Wasser und Wasserwirtschaft und die Handelsabkommen JEFTA und EU-Australien und Neuseeland

Wie soll es (nach derzeitigem Stand) nach dem Wunsch der Lobbyisten mit JEFTA weitergehen:Abstimmung im EU-Parlament: Dezember 2018

Inkrafttreten: 2019 (vermutlich nach vollzogenem Brexit)

Wie es nach der Vorstellung des Berliner Wassertischs weitergehen sollte: JEFTA wird im EU-Parlament gestoppt!

Keine Liberalisierung der Wasserversorgung. (Die negativen Erfahrungen mit der Teil-Privatisierung in Berlin (1999–2013) reichen uns! Nie wieder Veolia & andere „Partner“!) Das Menschenrecht Wasser (#right2water) ist unverhandelbar! Das europäische Vorsorgeprinzip darf nicht angetastet werden!

 

Update 30.11.2018:

28.11.2018. Unsere Auswertung vom 25. April 2018 hat einige teils gravierende Problemstellen für die öffentliche Wasserwirtschaft im Handelsabkommen EU-Japan aufgezeigt.

Inzwischen haben sich noch weitere Problemstellen aufgetan, auf die wir kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament (voraussichtlich am 11.12.2018) ergänzend hinweisen möchten. Ergänzung Wasserwirtschaft im Japan-Abkommen. Zum Beitrag

EUWID Wasser: (28.11.2018) AöW warnt Europaabgeordnete erneut vor Jefta-Abkommen. Zum Artikel

26.11.2018. Die Allianz der Öffentlichkeit fordert die Europaabgeordneten in einem Brief auf, „die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA Ausschusses zum EU-Japan-Abkommen abzulehnen bzw. abzuändern und die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft zu unterstützen.“

ÖGB: Mitte Dezember wird das Europäische Parlament über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen EU und Japan (JEFTA) abstimmen. Ein Ausbau von Handelsbeziehungen kann dann unterstützt werden, wenn sie unter fairen Rahmenbedingungen erfolgen und damit für ArbeitnehmerInnen und Umwelt nachweislich von Vorteil sind. Diese Voraussetzungen sind jedoch – ähnlich wie bei CETA – auch bei JEFTA nicht gegeben. Der ÖGB fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, JEFTA abzulehnen. Zum Beitrag

EU-Parlament, INTA-Ausschuss hat JEFTA am 5. November 2018 zugestimmt.

Netzwerk Gerechter Welthandel startet EMAILAKTION: Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) so nicht ratifizieren!

Rechtsgutachten belegt: JEFTA gefährdet unsere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. „Um eine rechtliche Perspektive zu JEFTA einzuholen, hat Campact Prof. Silke Ruth Laskowski mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht mit Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel. Prof. Laskowski forschte bereits intensiv zu internationalen Handelsabkommen und dem Recht auf Wasser. Ihr Gutachten (pdf) zeigt: Die Ausnahmeregelungen für Wasser – wie für die Daseinsvorsorge allgemein – sind nicht umfassend genug.“ Mehr hier

Update 17.7.2018:

Zeitschrift für kommunale Wirtschaft: Westfälische Wasserverbände kritisieren JEFTA-Abkommen, 4.Juli 2018
Westfälische Wasserwirtschaft zieht gegen die mögliche Privatisierung der Wasserwirtschaft zu Felde. Die Forderung: Das JEFTA- Abkommen zwischen Japan und Europa sollte dringend überarbeitet werden. Zum Beitrag

Emscher Lippe Genossenschaft (EGLV): Wasser ist keine Ware! 4. Juli 2018
„Gegen die Privatisierung der Wasserwirtschaft. WASSER IST KEINE WARE – und darf nicht den Profitinteressen privater Konzerne unterworfen werden! Unsere beiden öffentlich-rechtlichen Verbände Emschergenossenschaft und Lippeverband warnen daher vor JEFTA, dem geplanten Handelsabkommen zwischen Japan und der EU. Das Abkommen ermöglicht im aktuellen Entwurf die Privatisierung der deutschen Wasserversorgung. Die mögliche Folge: sinkende Qualität bei steigenden Preisen…:-(
Wir finden: Wasserversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört in öffentliche Hand!“

