Zeitleiste zum Kartellamtsverfahren
zur Zeitleiste des Kartellamtsverfahrens
Hintergrund
Die Berliner Wasserbetriebe sind der größte Wasserversorger Deutschlands. Ihnen obliegt die Trink- und Abwasserversorgung im Großraum Berlin. Die BWB erhebt privatrechtliche Wasserpreise, so dass das Wettbewerbsrecht Anwendung findet. Die Wasserversorger haben in Deutschland ein Monopol, da die Wasserkunden nicht zu anderen Anbietern wechseln können. In Berlin ist dieses natürliche Monopol auch rechtlich durch einen Anschluss- und Benutzungszwang abgesichert.
Das Verfahren gegen die BWB wurde im März 2010 eingeleitet. In der Folge hat das Bundeskartellamt umfangreiche Ermittlungen zur großstädtischen Wasserversorgung durchgeführt und von allen Städten in Deutschland mit mehr als 200.000 Einwohnern (insgesamt 38) Daten zur Wasserversorgung abgefragt. Als Vergleichsmaßstab für die Wasserpreise in Berlin hat das Bundeskartellamt schließlich die Preise der Wasserversorger in Hamburg, München und Köln herangezogen, da die Versorgungsbedingungen in diesen Metropolen strukturell mit Berlin vergleichbar sind. Es hat dabei signifikant höhere Erlöse der BWB im Vergleich zu den Wasserversorgern der anderen drei Großstädte festgestellt.
Im Rahmen der Ermittlungen hat sich das Bundeskartellamt intensiv mit den Kosten und den Versorgungsbedingungen in den verschiedenen Städten befasst. Insbesondere wurden die Kosten für die in Deutschland sehr gute Trinkwasserqualität geprüft. Alle Wasserversorger unternehmen hier große Anstrengungen. Berlin hat nach der Auffassung der Behörde insofern keine höheren Aufwendungen als Hamburg, Köln oder München. Qualitativ hochwertiges Wasser ist in Berlin reichlich und gut zugänglich vorhanden. Die Bedingungen der Wasserverteilung sind in Berlin ebenfalls sehr günstig.
Zeitleiste
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
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- 2. Februar 2010
Grundsatzurteil mit Bedeutung für das Berliner Kartellamtsverfahren (Grundsatzurteil: Enwag Wetzlar BGH) Beschluss KVR 66/08 „BGH bestätigt Preismissbrauch der enwag bei Wasserlieferungen“ (Vgl. dazu: „Wasserpreise: Sonntag und Gaßner Groth erstreiten Grundsatzurteil.“) - 17. März 2010
Einleitung eines Missbrauchsverfahren beim Bundeskartellamt durch den Berliner Wirtschaftssenator und Aufsichtsratsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe Harald WOLF (LINKE) (als Bevollmächtigten beauftragt er den TU-Wirtschaftsprofessor Markus C. KERBER) - 13. Februar 2011
Volksentscheid für das „Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ (GVBl. S. 82) erfolgreich. (666.235 gültige Ja-Stimmen/ 98,2% der Abstimmenden) - 9. März 2011
Rüge des Bundeskartellamts wegen Preismissbrauch der Trinkwasserpreise in einer vorläufigen Bewertung. Die BWB haben bis 29. April 2011 Zeit für eine Stellungnahme. (Vgl. dazu: Gereon Asmuth: „Kartellamt rügt Wasserbetriebe. Berliner Wasser ist viel zu teuer“ In: taz, 10.3.2011; Stefan Jacobs: „Bundeskartellamt. Berliner Wasser zu teuer.“ In: Tagesspiegel, 9.3.2011.) - 9. März 2011
Die Wasserbetriebe geben bekannt, dass sie gegen die Anwendung kartellrechtlicher Vorschriften klagen werden. Die Wassertarife seien ihrer Meinung nach in Berlin auf Grundlage eines Gesetzes kalkuliert worden und darum sei das Kartellrecht gar nicht auf die BWB anwendbar. (Pressemitteilung der Berliner Wasserbetriebe)
Vertreter BWB: Freshfields Bruckhaus Deringer (Berlin): Dr. Benedikt Wolfers, Thomas Lübbig; Associates: Burkard Wollenschläge, Moritz Lorenz
