Möglichkeiten der Wahrung kommunaler Interessen und Spielräume in dem Verfahren der Konzessionsvergabe

Wie das Stuttgarter Wasserforum berichtet müssen Konzessionen für den Netzbetrieb zur Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser nicht ausgeschrieben werden, wenn eine Kommune den Netzbetrieb auf einen 100 % kommunalen Betrieb übertragen will! Es genügt ein begründeter Gemeinderatsbeschluss nach der Bekanntgabe des Konzessionsendes. Hierzu existiert ein ausführliches Gutachten:

Gutachten Prof. Dr. Johannes Hellermann

Lehrstuhl Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld, 2013
Inhouse für Strom-und Gaskonzessionen ist verfassungsgeschützt. zum Gutachten (PDF)

Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.