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Alexander Knickmeier: Beitrag zum Thema JEFTA. WDR 5, 17. Juli 2018. Zum Beitrag

Kommerz versus Grundrecht: Wenn Wasser zur Ware wird. hr iNFO, 17. Juli 2018.
„Gegen die transatlantischen Wirtschaftsabkommen TTIP und CETA hatten Hunderttausende demonstriert. Nun folgt JEFTA, das Abkommen zwischen der EU und Japan. Auch hier sehen Verbraucherschützer problematische Auswirkungen auf unser tägliches Leben – vor allem im Bereich Trinkwasser.“
„Horst Meierhofer ist der Geschäftsführer des Landesverbands der Energie und Wasserwirtschaft in Hessen und Rheinland-Pfalz (LDEW), auch ihm bereitet das Abkommen Sorge: „Die Gefahr besteht, dass ein Liberalisierungsdruck aufs Trinkwasser entsteht. Es ist nicht so, dass mit der Unterzeichnung des Abkommens ab morgen jede Kommune ihr Trinkwasser verkaufen müsste. Aber es steht drin: Es muss die Liberalisierung vorangetrieben werden. Die Japaner haben da keine Ängste und deswegen könnte der Druck entstehen für die Europäer zu sagen: macht das doch auch.“
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Update 17.7.2018:
Heute wurde (leider) wie erwartet in Tokio JEFTA unterzeichnet. Bei den (Wasser-)Konzernlobbyisten knallen vermutlich gerade die Korken. Aber uns bleibt noch die Abstimmung im EU-Parlament, um das gefährliche Abkommen zu stoppen!

SWR, 17.7.2018: Mit dem zwischen der EU und Japan unterzeichneten Freihandelsabkommen Jefta stehe einer Privatisierung der Wasserversorgung kaum mehr etwas im Wege. Davor warnt jetzt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.
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Update 15.7.2018:

HNA
14.07.2018

Trinkwasser: Globalisierungskritiker bemängeln Jefta-Abkommen.
Wasser könnte zur Ware werden. Aufregung wegen EU-Abkommen: Zapfen uns die Japaner bald das Wasser ab?
Von Amira Sayed El Ahl
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Update 14.7.2018:

Detlef Drewes: Ums Wasser droht neuer Streit. In: Mannheimer Morgen, 14.07.2018. Zum Beitrag.

Zeitschrift für kommunale Wirtschaft (ZfK): AöW hat weiterhin Bedenken gegen Jefta-Abkommen. 13.07.2018.
Aus der deutschen Wasserwirtschaft kommen erhebliche Einwände gegen Jefta. Die EU-Kommission versucht zu beschwichtigen, doch die AöW fordert ganz klar einen Sonderartikel für Wasser. Zum Beitrag

Update 12.7.2018:

Auch die europäische Dienstleistungsgewerkschaft warnt vor JEFTA:

European Public Service Union: EU -Japan Economic Partnership Agreement (EPA): public services still at risk. 12.07.2018

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Das europäische Vorsorgeprinzip ist gefährdet, beklagt die Präsidentin der Arbeiterkammer Österreich Renate Anderl und fordert, JEFTA nicht zu unterschreiben!

Arbeiterkammer Wien: Auf CETA folgt JEFTA – die Probleme bleiben dieselben. 12.07.2018.

AK Präsidentin Renate Anderl nimmt die Entscheidung des österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen, CETA vorerst nicht zu ratifizieren, zum Anlass, um ihre Kritik an Handelsabkommen dieser Art zu erneuern – vor allem vor dem Hintergrund, dass kommende Woche das Abkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA), unterzeichnet werden soll. „Wir sind keine Gegner eines freien Handels, dieser muss aber unter fairen Rahmenbedingungen erfolgen – und diese sind weder bei CETA noch bei JEFTA gewährleistet“, sagt Anderl.

Beim zur Unterzeichnung anstehenden Handelsabkommen zwischen Japan und der EU ist etwa das Vorsorgeprinzip nach EU-Recht nicht abgesichert. Durch JEFTA können Vor-sorgemaßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit erst dann getroffen werden, wenn es einen wissenschaftlichen Beweis über die Schädlichkeit gibt. „Das ist doch absurd, dass ich erst Schäden nachweisen muss, bevor Maßnahmen ergriffen werden“, so Anderl.

