CETA vor dem Bundesverfassungsgericht.
Entscheidung am 13. Oktober

23.09.2016
BVerfG

 

 

 

 
Mündliche Verhandlung über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen „CETA“ am Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr
Pressemitteilung Nr. 67/2016 vom 23. September 2016
Aktenzeichen: 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG.

Diese Anträge sind gegen eine Zustimmung der Bundesregierung zu Beschlussvorlagen in Sachen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) gerichtet, über die der Rat der Europäischen Union Ende Oktober 2016 entscheiden möchte.

Der Zweite Senat wird im Anschluss an die mündliche Verhandlung beraten und strebt an, am Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe eine Entscheidung zu verkünden.

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