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Monatsarchive: Mai 2018
JEFTA: Ein exklusiver Handel zwischen EU-Unterhändlern und Großkonzernen
29.5.2018
In Kürze stimmen die EU-Mitgliedsstaaten über das von der Europäischen Kommission verhandelte EU-Japan Handelsabkommen ab. Doch viele Interessengruppen aus der Mitte der Gesellschaft sind während den Verhandlungen kaum zu Wort gekommen – Großkonzerne haben den grössten Anteil der Beratungstreffen mit den EU-Verhandler*innen für sich beansprucht, während kleine und mittelständische Unternehmen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Akteur*innen kaum Gehör gefunden haben.
Zum Beitrag
StopFracking in Schleswig-Holstein. Bündnis der Volksinitiative zum Schutz des Wassers übergibt Unterschriften
Kiel, den 29.05.2018
Pressemitteilung zur Einreichung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers
Das Bündnis der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat heute 42 185 Unterschriften an den Landtagspräsidenten übergeben, um darauf hinzuwirken, dass das Landeswassergesetz und das Landesverwaltungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein im Sinne eines verbesserten Wasserschutzes geändert werden. Damit hat diese Volksinitiative die bisher höchste Zustimmung für ein Umweltthema in Schleswig-Holstein erfahren.
Das zentrale Anliegen dieser Volksinitiative ist es, ein vollständiges Frackingverbot in Schleswig-Holstein zu erreichen, zum Schutz unseres Grund- und Trinkwassers, wird von der Bevölkerung, von den Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Verbänden im Norden Deutschlands stark unterstützt.
Darüber hinaus soll das Landesverwaltungsgesetz an die Landesverfassung angepasst werden, so dass auch in diesem Gesetz zu der bisher uneingeschränkten Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen klargestellt werden soll: „Dies gilt nicht, wenn das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.“
Video hier
Hintergrund:
Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode, als auch die Landesregierung haben sich eindeutig gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten rechtssicher auszuschließen.
Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags nicht rechtssicher (Umdruck 18/4945) und deshalb nicht ausreichend.
Schleswig-Holstein soll daher als erstes Bundesland von dem 2016 beschlossenen Fracking-Erlaubnisgesetz des Bundes abweichen und ein vollständiges Frackingverbot im Landeswassergesetz festschreiben.
Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz 3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als verhaltensbezogene Regelung einzuordnen.
Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen können. In Artikel 53 der Landesverfassung und § 10 des Informationszugangsgesetzes findet sich eine vergleichbare Regelung, so dass eine Angleichung der Gesetzesvorschriften angezeigt ist.
Weitere Informationen zur Volksinitiative, den dahinter stehenden Organisationen und den Vertrauenspersonen finden Sie unter: http://vi-wasser.de
Zum Originalbeitrag
- PM: http://keinco2endlager.de/pressemitteilung-zur-einreichung-der-volksinitiative-zum-schutz-des-wassers-viwasser/
- Fotos: https://www.flickr.com/photos/volksabstimmung/
- Video SH-Magazin: https://vimeo.com/273164557
- NDR: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Ueber-40000-Unterschriften-gegen-Fracking,wasser646.html
- ND: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1089553.unterschriften-fuer-den-schutz-des-wassers.html
- SHZ: https://www.shz.de/regionales/newsticker-nord/volksinitiative-ueberreicht-unterschriften-fuer-wasserschutz-id19969882.html
Offener Brief: Zivilgesellschaft fordert die EU auf, Menschenrechte und Nachhaltigkeitsziele ins Zentrum von Freihandelsabkommen zu setzen
Brief als pdf
JEFTA – Offener Brief an die EU-Parlamentarier_innen
Seattle to Brussels Network
European letter on the EU-Japan FTA (JEFTA) to members of national parliaments
May 22, 2018
To Honorable Members of Parliament,
We, the undersigned civil society organisations, hereby express our deep concern about the planned fast-tracking of the ratification of the EU-Japan Economic Partnership Agreement.
JEFTA is the biggest trade agreement ever concluded by the European Union, with a country which GDP is three times higher than the one of Canada. It would cover a quarter of the world’s GDP.
Like the controversial CETA – the EU Canada trade agreement – JEFTA, once ratified, would be politically almost impossible to terminate and extremely hard to amend. There will be no fixing problems after ratification.
JEFTA contains rules severely limiting policy space in the EU and in its member states. As the agreement covers all levels of decision-making, it would become a straightjacket for the EU, for member states, and even for regional and local governments.
Ensuring proper scrutiny of JEFTA’s content before its signature is therefore of prime importance. Yet, after negotiating the agreement in almost total secrecy for over 5 years, the EU and member states might soon decide to fast-track its ratification.
JEFTA has been presented to the Council of the EU in April 2018 as an “EU only” agreement. National parliaments will be denied a vote on a treaty which will constrain their powers. Such minimal scrutiny is a new blow to the proper democratic debate on the type of trade policy European citizens need.
We therefore call on representatives of the national electorate to ensure sufficient time for a careful review of the trade agreement. A fast-track procedure with a vote possibly already on June 26, 2018, would make a careful review impossible.
We wish to highlight some of our fundamental concerns about the agreement in its current form:
- The EU-Japan Economic Partnership Agreement uses a negative list approach for services. This method severely limits governments’ ability to create, expand, and regulate public services and reverse failed liberalisations or privatisations, and makes it extremely hard to protect high-quality services such as water, transport, education, social and health care, as well as attempts to provide public services in line with public interest goals.
- The financial services chapter of the agreement (Articles 8.58 to 8.67) reduces the instruments available to combat financial speculation and inflation, obstructs banking structure reform and would thus, once implemented, constitute a threat to financial stability and an obstacle to initiatives to stabilise the current financial system.