Inhouse (Berlin): Wolfgang Börner – aus dem Markt bekannt
Vertreter Bundeskartellamt, 8. Beschlussabteilung
Inhouse (Bonn): Dr. Felix Engelsing (Vorsitzender), Annette Bangard (Beisitzerin) – aus dem Markt bekannt
Vgl. auch: „Wasserpreise: BWB wehrt sich mit Freshfields gegen Bundeskartellamt.“ - 13. März 2011
Das „Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ (GVBl. S. 82) tritt in Kraft - 28. März 2011
IHK veröffentlicht ein von SCHWALBACH/SCHWERK/SMUDA erstelltes »Gutachten« „Kosten und Nutzen der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe“, das zum Ergebnis kommt, dass sich eine Rekommunalisierung der BWB kaum lohne. Darin wird überraschenderweise die Frage thematisiert: „(d) Hat der Aufsichtsratsvorsitzende der BWB durch die öffentliche Infragestellung der Wasserpreise und durch das Einschalten des Bundeskartellamts Prinzipien guter Corporate Governance missachtet?“ Der Berliner Wassertisch hat dazu ein an Guttenplag angelehntes Wiki SCHWALBIswag initiiert, das präzise nachweist, dass es sich hier um ein unwissenschaftliches Gefälligkeitsgutachten handelt. - 5. September 2011
Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Das Verwaltungsgericht erklärt den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gemäß § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG für unzulässig und verweist den Rechtsstreit an das im Zivilrechtsweg sachlich und örtlich zuständige Oberlandesgericht. - 18. September 2011
Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2011
Ergebnisüberblick - 29. Oktober 2011
Die TAZ deckt auf, dass der Wirtschaftsprofessor Joachim SCHWALBACH (s. 28. März 2011) für ein Gefälligkeitsgutachten Geldzahlungen von der Atomlobby in Höhe von 135.000 € erhalten sollte (vgl. Artikel „Professor Dankeschön“) Dazu Pressemitteilung des Berliner Wassertischs v. 31. Oktober: „Gefälligkeitsgutachten von Schwalbach auch für die IHK?“ und der Wassertisch-Artikel „Einige kritische Anmerkungen zum IHK-Gutachten von Schwalbach/Schwerk/Smuda 2011“ - 24. November 2011
Große Koalition in Berlin: Sybille VON OBERNITZ (parteilos, von IHK kommend) wird Wirtschaftssenatorin; sie ist damit auch Aufsichtsratsvorsitzende der Wasserbetriebe - 5. Dezember 2011
Bundeskartellamt schickt Abmahnung an die BWB AöR wegen zu hoher Wasserpreise (sendet den Entwurf einer Missbrauchsverfügung). Dazu Pressemitteilung des Berliner Wassertischs vom 6. Dezember „Berliner Wassertisch fordert von Abgeordneten den Willen zur Politik“. Weitere Artikel dazu: „Kartellamt zwingt Wasserbetriebe zu Preissenkung. Die Berliner Wasserbetriebe haben den Verbrauchern laut Kartellamt zu viel Geld abverlangt. Nun müssen sie die Preise um 19 Prozent senken.“ sowie: „Wasserbetriebe setzen nach Abmahnung auf Klage“ - Dezember 2011
Professor Markus C. KERBER weist in mehreren Briefen den Senat darauf hin, „dass OBERNITZ als Aufsichtsratsvorsitzende der Wasserbetriebe das Verfahren zu fördern habe […]. Darauf sei im Dezember nur folgende Reaktion der Senatorin erfolgt: Kerber solle gegenüber dem Bundeskartellamt keine weiteren Stellungnahmen abgeben.“ - 21. Dezember 2011
Die neue Wirtschaftssenatorin und Aufsichtsratsvorsitzende der Wasserbetriebe Sybille VON OBERNITZ fordert KERBER auf, „in dem Verfahren keine weiteren Gutachten, Schriftsätze usw. im Namen des Landes Berlin zu verfassen und »bis auf Weiteres« seine bisherige Tätigkeit ruhen zu lassen.“ - 11. Januar 2012
