Berliner Wassertisch: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Das Ziel 6 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG 6), ist vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Durch die Klimakrise sind immer mehr Regionen und Staaten von Wasserknappheit bedroht, die von diesem Problem zuvor nicht betroffen waren. Das lebensnotwendige Wasser wird zu einem knappen Gut, das uns zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung verpflichtet. Daher war es längst überfällig, dass die Vereinten Nationen (UN) 2010 den Zugang zu Wasser und Sanitäranlagen zum Menschenrecht erklärt haben. Die SDGs drohen dieses Ziel jedoch zu unterlaufen, wenn sie zu seiner Durchsetzung globale Partnerschaften mit Wasserkonzernen fördern.

Nachhaltigkeit erfordert dauerhafte öffentliche Infrastrukturinvestitionen im Wasser- und Abwasserbereich. Die Angewiesenheit aller Menschen auf das lebensnotwendige Gut Wasser und die Monopolstruktur der Wasserversorgung verlangen eine Bewirtschaftung und Preisgestaltung, die nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitet. Unternehmen dagegen müssen die Renditeerwartungen des Kapitalmarkts befriedigen. In Prospekten der Deutschen Banki und anderen Finanzanbietern wird Wasser als lohnende Anlage gehandelt. „ExpertInnen“ rechnen mit steigenden Renditen bis zum Jahr 2030. Aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen können Konzerne niemals „Partner“ der öffentlichen Hand, sondern lediglich Auftragnehmer sein.

Wo diese Grundregel missachtet wird, hat dies oftmals fatale Folgen. In Berlin beispielsweise ließ eine geheime Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia die Wasser- und Abwasserkosten dramatisch steigen (das OLG Düsseldorf stellte letztendlich „missbräuchlich überhöhte“ Trinkwasserpreise fest). Gleichzeitig wurden Arbeitsplätze gestrichen, die Infrastruktur wurde vernachlässigt, weil die notwendigen Investitionsmittel in die vertraglich garantierte Rendite abflossen, usw. Nachhaltig war hier gar nichts. Berlin war kein Einzelfall. Im portugiesischen Pacos de Ferreira stiegen die Wasserpreise nach der Privatisierung um 400 Prozent. In Paris und vielen anderen Städten wurden die Privaten nach schlechten Erfahrungen wieder vor die Tür gesetzt. Doch ist es mit diesem Schritt nicht getan. Bisher hat sich nach einer Rekommunalisierung stets gezeigt, dass infolge der vorherigen Privatisierung versäumte Nachhaltigkeitsinvestitionen von staatlicher Seite nachgeholt werden müssen.

Wer kontrolliert die privatisierte Wasserversorgung?

Diese dramatischen Zustände konnten nur entstehen, weil die Kontrolle der privatisierten Wasserversorger ausgesprochen schwierig ist. Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) steht nicht die für eine demokratische Kontrolle notwendige Transparenz im Vordergrund. Die Privatisierungsverträge werden in der Regel geheim gehalten, wichtige Wasser- und Abwasserdaten sowie interne Kalkulationsregeln werden als „Betriebsgeheimnis“ eingestuft – und das, obgleich die Wasserbetriebe als Monopole keine Konkurrenz zu fürchten brauchen. Öffentlichkeit ist lediglich in eingeschränktem Maße und nachträglich im Bereich der geltenden gesetzlichen Berichtspflichten in der Geschäftsberichterstattung gegeben. Von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und der Bevölkerung kann unter diesen Umständen eine Kontrolle der Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgeprinzips sowie der wasser- und abwasserwirtschaftlichen Planung kaum geleistet werden.

Indessen ist die Unabhängigkeit der staatlichen Kontrollbehörden gegenüber den Wasserkonzernen oft nicht gegeben. Einerseits haben die Privaten die Daten – der Staat muss sie ebenfalls erst einfordern, um seine Kontrolle ausüben zu können. Andererseits sind private und staatliche Stellen oft so eng miteinander verflochten, dass keine wirksame Aufsicht mehr stattfindet. Bezeichnenderweise wurden viele Rekommunalisierungen nur aufgrund von Bürgerprotesten eingeleitet. In Berlin wurden die Wasserbetriebe erst rekommunalisiert, nachdem ein Volksentscheid die überwältigende Ablehnung der Wasserprivatisierung offenbart hatte. Die staatliche Kontrolle wird zudem dadurch beeinträchtigt, dass an der Schnittstelle zwischen Staat und Privat das Korruptionsrisiko hoch ist. Dies gilt insbesondere für Diktaturen und Oligarchien, aber auch für Demokratien.

SDG 17 – ein Pakt mit dem Privatisierungsteufel?

Angesichts der Erfahrungen mit Privatisierungen kritisch zu bewerten ist, dass sich selbst die UN mittlerweile einer neoliberalen Agenda verschrieben hat. So werden in SDG 17 im Namen einer wolkigen „Globalen Partnerschaft“ die Türen für private Konzerne und die Gewinninteressen ihrer Anteilseigner weit geöffnet. Die „Fortschreibung“ der Ziele entspricht dieser Tendenz. 2018 wurde auf dem Hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung, dem jährlich stattfindenden achttägigen Monitoring-Forum in New York zur Kontrolle der SDGs, eine Ministererklärung angenommen. Zur Finanzierungsfrage der Programme wurde beschlossen, dass die „Finanzierung für nachhaltige Entwicklung durch die Erhöhung von Eigeneinnahmen und durch die Mobilisierung privater Mittel“ erfolgen solle, und das nicht nur für Wasser, sondern allgemein. Mit dem Aufruf zur „Erhöhung der Eigeneinnahmen“ und der Forderung nach der „Mobilisierung privater Mittel“ wird die Kommerzialisierung der Wasserversorgung mit den oben beschriebenen Folgen geradezu legitimiert.