- JEFTA would further constrain the ability of the EU and member states to control Japanese food and feed imports (Artile 6.7, especially 6.7.4), even though there are already documented cases of imports of illegal GMO feed from Japan. Worldwide, Japan is the country with most GM crops approved both for food and feed
- JEFTA creates ten dialogues (Article 22.3) between regulators of the EU and Japan on matters which touch upon national competences: Government Procurement, Agriculture, Food Safety, Services, Investment, Electronic Commerce, etc. There is no guarantee in the text that national parliaments will be involved. It is even possible for this cooperation to open in new areas, without national parliament’s approval.
- There is no reference to the precautionary principle in the Chapter on SPS measures or in the TBT chapter.
- JEFTA’s chapter 8 on trade in services, investment liberalisation and electronic commerce contains implicit and explicit cross-border data flow commitments (Sections C and E respectively) which would constrain the ability of governments to regulate data flows, and may undermine the protection of the fundamental right to the protection of personal data. The complete exclusion of this fundamental right from the agreement is also not ensured.
- The trade agreement’s intellectual property rights chapter would limit possibilities for future copyright and patent reform.
- The deal will make it almost impossible for European regulators and courts to require Japanese banks or car-makers to submit their software and IT equipments for government audits to check conformity with domestic laws on deceptive practices and environmental requirements.
- The trade and sustainable development chapter of JEFTA (Chapter 16) is even weaker than the one in CETA. Moreover Japan has not ratified two of the eight core ILO conventions and the provisions on trade in illegal timber are weak and could eventually weaken the EU’s own attempts to tackle the issue.
- Behind closed doors, the EU and Japan are still negotiating parallel tribunals for foreign investors. Those tribunals have already been used by Japanese investors against the Spanish state. Those cases are ongoing, costing millions to Spanish tax payers. This broken system must not be expanded in JEFTA.
JEFTA contains many more provisions likely to harm people and the environment. The biggest trade agreement of the EU requires much more scrutiny than it is currently receiving.
We need a paradigm shift toward a transparent and inclusive trade policy founded on the needs of people and our planet. JEFTA is not a progressive trade deal. On the contrary: ratifying JEFTA, especially without proper scrutiny, will lead us further away from a much needed change.
Signatories :
Greenpeace, International
European Environmental Bureau, Europe
European Water Movement, Europe
European Trade Union Committee for Education (ETUCE), Europe
European Public Services Union (EPSU), Europe
Friends of the Earth Europe, Europe
TROCA- Plataforma por um Comércio Internacional Justo (national platform), Portugal
Anders Handeln (national platform), Austria
Netzwerk Gerechter Welthandel (national platform), Germany
Stop CETA Alliance Ireland (national platform), Ireland
Attac Austria, Austria
ÖBV-Via Campesina Austria, Austria
11.11.11, Belgium
Food & Water Europe, Belgium
Centrale Nationale des Employés (CNE), Belgium
Corporate Europe Observatory, Belgium
“Europe and we”, Bulgaria
Afrika Kontakt, Denmark
NOAH Friends of the Earth Denmark, Denmark
Occupy Denmark, Denmark
Association CRI-AC !, France
ATTAC France, France
Confederation paysanne, France
foodwatch France, France
Les Amis de la Terre, France
Berliner Wassertisch, Germany
FDCL, Germany
foodwatch Germany, Germany
Kölner Bündnis für gerechten Welthandel, Germany
IATP Europe, Germany
NaturFreunde Deutschlands e.V., Germany
Slow Food Deutschland e. V., Germany
PowerShift e.V., Germany
An Claíomh Glas, Ireland
CONNECT Trade Union, Ireland
Comhlámh, Ireland
FÍS NUA, Ireland
Irish Cattle and Sheep Farmers Association Ireland, Ireland
Keep Ireland Fracking Free, Ireland
Environmental Pillar, Ireland
Fairwatch, Italy
Mouvement Ecologique, Luxembourg
Both ENDS, Netherlands
foodwatch Netherlands, Netherlands
Platform ABC, Netherlands
Transnational Institute, Netherlands
CIDAC, Portugal
Corporations-ZeroTtolerance, Portugal
GAIA-Grupo de Accao e Intervencao Ambiental, Portugal
GEOTA, Portugal
Palombar – Associação de Conservação da Natureza e do Património Rural, Portugal
Plataforma Alagrve livre de Petróleo, Portugal
Sindicato dos Professores da Grande Lisboa, Portugal
SOS Racismo, Portugal
ASMAA ALGARVE SURF & MARINE ACTIVITIES ASSOCIATION, Portugal
ZERO – Association for the Sustainability of the Earth System, Portugal
Umanotera, Slovenia
ATTAC Spain, Spain
Coordinadora Ecologista de Asturias, Spain
Equo, Spain
Confederación Intersindical, Spain
Ecologistas en Acción, Spain
Plataforma Auditoría Ciudadana Deuda Sevilla , Spain
Podem Sanitat Catalunya , Spain
STE SEGOVIA, Spain
Intersindical Valenciana, Spain
2 http://www.isaaa.org/resources/publications/briefs/52/executivesummary/default.asp
Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: JEFTA so nicht ratifizieren!
Netzwerk Gerechter Welthandel!
22.5.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben drücken wir unsere tiefe Besorgnis über den Inhalt und das beschleunigte Ratifizierungsverfahren des EU-Japan-Handelsabkommens aus, das bereits am 26. Juni 2018 im Rat der EU beschlossen werden soll. Wir rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, JEFTA sorgfältig zu prüfen und von der Bundesregierung die Ablehnung des Abkommens in seiner jetzigen Form zu fordern.
JEFTA ist das bislang größte Handelsabkommen, das die EU verhandelt hat. Es wurde fünf Jahre lang im Geheimen verhandelt und würde ein Viertel des weltweiten Bruttoinlandsproduktes umfassen.
JEFTA beinhaltet Regeln, die den politischen Handlungsspielraum der EU und der EU- Mitgliedsstaaten massiv einschränken. Die EU-Kommission stufte JEFTA als ein „EU only“ Abkommen vor; Bundestag und Bundesrat dürfen nach dieser Lesart nicht über das Abkommen abstimmen. Dennoch müssen die nationalen Parlamente in den Ratifizierungsprozess zumindest einbezogen werden.
