1. Mai 2016

1. MAI-DEMO

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!, zu dem auch der Berliner Wassertisch gehört, hatte zur Teilnahme an der 1. Mai-Demo des DGB aufgerufen und bildete mit dem Netzwerkbanner „Mit CETA ist TTIP schon da!“ einen eigenen Block.

STAND BERLINER WASSERTISCH
Wie in den letzten Jahren war der Berliner Wassertisch auf dem DGB-Fest vertreten und informierte über den aktuellen Stand in Sachen BWB, „Delius-Klage“, TTIP & CETA. Ein Flyer informierte über: „Was hat unsere Wasserversorgung mit TTIP zu tun.“ (pdf).

ceta_wassertisch

 

Weitere Dokumente, die wir ausgelegt und verteilt haben, waren zum Beispiel das Positionspapier „Wasserwirtschaft im Sog des Freihandels CETA“ der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), die beiden Hefte der neuen Schriftenreihe: „Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen“ (Heft 1: Broß, Heft 2: Flessner) u.v.m.

 

GROSSDEMO STOPTTIP & STOPCETA am 17.9.2016 (Termin wurde vorverlegt)
Am 17. September soll es mindestens 7 Großdemos gegen TTIP & CETA geben. 

Die vom Trägerkreis bereitgestellten Werbepostkarten haben wir unter die Leute gebracht. Mehr zu den derzeit vorbereiteten Demos ist hier zu erfahren.

 

NEUES VOLKSBEGEHREN: „VOLKSENTSCHEID RETTEN!“

Außerdem wurden am Stand Unterschriften für das am 28. April gestartete Volksbegehren „Volksentscheid Retten!“ gesammelt.

Insgesamt wurden 84 Unterschriften gesammelt (Foto: Berliner Wassertisch)

Insgesamt wurden 84 Unterschriften gesammelt (Foto: Berliner Wassertisch)

Anlässlich der Sammelaktion am 1. Mai hat der Berliner Wassertisch einen Aufruf verfasst: „Vereint gegen Neoliberalismus und Demokratieabbau. Direkte Demokratie muss ausgebaut werden!“ (pdf)

Zum Volksbegehren: http://www.volksentscheid-retten.de

CETA gefährdet die öffentliche Wasserwirtschaft!

AöW e.V.

(Berlin, 28.4.2016; update am 09.09.2016) Das geplante CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist in einer wichtigen Phase. Am 19. Sept. entscheidet ein Parteikonvent der SPD in Wolfsburg über die Zustimmung bzw. Ablehnung von CETA. Am 23. Sept. trifft sich der EU-Ministerrat in Bratislava, um ebenfalls über CETA zu sprechen bzw. zu entscheiden. Nach einer Entscheidung im EU-Ministerrat wird das Europäische Parlament damit befasst.

Die AöW hat den englischsprachigen CETA-Text, der im Februar 2016 veröffentlicht wurde, im Hinblick auf die Interessen der öffentlichen Wasserwirtschaft kritisch ausgewertet und jetzt nochmals redaktionell überarbeitet. In der überarbeiteten Fassung (abrufbar unter http://www.aoew.de/media/Publikationen/Stellungnahmen/2016/AoeW_Positionspapier_CETA_Final_red_ueberarb_August_2016.pdf) beziehen sich die Verweise zum Vertragstext auf die aktuelle ins Deutsche übersetzte Fassung.

Die AöW kommt zu dem Fazit:

„Nach Auswertung des englischsprachigen CETA-Textes ist die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand vom CETA nicht deutlich ausgenommen. Da im Ratifizierungsprozess eine Änderung nicht mehr möglich ist, fordern wir: Nein zu diesem CETA-Text!“

Mehr zum Thema Freihandelsabkommen bei der AöW: http://www.aoew.de/pages/themen/europa/freihandelsabkommen.php

Wie sich CETA auf städtisches Wassernetz auswirken könnte | interaktiver Videoquiz, wie CETA und TTIP die Privatisierung öffentlicher Netze erleichtern könnte

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Erstellt von KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschland – mit Unterstützung von u.a. AöW: http://www.dmms.de/video/videoplay/index1.htm

 

 

Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau. AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!