Freihandels- und Investitionsschutzverträge konterkarieren SDG 6

Derzeit werden zahlreiche internationale Handelsverträge zwischen der Europäischen Union und verschiedenen Industrie-, aber auch Schwellenländern abgeschlossen, die ein Klagerecht von Konzernen vor Internationalen Schiedsgerichtshöfen wegen Handels- und Investitionshemmnissen vorsehen. Diese Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind grundsätzlich so ausgelegt, dass sie Privatisierungen forcieren und die von den BürgerInnen mühselig erstrittene öffentliche Daseinsversorgung als Handelshemmnis ansehen. Auch die Wasserversorgung bleibt hiervon nicht unberührt. So können Mechanismen in den Verträgen die Rekommunalisierung der Wasserversorgung verhindern. Es gibt bereits einige Fälle, in denen Staaten erfolgreich von Konzernen auf Schadensersatz verklagt wurden, weil sie aus der Privatisierung des Wassers ausgestiegen sind. So hat z. B. Argentinien drei Gerichtsverfahren gegen internationale Investoren verloren, als das Land Wasserprivatisierungen rückgängig machen wollte. Es war gezwungen, 105 Millionen US Dollar an Vivendi (heute Veolia) zu zahlen, nachdem die Behörden Vivendis Vertrag, die Provinz Tucumán mit Wasser zu versorgen, gekündigt hatte. Vivendi hatte zuvor die Wassertarife um 104 Prozent erhöht, ohne ausreichende Anlageinvestitionen vorzunehmen, was zu schlechter Wasserqualität führte.

Nachhaltige Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand

Das knappe und wertvolle Gut Wasser verpflichtet zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung. Wenn Regierungen im Schulterschluss mit Privaten dieser Verantwortung nicht mehr gerecht werden, ist es an uns NGOs und BürgerInnen, ihnen ihre Verpflichtungen ins Gedächtnis zu rufen und unser Recht auf Wasser zu erkämpfen.
Werden die NGOs zu Kooperationspartnerinnen der internationalen Wasserkonzerne, dann besteht die Gefahr, dass ihnen die notwendige Distanz und Motivation fehlt, um eine eigenständige, kritische Position zu entwickeln. Die zunehmenden Aktivitäten der Konzerne im Wasser- und Abwassersektor verlangen eine Gegenagenda, die nur durch Druck von unten, d. h. von den Betroffenen selbst entwickelt werden kann und nicht das Einverständnis der Gegenseite sucht.

Rainer Heinrich

Der Autor ist Sprecher des Berliner Wassertischs und war Vertrauensperson des Berliner Volksbegehrens ‚Rettet unser Wasser‘.

1) https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/markt-und-meinung_investmentthema-wasser.html.
2) https://dasinvestment.com/scope-analyse-ranking-das-sind-die-besten-wasserfonds/.
3) Nikolaus Steiner (27.06.2013): Portugiesen protestieren gegen Wasserprivatisierung. In: Deutschlandfunk.
4) https://www.mz.de/ministerium/ziele/2030_agenda/monitoring/index.html.
5) Food&Water Watch (2007): World Bank Court Undermines Argentina’s Citizens. In: European Water Movement, Food&Water europe, CETA und Wasser. Ein Leitfaden für Aktivistinnen. Oktober 2016, S. 5. (pdf).

Vgl. Beitrag
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Wissenschaftler fordern zum Kampf gegen Hormongifte auf

LeMonde.fr
29.11.2016

Let’s stop the manipulation of science

Stoppen wir die Manipulation der Wissenschaft!

Etwa hundert Wissenschaftler fordern Europa und die internationale Gemeinschaft auf, etwas gegen endokrine Disruptoren[1] zu unternehmen. Sie verurteilen von der Industrie eingesetzte Strategien, die Zweifel im Kampf um den Klimawandel säen sollen.

im Labor

Foto: Andreas Dengs | pixelio.de

Schon seit Jahrzehnten wird auf die Wissenschaft Druck ausgeübt, sobald aufgrund wissenschaft­licher Erkenntnisse Fragen in Bezug auf wirtschaftliche Aktivitäten und Kapitalinteressen auftreten. Wissenschaftliche Nachweise werden willkürlich von Leuten verfälscht, die diese Wissenschaftlich­keit leugnen und von der Industrie finanzierte Akteure erwecken den falschen Eindruck, es handele sich um Auseinandersetzungen über wissenschaftliche Streitfragen. Diese Herbeiführung von Zweifeln hat Vorsorge-Aktivitäten verzögert – mit gefährlichen Konsequenzen für die Gesundheit von Mensch und Umwelt.

Die „Produzenten der Zweifel“ arbeiten in verschiedenen Bereichen, so auch in der Tabak- und petrochemischen Industrie sowie auf dem Agrochemie Gebiet. Allein die petrochemische Industrie ist die Quelle tausender toxischer Chemikalien und trägt massiv zum Anstieg von Kohlendioxid in der Atmosphäre bei, wodurch der Klimawandel vorangetrieben wird.