Dies sind unsere grundlegenden Bedenken:
- Obwohl die Intransparenz bei den Verhandlungen zu den Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) deutlich kritisiert wurde, führte die EU-Kommission die Verhandlungen mit Japan unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
- Durch die vorgesehene „Rendezvous-Klausel“ im JEFTA-Artikel 8.81 zum freien Datenverkehr könnten Bestimmungen des Abkommens nach Ratifizierung verändert werden. Ob bei solchen Veränderungen Parlamente mit einbezogen werden, ist unklar. Das ist in Anbetracht des Datenschutzskandals rund um Facebook und Cambridge Analytica besonders besorgniserregend.
- Das JEFTA-Kapitel 18 zur regulatorischen Kooperation könnte dazu führen, dass künftig Lobbyisten Gesetzesentwürfe zur Kommentierung vorgelegt bekommen, bevor ein gewähltes Parlament diese Entwürfe überhaupt zu Gesicht bekommt. Diese Vorgehensweise wirkt wie ein Filter, der die Spielräume demokratischer Politik massiv einschränken kann – denn auf diesem Wege können politische Projekte, die die Inhalte von JEFTA berühren, schon gestoppt werden, bevor die Öffentlichkeit davon erfährt.
- JEFTA schafft zehn Sonderausschüsse (Artikel 22.3) zwischen Regulierungsbehörden der EU und Japans zu Angelegenheiten, die nationale Kompetenzen berühren: öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Dienstleistungen, Investitionen, E-Commerce etc. Weitere Ausschüsse können eingerichtet werden, nachdem das Abkommen in Kraft getreten ist. Es gibt keine Garantie in dem Text, dass nationale Parlamente involviert sein werden.
- JEFTA nutzt ein Negativlisten-Konzept für Dienstleistungen: was dort nicht auftaucht, ist automatisch für den freien Markt geöffnet. Diese Methode beschränkt die Möglichkeiten von Regierungen stark, öffentliche Dienstleistungen einzuführen, auszuweiten und zu schützen sowie gescheiterte Privatisierungen umzukehren.
- JEFTA würde es der EU und ihren Mitgliedsstaaten erschweren, japanische Lebensmittel- und Futtermittelimporte zu kontrollieren, obwohl es bereits dokumentierte Fälle von illegalen Importen gentechnisch veränderter Organismen in Futtermitteln aus Japan gibt. Weltweit ist Japan das Land mit den meisten zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen, sowohl in Lebens- als auch in Futtermitteln.
- Das Kapitel 16 zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ist schwächer als das im CETA-Abkommen mit Kanada. Wie in allen EU-Handelsabkommen fehlen auch im JEFTA- Nachhaltigkeitskapitel ein Durchsetzungsmechanismus sowie Sanktionsmöglichkeiten – obwohl Japan zwei der acht ILO Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert hat. Zudem enthält der Artikel über Wälder nur schwache Verpflichtungen – obwohl Japan ein großer Holzexporteur ist und als einziges G7-Land keine Rechtsvorschriften zur Verhinderung der Einfuhr illegal eingeschlagenes Holzes hat. Bei den Themen Waldschutz und Biologische Vielfalt ist selbst die schwache Verpflichtung zur Kooperation, die in CETA enthalten ist, entfallen.
- JEFTA enthält keine Vorrangstellung für den Klimaschutz: Klima – und Umweltschutzmaßnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie keine Handelsbeschränkung oder ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Vertragspartei darstellen.
- Das in der EU fest verankerte Vorsorgeprinzip ist im Abkommen nicht ausreichend verankert.
- Hinter verschlossenen Türen verhandeln die EU und Japan parallel zum Handelsabkommen noch ein Investitionsschutzabkommen, in dem einseitige Konzernklagerechte für ausländische Investoren verankert werden sollen.
Das bisher größte Handelsabkommen der EU erfordert eine viel umfassendere Überprüfung, als es momentan bekommt. Deshalb fordern wir Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages dazu auf, eine kritische öffentliche Debatte in den Parlamenten und darüber hinaus anzustoßen, bevor es zu spät ist.
Brief auf der Website des Netzwerks Gerechter Welthandel
Der Berliner Wassertisch ist Mitglied des Netzwerks Gerechter Welthandel
Vgl. auch die Stellungnahme der Allianz öffentlicher Wasserwirtschaft e.V. (AöW) zu JEFTA:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt: Mit JEFTA/JEEPA gerät Wasserwirtschaft weiter unter Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck. Zum Beitrag
Grundwasser. Wie Nestlé dem französische Dorf Vittel das Wasser abgräbt
ZDF
8. Mai 2018
Das Geschäft mit dem Durst
Reinhard Laska
Das Wasser wird knapp in Vittel. Nur wenige Flaschen des berühmten französischen Mineralwassers sollen die Einwohner des Vogesenstädtchens am Brunnen abzapfen.
Quellen und große Teile des Landes rund um den ostfranzösischen Kurort gehören seit vielen Jahren dem Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé. Der verkauft das kostbare Nass millionenfach in Plastikflachen – auch in Deutschland. Doch weil davon zu viel entnommen wird, sinkt der Grundwasserspiegel um 30 Zentimeter pro Jahr.
Politiker der Region und Manager von Nestlé denken jetzt über eine Pipeline nach, die für die Einwohner Wasser von außerhalb nach Vittel transportieren soll. Viele Bürger fragen sich nun, warum sie für Wasser von auswärts bezahlen sollen, nur damit der Konzern weiterhin gutes Geld verdient.
