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Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein
Spiegel-online
06.05.2015
Freihandelsabkommen TTIP
Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein
Die Schiedsgerichte beim geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind nicht nur umstritten – sondern laut einem Gutachten auch verfassungswidrig.
Die in den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada, TTIP und CETA, vorgesehenen Schiedsgerichte sind einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Die Professorin für Öffentliches Recht der Münchner Universität der Bundeswehr, Kathrin Groh, hat es im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angefertigt.
Dazu auch: Spiegel Online: Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein. 6.5.2015.
Der Kampf ums Schiedsgericht
taz.de
07.05.2015
Neue Vorschläge fürs TTIP
Der Kampf ums Schiedsgericht
von Julia Maria Amberger
Die EU-Kommission will Mitgliedsstaaten auf Linie bringen. Doch selbst der SPD gehen die neuen Vorschläge nicht weit genug.
zum Artikel
siehe auch: Prof. Fischer-Lescano „Irrealpolitik à la Gabriel“
Italien kündigt Energiecharta-Vertrag
Zeit-online
06.05.2015
FREIHANDELSABKOMMEN
Investorenschutz? Nein danke!
von Petra Pinzler
Italien will nicht vor Schiedsgerichten verklagt werden und hat als erstes EU-Land die Energiecharta gekündigt. Mögliche Folgen als Investitionsstandort sieht man nicht.
Neue Vorschläge aus Brüssel im TTIP-Streit
taz
06.05.2015
HANDELSABKOMMEN
Neue Vorschläge aus Brüssel im TTIP-Streit
Im Streit über das geplante Freihandelsabkommen TTIP mit den USA hat die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström neue Vorschläge zu den besonders umstrittenen Schiedsgerichten unterbreitet. Ziel der Kommission sei es, „die Schiedstribunale mehr wie traditionelle Gerichte arbeiten zu lassen“, erklärte Malmström am Dienstag.
Kommentar Wassertisch: „mittelfristiges Ziel“ bedeutet, dass es zumindest im CETA Abkommen nicht mehr berücksichtigt werden wird. Außerdem sind auch „reformierte“ Schiedsgerichte schlimm genug. Es ist immer noch eine Sondergerichtsbarkeit, die nur Konzerne anrufen können. Das Genze birgt weiterhin hohe Risiken für demokratische Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten im Hinblick auf Arbeitsschutz, Verbraucherschutz, Umweltschutz und Klimaschutz. Zudem könnten — egal was später im TTIP steht — US-amerikanische Konzerne über ihre kanadischen Niederlassungen mithilfe von CETA ganz „unreformiert“ gegen europäische Staaten klagen.
„Widerstand gegen TTIP erfasst ganz Europa“
euractiv.de
04.05.2015
„Widerstand gegen TTIP erfasst ganz Europa“
Die Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommens TTIP geraten immer mehr ins Stocken – ein Erfolg für die TTIP-Kritiker. Die sitzen jedoch nicht mehr nur in Deutschland, Österreich und Frankreich – es ist mittlerweile eine pan-europäische Öffentlichkeit, eine EU-weite Protestbewegung, die das Abkommen ablehnt, meint Nelly Grotefendt vom Forum Umwelt und Entwicklung.
Die Verhandlungen des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP gingen Mitte April in die neunte Runde, aber ein Ende scheint in weite Ferne gerückt. Den ursprünglich angesetzten Zeitplan, das Abkommen im Jahre 2015 zu verabschieden, halten Expertenkreise für unrealistisch. Die Stimmen der Kritiker finden hingegen allmählich in ganz Europa Gehör. Denn der Widerstand gegen TTIP ist längst kein österreichisch-deutsches Phänomen mehr, das vom Rest Europas nur ungläubig beäugt wird.
TTIP: Welchen Einfluss wird das Abkommen auf staatliches Handeln haben?
Anhörung in der 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestages vom 16. März 2015
Das Wortprotokoll der Anhörung macht deutlich, dass TTIP große Auswirkungen auf das Handeln der EU-Mitgliedsstaaten haben würde. So antwortet der Sachverständige Prof. Krajewski auf eine entsprechende Frage der Abgeordneten Nina Scheer (SPD) [Seite 10 des Wortprotokolls]:
Ich denke, auf die Frage sollte man erst einmal grundsätzlich antworten und sich klar machen, warum man solche Handelsabkommen abschließt. Man schließt solche Handelsabkommen ja ab, weil man staatliches Handeln in gewissen Grenzen halten möchte. Wenn man das staatliche Handeln grundsätzlich unbegrenzt lassen möchte, dann braucht man Freihandelsabkommen nicht, dann braucht man völkerrechtliche Abkommen nicht. Die Funktion von solchen Abkommen ist ja immer, bestimmtes staatliches Handeln auszuschließen oder in bestimmten Grenzen zu halten. Ich glaube, das muss man sich erst einmal grundsätzlich klar machen. Insofern ist jedes völkerrechtliche Abkommen natürlich auch darauf gerichtet, das Handeln von Gesetzgebung und von Verwaltung zu beeinflussen, sonst wäre es sinnlos aus meiner Sicht. […]
zum vollständigen Wortprotokoll
Verhindern durch Verzögern. Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung im Angesicht von TTIP, CETA und TiSA
TAZ
29.04.2015
Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung „Aufgeschoben ist aufgehoben“
Interview mit Fisahn führte Klaus Wolschner
Zehn Jahre auf die Rekommunalisierung der Müllabfuhr hinzuarbeiten, hält Fisahn angesichts der TTIP Verhandlungen für eine schlechte Idee.
„TTIP, Ceta und auch Tisa sollen auch im Bereich der öffentlichen Dienste unter dem Stichwort „Liberalisierung“ mehr Privatisierung und Marktöffnung schaffen. Insbesondere ein Rückgängig-Machen soll deutlich erschwert werden. Während es bei Ceta um ein Übereinkommen zwischen EU und Kanada geht und bei TTIP um eines zwischen den USA und der EU, soll Tisa ein internationales Abkommen sein, wo die EU mit 23 Partnern verhandelt. Die Ergebnisse da sind vollkommen offen.“
TTIP könnte Hindernisse für die Gesetzgebung mit sich bringen
EUobserver
20.04.2015
How TTIP could create a red tape labyrinth
Wie TTIP ein Labyrinth aus Bürokratie entstehen lassen könnte
Von Paul de Clerck, Lora Verheecke, Max Bank
Aber das Schlimmste kommt erst jetzt zutage.
Im selben Augenblick, in dem die Unterhändler heute (Mo, 20.04.2015) in New York wieder zu Gesprächen zusammenkommen, zeigt eine frisch geleakte Version eines Vorschlags der EU-Kommission über ein Kapitel, das sich „regulatorische Kooperation“ nennt, dass der Vertrag Hindernisse für jede Art von Gesetzgebung aufrichten könnte.
Die bestehende und die zukünftige Gesetzgebung der Kommission und der US-Regierung, sowie der 28 EU Mitgliedsstaaten und der 50 US-Staaten, könnte zu unbegrenzten Herausforderungen und ungehemmter Bürokratie führen.
die vollständige Originalfassung des Beitrags finden Sie hier