mehr Rechte zugesprochen werden als irgendeiner anderen Gruppe der Gesellschaft. Nur ausländische Investoren können Klage gegen Regulierungen, die ihre Investitionen beeinträchtigen, einreichen. Das diskriminiert gleich mehrere andere Gruppen: Zum einen inländische Investoren – zum anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Verbraucherinnen und Verbraucher: Ausländische Konzerne sollen auf einem Sonderweg klagen können, wenn sie ihre Rechte beschnitten sehen. Beschäftigte und Verbraucher bekommen diese Sonderrechte nicht, obowhl CETA viele Arbeits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards betreffen wird.
  • Bisherige Fälle zeigen, was uns mit den Sonderklagerechten bevorstehen könnte. Die Aussicht auf Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und jahrelange Prozesse lassen befürchten, dass Regierungen und Parlamente sehr genau abwägen werden, ob und wie sie in Zukunft gesetzlich regulieren.

Alle Broschüren zum Download


Die Broschüren in Englisch

Download: Leaflets about the negative impacts of CETA

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Leserbrief Prof. Axel Flessner zum SZ-Artikel: „EU lässt Länder über CETA abstimmen“

Prof. Dr. Axel Flessner*
7. Juli 2016
An die Süddeutsche Zeitung, Leserbrief-Redaktion

Leserbrief zu SZ 6. Juli, S. 6: „EU lässt Länder über Ceta abstimmen
[Der Leserbrief wurde laut Flessner bislang noch nicht von der SZ veröffentlicht; Stand: 19.07.2016]

Der Bericht von Thomas Kirchner mit dem Titel „EU lässt Länder über Ceta abstimmen“ hat einen politischen Dreh, der die EU-Kommission gewiss erfreut, die rechtlichen Verhältnisse zwischen der Union und den Mitgliedstaaten aber verdreht. Die EU hat nicht Abstimmungen in den Mitgliedstaaten „zuzulassen“. Sie hat ihre eigenen Kompetenzen durch die Unionsverträge erhalten, und über den Inhalt dieser Verträge bestimmt nicht sie selbst, schon gar nicht durch ihre Kommission oder den Rat. Wenn die Unionsverträge ihr eine Kompetenz nicht zusprechen, „überlässt“ die EU den Mitgliedstaaten nichts, sondern diese haben einfach die Kompetenz behalten, die sie kraft eigenen Rechts schon vorher hatten.

Aus dieser Kompetenzlage erklären sich die „gemischten Abkommen“. Sie sind einfach solche, mit denen die Union auch Dinge regeln will, für die sie eine Kompetenz nicht hat. Wenn sie bei dieser „Mitregelung“ bleiben will, muss sie die Mitgliedstaaten als gleichberechtigte Partner auf ihrer Seite des Abkommens ins Boot holen; das Abkommen mit Kanada wird dann auf europäischer Seite von einer Gemeinschaft der 29 (EU plus 28 Mitgliedstaaten) geschlossen. Wenn die EU das nicht will, mag sie das Abkommen so verhandeln und abschließen, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten nicht berührt ist. Wenn die Mitgliedstaaten aber mitmachen sollen, haben sie völlig aus eigenem Recht darüber zu entscheiden, ob sie das wollen; wenn ja, sind sie gleichberechtigt neben der EU die Vertragspartner des ausländischen Staates, also nicht nur Zustimmungshelfer zu einem Vorhaben allein der EU, und die Unionsverträge enthalten konsequenterweise über solche „gemischten Abkommen“ auch keine eigene Regelung. Mit einer Behinderung der Außenhandelskompetenz der EU hat das nichts zu tun.

In den Beiträgen am 7. Juli setzt sich die verquere Sicht vom Vortag fort. Stefan Ulrich (Seite 4) hält es für eine demokratische „Katastrophe“ und „unglaublich töricht“, den Parlamenten der Mitgliedstaaten nun doch ein „Mitentscheidungsrecht“, faktisch ein „Vetorecht“ zu geben. Sind die nationalen Parlamente weniger demokratisch als das Europaparlament? Und wäre es demokratisch, wenn das Europarlament allein auch über solche Dinge bestimmt, für welche die EU gar nicht die Zuständigkeit hat? Wenn Kommission und Ministerrat zu der Einsicht kommen, besser doch die Mitgliedstaaten am Abkommen zu beteiligen, gewähren sie diesen nichts, sondern fügen sich einfach der Tatsache, dass die Zuständigkeiten allein der Union für Ceta vielleicht nicht ausreichen könnten. Und der von Michael Bauchmüller (Seite 5) anscheinend zustimmend zitierten kanadische Ministerin („… mit wem zum Teufel kann sie (die EU) dann überhaupt einen Vertrag schließen?“) ist zu antworten, dass die EU ungehindert durch die Mitgliedstaaten mit jeglichem Ausland Verträge schließen kann, welche die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten nicht berühren. Das ginge auch noch bei TTIP und CETA.

Mit freundlicher Genehmigung der Veröffentlichung von Professor Flessner

Eine Auswahl an Veröffentlichungen von Axel Flessner zum Thema CETA & TTIP:

Axel Flessner: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA. Deutsche Fassung des Vortrags „Insolvency Law and Investment Protection Treaties – A Conflict of Laws and Jurisdictions to Be Addressed“ beim Academic Forum von INSOL Europe, Berlin, 1. Oktober 2015. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Berlin, April 2016.

