Berliner Wassertisch sieht sich bestätigt – Private und Senat haben noch nicht alles offen gelegt. – PRESSEMITTEILUNG vom 12.03.2012

(Berlin, 12. März 2012) Die privaten Teilhaber der Berliner Wasserbetriebe klagen gegen das erste Berliner Volksgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.

Gegenstand der Klage ist eine Verhinderung der vollständigen Offenlegung der Geheimverträge. RWE und Veolia möchten angeblich einerseits geklärt wissen, „was exakt von der Veröffentlichungspflicht erfasst ist und was nicht“ und andererseits verhindern, dass „eine Nichterfüllung von Veröffentlichungspflichten zur Unwirksamkeit von Verträgen“ führt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Gründe für diese Klage sind klar: Senat und Konzerne haben die Geheimverträge gesetzeswidriger Weise noch nicht vollständig offengelegt und fürchten nun, dass die lukrativsten Teile ihres Machwerks ungültig werden könnten.“

Erst in der letzten Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ hat der Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich die Veröffentlichung des Gewinnerwartungstableaus bis 2028 angemahnt. Da das Gewinnerwartungstableau in Verbindung mit der Gewinngarantie als Sicherheit diente, um die Kredite für den Kauf der Wasserbetriebe zu erhalten, können die Konzerne nicht riskieren, dass es seine Gültigkeit verliert. Andererseits können sie es nicht veröffentlichen, da die Gewinngarantie als Banksicherheit gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstößt. Weitere Nebenabsprachen wie die über den Verkauf von Grundstücken, Patenten etc. liegen ebenfalls noch nicht offen.

Die Wasserkonzerne RWE und Veolia befinden sich in einer Zwickmühle. Legen sie alles offen, wird die Rechtswidrigkeit der Verträge und die Skrupellosigkeit der verantwortlichen PolitikerInnen und Konzernlenker deutlich, mit der sie gegen die Interessen der Bürger verstoßen haben; tun sie es nicht, verlieren die Wasserkonzerne ihre Ansprüche. Bislang haben sowohl der Senat als auch RWE und Veolia den Gang nach Karlsruhe vermieden, da sie nicht gegen den politischen Willen von 98,2 % der Berliner Bevölkerung klagen wollten, die für das Offenlegungsgesetz gestimmt haben. Doch offensichtlich ist ihnen die öffentliche Meinung mittlerweile egal. Der Berliner Wassertisch bewertet die Klage als Verzweiflungstat der Konzerne: „Das PPP-Geschäftsmodell verträgt einfach keine Transparenz. Das Offenlegungsgesetz war für die verantwortlichen PolitikerInnen und die Konzerne der Super-Gau.“

In der nächsten Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge am 16.3. steht die verfassungswidrige Unterbrechung der demokratischen Legitimationskette für die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe auf der Tagesordnung. Auch dies verspricht wieder interessant zu werden.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

Weitere Informationen zum Sonderausschuss unter:
http://berliner-wassertisch.info/sonderausschuss/

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

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