Die Anstrengungen für den Klimaschutz traten mit dem Pariser Abkommen von 2015 in eine neue Ära ein. Sie wurden verbittert von Skeptikern bekämpft, trotz breiter übereinstimmender Bewer­tung unter Klima-Wissenschaftlern, die entschieden für öffentliche Interessen arbeiten. Ein ähnlicher Kampf wütet hinsichtlich der Notwendigkeit, die Belastung mit Chemikalien zu verringern, die als endokrine Disruptoren wirken. Die Europäische Kommission ist gerade dabei, die erste Regu­lie­rung für endokrine Disruptoren weltweit durchzuführen. Auch wenn viele andere Regierungen ihre Besorgnis über endokrine Disruptoren ausgedrückt haben, ließen sie alle es bisher an Regulierungen für diese Chemikalien fehlen. [expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Weiter im Aufruf“]

Niemals zuvor waren wir einer größeren Belastung durch hormonelle Krankheiten ausgesetzt wie Brustkrebs, Hodenkrebs, Eierstock- und Prostatakrebs, gestörte Gehirnentwicklung, Diabetes, Fettleibigkeit, ausbleibender Hodenabstieg, Missbildungen des Penis und schlechte Samenqualität. Die überwältigende Mehrheit der Wissenschaftler, die aktiv über die Gründe dieser beunruhigenden Krankheits-Trends forscht, stimmt darin überein, dass mehrere Faktoren eine Rolle spielen, unter anderem Chemikalien, die fähig sind, mit unserem Hormonsystem in Wechselwirkung zu treten.

Verschiedene fachwissenschaftliche Gesellschaften betonen, dass diese chemischen Stoffe, endokrine Disruptoren genannt, eine globale Gesundheitsgefahr darstellen. Unter ihnen sind Flammschutzmittel, die in Möbeln und in elektronischen Geräten stecken, Weichmacher in Kunststoffgegenständen und in Körperpflegeprodukten sowie Pestizide als Rückstände in unserer Nahrung. Die meisten endokrinen Disruptoren erreichen unsere Körper über Nahrungsmittel, die mit diesen Stoffen kontaminiert sind.

Die zielführendste Möglichkeit, etwas gegen den Anstieg hormonaler Krankheiten zu tun, ist die Vermeidung der Exposition solcher Stoffe durch eine effektivere regulatorische Gesetzgebung. Pläne in der EU, solche Regulierungen vorzunehmen, wurden von Wissenschaftlern, die starke Verbindungen zur Industrie haben, jedoch heftig bekämpft. Dies erschien dann nach außen als mangelhafte Übereinstimmung in der wissenschaftlichen Bewertung, obwohl es gar keine wissenschaftliche Auseinandersetzung dazu gab. Die gleiche Strategie war von der Tabakindustrie verwendet worden und hatte die Debatte vergiftet, die Öffentlichkeit verwirrt und Anstrengungen von Politikern und Entscheidungsträgern untergraben, effektivere Regulierungen zu entwickeln und anzuwenden.

Sowohl die Debatten über den Klimawandel als auch diejenigen über endokrine Disruptoren haben unter der Verfälschung wissenschaftlicher Beweise durch von der Industrie bezahlte Akteure gelitten.

Viele Wissenschaftler glauben, dass ihre Objektivität und Neutralität untergraben werden könnte, wenn sie öffentlich Ansichten über politische Themen formulieren und sich in politischen Debatten einmischen würden. Es wäre in der Tat besorgniserregend, wenn politische Ansichten von uns Wissenschaftlern unsere wissenschaftliche Urteilsfähigkeit einschränken könnte. Dies ist jedoch eher der Fall bei Menschen, die die Wissenschaft ablehnen und aufgrund ihrer politischen Ansichten in ihrer Urteilskraft eingeschränkt sind. Das Ergebnis ist ein nicht wieder gutzumachender Schaden. Die Verfälschung der wissenschaftlichen Erkenntnisse im Hinblick auf die Auswirkungen des Rauchens kostete mehrere zehn Millionen Menschen das Leben. Wir sollten den gleichen Fehler nicht wiederholen.

Wir glauben, dass es nicht länger akzeptabel ist, weiter zu schweigen. Als Wissenschaftler haben wir die Verpflichtung, uns in die Debatte einzumischen und die Öffentlichkeit aufzuklären.

Wir sehen es als unsere Verantwortung an, die sich aus unserer Arbeit ergebenden Konsequenzen für die Gesellschaft und für zukünftige Generationen zu benennen und die Aufmerksamkeit für die ernsten Risiken zu wecken, mit denen wir konfrontiert sind. Es steht viel auf dem Spiel. Politisches Handeln ist dringend nötig, um etwas gegen die Belastungen durch endokrine Disruptoren und gegen die Folgen der Treibhausgas-Emissionen zu unternehmen.

Als Wissenschaftler auf den Gebieten der endokrinen Disruptoren und des Klimawandels haben wir unsere Kräfte vereint, weil viele der nötigen Schritte zur Verringerung der Belastung durch endokrine Disruptoren auch im Kampf gegen den Klimawandel hilfreich sein werden. Die meisten menschengemachten Chemikalien basieren auf Erdöl-Nebenprodukten, die von der petrochemischen Industrie hergestellt werden. Wird die Menge des verarbeiteten Erdöls geringer, nimmt auch die Produktion von Nebenprodukten ab, mit denen Kunststoffe und Weichmacher hergestellt werden. Diese chemischen Substanzen beeinträchtigen die männliche Fortpflanzungsgesundheit und tragen zum Krebsrisiko bei. Durch die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Treibstoffen und durch die Förderung alternativer Energiequellen werden nicht nur die Treibhausgase reduziert, sondern auch die Quecksilber Emissionen. Quecksilber ist in geringen Mengen in Kohle enthalten und erreicht über Luftemissionen und die Anreicherung in Fischen den menschlichen Organismus und beeinträchtigt die Gehirnentwicklung.

Obwohl viele Regierungen ihren politischen Willen ausgedrückt haben, sich um die Treibhausgase zu kümmern, wurde die Umsetzung der wissenschaftlichen Kenntnisse über den Klimawandel in praktische Politik blockiert, zum Teil durch Falschinformation zur Verwirrung der Öffentlichkeit und der politisch Verantwortlichen. Die Regierungen sind schon spät dran.