Axel Flessner: Investitionsschutz durch völkerrechtliche Verträge wie TTIP und CETA – ein Fall für das Verfassungsrecht! In: Recht und Politik, 51. Jg., 3/2015, S. 149–161.

Axel Flessner: Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. In: Betrifft JUSTIZ, Nr. 122, Juni 2015.

Rolf-Henning Hintze: „Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“. Interview mit Axel Flessner. In: Telepolis, 09.04.2015.

Axel Flessner: Selbstermächtigung und Selbstentmachtung in einem – die Europäische Union und der Investorenschutz nach CETA. In: Verfassungsblog, 11. November 2014.

Axel Flessner: TTIP und das deutsche Grundgesetz. 28.05.2014.

Axel Flessner: TTIP und Verfassungsrecht. In: Verfassungsblog, 13.05. 2014.

Fritz Glunk: CETA. Unser Rechtssystem wird ausgehebelt. Interview mit Axel Flessner. In: Die Gazette, 2014.

*Axel Flessner, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mitbegründer der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP)

FBI spionierte Anti-Fracking-Bewegung aus

Telepolis
19.07.2016

Undercover unter Umweltaktivisten
von Markus Kompa

FBI unterwanderte friedliche Anti-Fracking-Bewegung.
Eine Anfrage nach dem open records act, einem Informationsfreiheitsgesetz, brachte erstaunliche Erkenntnisse über die Überwachung der Fracking-Gegner an den Tag […]
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The Intercept
9. Juli
Emails enthüllen, dass der FBI die Anti-Fracking Bewegung ausspionierte/
Federal Agents Went Undercover To Spy on Anti-Fracking Movement, Emails Reveal

von Lee Fang und Steve Horn
Zum englischsprachigen Artikel

Autobahnen: Verscherbelt die Regierung unsere Autobahnen?

Zeit Online
16.07.2016

Autobahnen: Verscherbelt die Regierung unsere Autobahnen?
Von Felix Rohrbeck

Die Pläne der Koalition sind undurchsichtig. Das könnte auch eine Strategie sein.
Zum Artikel

Wasserprivatisierung für Olympia

TNIBrazil’s new government imposes water privatisation in Rio to pay for Olympic Games
Martin Pigeon interviews Renato Cinco
14 July 2016

A few weeks after the May coup against Dilma Rousseff by conservative parties backed by the country’s largest corporations, Brazil’s “interim” government, led by Michel Temer, signed an emergency loan to the State of Rio de Janeiro to help finance infrastructure for the 2016 Olympics – in particular for a subway line connecting the sports venues. The bailout was conditional to selling off the State’s public water supply and sanitation company, the Companhia Estadual de Águas e Esgotos (Cedae) […] Zum Artikel

Studie: Frackinganlagen erhöhen Asthmarisiko

orf18.07.2017

Studie: Frackinganlagen erhöhen Asthmarisiko
In der Nähe von Frackinganlagen zur Erdgasförderung kann das Asthmarisiko einer US-Studie zufolge bis zu viermal höher sein als unter normalen Umständen. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die heute in der Zeitschrift der American Medical Association, „JAMA Internal Medicine“, veröffentlichte wurde.

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LINKSFRAKTION im Bundestag erhebt Organklage & Verfassungsbeschwerden gegen CETA

Linksfraktion07.07.2016 Dietmar Bartsch, Klaus Ernst, Sahra Wagenknecht:

CETA ist nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig

DIE LINKE will auch weiterhin die politische Auseinandersetzung um das Freihandelsabkommen CETA führen. Darüber hinaus werden die Bundestagsfraktion DIE LINKE und ihre Abgeordneten gegen die Ratifizierung von CETA Organklage und Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht erheben. Das Freihandelsabkommen nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig. Über Hintergründe, Inhalt und Stand der Klagevorbereitung informieren die Fraktionsvorsitzenden, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, Fraktionsvize Klaus Ernst sowie der Verfahrensbevollmächtigte Professor Andreas Fischer-Lescano.

Zum Video (Youtube)

Handout Klage CETA Linksfraktion pdf

Klageschrift (pdf)

Vgl. auch: Rede 06.07.2016 – Klaus Ernst: Schluss mit den Tricksereien um CETA

Medienresonanz:

Ceta-Abkommen: Die Linke zieht vor Gericht. Der Unmut über das Ceta-Abkommen wächst: Die Linke klagt in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht. Und in Bayern sammelten Ceta-Gegner mehr als 50 000 Unterschriften. In: Südwestpresse, 19.07.2016
Handelsabkommen Ceta. Linke reicht in Karlsruhe Verfassungsklage ein. In: Deutschlandfunk, 18.07.2016.
„Die Linke hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada eingereicht.“

Ceta: Linke klagt in Karlsruhe gegen Freihandelsabkommen mit Kanada. In: Fokus. 18.07.2016

Außerdem:
Bundestag; 182. Sitzung vom 06.07.2016
Ernst, Klaus (Die Linke), Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE.
Keine CETA-Ratifizierung ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat

Zeitleiste:
07.07.2016 Linksfraktion Bundestag stellt in einer Pressekonferenz die CETA-Klage vor
15.07.2016 Prozessbevollmächtigter Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano reicht die Klageschrift ein
18.07.2016 Pressemitteilung der Linksfraktion