22.04.2016AöW e.V.

AöW-Pressemitteilung

 

Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau

AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!

Berlin. Nach dem Bericht der Tagesschau24 über den Skandal der Grundwasserverunreinigung mit Radium-226 und anderen Schadstoffen aus einer Bohrschlammgrube bei Brüchau in Sachsen-Anhalt fordert die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ein Umdenken in den Bergämtern und bei Wirtschaftsunternehmen. Die bewusste jahrelange Verseuchung des Grundwassers rund um die Bohrschlammgrube unter Berufung auf Betriebspläne zeige, dass es eine Lücke zwischen den bergrechtlichen Genehmigungen und dem Gewässerschutz gibt, stellte die Geschäftsführerin fest.

Wenn eine wasserrechtliche Genehmigung ausdrücklich, wie in diesem Fall richtig geschehen, durch das zuständige Bergamt im Jahr 2002 untersagt war, eine Verunreinigung und der Weiterbetrieb der undichten Deponie dennoch über mehr als zehn Jahre durch das Landesbergamt geduldet wurde, ist das sonst so strenge Wasserrecht bewusst umgangen worden. Aber selbst wenn ein genehmigter Betriebsplan vorliegt, ist es nach Auffassung der AöW unverständlich wie ein Unternehmen wie Gaz de France Suez (heute ENGIE E&P) hochgiftige Stoffe im Untergrund deponiert und eine Verseuchung des Grundwassers in Kauf nimmt, um Entsorgungskosten so niedrig wie möglich zu halten und hohe Gewinne einzufahren. Aus der Tagesschaureportage geht sogar hervor, dass auch Bohrschlämme aus anderen Bundesländern aus der Öl- und Gasindustrie in Sachsen-Anhalt entsorgt wurden. Die Lebensgrundlage der Bevölkerung in dieser Region wurde damit für Generationen zerstört, denn Radium-226 zum Beispiel hat eine Halbwertzeit von über 1500 Jahren.

Nun drohen hohe Kosten zur Sanierung des Grundwassers auf die Allgemeinheit zuzukommen, wenn es denn überhaupt technisch machbare Verfahren dafür gibt. Die Grundwasserverschmutzung ist ein nicht zu unterschätzendes unverantwortliches Verhalten, denn das Grundwasser allein hat ein langes „Gedächtnis“, weil seine Regenerationszeiten sehr lang sind, wenn die Halbwertzeiten radioaktiver Stoffe dabei noch nicht berücksichtigt sind.

Abgesehen von den Problemen, die durch die Grundwasserverunreinigung auf die Wasserversorger in der Region zukommen können, weil sie es nicht mehr als Rohwasser zur Trinkwasserversorgung nutzen können oder mit immensem kostspieligem Aufwand reinigen müssten, ist das Ausmaß der Grundwasserschäden in Sachsen-Anhalt und in Deutschland wahrscheinlich noch gar nicht voll erfasst. Denn es gibt circa 1400 Deponien für Bohrschlämme in Deutschland, ob die alle dicht sind, ist unklar. Welche Probleme erst bei Fracking auf die Allgemeinheit zukommen, lässt sich nur erahnen. Deshalb warnt die AöW seit Jahren vor den Risiken von Fracking.

Foto: Bernhardt Link

Foto: Bernhardt Link

Die öffentliche Wasserwirtschaft versteht sich als Hüterin des Wasserschatzes und kämpft für einen Vorrang für den Gewässerschutz. „Die AöW fordert, dass wirtschaftliche Interessen nicht vor dem Schutz der Gewässer stehen dürfen. Das gilt sowohl für Unternehmen, als auch für Behörden, die eine wichtige Genehmigungs- und Überwachungsfunktion haben“, erklärte die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

 

FAQs-Organklage

Einleitende Worte:

Die Organklage gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe war ein voller Erfolg der Piratenpartei. Noch im Monat der Einreichung machte Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Aber noch aus einem zweiten Grund war die Klage sehr wichtig. Obwohl sie letztendlich mit einer unbefriedigenden Begründung wegen Verfristung abgewiesen wurde, bewies das Urteil dennoch, dass die Organklage vorher auf jeden Fall möglich gewesen war. Das Urteil offenbarte die große Repräsentanzlücke für Bürgerbeteiligung und Rekommunalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus vor dem Einzug der Piratenpartei. Die Abgeordnetenhaus-Fraktionen von SPD, CDU, LINKE und GRÜNE, die vor dem Wasser-Volksentscheid nicht hatten wissen wollen, was in den Verträgen steht, wollten nach deren Offenlegung offensichtlich nicht dagegen klagen. Die Piratenpartei hat sich dagegen als einzige Partei erwiesen, die bereit war, die Interessen des Wasser-Volksentscheids und damit der Zivilgesellschaft gegenüber dem Filz aus Senat und Wasserkonzernen wahrzunehmen – auch wenn einzelne Piraten-Abgeordnete von Beginn an mit der Wasser-Klage gefremdelt haben.

Welchen Handlungsbedarf hat es für die Spendenvereinbarung gegeben?

Am 9. April 2013 beschloss die Piratenfraktion, dass bis zum 12. April 2013 Prof. Christian Kirchberg oder ein anderer Anwalt mit der Klage zu beauftragen sei. Die Piraten hatten in ihren Beschluss geschrieben, noch wegen des Rechtsanwaltshonorars verhandeln zu wollen, „da das derzeitige Angebot mit 30.000 € zzgl. Mwst. die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion wohl übersteigen“ würde. Die Einhaltung des Termins war wichtig, um die Klageschrift noch rechtzeitig anfertigen zu können. Doch noch am 15. April hatte der Fraktionsgeschäftsführer und heutige Ex-Pirat Heiko Herberg weder Prof. Kirchberg noch einen anderen Anwalt beauftragt. Am 12. April hatte er sich für einen Tag krank gemeldet und die Frist tatenlos verstreichen lassen.

Der Piraten-Basis war die Bummelei nicht entgangen. Am 14. April wurde eine Liquid-Feedback-Abstimmung eingestellt, in der die Basis forderte, dass Prof. Kirchberg beauftragt werden solle, da sich ein anderer Anwalt in der knappen Zeit nicht mehr würde einarbeiten können. Die Abstimmung erhielt 100 Prozent Zustimmung. Ebenfalls am 14. April bot ein Wassertisch-Mitglied auf der Bezirksmailingliste Mitte der Piratenpartei an, Kosten, die sich die Fraktion nicht leisten könne, zu übernehmen.

Auf Anfrage des Wassertisches bot Prof. Kirchberg eine letzte Verlängerung bis zum 16. April an. Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel sandte am 15. April eine Zuwendungserklärung an Heiko Herberg. Hierin wurde die Zuwendungs-Zusage für den Fall ausgesprochen, dass wegen der Kosten der Klage „die Aufrechterhaltung der Fraktionsarbeit“ sonst nicht gewährleistet wäre. Heiko Herberg übersandte jedoch kurze Zeit später stattdessen eine mit seinem Justitiar entworfene Erklärung zur „Übernahme von Prozesskosten“ in gleicher Höhe, die diese Bedingung nicht mehr enthielt und wich damit vom Angebot des Wassertisches ab. Diese Vorgehensweise war durch den Fraktionsbeschluss vom 9. April nicht abgedeckt. Zeit für eine Diskussion über den Text dieser Kostenübernahme-Erklärung gab es jedoch am Nachmittag des 15. April nicht mehr. Daher unterzeichneten Wolfgang Rebel (Pressesprecher Berliner Wassertisch) und Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch) dieses Dokument am 15. April stellvertretend für den Berliner Wassertisch.

Nach der Spendenzusage des Wassertisches – obwohl diese im Fraktionsbeschluss nicht gefordert wurde – beauftragte Herberg schließlich den Anwalt – drei Tage später, als in der Fraktionssitzung beschlossen.

Es ist fraglich, ob Herberg ohne die Bemühungen des Wassertisches und der Piratenbasis einen Anwalt beauftragt hätte. Aus welchen Gründen Heiko Herberg die Beauftragung verschleppte, ist dem Berliner Wassertisch nicht bekannt – es ist jedoch offensichtlich, dass die Klage von Beginn an mit ,angezogener Handbremse‘ gefahren wurde.