Es ist wichtig, dass wir diese Fehler bei den endokrinen Disruptoren nicht wiederholen, sondern von den Erfahrungen der Klimaforscher und von den Fachleuten des Gesundheitswesens lernen.

Die Europäische Kommission könnte sich für regulatorische Instrumente im Hinblick auf endokrine Disruptoren entscheiden, mit denen sie weltweit neue Standards setzen und uns vor Krankheitswirkungen schützen würde. Wir sind jedoch besorgt, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagen Regelungsoptionen deutlich zu kurz greifen könnten und nicht dem entsprechen, was nötig ist, um uns und zukünftige Generationen zu schützen. Sie setzen eine Nachweisgrenze für endokrine Disruptoren fest, die viel höher liegt als für andere gefährliche Substanzen, wie z. B. für karzinogene Substanzen – faktisch wird es dadurch sehr schwer, irgendeine Substanz in der EU als endokrinen Disruptor einzustufen.

In beiden politischen Bereichen besteht dringender Handlungsbedarf. Deshalb fordern wir die Entwicklung und Einführung effektiver Maßnahmen, die für beide Bereiche – endokrine Disruptoren sowie Klimawandel – in koordinierter Weise in Angriff genommen werden müssen. Ein effektiver Weg, dies zu erreichen, wäre die Gründung einer Organisation innerhalb der Vereinten Nationen, die mit derselben weltweiten Geltung und Verantwortung auszustatten wäre wie der zwischenstaatliche Ausschuss für den Klimawandel (IPPC). Dieses Gremium würde die wissenschaftlichen Aussagen überprüfen, die dann von den politischen Entscheidern im öffentlichen Interesse genutzt werden könnten. So würde unsere Wissenschaft vor dem Einfluss von Kapitalinteressen geschützt werden können.

Dies schulden wir den Generationen, die in der Zukunft leben werden.

* * *
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Die Erstunterzeichner dieses Artikels sind: Andreas Kortenkamp, Brunel University (UK); Barbara Demeneix, CNRS/Muséum national d’histoire naturelle (France ); Rémy Slama, Inserm, University Grenoble -Alpes (France); Edouard Bard, Collège de France (France); Ake Bergman, Swetox Research Center (Sweden); Paul R. Ehrlich, Stanford University (USA); Philippe Grandjean, Harvard Chan School of Public Health (USA); Michael Mann, Penn State University (USA); John P. Myers, Carnegie Mellon University (USA); Naomi Oreskes, Harvard University, Cambridge (USA); Eric Rignot, University of California (USA); Niels Eric Skakkebaek, Rigshospitalet (Denmark); Thomas Stocker, University of Bern (Switzerland); Kevin Trenberth, National Centre for Atmospheric Research (USA); Jean-Pascal van Ypersele, Université catholique de Louvain (Belgium); Carl Wunsch, Massachusetts Institute of Technology (USA); R. Thomas Zoeller, University of Massachusetts, Amherst (USA).

[1] Anmerkung des Übersetzers: endokrine Disruptoren sind hormonaktive chemische Substanzen, auch Xenohormone bzw. Umwelthormone genannt

Dieser Aufruf wurde in französischer  und englischer  Sprache am
29. November 2016 in der französischen Zeitung Le Monde veröffentlicht.
Übersetzung ins Deutsche durch
Berliner-Wassertisch

zum Original-Artikel in englischer Sprache hier
dort finden Sie auch die Liste weiterer Unterzeichner des Aufrufs

zur deutschen Übersetzung als PDF hier

hierzu ergänzend:
Brachte TTIP die EU dazu, die Vorsorge bei endokrinen Disruptoren preiszugeben?

James Crisp: Endokrine Disruptoren: EU will USA und Kanada besänftigen. In: EurActiv, 13.12.2016.

Harald Ebner: Hormongift: Keine Zulassung für den Freihandel. In: EurActiv, 14.12.2016.

Fracking-Chemikalien senken Spermienproduktion bei Mäusen. In: Ärzteblatt, 15.10.2015.

Der große CETA-Betrug

Corporate Europe Observatory (CEO)
11/2016

ISSUE BRIEF
The great CETA swindle
Der große CETA Betrug

ceta-stopWegen der rasch kommenden Abstimmung über das EU-Kanada Handelsabkommen CETA im Europäischen Parlament und der dann möglichen Auseinandersetzungen über seine Ratifizierung in den EU Mitgliedstaaten steht CETA weiterhin heftig in der Kritik. Ein näherer Blick auf den Text des Abkommens – und auf die letzten Erklärungen, die entworfen wurden, um Kritiker zu besänftigen und um Unterstützung für seine Ratifizierung zu erreichen – zeigt, dass Befürchtungen zu CETA wohlbegründet sind. Unbeschadet der Versuche der kanadischen Regierung und der EU-Kommission, das Abkommen als fortschrittlich zu verkaufen, bleibt CETA das, was es immer war: ein Angriff auf Demokratie, Arbeitnehmer und Umwelt. Es wäre ein großer Fehler, es zu ratifizieren.