Fristverlängerung: BWB müssen erst am 30. Januar 2012 eine Antwort bezüglich der überhöhten Trinkwasserpreise beim Bundeskartellamt einreichen - 30. Januar 2012
Antwortschreiben der BWB an das Kartellamt. BWB verweigern sich Preissenkung - 30. Januar 2012
KERBER wirft Senatorin Sybille VON OBERNITZ „qualifiziertes Desinteresse“ am Kartellamtsverfahren vor und legt darum sein Mandat nieder. Artikel dazu: Konrad Litschko: „Krach um Wasserpreise: Rendite für die Stadt. Rot-Schwarz unter Druck: Senatsbevollmächtigter im Kartellverfahren zu Wasserpreisen tritt zurück.“ In: Taz, 02.02.2012 - 2. Februar 2012
Senatorin Sybille VON OBERNITZ strebt „Kurswechsel“ an. Sie „will mehr Einvernehmen mit den privaten Investoren der Berliner Wasserbetriebe.“ vgl. Ulrich Zawatka-Gerlach: Wasserpreise. Friedensschluss im Wasserstreit. In: Tagesspiegel, 02.02.2012. Dazu auch PM Berliner Wassertisch v. 2. Februar 2012: „Wirtschaftssenatorin von Obernitz – zweite Fehlbesetzung des Senats!“ - 2. April 2012
Bundeskartellamt schickt BWB 2. Abmahnung wegen „missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise“. Dazu Pressemitteilung des Berliner Wassertischs v. 03.04.2012: „Geschäftsmodell gescheitert. Wassertisch begrüßt erneute Abmahnung des Bundeskartellamts!“ - 11. Mai 2012
7. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge im Abgeordnetenhaus Berlin: Die Anhörung von Mitgliedern des Bundeskartellamtes zeigt, mit welch fadenscheinigen Argumenten die BWB versuchen, gegen die Abmahnung des Kartellamtes vorzugehen. Vgl auch die Pressemitteilung des Berliner Wassertischs: „Sonderausschuss: Allein Konzernbeteiligungen sind Schuld an den hohen Wasserpreisen“ - 4. Juni 2012
Bundeskartellamt: Beschluss (B 8 – 40/10) in dem Verwaltungsverfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe. Das Kartellamt stellt Preismissbrauch fest. Trinkwasserpreise müssen für 2012 um 18 % und für 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17 % im Vergleich zu 2011 gesenkt werden.
Dazu Pressemitteilung des Bundeskartellamts v. 5. Juni: „Bundeskartellamt erlässt Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe von insgesamt 254 Mio. € für die Jahre 2012 bis 2015“ sowie Pressemitteilung des Berliner Wassertischs vom 5. Juni: „Kartellamt verfügt Preissenkung um 17 Prozent. Berliner Senat ist blamiert“ - 8. Juni 2012
Die Berliner Wasserbetriebe reichen beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 04.06.2012 ein (Az. VI-2 Kart 4/12 (V)) Vgl. Kleine Anfrage Dr. Klaus Lederer vom 05.09.2012 DRS 17/10 923 - 6. Juli 2012
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Münster): Beschluss in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. BWB verliert gegen Bundeskartellamt vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (AZ 16 E 1096/11). Kartellamt darf Berliner Trinkwasserpreise prüfen. Beschwerde gegen die Verweisung an das Oberlandesgericht Düsseldorf: „Die Beschwerde der Klägerin [BWB AöR] gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. September 2011 wird zurückgewiesen.“ - 13. Juli 2012
BWB nehmen Klage zurück. Vgl. Kleine Anfrage Dr. Klaus Lederer vom 05.09.2012 DRS 17/10 923 - 27. Juli 2012
VG Köln stellt Klage ein. Zurückweisungsbescheid ist rechtskräftig. Vgl. Kleine Anfrage Dr. Klaus Lederer vom 05.09.2012 DRS 17/10 923 - 17. August 2012
BWB haben Beschwerde begründet. BKartA hat bis zum 24.10.2012 Möglichkeit zur Beschwerdeerwiderung - 2. Oktober 2012