Die AK Präsidentin kritisiert zudem, dass Japan bisher lediglich sechs der insgesamt acht sogenannten ILO-Mindestarbeitsstandards umgesetzt hat. Ausständig sind die Konventionen zur Abschaffung der Zwangsarbeit und jene über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. „Und das, obwohl Japan eine hochindustrialisierte Nation ist“, sagt Anderl.

Auch nicht zur Gänze ausgeschlossen ist bei JEFTA die Liberalisierung der Daseinsvorsorge. „Solche Leistungen – angefangen von der Altenpflege über das Gesundheitswesen bis hin zum öffentlichen Verkehr – dienen dem Gemeinwohl und jedem zugänglich sein und dürfen nicht zum Spielball privater Investoren-Interessen werden“, fordert die AK Präsidentin.

Fazit

Fazit der AK Präsidentin: „Die Risiken durch Handelsabkommen wie JEFTA sind klar höher als die Vorteile. Denn selbst ökonomischen Studien durch die Kommission weisen nur ein äußerst bescheidenes Wirtschaftswachstum für die gesamte EU von 0,76 Prozent nach bis zu 20 Jahren auf. Daher: JEFTA nicht unterschreiben!“

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Update 11.7.2018:

Stellungnahme der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft zum Statement der EU-Kommission: Die EU-Kommission hat am 6.7.2018 eine Klarstellung im Hinblick auf die Auswirkungen des EU-Japan-Abkommens auf den Wasserbereich veröffentlicht (EU-Kommission | Vertretung in Deutschland, Klarstellung: EU-Japan-Abkommen führt nicht zu Wasserprivatisierung Externer Link).

Die AöW klärt zu der Diskussion über Folgendes auf: […] Aus AöW-Sicht bleibt es deshalb dabei: „Das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan ist nach dem EU-Kanada-Handelsabkommen (CETA) ein erneuter Schritt zu erhöhtem Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.“ Die Absicherungen für das Wasserthema werden von Handelsabkommen zu Handelsabkommen immer schwächer und gerade nicht stärker!“ Zum ganzen Beitrag

Astrid Halder: Freihandelsabkommen JEFTA: Droht eine Privatisierung der Wasserversorgung in Deutschland? In: Bayerischer Rundfunk, 11.7.2017.

„Die Verhandlungen über das Japanisch-Europäische Freihandelsabkommen (JEFTA) blieb weitgehend unbemerkt. Doch kommunale Wasserversorger und Verbraucherschützer befürchten, dass JEFTA privaten Unternehmen den Einstieg in die Trinkwasserversorgung ermöglicht – zum Nachteil der Bevölkerung.“ Zum Beitrag

Marco Bülow: Politik und Versorger in Dortmund positionieren sich gegen die Privatisierung von Wasser durch JEFTA-Freihandelsabkommen. In: Nordstadtblogger, 11.7.2018. Zum Beitrag

Update 9.7.2018:


Wolfgang Deinlein im Gespräch mit Jule Reimer im Deutschlandfunk, 9.7.2018.
Freihandelsabkommen Jefta. Wasserversorgung unter Privatisierungsdruck?
Die EU und Japan wollen ein Freihandelsabkommen unterzeichnen. Wolfgang Deinlein von den Stadtwerken Karlsruhe kritisiert im Dlf, dass das Abkommen die kommunale Handlungsfreiheit bei der Wasserversorgung einschränke. Außerdem sei ein Artikel im Abkommen weggefallen, der regele, dass Wasser keine Ware sei. Zum Beitrag

Heribert Prantl: SOS H₂0. Die Erfahrungen mit der Privatisierung der Daseinsvorsorge sind schlecht. Die Bürger reagieren daher allergisch, wenn (wie beim Jefta-Abkommen) der Zugriff Privater auf Abwasser und Wasser droht. In: SZ, 8.7.2018. Zum Beitrag

European Water Movement: European Water Movement says No to JEFTA! Zum Beitrag

Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA soll die Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge intensiviert werden. Der Privatisierungsdruck auf die öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliche Infrastrukturen, wie im Bereich der Wasserwirtschaft, wird sich durch JEFTA noch mehr erhöhen.  [Campact-Appell gegen den Ausverkauf des Wassers hier]. Die Wasserversorgung in Japan ist derzeit noch überwiegend in öffentlicher Hand. Auch sie soll liberalisiert werden. Es verwundert daher nicht, dass der Wasserkonzern Veolia zu den JEFTA-Lobbyisten gehört. Wasser soll unter den Hammer!