Frontal 21 zeigt, wie der Nestlé-Konzern für das Geschäft mit dem Durst einer kleinen Gemeinde in Frankreich das Wasser abpumpt.
aus: Frontal 21 vom 8. Mai 2018
Zum Beitrag
Verfügbarkeit: Video (Länge: 7 min) verfügbar bis 08.05.2019, 21:00
STERN
19. Mai 2018
Das gierige Geschäft mit dem Wasser: Wie Nestlé dem französische Dorf Vittel das Wasser abgräbt
Seit Jahren steht Nestlé für sein Geschäft mit dem Wasser in der Kritik. Der aktuelle Fall im französischen Vittel zeigt, wie gnadenlos der Konzern vorgeht. Aus lukrativem Grund.
Zum Beitrag
Eine aktuelle Petition von Rettet den Regenwald fordert Nestle auf, aus dem Wassergeschäft auszusteigen.
Aktuell bleibt die Dokumentation aus dem Jahr 2012: „Bottled Life – Die Wahrheit über Nestlés Geschäfte mit dem Wasser.“
Offener Brief: Keine Fracking-Pilotvorhaben in Niedersachsen und keine Gas-/Ölförderung in Wasserschutzgebieten
Niedersächsische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil
Planckstraße 2
30169 Hannover
17. Mai 2018
Offener Brief
Keine Fracking-Pilotvorhaben in Niedersachsen und keine Gas-/Ölförderung in Wasserschutzgebieten
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,
mehrfach haben wir Sie in den letzten Jahren auf die negativen Folgen der Gas- und Ölförderung für die Umwelt, die Gesundheit sowie das Klima hingewiesen. Zahlreiche aktuelle wissenschaftliche Studien bestätigen dies.1
Die Bundesregierung hat mittlerweile rechtlich klargestellt, dass Fracking zur Gewinnung von Gas und Öl aus Schiefergesteinsschichten verboten ist. Lediglich vier Forschungsvorhaben sind in diesen Schichten grundsätzlich vorstellbar.
Investitionen in die weitere Ausbeutung fossiler Brennstoffe machen im Hinblick auf das bindend umzusetzende Pariser Klimaabkommen und die darin festgeschriebene Begrenzung der globalen Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius, besser noch auf 1,5°C, keinen Sinn. In dem beigefügten Schreiben des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 15.12.2017 wird konsequenterweise darauf verwiesen, dass die Möglichkeit, Fracking-Pilotvorhaben durchzuführen, in Niedersachsen nicht zum Tragen kommen wird.
Der niedersächsische Wirtschaftsminister, Herr Althusmann, hat jedoch kürzlich öffentlich geäußert, dass in Niedersachsen Fracking-Pilotvorhaben in Schiefergesteinsschichten nicht ausgeschlossen werden sollen.2
Diese neue Haltung verursacht unnötige Verunsicherung in der Bevölkerung und ist auch höchst kontraproduktiv, was den weiteren Dialog zwischen Politik und BürgerInnen hinsichtlich der bei Weitem noch nicht abgeschlossenen Debatte zur Gas-/Ölförderung im Allgemeinen in Niedersachsen betrifft.
Schließlich wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat3. Dies muss ausnahmslos auch für den Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz gelten.
Leider stellen wir fest, dass sich Politik und Industrie in Niedersachsen immer wieder komplett diametral zu den bestehenden Aussagen sowie dem bereits geltenden Rechtsrahmen verhalten. DEA plant sogar in einem Wasserschutzgebiet der Rotenburger Rinne nach Gas zu bohren4. Diese bedeutende überregionale Trink- und Grundwasserquelle wird auch durch ein weiteres Vorhaben von ExxonMobil gefährdet5. Die Industrie macht auch kein Geheimnis daraus, dass sie weiterhin auf Fracking in Deutschland setzt.6
Insofern ist es dringend notwendig, dass die Landesregierung klar zu ihrer Aussage steht, Probebohrungen in Schiefergesteinsschichten nicht zuzulassen.
Wir fordern Sie daher auf, sich klar gegen Fracking-Probebohrungen sowie den Trink- und Grundwasserschutz gefährdenden o.g. Vorhaben von DEA und ExxonMobil zu positionieren und die nötigen rechtlichen Schritte hierfür zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
UnterzeichnerInnen:
- Fracking freies Hessen n.e.V.
- BI Saubere Umwelt & Energie Altmark
- Bürgerinitiative Hände weg von Schwedeneck
- BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
- IG Wiedau
- Gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün e. V. Paderborn
- Wir gegen Fracking Lüneburg
- Berliner Wassertisch
- AG Fracking der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg e.V.
- BI Fracking freies Bad Rothenfelde
- Interessengemeinschaft gegen Gasbohren Tecklenburger Land (IGTL)
- Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
- Kein Fracking in der Heide
- Aktionsbündnis No Moor Fracking
- IG Fracking-freies Artland e.V.
- BI gegen CO2-Endlager
- BI für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
- AK Fracking Braunschweiger Land
- BI kein-frack-in-wf
- AG Post-Fossil
- BI Flecken Langwedel gegen Gasbohren
- BI Lintler Geest gegen Gasbohren
- BI No Fracking im Erdgasfeld Völkersen
- BI Frackloses Gasbohren im Landkreis Rotenburg
- BI Gemeinsam gegen Gas- und Probebohrungen am Niederrhein
- BI Walle gegen Gasbohren
- BI FrackingFreies Hamburg
Offener Brief als pdf
Aktion des BUND: Rette unser Wasser!
Rette unser Wasser!
Unserem Wasser geht es dreckig
Der Zustand der deutschen Gewässer ist beängstigend. Über 90 Prozent unserer Seen und Flüsse sind in einem erbärmlichen Zustand. Vor allem unsichtbare Bedrohungen trüben die Wasseridylle: zu viel Nitrat und Pestizide aus der Landwirtschaft, Hormone, Schadstoffe aus der Industrie und Mikroplastik aus Shampoo, Peeling oder Seife. Auch bauliche Veränderungen schaden dem Leben im Fluss. Begradigte Gewässer bieten kaum Lebensraum für Fische, Insekten, Fischotter und Frösche. Die Auen mit ihrer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt verschwinden. Der Artenrückgang ist dramatisch. Hier hat das Leben keine Chance.