Diese Ausarbeitung widerlegt sechs Behauptungen der CETA Befürworter, die als Propaganda ständig wiederholt werden und den Diskurs bestimmen sollen, obwohl man sie als reine PR bezeichnen muss. Entgegen diesen PR-Behauptungen muss festgehalten werden:

  1. CETA schützt die Rechte von Arbeitnehmern leider nicht, wie behauptet.
  2. CETA ist kein gutes Abkommen für die Umwelt.
  3. Die mit CETA geschaffenen Rechte von Investoren lassen das Recht demokratischer Institutionen auf Regulierung (also Gesetze und Verordnungen zu erlassen) nicht unberührt und werden Umwelt, Gesundheit und andere öffentlicher Interessen nicht unangetastet lassen.
  4. CETA schützt öffentliche Dienste wie Gesundheitsversorgung und Wasser nicht wirklich.
  5. CETA errichtet zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten keinen unabhängigen Gerichtshof.
  6. CETA wird bestehende Standards, die Menschen und Umwelt schützen, nicht aufrechterhalten.

zur Ausarbeitung (in englischer Sprache)

 

CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft

Neues Gutachten
12.09.2016

Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski

ProtestCETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?

Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.

Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
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FAQs-Organklage

Einleitende Worte:

Die Organklage gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe war ein voller Erfolg der Piratenpartei. Noch im Monat der Einreichung machte Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Aber noch aus einem zweiten Grund war die Klage sehr wichtig. Obwohl sie letztendlich mit einer unbefriedigenden Begründung wegen Verfristung abgewiesen wurde, bewies das Urteil dennoch, dass die Organklage vorher auf jeden Fall möglich gewesen war. Das Urteil offenbarte die große Repräsentanzlücke für Bürgerbeteiligung und Rekommunalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus vor dem Einzug der Piratenpartei. Die Abgeordnetenhaus-Fraktionen von SPD, CDU, LINKE und GRÜNE, die vor dem Wasser-Volksentscheid nicht hatten wissen wollen, was in den Verträgen steht, wollten nach deren Offenlegung offensichtlich nicht dagegen klagen. Die Piratenpartei hat sich dagegen als einzige Partei erwiesen, die bereit war, die Interessen des Wasser-Volksentscheids und damit der Zivilgesellschaft gegenüber dem Filz aus Senat und Wasserkonzernen wahrzunehmen – auch wenn einzelne Piraten-Abgeordnete von Beginn an mit der Wasser-Klage gefremdelt haben.

Welchen Handlungsbedarf hat es für die Spendenvereinbarung gegeben?

Am 9. April 2013 beschloss die Piratenfraktion, dass bis zum 12. April 2013 Prof. Christian Kirchberg oder ein anderer Anwalt mit der Klage zu beauftragen sei. Die Piraten hatten in ihren Beschluss geschrieben, noch wegen des Rechtsanwaltshonorars verhandeln zu wollen, „da das derzeitige Angebot mit 30.000 € zzgl. Mwst. die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion wohl übersteigen“ würde. Die Einhaltung des Termins war wichtig, um die Klageschrift noch rechtzeitig anfertigen zu können. Doch noch am 15. April hatte der Fraktionsgeschäftsführer und heutige Ex-Pirat Heiko Herberg weder Prof. Kirchberg noch einen anderen Anwalt beauftragt. Am 12. April hatte er sich für einen Tag krank gemeldet und die Frist tatenlos verstreichen lassen.

Der Piraten-Basis war die Bummelei nicht entgangen. Am 14. April wurde eine Liquid-Feedback-Abstimmung eingestellt, in der die Basis forderte, dass Prof. Kirchberg beauftragt werden solle, da sich ein anderer Anwalt in der knappen Zeit nicht mehr würde einarbeiten können. Die Abstimmung erhielt 100 Prozent Zustimmung. Ebenfalls am 14. April bot ein Wassertisch-Mitglied auf der Bezirksmailingliste Mitte der Piratenpartei an, Kosten, die sich die Fraktion nicht leisten könne, zu übernehmen.

Auf Anfrage des Wassertisches bot Prof. Kirchberg eine letzte Verlängerung bis zum 16. April an. Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel sandte am 15. April eine Zuwendungserklärung an Heiko Herberg. Hierin wurde die Zuwendungs-Zusage für den Fall ausgesprochen, dass wegen der Kosten der Klage „die Aufrechterhaltung der Fraktionsarbeit“ sonst nicht gewährleistet wäre. Heiko Herberg übersandte jedoch kurze Zeit später stattdessen eine mit seinem Justitiar entworfene Erklärung zur „Übernahme von Prozesskosten“ in gleicher Höhe, die diese Bedingung nicht mehr enthielt und wich damit vom Angebot des Wassertisches ab. Diese Vorgehensweise war durch den Fraktionsbeschluss vom 9. April nicht abgedeckt. Zeit für eine Diskussion über den Text dieser Kostenübernahme-Erklärung gab es jedoch am Nachmittag des 15. April nicht mehr. Daher unterzeichneten Wolfgang Rebel (Pressesprecher Berliner Wassertisch) und Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch) dieses Dokument am 15. April stellvertretend für den Berliner Wassertisch.

Nach der Spendenzusage des Wassertisches – obwohl diese im Fraktionsbeschluss nicht gefordert wurde – beauftragte Herberg schließlich den Anwalt – drei Tage später, als in der Fraktionssitzung beschlossen.

Es ist fraglich, ob Herberg ohne die Bemühungen des Wassertisches und der Piratenbasis einen Anwalt beauftragt hätte. Aus welchen Gründen Heiko Herberg die Beauftragung verschleppte, ist dem Berliner Wassertisch nicht bekannt – es ist jedoch offensichtlich, dass die Klage von Beginn an mit ,angezogener Handbremse‘ gefahren wurde.

Zum Spendenangebot:
Die LINKE wollte sich ebenfalls beteiligen, wie Klaus Lederer zugesagt hatte. Da Heiko Herberg nicht die Fraktionssitzung der LINKEN am 16.04. abwarten wollte, sondern noch am 15. April. entgegen der bis dahin gezeigten Bummelei mit seiner Pressemitteilung vorgeprescht war, sprang die LINKE ab. Damit entfiel eine Summe von ca. 12.000 EUR, die einen Teil des Betrages darstellen, die jetzt eingeklagt wird.