Zum Spendenangebot:
Die LINKE wollte sich ebenfalls beteiligen, wie Klaus Lederer zugesagt hatte. Da Heiko Herberg nicht die Fraktionssitzung der LINKEN am 16.04. abwarten wollte, sondern noch am 15. April. entgegen der bis dahin gezeigten Bummelei mit seiner Pressemitteilung vorgeprescht war, sprang die LINKE ab. Damit entfiel eine Summe von ca. 12.000 EUR, die einen Teil des Betrages darstellen, die jetzt eingeklagt wird.

Wie sollten die Kosten für die Klage finanziert werden?

Die Abgeordnetenhaus-Fraktionen erhalten Steuergelder auch für solche Zwecke. Von diesen Finanzmitteln hätten die drei Oppositions-Fraktionen die Organklage bezahlen können. Die LINKE hatte auf dieser Basis schon am 09.04. einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Nach dem Ausscheren der GRÜNEN bot der Wassertisch den Piraten für den Fall an, dass sie sich die Klage nicht leisten könnten, eine Spendensammlung durchzuführen. Doch zeigte sich, dass von einem Geldmangel keine Rede sein konnte: Die Piratenfraktion nahm am Jahresende einen Übertrag von knapp einer halben Million Euro (460.000) an Steuergeldern mit ins nächste Jahr. Auch in den nachfolgenden Jahren wurden jeweils mehrere hunderttausend Euro ins Folgejahr übertragen.

Dem Wassertisch wurde entsprechend nie mitgeteilt, dass ein Finanzierungsbedarf bestehen würde. Da es keinen Beschluss der Piratenfraktion gab, ob sie das Geld annehmen würden, hat es auch nie eine Spendensammlung gegeben. Der Berliner Wassertisch hätte für solch eine Spendensammlung einen klaren Spendenzweck angeben müssen.

Die weitere Entwicklung der Klage ließ eine Geldanforderung von der Piratenfraktion an den Wassertisch ohnehin obsolet erscheinen. Nachdem die Klage schon mit ,angezogener Handbremse‘ gestartet wurde, wurden der Klage weitere Steine in den Weg gelegt. Im November 2013 wurde der Kontakt zwischen Wassertisch und Prof. Kirchberg ohne Angabe von plausiblen Gründen untersagt. Es gebe die Befürchtung, der Wassertisch wolle als „Nebenkläger“ auftreten. Im Februar 2014 schrieb Ex-Pirat Martin Delius in einem Blogbeitrag, dass die juristische Aufarbeitung der BWB-Teilprivatisierung „rückwärtsgewandt“ sei. Am 6. Mai 2014 wurde der Fraktion vorgeschlagen, die Klage langsam oder sofort zu beerdigen – ebenfalls ohne den Wassertisch zu konsultieren. Die Fraktion hatte durch den ,kalten‘ Klageabbruch die gemeinsame Zielvereinbarung gebrochen. Das Spendenangebot war, wie aus den Fraktionssitzungen ersichtlich, klar an die Durchführung und nicht an die ,Beerdigung‘ der Klage gebunden. Der damalige Fraktionsvorsitzende Alexander Spies gab zu verstehen, dass die Spende nicht mehr angefordert werden würde.

Vorbereitungskosten:
Die Vorbereitungskosten hatte der Wassertisch ohnehin allein finanziert. Zur Vorbereitung der Organklage gehörte die Erstellung einer Klageskizze durch Prof. Christian Kirchberg. Die Beauftragung erfolgte durch den Berliner Wassertisch. Die Erstellung der Klageskizze durch Prof. Kirchberg kostete: 6.806,80 EUR. Dafür gab es im Mai 2013 einen Spendenaufruf bei Betterplace. Zusammen kamen: 6.806,00 EUR, wovon ein hoher Anteil von Wassertisch-Mitgliedern stammte. Zur Vorbereitung der Organklage gehörte eine Veranstaltung des Wassertisches (Vortrag und Podiumsdiskussion) in der Urania, die den Berliner Wassertisch inkl. Reise- und Hotelkosten rund 2.000 EUR gekostet hat. Eine Beteiligung an diesen Kosten ist von den Fraktionen nie thematisiert worden.

