Anhörung im Sonderausschuss: Jetzt mit Organklage gegen verfassungswidrige Wasserverträge vorgehen! – PRESSEMITTEILUNG vom 08.06.2012

(Berlin, 8. Juni 2012) Bei einer Anhörung im Sonderausschuss Wasserverträge äußerte sich RA Sydow vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) zuversichtlich zu den Erfolgschancen eines Organstreitverfahrens gegen den Senat.

Die Große Koalition lädt einen Fürsprecher ein
Vor der Befragung des AKJ stand zunächst eine Anhörung zum Thema „Europäisches Beihilferecht in Bezug auf die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ auf der Tagesordnung. Professor Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld kam hier zu einem völlig anderen Ergebnis als Professor Jürgen Keßler, Vorstands-vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, bei seiner Anhörung im Mai. Keßler hatte eine Verletzung des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung festgestellt. Im Juli 2011 hat er mit Unterstützung des AKJ und zusammen mit Transparency International eine Beschwerde nach Brüssel geschickt. Aber letztendlich musste auch Mayer zugeben, dass das Ergebnis der Überprüfung noch völlig offen ist. Hier steht Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung.

RA Sydow vom Arbeitskreis Unabhängiger Juristen: Anfechtung der Verträge möglich
Rechtsanwalt Sydow trug stellvertretend für den Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) die Kernthesen des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ vor. (www.berliner-wassertisch.info/?p=159) Die Konsortialverträge verstoßen gegen die Verfassung von Berlin, da die gesetzliche Grundlage für die Sicherheitsleistung fehlt, die Veolia und RWE in Form einer Gewinnausfallgarantie (§ 23.7 Konsortialvertrag) eingeräumt wird. Nun müsste der Senat handeln und gegen die Verträge vorgehen. Tut er dies nicht, kann eine Fraktion oder möglicherweise ein einzelner Abgeordneter eine Organklage gegen den Senat anstrengen. Das Ganze wäre innerhalb eines Jahres geklärt. Hierzu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es wurde wieder deutlich gesagt: Der juristische Weg gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge ist gangbar. Man muss ihn nur gehen wollen.“

Leitfaden contra WPD-Gegen“gutachen“
Spannend wäre es gewesen, wenn – wie eigentlich vorgesehen – der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) in Anwesenheit des Arbeitskreises unabhängiger Juristen seine Argumente gegen eine Organklage vorgetragen hätte. Dies verhinderte die Große Koalition kurzfristig und gewohnt selbstherrlich aus gutem Grund. RA Sydow widerlegte Punkt für Punkt des WPD-Gutachtens. Erst nach der Sommerpause soll der WPD angehört werden. Rebel: „Die Große Koalition wollte es auf eine direkte Konfrontation nicht ankommen lassen – zu schwach sind die Argumente des WPD. Außerdem wollen SPD und CDU erreichen, dass die in der Anhörung des AKJ dargelegten und überzeugenden Argumente für eine Organklage schnell in Vergessenheit geraten. Das wird ihnen nicht gelingen!“

Veranstaltungshinweis:
In einem von den Oppositionsfraktionen organisierten Workshop soll diskutiert werden, wie mögliche juristische Klagewege mit dem Ziel einer Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zu bewerten sind:

„Sind die Wasserverträge der Teilprivatisierung wasserdicht?“
Montag, 11. Juni 2012, 14:00 bis max. 18:00 Uhr
im Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum (siehe Infotafel im Eingangsbereich)
Infos und Materialien für diese Veranstaltungen unter: www.wasservertraege-jur-anfechtung.de
Die Veranstaltung wird per Livestream übertragen: http://www.piratenfraktion-berlin.de/livestream.m3u

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.