Der große Skandal: Alle Mitgliedsstaaten der EU hatten sich geeinigt, bis 2015 für alle Gewässer einen „guten Zustand“ zu erreichen. Doch passiert ist kaum etwas. Die Frist wurde verlängert – die Länder bekamen Aufschub bis 2027. Unseren Flüssen, Bächen und Seen geht es weiterhin miserabel. Und auch Deutschland hinkt beim Wasserschutz massiv hinterher. Das Ziel sind gesunde Flüsse und Seen voller Leben. Fische, Muscheln, Krebse und Wasserpflanzen brauchen endlich eine neue Hoffnung.
Doch für das Leben in den Flüssen, Seen und Bächen bahnt sich eine Katastrophe an. Die EU stellt die Gesetze zum Schutz unseres Wassers auf den Prüfstand. Das Ziel ist eindeutig: Die Fristen für die Umsetzung der sogenannten Wasserrahmenrichtlinie sollen noch weiter verschoben und verschleppt werden. Starke Lobby-Verbände setzen alles daran, die Standards beim Wasserschutz sogar zu lockern!
Am 20./21. September hat Deutschland eine entscheidende Stimme. Bleibt der Wasserschutz so stark wie er ist? Oder gewinnen die mächtigen Konzerne und Industrien, die unser Wasser als Kloake benutzen und es seit Jahrzehnten skrupellos verschmutzen?
Schreiben Sie Frau Schulze sofort, denn jede*r Unterstützer*in zählt! Zeigen Sie der Bundesumweltministerin jetzt, dass Sie von Deutschland ein klares JA zum Erhalt des europäischen Wasserschutzes fordern!
Hier gehts zur Aktion des BUND!
Die Zukunft unseres #Wassers entscheidet sich jetzt ???? Der EU-Wasserschutz wird zurzeit überprüft und könnte verschlechtert werden! Das dürfen wir nicht zulassen: #retteunserwasser und schicke eine Botschaft an Bundesumweltministerin @SvenjaSchulze68 ▼▼▼https://t.co/aAbYxa9jTX
— BUND (@bund_net) May 16, 2018
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt: Mit JEFTA/JEEPA gerät Wasserwirtschaft weiter unter Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.
Allianz der öffentlichen
Wasserwirtschaft e.V.
Berlin, den 14.05.2018
AöW-Stellungnahme zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan [JEFTA/JEEPA]
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) nimmt hiermit als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland zum aktuell verhandelten Abkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] Stellung und möchte auf die Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland hinweisen.
Die AöW sieht in den Freihandelsabkommen der sog. „neuen Generationen“, wie auch in dem EU-Japan-Handelsabkommen [JEFTA/JEEPA], die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Das Europäische Parlament hatte die EU-Kommission bereits aufgefordert für zukünftige Handelsabkommen, die „Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung sowie Abwasserentsorgung auf Dauer von den Binnenmarktvorschriften und allen Handelsabkommen auszunehmen, da diese als Teil der Daseinsvorsorge vorwiegend in öffentlichem Interesse sind und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden sollen […]“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 08.09.2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (2014/2239(INI), Ziffer 22).
Obwohl es eine Reihe von Schutzbestimmungen auf nationaler und EU-Ebene für die kommunale Selbstverwaltung und für die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge gibt, werden diese durch derartige Handelsabkommen „durch die Hintertür“ immer öfter unterlaufen und über die Entscheidungsträger der lokalen/regionalen Gebietskörperschaften hinweg ratifiziert – beim EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] als „EU-only“ sogar ohne Entscheidung der Bundesländer und sogar ohne den Bundestag.
Nach AöW-Ansicht ist das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] nach dem EUKanada-Handelsabkommen (CETA) ein erneuter Schritt zu erhöhtem Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.
Die kritischen Inhalte im EU-Japan-Abkommen im Einzelnen:
- Negativliste: Die Verwendung einer Negativliste im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] lehnen wir ab. Nach unserer Ansicht kann eine Negativliste trotz eines – und aus unserer Sicht lückenhaften und überarbeitungsbedürftigen – horizontalen Vorbehaltes für öffentliche Dienstleistungen (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 1) nicht die gleiche Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft (vor allem Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung) leisten wie eine Positivliste. Es bleibt immer die Gefahr, dass für bestimmte Dienstleistungen in der Wasserwirtschaft der Marktzugang gilt und deshalb diese Sektoren insgesamt mit marktwirtschaftlichen Folgen rechnen müssen, obwohl sie solche Interessen nicht verfolgen.
Die AöW fordert in Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.
- Marktzugang/Nichtdiskriminierung für den Abwasserbereich: Es besteht kein Vorbehalt für den Bereich Abwasser (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15), der in CETA noch als „Dienstleistungen im Bereich Umwelt“ – zumindest für Deutschland ausdrücklich enthalten war (vgl. Anhang II – „In Deutschland geltende Vorbehalte“, Sektor: Dienstleistungen im Bereich Umwelt). Die Absicherung für den Abwasserbereich hängt somit nur noch von einem rechtlich unsicheren horizontalen Vorbehalt für öffentliche Dienstleistungen ab. Mit einem Schutz der Abwasserwirtschaft lediglich durch einen horizontalen Vorbehalt widerspricht das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] jedoch der besonderen Stellung der Abwasserwirtschaft innerhalb der öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland. Während bestimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge auch durch Private wahrgenommen werden können, ist Abwasser nur durch „juristische Personen des öffentlichen Rechts“ zu beseitigen (§ 56 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und damit einer Privatisierung nicht geöffnet. Somit widerspricht das EU-Japan-Abkommen der in Deutschland bewährten Organisation und Struktur der Abwasserwirtschaft.