Wie sollten die Kosten für die Klage finanziert werden?

Die Abgeordnetenhaus-Fraktionen erhalten Steuergelder auch für solche Zwecke. Von diesen Finanzmitteln hätten die drei Oppositions-Fraktionen die Organklage bezahlen können. Die LINKE hatte auf dieser Basis schon am 09.04. einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Nach dem Ausscheren der GRÜNEN bot der Wassertisch den Piraten für den Fall an, dass sie sich die Klage nicht leisten könnten, eine Spendensammlung durchzuführen. Doch zeigte sich, dass von einem Geldmangel keine Rede sein konnte: Die Piratenfraktion nahm am Jahresende einen Übertrag von knapp einer halben Million Euro (460.000) an Steuergeldern mit ins nächste Jahr. Auch in den nachfolgenden Jahren wurden jeweils mehrere hunderttausend Euro ins Folgejahr übertragen.

Dem Wassertisch wurde entsprechend nie mitgeteilt, dass ein Finanzierungsbedarf bestehen würde. Da es keinen Beschluss der Piratenfraktion gab, ob sie das Geld annehmen würden, hat es auch nie eine Spendensammlung gegeben. Der Berliner Wassertisch hätte für solch eine Spendensammlung einen klaren Spendenzweck angeben müssen.

Die weitere Entwicklung der Klage ließ eine Geldanforderung von der Piratenfraktion an den Wassertisch ohnehin obsolet erscheinen. Nachdem die Klage schon mit ,angezogener Handbremse‘ gestartet wurde, wurden der Klage weitere Steine in den Weg gelegt. Im November 2013 wurde der Kontakt zwischen Wassertisch und Prof. Kirchberg ohne Angabe von plausiblen Gründen untersagt. Es gebe die Befürchtung, der Wassertisch wolle als „Nebenkläger“ auftreten. Im Februar 2014 schrieb Ex-Pirat Martin Delius in einem Blogbeitrag, dass die juristische Aufarbeitung der BWB-Teilprivatisierung „rückwärtsgewandt“ sei. Am 6. Mai 2014 wurde der Fraktion vorgeschlagen, die Klage langsam oder sofort zu beerdigen – ebenfalls ohne den Wassertisch zu konsultieren. Die Fraktion hatte durch den ,kalten‘ Klageabbruch die gemeinsame Zielvereinbarung gebrochen. Das Spendenangebot war, wie aus den Fraktionssitzungen ersichtlich, klar an die Durchführung und nicht an die ,Beerdigung‘ der Klage gebunden. Der damalige Fraktionsvorsitzende Alexander Spies gab zu verstehen, dass die Spende nicht mehr angefordert werden würde.

Vorbereitungskosten:
Die Vorbereitungskosten hatte der Wassertisch ohnehin allein finanziert. Zur Vorbereitung der Organklage gehörte die Erstellung einer Klageskizze durch Prof. Christian Kirchberg. Die Beauftragung erfolgte durch den Berliner Wassertisch. Die Erstellung der Klageskizze durch Prof. Kirchberg kostete: 6.806,80 EUR. Dafür gab es im Mai 2013 einen Spendenaufruf bei Betterplace. Zusammen kamen: 6.806,00 EUR, wovon ein hoher Anteil von Wassertisch-Mitgliedern stammte. Zur Vorbereitung der Organklage gehörte eine Veranstaltung des Wassertisches (Vortrag und Podiumsdiskussion) in der Urania, die den Berliner Wassertisch inkl. Reise- und Hotelkosten rund 2.000 EUR gekostet hat. Eine Beteiligung an diesen Kosten ist von den Fraktionen nie thematisiert worden.

Wer hat konkret persönlich diese Absprachen und Verhandlungen von beiden Seiten geführt?

Beteiligt an den Absprachen bzgl. der Spendenzusage waren:
Für die Piratenfraktion: Heiko Herberg (parlamentarischer Geschäftsführer der Piratenfraktion) und Dr. B. (Justiziar der Piratenfraktion)
Für den Berliner Wassertisch: Wolfgang Rebel (Pressesprecher) und Sigrun Franzen (Mitglied von Berliner Wassertisch und Piratenpartei)
Die Gespräche wurden auf Wassertisch-Seite in Abstimmung mit den anderen Wassertisch-Mitgliedern geführt. Die Spendenzusage unterschrieben schließlich Wolfgang Rebel und Sigrun Franzen, da der Berliner Wassertisch als Bürgerinitiative keine eigenständige juristische Person ist.

Die Spendenzusage:
Das Angebot wurde am 15. April in Form einer Spendenzusage schriftlich fixiert. Doch waren sich die Piraten in der Fraktionssitzung vom 23. April 2013 immer noch nicht im Klaren, ob sie überhaupt eine Spende annehmen wollten. In der gleichen Sitzung stellte Heiko Herberg im Diskussionsverlauf entsprechend klar, dass die Spendenzusage keinen Zwang bedeute, die Spende einzufordern: „Also niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen, man kann immer sagen: gut, zurück und tschüss.“ Heiko Herberg kündigte in der Sitzung zudem an, dass die Summe im Bedarfsfall mit dem Wassertisch abgesprochen werden würde.
Der Jahresübertrag von fast einer halben Million Euro zeigte schließlich deutlich, dass die Fraktion sich die Klage sehr wohl leisten konnte. Als die Fraktion zudem am 6. Mai 2014 ohne Rücksprache mit dem Wassertisch deutlich machte, die Klage langsam ,beerdigen‘ zu wollen, war auch die Legitimation für die Spendenforderung nicht mehr gegeben.