Die Rechtsberatungs- und Rechtsverfolgungskosten im Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamt über die Wirksamkeit der Preissenkungsverfügung haben die Berliner Wasserbetriebe alleine bis zum Jahr 2012 insgesamt 2,7 Mio. € gekostet. Vgl. Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage (Drucksache 17/10 923) des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE): „Verfahren und Rechtsberatungs- bzw. -verfolgungskosten im Streit Bundeskartellamt vs. Berliner Wasserbetriebe (BWB)“ - 18. Juli 2012
Erster Prozess des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) vor dem Amtsgericht Mitte gegen BWB geht von der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes aus. Die Klage richtet sich gegen den überhöhten Wasserpreis. - 28. November 2012
Kommentar von Professor Dr. Kurt Markert auf dem Kolloquium „Vor dem Sturm? Die deutsche Wasserwirtschaft nach der BWB-Entscheidung des Bundeskartellamts vom 5. Juni 2012“, veranstaltet von Prof. Dr. jur. Markus C. Kerber, Fakultät VII, Wirtschaft und Management, Institut für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht, TU Berlin - 7. Dezember 2012
Pressemitteilung Berliner Wassertisch: „Wassertisch fordert: Kein Wassergeld unter Vorbehalt – Kartellamtsverfügung muss vollständig umgesetzt werden“ - 1. Januar 2013
Preissenkungsverfügung tritt in Kraft. Das Bundeskartellamt zwingt die Berliner Wasserbetriebe, ihre Preise für Trinkwasser um 15 Prozent zu senken. Die Berliner Wasserbetriebe geben die Rückzahlungen nur unter Vorbehalt weiter. Vgl. Jens Sethmann: „Berliner Wasserbetriebe. Geld zurück an den Verbraucher„. In: Berliner MieterMagazin, Jan/Feb. 2013 - 4. Februar 2013
Joachim Fahrun: „Vermieter wollen Rückzahlung der Wasserbetriebe behalten. Etwa zwölf Euro pro Person und Jahr erhalten die Berliner von den Wasserwerken zurück. Doch das Geld soll auf Treuhandkonten geparkt werden.“ In: Berliner Morgenpost - 17. März 2013
Rückzahlungen an Kunden:
Heike Jahberg und Kurt Sagatz: „Bundeskartellamt prüft, ob Rückzahlungen an Berliner Kunden hoch genug sind“. In: Tagesspiegel - 26. Juli 2013
Berliner Wassertarif-Dickicht: Wasser-”Gangster” VEOLIA und RWE erhöhten Preise teilweise um 80 Prozent und mehr. Wasserrechner auf der Webseite des Berliner Wassertischs ermöglicht die Berechnung der individuellen Wasserpreiserhöhung für alle Wasserkunden. - 25. September 2013
Verhandlung über die Kartellamtsverfügung vor dem OLG Düsseldorf (Az. VI – 2 Kart 4/12 (V)). Urteil soll am 22. Januar 2014 verkündet werden. Vgl. Pressemitteilung Berliner Wasserbetriebe - 19. Oktober 2013
Rückzahlungen an Kunden
Vgl. Andreas Abel: „Streit um Gutschrift – Scharfe Kritik an den Wasserbetrieben“. In: Berliner Morgenpost - 24. Oktober 2013
Wasserbetriebe haben bislang 5,3 Mio Euro für Klage ausgegeben
Wasserbetriebe geben 5,3 Millionen Euro für Klage aus. In: Morgenpost, v. 24.10.2013. - 17. Januar 2014
Der Berliner Wassertisch erstattet gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Berlin e.V. (BdSt) und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum. (Vgl. Gemeinsame Pressemitteilung) - 22. Januar 2014
OLG Düsseldorf – Entscheidung (Az. VI – 2 Kart 4/12 (V)) wurde auf den 19. Februar vertagt - 19. Februar 2014
OLG Düsseldorf – Entscheidung (Az. VI – 2 Kart 4/12 (V)) wurde auf den 24. Februar 12 Uhr vertagt - 24. Februar 2014