Die AöW fordert einen ausdrücklichen Vorbehalt in Annex II, Nr. 15 für den Bereich Abwasser, soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird.
- Vorsorgeprinzip: Das Vorsorgeprinzip ist nicht nur ein grundlegendes Prinzip für Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland, sondern auch für die öffentliche Wasserwirtschaft. Wir fordern, dass dies ausdrücklich und wirksam in Handelsabkommen abgesichert ist. Bisher ist dies im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] nicht erkennbar.
Die AöW fordert die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.
- Das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] bleibt hinter CETA zurück: Das Abkommen EU-Kanada (CETA) wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als auch des BMWi als „Goldstandard“ für zukünftige Abkommen bezeichnet. Leider können wir diese Vorgabe insbesondere im Hinblick auf die zu CETA abgegebenen und angeblich verbindlichen Zusatzerklärungen nicht wiederfinden. Auch findet sich im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] kein Sonderartikel zu Wasser (vgl. Artikel 1.9 CETA). Schließlich findet sich im Abschnitt „Innerstaatliche Regulierung“ (Kapitel 8 Abschnitt E im EU-Japan-Abkommen) auch keine vergleichbare Ausnahme für die Wasserversorgung, wie im CETA-Abkommen (Artikel 12.2. Abs. 2 Buchst. b (ii) CETA-Abkommen).
Die AöW fordert im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EU-Japan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
- Offene Auswirkungen durch das Vergabekapitel: Aus Kapitel 10 (Öffentliche Beschaffung) lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob der gemischte Ausschuss nachträglich Änderungen in Anhang 10 in der Weise vornehmen kann, dass sie den Ausnahmen für die öffentlichen Unternehmen innerhalb des EU-Vergaberegimes zuwider laufen können.
Die AöW fordert eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten
für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EUVergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.
- Offene Auswirkungen durch „Gemischte Ausschüsse“ und Sonderausschüsse: Im EU-Japan-Abkommen sind der sog. „Gemischte Ausschuss“ und „Sonderausschüsse“ vorgesehen. Nicht abschätzbar ist, ob ihre bindenden Beschlüsse (vgl. Artikel 22.2. EU-Japan-Abkommen) auch negative Auswirkungen auf die kommunale Wasserwirtschaft haben können. Deshalb erscheint es aus unserer Sicht umso wichtiger, den Bereich Wasser aus dem EU-Japan-Abkommen insgesamt auszunehmen.
Wir möchten Sie nachdrücklich bitten, sich für die Belange der kommunalen öffentlichen Wasserwirtschaft einzusetzen und bitten die zuvor genannten Punkte zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme als pdf
Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: 0 30/39 74 36 06
Fax: 0 30/39 74 36 83
hecht@aoew.de
www.aoew.de
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.
Stellungnahmen der AöW hier
Niedersachsen: Land will Fracking nicht mehr ausschließen
Update: 14.05.2018
NDR
14.05.2018
Wegen Fracking-Vorstoß: BBU kritisiert Althusmann
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) kritisiert die Aussagen von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) in Bezug auf Fracking. Der Minister hatte vor wenigen Tagen Probebohrungen zum Fracking in unkonventionellen Lagerstätten nicht mehr ausgeschlossen. Der BBU hält den Vorstoß von Althusmann für einen „Angriff auf die Umwelt“. Oliver Kalusch vom geschäftsführenden Vorstand des Dachverbandes zahlreicher Bürgerinitiativen wirft dem Wirtschaftsminister unter Verweis auf den Koalitionsvertrag „Lippenbekenntnisse“ vor. Aus den USA sei bekannt, dass Fracking zu erheblichen Grundwasserkontaminationen führen könne. Hinzu kämen weitere Gefahren, etwa durch Erdbeben und durch Verpressungen des Lagerstättenwassers aus Fracking-Bohrungen in den Untergrund. Dies stehe in deutlichem Gegensatz zum Koalitionsvertrag, indem sich die Landesregierung bekennt, dass der Schutz des Trinkwassers „absoluten Vorrang“ vor wirtschaftlichen Interessen habe. […] Zum Beitrag
NDR
09.05.2018
Niedersachsen schließt das unkonventionelle Fracking bei der Suche nach Erdgas möglicherweise nicht mehr wie bisher aus. Das bestätigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage von NDR.de. Zunächst hatte NDR 1 Niedersachsen darüber berichtet. Wie Sprecher Eike Frenzel sagte, will Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) Probebohrungen für unkonventionelles Fracking künftig nicht mehr aus politischen Gründen gänzlich ausschließen. Kommerzielles unkonventionelles Fracking ist laut Bundesrecht bis 2021 verboten. Lediglich insgesamt vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen können laut Bundesregierung erlaubt werden. […]
Zum Beitrag
Reaktionen:
„IG Schönes Lünne weiterhin gegen Fracking
Laut Medienberichten spricht sich der niedersächsische Wirtschaftsminister Herr Althusmann für Fracking im Schiefergestein aus und will Probebohrungen in NDS ermöglichen.
Als Interessengemeinschaft Schönes Lünne lehnen wir dieses Vorgehen auf das Schärfste ab. Wir stehen auch weiterhin dafür ein, dass keine giftigen Chemikalien mit hohem Druck in den Untergrund gepresst werden. Unter dem Deckmantel von „Probebohrungen“ soll scheinbar der Einstieg in ein flächendeckendes Fracking im Schiefergestein hergestellt werden. Dabei sind schon heute die Gefahren für das Grundwasser und die Umwelt bekannt; Probebohrungen sind reine Augenwischerei.