Wahl des Rechtsanwalts. a) Hat man sich auf einen Rechtsanwalt beschränkt? b) War er nicht verhandelbar?

a) Es wäre jeder Fraktion und jedem Abgeordneten möglich gewesen, einen Anwalt zu beauftragen, um eine Organklage vorzubereiten und einzureichen. Der Wassertisch war jedoch der einzige, der sich überhaupt um einen erstklassigen Juristen bemüht und diesen den Oppositionsparteien vorgestellt hatte. Der Berliner Wassertisch war ansonsten selbstverständlich nicht in der Position, die Wahl des Anwalts oder des Honorars zu bestimmen.

b) Der Auftrag der Fraktion an Heiko Herberg lautete, zu prüfen, ob es nicht auch einen preiswerteren Anwalt gäbe. Ob eine Suche nach einem anderen Anwalt stattgefunden hat, kann der Wassertisch nicht sagen.

Die Rechtsanwaltswahl:
Schon 2012 hat Prof. Dr. Keßler, Vorsitzender der Berliner Verbraucherzentrale und ein erfahrener Verfassungs- und Wirtschaftsjurist, im AGH-Wasser-Sonderausschuss darauf hingewiesen, dass eine Organklage das „naheliegendste“ sei. Dies wäre direkt nach Offenlegung der Wasserverträge, Beschlüsse und Nebenabreden (2011) geboten gewesen, insbesondere, da mit dem von der Verbraucherzentrale vorgestellten juristischen Leitfaden des Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) ein Weg aufgezeigt worden war. Für eine solche Organklage waren jedoch nur die Fraktionen des Abgeordnetenhauses berechtigt, die für solche Zwecke extra Gelder vom Staat zur Verfügung gestellt bekommen.

Der Grund, warum man bei Prof. Dr. Kirchberg geblieben ist, liegt darin, dass er ein hervorragender Jurist ist und mit der Angelegenheit bestens vertraut war. Da die Gegenseite sich von den teuersten Kanzleien vertreten lässt (in diesem Fall Luther), war die Wahl eines erfahrenen und renommierten Juristen geboten. Prof. Kirchberg war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses und des Menschenrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie Präsident des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg. Er wurde dem Berliner Wassertisch von dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Siegfried Broß als Verfassungsrechtsexperte empfohlen. Im Auftrag des Berliner Wassertischs fertigte Prof. Kirchberg eine Klageskizze auf Basis des bereits vorliegenden juristischen Leitfadens des AKJ an. Die Klageskizze wurde am 21. März 2013 von RA Prof. Kirchberg im Berliner Abgeordnetenhaus in Anwesenheit von Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß allen Oppositionsparteien vorgestellt. Anwesend waren Vertreter folgender Fraktionen: für die LINKSFRAKTION: Dr. Klaus Lederer und Malte Krückels, für die Fraktion der GRÜNEN Canan Bayram und Heidi Kosche sowie als Justitiar Günter K., für die PIRATENFRAKTION: Gerwald Claus-Brunner (Der Justiziar der Piratenfraktion Dr. B. fehlte). Hier teilte Prof. Kirchberg auch seine Honorarkosten mit.

Mehr zum Thema unter:

Berliner Wassertisch: 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht (23.01.2016)

Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im Abgeordnetenhaus (23.1.2016)

Bund der Steuerzahler Berlin: Zahltag bei den Freibeutern. Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (März 2016)

 

Tagungsbroschüre erschienen: Konzernprotest

konzernprotest

21.12.2015 Neu erschienen: Tagungs-Doku „Wenn Konzerne den Protest managen“ (pdf) weiterlesen

Warum Wasser eine öffentliche Dienstleistung ist

Ein Bericht im Auftrag von EPSU für Public Services International Research (Studie von PSIRU)
April 2012

EPSUJetzt als deutsche Übersetzung (Dez. 2015)

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Öffentliches Eigentum ist die Regel
  3. Weit verbreitete Beendigung der Wasserprivatisierung
  4. Effizienz und Leistungsfähigkeit
  5. Investitionen
  6. Preise
  7. Wettbewerb und Kartelle
  8. Öffentlicher Widerstand
  9. Korruption und Betrug
  10. Verantwortungslos
  11. Illusionen über fiskalische Erfolge
  12. Schlussfolgerungen: Der öffentliche Sektor und das Recht auf Wasser
  13. Quellenangaben

zum vollständigen Bericht

 

Klimaschutz erfordert ISDS-Ausnahmeregelung

Council of Canadians
Schutz eines multilateralen Abkommens zum Klimaschutz
vor der Bedrohung durch Kampfansagen von Unternehmen

von Maude Barlow

Ein Vorwort zur Ausarbeitung „Eine ISDS-Ausnahmeregelung zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen“ von Gus Van Harten

In diesem Dezember treffen sich Staaten aus aller Welt in Paris zur COP 21, der Konferenz der Vereinten Nationen zum Klimawandel. Dies ist ein historisches Treffen und ein wichtiger Moment für die Nationen der Welt, ein wirklich sinnvolles Abkommen zu vereinbaren, um die Treibhausgasemissionen ernsthaft zu reduzieren. Die Erwartungen sind hoch.

Es gibt sicherlich einige Hoffnungsschimmer, obwohl viel getan werden muss. Im Juni 2015 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der G7-Länder, Treibhausgase durch die allmähliche Abschaffung von fossilen Brennstoffen bis zum Ende des Jahrhunderts zu reduzieren. Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel, die auf eine Umsetzungsfrist bis 2050 drängt und sich für sofortige verbindliche Emissionsziele engagierte, sprach von der Notwendigkeit „die globale Ökonomie im Lauf dieses Jahrhunderts zu dekarbonisieren.”
In demselben Monat versprach China, der größte Treibhausgasemittent der Welt, die steigenden Emissionen bis zum Jahr 2030 zu reduzieren, zum ersten Mal für eine Nation, deren Richtlinien ein unbegrenztes industrielles Wachstum begünstigt haben. Im August 2015 hat der US-Präsident Barack Obama, vielleicht eingedenk seines Vermächtnisses, die ersten landesweiten Standards zur Beendigung des unbeschränkten Ablassens der Kohlenstoffbelastung durch US-Kraftwerke enthüllt.