Die EU-Kommission in Deutschland sah sich aufgrund der vielen Proteste gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung durch JEFTA zu einer Pressemitteilung genötigt. Sie behauptet, dass das EU-Japan-Abkommen nicht zu Wasserprivatisierung führe. Hierzu lässt sich folgendes sagen: „In der Argumentation der EU-Kommission wird zwar zunächst richtigerweise angegeben, dass in JEFTA wie in CETA ein deutscher Abwasser-Vorbehalt bei Marktzugang für grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr enthalten ist. Der ist aber nicht relevant, denn grenzüberschreitende Abwasserdienstleistungen zwischen der EU und Japan machen herzlich wenig Sinn, wie etwa eine Abwasserpipeline zwischen der EU und Japan. Entscheidend ist also nicht die GATS-Erbringungsart grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (GATS-Erbringungsarten 1, 2), sondern die GATS-Erbringungsart Niederlassung im Inland (GATS-Erbringungsart 3, diese GATS-Erbringungsart wurde früher auch als ,kommerzielle Präsenz‘, inzwischen wird sie als ,Investition‘ bezeichnet). Die eigentlich wichtige GATS-Erbringungsart Niederlassung im Inland/Investition ist in JEFTA gegenüber CETA entfallen. Der Wegfall dieser GATS-Erbringungsart entspricht somit einer Marktzugangsverpflichtung bei Abwasser in Deutschland (Liberalisierung). Diese GATS-Erbringungsart wird in der Meldung der EU-Kommission nicht erwähnt.“

(Berlin, 24.6.2018) Ein paar Hinweise zum Stand der Dinge bezüglich Handelsabkommen und Wasserwirtschaft:

1) Das geplante Abkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) gefährdet die öffentliche Wasserversorgung:

2. Auch das Abkommen zwischen der EU und Australien und Neuseeland erzeugt einen Liberalisierungsdruck auf die Wasserwirtschaft. Das nicht nur in Berlin gescheiterte Modell „Public Private Partnership“ (PPP) soll forciert werden.

Am 22.05.2018 hat der Ministerrat der Aufnahme von Verhandlungen zu Handelsabkommen mit Neuseeland und Australien zugestimmt.
In beiden Verhandlungsmandaten finden sich erstmals unter „Öffentliches Beschaffungswesen“ auch öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP, bzw. PPP) /Konzessionen genannt. Dies ist aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft nun völlig inakzeptabel: Noch bei CETA hatten Bundesregierung und Kommission auf der (fraglichen) Aussage beharrt, Konzessionen seien vollständig
ausgenommen, nun werden Konzessionen unverblümt ins Verhandlungsmandat aufgenommen. Es wird neuer Liberalisierungsdruck über das Vergabekapitel aufgebaut.

Fazit: Für die öffentliche Wasserwirtschaft lässt sich eine deutliche Zunahme des Liberalisierungsdrucks von CETA über JEFTA zu den Verhandlungsmandaten Australien und Neuseeland aufzeigen.

Nachtrag: Kommentar eines Fachmanns vom 30. Juni 2018:

„1. Wasser-Privatisierung: Hier lässt sich unterscheiden zwischen der Privatisierung der Wasserversorgung (eine Dienstleistung) und der Privatisierung der Wasserressourcen (ein Gut) (Seen, Flüsse, Grundwasserreservoire, Stauseen).

2. Wie immer wieder zum Ausdruck kommt, sollte nach Meinung der ganz überwiegenden Mehrheit das Gut Wasser allen gehören (öffentliches Gut, Allgemeingut), statt eigentumsfähig oder marktfähig/handelbar zu sein (Ware, Handelsware).

CETA hatte bezüglich Wasser als Ware in den einleitenden Bestimmungen unter Art. 1.9 (pdf – S. 30 von 1088) einen gewissen Schutz (der allerdings in Absatz (3) bereits wieder eingeschränkt wurde). Dieser Schutz ist in JEFTA komplett entfallen. Das lässt sich allemal als Überschreitung einer roten Linie hinsichtlich Wasser (als ein Gut) einstufen. Zudem gab es in der – in der Rechtswirkung allerdings zweifelhaften – CETA-Zusatzerklärung der EU und Kanada eine Interpretationshilfe zu Wasser (Nr. 11, S. 8 von 1088). Auch diese ist in JEFTA nicht mehr enthalten.