Dass gerade Niedersachsen hier als einziges Bundesland vorprescht, verwundert. Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben die handelnden Unternehmen in Niedersachsen immer wieder durch Unfälle und Umweltschädigungen deutlich gemacht, dass die aufgezeigten Risiken reale Gefahren sind.“
BBU-Pressemitteilung
14.05.2018
BBU: Althusmanns Fracking-Vorstoß ist ein Angriff auf die Umwelt
(Bonn, Hannover, 14.05.2018) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist der Vorstoß des niedersächsischen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann gestoßen, Probebohrungen unter Anwendung der Fracking-Technik im Schiefergestein zuzulassen. Der Umweltverband wirft dem CDU-Politiker vor, die gefährliche Gasfördermethode ohne Rücksicht auf die mit dieser Technik verbundenen erheblichen Umweltschäden etablieren zu wollen. Der BBU fordert von der niedersächsischen Landesregierung, Althusmanns Fracking-Plänen umgehend einen Riegel vorzuschieben.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Noch im Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Niedersachsen stand das Bekenntnis ‚Der Schutz des Trinkwassers hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen‘. Mit seiner Fracking-Offensive zeigt Althusmann, dass dies für ihn nur Lippenbekenntnisse sind. Denn gerade aus den USA ist bekannt, dass Fracking zu erheblichen Grundwasserkontaminationen führen kann. Hinzu kommen Gefahren durch Erdbeben und durch die Verpressung des Lagerstättenwassers aus Fracking-Bohrungen in den Untergrund. Um den Gaskonzernen den Einstieg in die Fracking-Technik im Schiefergestein in Deutschland zu ermöglichen, wirft Althusmann zudem juristische Nebelkerzen. So ist seine Aussage irreführend, ein pauschaler Ausschluss von Probebohrungen in unkonventionellen Lagerstätten sei rechtlich fragwürdig. Denn die von der Bundesregierung beschlossene Fracking-Gesetzgebung besagt, dass diese Erprobungsmaßnahmen der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Legt die Landesregierung fest, dass die öffentlichen Interessen Umwelt- und Gesundheitsschutz absoluten Vorrang haben, können Anträge auf Fracking-Probebohrungen im Schiefergestein problemlos abgelehnt werden. Doch genau dies will Althusmann nicht.“
Für den BBU ist es zudem befremdlich, dass der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies, der während seiner Zeit als früherer Wirtschaftsminister Fracking im Sandstein (Tight-Gas-Reservoirs) durchgesetzt hat, nun die Rolle des Althusmann-Kritikers spielt, während Ministerpräsident Stephan Weil schweigt. Denn die Kritik von Lies bleibt folgenlos, wenn sich die niedersächsische Landesregierung nicht klar und öffentlich gegen Althusmanns Fracking-Vorstoß positioniert. Der BBU fordert daher die niedersächsische Landesregierung und den Ministerpräsidenten Weil auf, ihr Schweigen aufzugeben und Althusmanns Fracking-Plänen eine klare Absage zu erteilen.
Engagement unterstützen
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.
Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Auch in Berlin blüht das Geschäft mit dem Wasser
Anders als der Sprecher der Berliner Wasserbetriebe (BWB) behauptet, streichen die BWB nach wie vor verdeckte Gewinne auf Kosten der Wasserkunden ein.
(Berlin, 13.05.2018) Eine von der grünen Bundestagsfraktion durchgeführte Analyse der Wasserpreisentwicklung belegt eine deutschlandweite Kostensteigerung in den Jahren 2005 bis 2016 von ca. 25 % [Nachtrag: Das statische Bundesamt hat einen Anstieg der Trinkwasserpreise von 17,6 % errechnet].1,2 In Berlin stiegen die Wasserpreise hingegen seit 2010 nicht mehr. Der Pressesprecher der BWB führt als Grund für die ,stabilen Preise‘ den fortschreitenden Abbau von Arbeitsplätzen durch Rationalisierungen und einen Gewinnverzicht an.3 Bei dieser Aussage handelt es sich jedoch um eine dreiste Irreführung. Die Trinkwasserpreise der BWB lagen unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen. Erst durch das Einschreiten des Bundeskartellamts4 und den Wasser-Volksentscheid waren die BWB zu Änderungen in ihrer Preispolitik gezwungen.5
Dazu Sigrun Franzen, Pressesprecherin des Berliner Wassertischs: „Es ist eine unglaubliche Unverfrorenheit, dass die gleiche Geschäftsleitung, die für den jahrelangen Preismissbrauch mitverantwortlich war, sich nun als Hüter maßvoller Preise aufspielt, als hätte es die Preissenkungsverfügung des Kartellamts nie gegeben. Tatsächlich konnten die Preise nur deswegen nicht weiter erhöht werden, weil sie ohnehin schon zu hoch waren und sind.“
Das OLG Düsseldorf hatte im Beschluss vom 24.02.2014 (pdf) deutlich gemacht, dass der Preismissbrauch bei den Trinkwasserpreisen durch überhöhte kalkulatorische Kosten verursacht wurde. Mit diesen verdeckten Gewinnen wurde die vom SPD-CDU-Senat vereinbarte und vom SPD-LINKE-Senat beibehaltene geheime Gewinngarantie für die Wasserkonzerne finanziert. Wenn auch in vermindertem Umfang führt der jetzige Senat die Praxis verdeckter Gewinne bei den BWB fort, u. a. für die Rückzahlung des überhöhten Rückkaufpreises, der aus dem Senatshaushalt hätte bezahlt werden müssen (s. Pressemitteilungen vom Berliner Wassertisch vom 17. Febr. 20156, 1. Okt. 20157, 12. Jan. 20168).
Bislang haben die BWB den Berliner*innen zudem keinen Schadensersatz für den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011 gezahlt. In einem Deal mit dem Kartellamt hatten sie stattdessen lediglich auf weitere Erhöhungen zwischen 2016–2018 „verzichtet“. Wie spätestens durch die beabsichtigte Einfrierung der Preise bis 2021 deutlich wird, haben die BWB beim Kartellamtsdeal jedoch keine wirkliche Gegenleistung erbracht.
Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher:„Der Berliner Wassertisch fordert von r2g ein Ende der Tricksereien sowie die vollständige Abschaffung der mit der Privatisierung eingeführten Kalkulations- und Gesellschaftsstrukturen durch die Umwandlung der BWB in einen Eigenbetrieb.“
Der Berliner Wassertisch weist in diesem Zusammenhang auf den anhängigen Prozess gegen den Kartellamts-Deal hin.
Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch
Die Pressemitteilung als PDF
Update (13.5., 15:45):
Das Statistische Bundesamt widersprach der Zahl 25 % und gab am 11.5. an, dass von 2005 bis 2016 die Preise für Trinkwasser um 17,6 % gestiegen und Verbraucherpreise insgesamt um 16,1 % gestiegen seien.
Folgen des Braunkohletagebaus. NABU warnt vor giftigem Kohleschlamm in Gewässern
NABU warnt vor giftigem Kohleschlamm in Gewässern
Miller: Risiken von arsenhaltigem Eisenhydroxid in Gewässern sind unkalkulierbar
(9. Mai 2018) Berlin/Potsdam – Zum Start in die Badesaison am 10. Mai warnt der NABU vor den gravierenden Auswirkungen eisenhydroxidhaltiger Ockerschlämme aus Braunkohletagebauen auf Gewässer. „Besonders in der Lausitz und in anderen Gebieten, in denen Braunkohle abgebaut wurde und wird, sind umliegende Fließgewässer und stehende Gewässer langfristig durch den Eintrag von Eisenhydroxidschlamm und Sulfat aus wieder aufsteigendem Grundwasser erheblich belastet“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Es komme zu umweltchemischen und ökotoxikologischen Problemen, die sich auch in der massiven Verarmung der Gewässerlebensgemeinschaften widerspiegeln. Zum Beispiel werden wichtige sauerstoffproduzierende Wasserpflanzen mit dem Ockerschlamm so bedeckt, dass eine Photosynthese nicht mehr möglich ist und die Pflanzen absterben. Ockerhaltige, saure Gewässer sind lebensfeindlich für Wasserflöhe, Fische und deren Jungtiere. So ersticken z.B. Fische und deren Nachkommen, Rückzugsflächen für Kleinfische sowie Laichgebiete werden auch überdeckt und sind für die Fische nicht mehr nutzbar.
Zu einem neuen Streitfall dürften die Pläne der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) werden: Die LMBV möchte Eisenhydroxidschlamm, der pro Jahr mit ca. 50.000 bis 60.000 Tonnen anfallen wird, aus der Spree und den Fließen um die Spree in den Meuroer See einspülen. Dem Naturschutzfonds wurde der Meurosee zur naturschutzfachlichen Entwicklung als Ausgleichsfläche für den Lausitzring übertragen.
Dabei sei bisher nicht ausreichend erforscht, was langfristig unter Wasser mit den Schadstoffen in den Schlämmen passiert. „Der Eisenhydroxidschlamm ist mit Arsen kontaminiert – bis zu 120 Milligramm je Kilogramm bei einem pflanzenverfügbaren Anteil von bis zu 70 Milligramm je Kilogramm“, warnt Werner Kratz, Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Umweltchemie und Ökotoxikologie und 2. Vorsitzender des NABU Brandenburg.
Das Einspülen von belasteten Tagebau-Rückständen in die Gewässer nach dem Motto „Aus den Augen aus dem Sinn“ ist aus seiner Sicht verantwortungslos und ökologisch riskant.
Der NABU fordert von den verantwortlichen Behörden, wie dem Ministerien für Wirtschaft und Energie (MWE) sowie dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) eine umweltchemische und ökotoxikologische Prüfung des Materials. Nach entsprechender Zertifizierung der Eisenhydroxid-Halden kann über die Verwendung (z.B. in der Pigmentindustrie und in der Methanaufreinigung in Biogasanlagen, im Zierpflanzenbau) oder bei Grenzwertüberschreitung über eine sichere Deponierung des Eisenhydroxidschlammes entschieden werden.
Mehr Infos: www.nabu.de/energie
Für Rückfragen:
PD Dr. Werner Kratz, NABU Bundesfachausschuss Umweltchemie und Ökotoxikologie, Mobil +49 (0) 157 8467 8414, E-Mail: BFA-Oekotoxikologie@NABU.de
Tina Mieritz, NABU-Energieexpertin, Mobil +49 0)176.24165191, E-Mail: Tina.Mieritz@NABU.de
Nach dem Achmea-Urteil: Bundesregierung hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg für unzulässig
taz
6.5.2018
Vattenfall klagt gegen Deutschland. Regierung lehnt Schiedsverfahren ab
Christian Rath
Die GroKo hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg nun für unzulässig. Sie begründet ihren Umschwung mit einem EuGH-Urteil [gemeint ist das Achmea-Urteil, s.u.].
Zum Artikel
Achmea-Urteil: Am 6. März 2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Investitionsschiedsgerichte (ISDS) zwischen EU-Mitgliedstaaten NICHT mit dem Europäischen Recht vereinbar sind. Damit stehen viele weitere solcher Abkommen — darunter der Energiecharta-Vertrag, auf dessen Grundlage Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs verklagt — in Frage, die es ausländischen Investoren ermöglichen, von ihren Gaststaaten vor privaten Schiedsgerichten Schadenersatz einzufordern.
Zum Achmea-Urteil vgl.
- MITBESTIMMUNG, April 2018: „Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat“. Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen und das wegweisende [Achmea-]Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Zum Beitrag
- Dr. Daniel Thym: Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte. Beitrag auf dem Verfassungsblog vom 8.3.2018 zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-284/16.
- Kommentar von Ernst-Christoph Stolper (BUND) zum Achmea-Urteil. Zum Beitrag
- Powershift: Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik. Zum Beitrag
- Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!: Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA. Zum Beitrag
- Achmea-Urteil: Netzwerk Gerechter Welthandel sieht sich in Forderung gestärkt, Sonderklagerechte für Investoren abzuschaffen. Zum Beitrag
- Achmea-Urteil. EuGH: Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Zum Beitrag