Die Weltmeinung ändert sich erheblich, seit immer weniger Menschen die überwältigenden wissenschaftlichen Beweise eines durch Menschen verursachten Klimawandels in Frage stellen. Eine Umfrage des Pew Research Centers ergab im Juli 2015, dass der Klimawandel als größte weltweite Bedrohung angesehen wird. Mit der Annäherung der Gespräche in Paris wächst die Hoffnung auf ein wirklich sinnvolles multilaterales Abkommen zum Klimawandel.
Aber es gibt ein Problem, das angesprochen werden muss, wenn eine Vereinbarung oder ein Abkommen, die/das auf dem Gipfel von Paris erzielt wird, in den Heimatländern der Parteien umgesetzt werden soll. Das zentrale Problem ist, dass viele der Länder, die versprechen, ernsthafte Maßnahmen zum Klimawandel zu ergreifen, auch Parteien von Handels- und Investitionsgeschäften oder aggressiven Verhandlungen sind, die einen Mechanismus enthalten, der großen Unternehmen das Recht gibt, Veränderungen an den derzeitigen Vorschriften, gemäß denen sie ihren Betrieb führen, zu fordern.

Der Mechanismus bei diesen Handelsgeschäften heißt Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS). Es gibt ausländischen Unternehmen das Recht, Regierungen direkt auf finanzielle Entschädigung zu verklagen, wenn diese Regierungen neue Gesetze oder Praktiken, wie z. B. Umwelt-, Gesundheits- oder Menschenrechte, einführen, die sich auf die Bilanzen der Unternehmen negativ auswirken. ISDS gewährt Unternehmen bei diesen Verhandlungen im Wesentlichen denselben Status wie Regierungen und privatisiert die Streitbeilegung zwischen den Nationen.

Das vollständige Vorwort von Maude Barlow und die Ausarbeitung von Gus Van Harten finden Sie hier

 

Die Zukunft unserer öffentlichen Wasserversorgung — Weltweite Erfahrungen mit der Rekommunalisierung

Our public water future
The global experience with remunicipalisation  
 

Veröffentlichung vom April 2015 durch Transnational Institute (TNI), Public Services International Research Unit (PSIRU), Multinationals Observatory, Municipal Services Project (MSP) and the European Federation of Public Service Unions (EPSU)
Amsterdam, London, Paris, Cape Town and Brussels ISBN 978-90-70563-50-9

Introduction: Calling for progressive water policies

Emanuele Lobina

 

Global list of remunicipalisations

 

Chapter 1 Water in public hands:

Remunicipalisation in the United States

Mary Grant

 

Chapter 2 An end to the struggle?

Jakarta residents reclaim their water system

Irfan Zamzami and Nila Ardhianie

 

Chapter 3 German municipalities take back control of water

Christa Hecht

 

Chapter 4 Turning the page on water privatisation in France

Christophe Lime

 

Chapter 5 Taking stock of remunicipalisation in Paris.

A conversation with Anne Le Strat

Olivier Petitjean

 

Chapter 6 Remunicipalisation and workers:

Building new alliances

Christine Jakob and Pablo Sanchez

 

Chapter 7 You are public…now what?

News ways of measuring success

David A. McDonald

 

Chapter 8 Trade agreements and investor protection:

A global threat to public water

Satoko Kishimoto

 

Conclusion: Reclaiming public water through remunicipalisation

Satoko Kishimoto, Olivier Petitjean and Emanuele Lobina

 
 

UN-Report: Fehlende Investitionen in den Wassersektor führen zu neuen Konflikten

EUWID
03.03.2015

International
UN-Report: Fehlende Investitionen in den Wassersektor führen zu neuen Konflikten
Von Claudia Georgi

Ohne erhebliche Investitionen in den Wassersektor wird es in vielen Teilen der Erde zu neuen Konflikten kommen. Zu diesem Ergebnis kommt der Report „Water in the World We Want“ des Instituts für Wasser, Umwelt und Gesundheit der Universität der Vereinten Nationen (UNU-INWEH). Unerreichte Wasserziele seien eine Bedrohung für viele Regionen und stellten ein Hindernis für universelle Entwicklungsziele dar, sagten Vertreter der Universität der Vereinten Nationen und des UN-Büros für Nachhaltige Entwicklung in der vergangenen Woche bei der Vorstellung des Berichts in New York. Hierzu zählten etwa stabile politische Systeme, ein größerer Wohlstand sowie ein besserer Gesundheitsstandard.

Dollarnoten

Foto: Andrea Damm – pixelio.de

Der Bericht beinhaltet eine Detailanalyse von zehn Ländern und zeigt auf, dass Entwicklungsziele mit engem Bezug zur Wasserver- und Abwasserentsorgung eine schnelle und kosteneffiziente Möglichkeit bieten, auf einen nachhaltigen Entwicklungspfad zu gelangen. Die untersuchten Länder sind Bangladesch, Bolivien, Indonesien, Kanada, Pakistan, Singapur, Südkorea, Uganda, Vietnam und Zambia. Anhand von nationalen Fallstudien bestimmt der Bericht die für jedes Land notwendigen Schritte, um die globalen Wasserziele zu erreichen.
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