Wie das Stuttgarter Wasserforum berichtet müssen Konzessionen für den Netzbetrieb zur Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser nicht ausgeschrieben werden, wenn eine Kommune den Netzbetrieb auf einen 100 % kommunalen Betrieb übertragen will! Es genügt ein begründeter Gemeinderatsbeschluss nach der Bekanntgabe des Konzessionsendes. Hierzu existiert ein ausführliches Gutachten:
Gutachten Prof. Dr. Johannes Hellermann
Lehrstuhl Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld, 2013
Inhouse für Strom-und Gaskonzessionen ist verfassungsgeschützt. zum Gutachten (PDF)