Genauers dazu hat Maude Barlow in „Water for Sale“ auf S. 9 und 10 erklärt.

Es fehlt eine klare und eindeutige Herausnahme von Wasser aus den Handelsabkommen – in CETA und noch mehr in JEFTA.

3. Privatisierung der Dienstleistung Wasserversorgung in der EU: Hier überschreitet JEFTA zwar noch nicht ganz die rote Linie (nur bei Abwasserentsorgung), allerdings lässt sich ein deutliche Zunahme des Liberalisierungsdrucks CETA –> JEFTA –> Verhandlungsmandate Australien und Neuseeland aufzeigen (vgl. oben). Das zusammengenommen ist sicherlich auch die rote Linie bei Wasserversorgung überschritten. Die Kritikpunkte zu Liberalisierung der Wasserversorgung in JEFTA sind in den Positionspapieren der deutschen Wasserwirtschaft beschrieben. Hervorgehoben gehört, dass JEFTA die Wasserversorgung in Japan liberalisiert! Diese ist auch dort bisher ganz überwiegend noch in öffentlicher Hand. Das ist ziemlich dramatisch, insbesondere weil es offenbar in Japan gerade keine Opposition gibt. In diesen schwachen Moment grätscht JEFTA hinein. Da Handelsabkommen letztlich auf gegenseitigen Marktzugang abzielen, dürfte diese Liberalisierung der japanischen Wasserversorgung auch in die EU zurückkommen.

Noch einmal zum Verständnis: Bei der Liberalisierung der Dienstleistung Wasserversorgung wird ein Markt hergestellt, zu dem dann auch private Marktteilnehmer zugelassen werden müssen. Dann kann es passieren, dass eine Kommune einem privaten Marktteilnehmer den Zuschlag erteilen muss, auch wenn sie das gar nicht möchte und es lieber selbst machen würde. Dann würde die Wasserversorgung privatisiert – eine Zwangsliberalisierung/Ausschreibungszwang. Das ist keine direkte „Zwangsprivatisierung“, höchstens indirekt. Der Begriff „Zwangsprivatisierung“ sollte vermieden werden.

Eine Liberalisierung der Wasserversorgung kann auf direktem Weg über die Liberalisierung der Dienstleistung erfolgen (Kapitel zu Dienstleistungen/Investitionen), aber auch über die Hintertür des Kapitels zur öffentlichen Beschaffung (Ausschreibungspflicht für Konzessionen). Diese Hintertür ist seit Jahren der heikelste Punkt und die größte Schwachstelle beim Schutz der kommunalen Wasserversorgung (vgl. EU-Konzessionsrichtlinie/www.Right2Water.eu 2013 und die jetzt erneut anstehende Überprüfung der Ausnahme von Wasserkonzessionen 2019).

Zur (noch) kommunalen Wasserversorgung folgt ein Übergriff dem nächsten und zwar seit Jahrzehnten. Vollständig abwehren lassen sich inzwischen die wenigsten. Es ist höchste Zeit für ein Umsteuern, wenn die kommunale Wasserversorgung erhalten bleiben soll. Wohin die Reise gehen soll, verdeutlicht ein Blick in die randlichen EU-Mitgliedstaaten, ARTE: „Bis zum letzten Tropfen. Europas geheimer Wasserkrieg“

4. Nach dem präganten Brief des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske an Wirtschaftsminister Altmaier (vgl. Spiegelartikel, bzw. als offener Brief) nun auch „Klartext“ des DGB-Bundesvorstandes.“

AK Europa: Vorschläge der Kommission für ein Mandat für Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland (pdf).

 

ZEITLEISTE JEFTA (unvollständig):
März 2013 – Beginn der Verhandlungen zwischen der EU und Japan
8. Dezember 2017 – Abschluss der Verhandlungen
6. Juli – Europäische Rat stimmt im Umlaufverfahren für JEFTA
17. Juli – Unterzeichnung von JEFTA in Tokio

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