Wer hat konkret persönlich diese Absprachen und Verhandlungen von beiden Seiten geführt?

Beteiligt an den Absprachen bzgl. der Spendenzusage waren:
Für die Piratenfraktion: Heiko Herberg (parlamentarischer Geschäftsführer der Piratenfraktion) und Dr. B. (Justiziar der Piratenfraktion)
Für den Berliner Wassertisch: Wolfgang Rebel (Pressesprecher) und Sigrun Franzen (Mitglied von Berliner Wassertisch und Piratenpartei)
Die Gespräche wurden auf Wassertisch-Seite in Abstimmung mit den anderen Wassertisch-Mitgliedern geführt. Die Spendenzusage unterschrieben schließlich Wolfgang Rebel und Sigrun Franzen, da der Berliner Wassertisch als Bürgerinitiative keine eigenständige juristische Person ist.

Die Spendenzusage:
Das Angebot wurde am 15. April in Form einer Spendenzusage schriftlich fixiert. Doch waren sich die Piraten in der Fraktionssitzung vom 23. April 2013 immer noch nicht im Klaren, ob sie überhaupt eine Spende annehmen wollten. In der gleichen Sitzung stellte Heiko Herberg im Diskussionsverlauf entsprechend klar, dass die Spendenzusage keinen Zwang bedeute, die Spende einzufordern: „Also niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen, man kann immer sagen: gut, zurück und tschüss.“ Heiko Herberg kündigte in der Sitzung zudem an, dass die Summe im Bedarfsfall mit dem Wassertisch abgesprochen werden würde.
Der Jahresübertrag von fast einer halben Million Euro zeigte schließlich deutlich, dass die Fraktion sich die Klage sehr wohl leisten konnte. Als die Fraktion zudem am 6. Mai 2014 ohne Rücksprache mit dem Wassertisch deutlich machte, die Klage langsam ,beerdigen‘ zu wollen, war auch die Legitimation für die Spendenforderung nicht mehr gegeben.

Wahl des Rechtsanwalts. a) Hat man sich auf einen Rechtsanwalt beschränkt? b) War er nicht verhandelbar?

a) Es wäre jeder Fraktion und jedem Abgeordneten möglich gewesen, einen Anwalt zu beauftragen, um eine Organklage vorzubereiten und einzureichen. Der Wassertisch war jedoch der einzige, der sich überhaupt um einen erstklassigen Juristen bemüht und diesen den Oppositionsparteien vorgestellt hatte. Der Berliner Wassertisch war ansonsten selbstverständlich nicht in der Position, die Wahl des Anwalts oder des Honorars zu bestimmen.

b) Der Auftrag der Fraktion an Heiko Herberg lautete, zu prüfen, ob es nicht auch einen preiswerteren Anwalt gäbe. Ob eine Suche nach einem anderen Anwalt stattgefunden hat, kann der Wassertisch nicht sagen.

Die Rechtsanwaltswahl:
Schon 2012 hat Prof. Dr. Keßler, Vorsitzender der Berliner Verbraucherzentrale und ein erfahrener Verfassungs- und Wirtschaftsjurist, im AGH-Wasser-Sonderausschuss darauf hingewiesen, dass eine Organklage das „naheliegendste“ sei. Dies wäre direkt nach Offenlegung der Wasserverträge, Beschlüsse und Nebenabreden (2011) geboten gewesen, insbesondere, da mit dem von der Verbraucherzentrale vorgestellten juristischen Leitfaden des Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) ein Weg aufgezeigt worden war. Für eine solche Organklage waren jedoch nur die Fraktionen des Abgeordnetenhauses berechtigt, die für solche Zwecke extra Gelder vom Staat zur Verfügung gestellt bekommen.

