(28.09.2011) Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, dem Gesetzentwurf zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) nicht zuzustimmen. „Wir werten dies als einen Teilerfolg in unserem Eintreten für den Grundwasserschutz“, erklärte dazu heute die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.
Die öffentliche Wasserwirtschaft hatte seit Einbringen der ersten Gesetzesvorlagen auf die Gefahren der Kohlendioxid-Verpressung durch Versalzung des Grundwassers und damit großen negativen Auswirkungen für die Umwelt, die Landwirtschaft und die Wasserwirtschaft hingewiesen. Auch die sogenannte Länderklausel und die Haftungsregelungen im CCS-Gesetzentwurf hat die AöW als ungeeignet für den Schutz der Umwelt und die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung bewertet.
„Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag in der nun eintretenden Denkpause auf, dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz der lebensnotwendigen Ressource >sauberes Wasser< Vorrang vor allen anderen Interessen zur Nutzung des Untergrundes eingeräumt wird. Dies gilt auch für die derzeit diskutierten Regelungen zur unkonventionellen Gasförderung, dem sogenannten Fracking.“
Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Wasserverbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwasserschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.
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