OLG Düsseldorf – Verkündungstermin, BWB unterliegen Bundeskartellamt, können aber gegen den Beschluss des OLG Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Dazu Jörg Simon, Vorstandsvositzender der BWB: „Wir werden, wenn der Beschluss des Gerichts vorliegt, prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen.“ (Quelle: Abendschau/RBB, 24.2.2014)
Vgl. Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe bestätigt; Pressemitteilung des OLG Düsseldorf: Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken (24.02.2014 Pressemitteilung Nr. 2/2014); Pressemitteilung des Bundeskartellamts v. 24.02.2014: Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Beschluss des Bundeskartellamtes zur Senkung der Berliner Wasserpreise Jan Thomsen hat ein paar Fakten zusammengestellt:
Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet (Berliner Zeitung, 24.2.2014) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2014 – Az. VI-2 Kart 4:12 (V); Marcus Jung: Grundsatzstreit um Wasserpreiskontrolle: Freshfields-Mandantin BWB unterliegt Kartellamt. In: Juve, 26.02.2014. - 05. März 2014
Aufsichtsrat der BWB tagt. Folge des Bundeskartellamtsbeschlusses: Berliner Trinkwasser 15 Prozent preiswerter (Pressemitteilung Berliner Wasserbetriebe) - ca. 25. März 2014
Veröffentlichung der Begründung des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 24. Februar 2014,
Az. VI-2 Kart 4/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2014 – Az. VI-2 Kart 4:12 (V) - 25. März 2014
Die Berliner Wasserbetriebe legen Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 ein. Vertreten werden die BWB durch RA Dr. Moritz Lorenz von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (FDB)
- 7. April 2014
Antwort Senat auf Schriftliche Anfrage Klaus Lederer (LINKE): Wie weiter mit den Wasserpreisen? Die Kalkulationsgrundlagen wurden und werden nicht verändert - 17. April 2014
Pressemitteilung Berliner Wassertisch: OLG Düsseldorf bezweifelt Rechtsstaatlichkeit der >Gewinngarantie< [für die Konzerne RWE und Veolia] Antwort Senat auf Schriftliche Anfrage v. Heidi Kosche (GRÜNE): Wer bezahlt die Kosten für die Klage der Berliner Wasserbetriebe vor dem OLG Düsseldorf? (I, II) Zitat: „Das Verfahren verursachte bei den BWB im Zeitraum 2010 bis 28.02.2014 Kosten in Höhe von rd. 3.686 T€“ (vgl. jedoch 24. Oktober 2013. Hier ist bis Oktober 2013 von 5,6 Mio die Rede)
- 23. April 2014
Pressemitteilung Berliner Wassertisch: OLG Düsseldorf bestätigt Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben - 7. Mai 2014
Aufsichtsrat BWB: „Die Fortschreibung der 15-prozentigen Senkung des Brutto-Trinkwasserpreises bis 2018 wurde mit dem Bundeskartellamt vereinbart. Gleichzeitig wird der Rechtsstreit mit der Behörde beendet.„ (PM BWB v. 7.5.2014), PM Bundeskartellamt (7.5.2014). BWB und BKartA schlossen Vergleich: Die angeordnete Preissenkung wird bis 2018 verlängert. Bundeskartellamt verzichtet auf die Forderung nach Rückerstattung zuviel bezahlter Wasserpreise für die Jahre 2009 bis 2011. Grundsätzliche Kritik übt u. a. die LINKE. Klaus Lederer fordert eine Novellierung der gesetzlichen Preiskalkulationsvorschriften (Pressemitteilung) - 8. Mai 2014
Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Versprochene >Neuausrichtung< der BWB findet nicht statt. Wassertisch übt Fundamentalkritik - Sommer 2014
BWB: Alle Berlinerinnen und Berliner erhalten eine Gutschrift von 13,7 % der Trinkwasserkosten für das Jahr 2013. Damit setzen wir die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes um - 4. Dezember 2014
Pressemitteilung VDGN und Berliner Wassertisch: Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern.
Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) fordert die BWB zur Rückzahlung für die Jahre 2010–2011 auf - 11. Dezember 2014
WEG erhält Antwort der BWB. Sie weisen die Forderung zurück - 20. Dezember 2014
Berliner Abendblatt: Wassergeld einfordern - 21. Dezember 2014
Berliner Wassertisch: Musterschreiben an die BWB (doc)
Berliner Wassertisch: Warum es richtig ist, Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011 auf privatrechtlichem Wege einzufordern - 27. Dezember 2014
Martin Kröger: Wasserbetriebe auf Investitionskurs. In: Neues Deutschland - 28. Dezember 2014
Berliner Wassertisch: Schritt für Schritt-Anleitung für einen Online-Mahnantrag (pdf) (geeignet für Eigenheimbesitzer) - 30. Dezember 2014
Christoph Stollowsky: Rückzahlung für zu teures Trinkwasser. Wasser wird flüssig gemacht. In: Tagesspiegel - 18. Februar 2015
Schreiben des Antsgerichts Mitte an WEG (Brief eingegangen am 3.3.2015): Beginn des streitigen Verfahrens. Klägerin (WEG) wird von Amtsgericht Mitte aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen, einen Antrag zu formulieren und zu begründen - 27. Mai 2015
Schriftsatz der BWB an die WEG. BWB lässt sich wieder vertreten durch Freshfields, Bruckhaus & Deringer (FBD). Unterzeichner: Dr. Benedikt Wolfers - 2. Juli 2015
Antrag der WEG auf Verweisung des Verfahrens an das Landgericht - 30. Juli 2015
Schriftsatz der BWB: Antrag auf Zurückweisung des Verweisungsantrages der Klägerin (WEG) vom 2. Juli 2015 - 6. August 2015
Beschluss des Amtsgerichts Mitte, das Verfahren WEG an das Landgericht zu verweisen. [Aktenzeichen: 6 O 348/15 (Kart)] - 01. Oktober 2015
Pressemitteilung des Berliner Wassertischs mit Musterbrief - 14. Juni 2016, 9 Uhr
Preismissbrauchsklage gegen Wasserbetriebe vor dem Landgericht – PRESSEMITTEILUNG vom 14.06.2016 - 14. Juni 2016, 10 Uhr
Gerichtstermin WEG ./. BWB [Aktenzeichen: 6 O 348/15 (Kart)], Ort: Landgericht, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin (Openstreetmap), 2. Etage, Raum 2709. Klage wird abgewiesen. (Volltext für Abonnenten unter: https://dejure.org/2016,27738) - 11. Juli 2016
Urteil des Landgerichts Berlin (6 O 348/15 (Kart)) wird zugestellt. - 4. August 2016
WEG geht in Berufung - 2. September 2016
Artikel: Preismissbrauch: Follow-on-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe als „unschlüssig“ abgewiesen. Kommentiert von Prof. Dr. Kurt Markert. In: Wirtschaft und Wettbewerb, 2016, Heft 9 (2. September), S. 444–448. - 23. April 2020, 10:30
Gerichtstermin WEG ./. BWB [Aktenzeichen: 2 U 6/16 (Kart)], Ort: Kammergericht, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin (Openstreetmap), Saal III/349. Erfolg der WEG: „Kartellschadenersatz für Berliner Wasserkunden“ (Pressemitteilung der Kanzlei Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 18.5.2020) [Anerkennungsurteil: Az 2 U 6/16 Kart]
- 2. Februar 2010
(Hinweise auf Fehler und Erweiterungen werden gerne unter webmaster@berliner-wassertisch.info entgegengenommen.)