Der Grund, warum man bei Prof. Dr. Kirchberg geblieben ist, liegt darin, dass er ein hervorragender Jurist ist und mit der Angelegenheit bestens vertraut war. Da die Gegenseite sich von den teuersten Kanzleien vertreten lässt (in diesem Fall Luther), war die Wahl eines erfahrenen und renommierten Juristen geboten. Prof. Kirchberg war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses und des Menschenrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie Präsident des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg. Er wurde dem Berliner Wassertisch von dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Siegfried Broß als Verfassungsrechtsexperte empfohlen. Im Auftrag des Berliner Wassertischs fertigte Prof. Kirchberg eine Klageskizze auf Basis des bereits vorliegenden juristischen Leitfadens des AKJ an. Die Klageskizze wurde am 21. März 2013 von RA Prof. Kirchberg im Berliner Abgeordnetenhaus in Anwesenheit von Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß allen Oppositionsparteien vorgestellt. Anwesend waren Vertreter folgender Fraktionen: für die LINKSFRAKTION: Dr. Klaus Lederer und Malte Krückels, für die Fraktion der GRÜNEN Canan Bayram und Heidi Kosche sowie als Justitiar Günter K., für die PIRATENFRAKTION: Gerwald Claus-Brunner (Der Justiziar der Piratenfraktion Dr. B. fehlte). Hier teilte Prof. Kirchberg auch seine Honorarkosten mit.

Mehr zum Thema unter:

Berliner Wassertisch: 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht (23.01.2016)

Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im Abgeordnetenhaus (23.1.2016)

Bund der Steuerzahler Berlin: Zahltag bei den Freibeutern. Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (März 2016)

 

Bund der Steuerzahler Berlin: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro

Zahltag bei den Freibeutern.

BdSt

(März 2016) Die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat vor dem Landgericht zwei führende Köpfe des (einen) Berliner Wassertischs verklagt. Die beiden Wasseraktivisten Sigrun Franzen und Wolfgang Rebel sollen 25.000 Euro zahlen. Sie hatten sich im April 2013 privat mit einer schriftlichen Erklärung verpflichtet, anteilige Kosten für eine Organklage bis zu dieser Höhe zu übernehmen. Ursprünglich als Garantie für eine Spendenkampagne des Wassertischs gedacht, könnte Franzen und Rebel ihr Idealismus jetzt auf die Füße fallen. Wurden die beiden von den parlamentarischen Freibeutern ausgetrickst?

Hintergrund ist eine Organklage der Piratenfraktion vor dem Berliner Verfassungsgericht aus dem Jahr 2013 wegen der vermuteten Verletzung des Budgetrechts im Zuge des Rückkaufs der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Auch der Bund der Steuerzahler Berlin hatte die Aktion damals bei einer gemeinsamen Pressekonferenz unterstützt. An ersten Gesprächen zu einer Organklage durch Parlamentsfraktionen hatten damals auf Betreiben des Wassertischs neben der Piratenfraktion auch die Fraktionen der Linken und der Grünen teilgenommen.

Nachdem die Grünenfraktion abgesprungen war und bei der Piratenfraktion die Finanzierung angeblich ungeklärt gewesen sei, hatten sich Franzen und Rebel im April 2013 gegenüber der Berliner Piratenfraktion auf einem – laut Rebel – von dieser vorformulierten Schreiben verpflichtet, Prozesskosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro zu übernehmen, sofern die Kosten nicht durch eine andere Fraktion oder sonst von dritter Seite getragen werden. Geplant war damals vom Wassertisch, Spenden unter den zahlreichen Unterstützern für die Organklage einzusammeln. Die beiden Wassertischler hätten sich trotz des Risikos, später zur Kasse gebeten zu werden, in einer Zwangslage befunden, um die Beauftragung der Organklage nicht zu gefährden, erklärte Rebel dem Bund der Steuerzahler. Dass sie die Erklärung im eigenen Namen abgegeben haben, begründeten sie damit, dass der Wassertisch selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Eine eigene schriftliche Erklärung, bei der die Zahlungspflicht davon abhängig gewesen sei, ob die Fraktion sonst nicht Ihre Fraktionsarbeit hätte aufrechterhalten können, sei laut Rebel von den Piraten damals zurückgewiesen worden.

Heute wirft Rebel der Piratenfraktion vor, dass diese sofort nach Erhalt der Kostenübernahmegarantie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen sei, ohne sich vorher noch einmal mit der Linksfraktion abzustimmen, weshalb sich diese – so Rebel – ebenfalls von der Organklage und damit von einer Kostenbeteiligung zurückgezogen habe.

Rund zweieinhalb Jahre später flatterte Franzen und Rebel eine Zahlungsaufforderung der Piratenfraktion über 25.134,59 Euro ins Haus, unterzeichnet vom Fraktionsvorsitzenden der Piraten, Martin Delius. Mittlerweile hat die Piratenfraktion sogar Klage vor dem Landgericht eingereicht.

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, findet die Vorgehensweise der Piratenfraktion bedenklich: „Die Fraktionen im Abgeordnetenhaus werden für ihre Arbeit sehr großzügig mit Steuergeldern ausgestattet, so dass diese ihre parlamentarischen Rechte grundsätzlich auch mit eigenen Mitteln durchsetzen können sollten. Jetzt lässt die Piratenfraktion zwei Bürger, die damals eine spendengetragene Aktion absichern wollten, nach mittlerweile fast drei Jahren voll gegen die Wand laufen. Eine Spendenaktion ist jetzt natürlich nicht mehr sinnvoll machbar.“

Artikel: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (pdf)

Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung durch den Bund der Steuerzahler Berlin e.V.

Vgl. dazu: 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des Abgeordnetenhaus zurückzieht

Bio-Energie mit CO2-Abscheidung ist auch keine Lösung für den Klimawandel

Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
22.03.2016

Die aktuelle Kolumne
Was heißt das Pariser Klimaabkommen für die Wasserpolitik?
von Ines Dombrowsky, Steffen Bauer und Waltina Scheumann

DIE-LogoBonn, 22.03.2016. Am 22. März findet zum 23. Mal der Weltwassertag der Vereinten Nationen statt, um auf die Bedeutung des Wassers für die Menschheit hinzuweisen. Es ist der erste Weltwassertag nach Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen im September 2015 und des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2015. Zweifellos wird das Wasserziel (SDG 6) im Mittelpunkt des diesjährigen Weltwassertags stehen. Was aber bedeutet das Klimaabkommen von Paris für die Wasserpolitik?

Bislang wurde die lebenswichtige Bedeutung von Wasser und damit verbundene Zielkonflikte mit der Klimapolitik weitgehend ignoriert. Auf den ersten Blick spielt Wasser im Pariser Abkommen keine Rolle. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Klimapolitik weitreichende Folgen für die Verfügbarkeit von Wasser und umgekehrt haben wird. Dies betrifft sowohl die Anpassung an den Klimawandel,- als auch die Minderung von Treibhausgasemissionen.

zum vollständigen Artikel

 

11. März – Kundgebung anlässlich des Mordes an der Umweltaktivistin Berta Cáceres

AUFRUF zur Demo von CADEHO, 10.03.2016:

BERTA LEBT!

Kundgebung zur Verurteilung des Mordes an Berta Cáceres

Kundgebung vor der honduranischen Botschaft in Berlin

Freitag, 11 März, 14:00 Uhr Cuxhavenerstr.14 (openstreetmap) (S-Bahn Berlin-Tiergarten / U9 Hansaplatz)

berta

Am 03. März 2016 wurde Berta Cáceres in ihrem Haus in La Esperanza, Honduras ermordet. Sie war Generalkoordinatorin des Zivilen Rates der Indigenen und Volksorganisationen (COPINH) und engagierte sich für die indigenen Rechte und die Rechte der Frauen.

In den letzten Jahren setze sich Berta gegen die illegale Errichtung des Staudamms Agua Zarca ein, der auf dem Territorium der indigenen Lenca errichtet werden soll und ihren Lebensraum zerstören würde. An dem Projekt ist neben den internationalen Geldgebern, der holländischen „Entwicklungsbank“ FMO und FinnFund aus Finnland, auch die deutsche Firma Siemens mit ihrem Joint-Venture Voith Hydro beteiligt. In den letzten Monaten hatten die Diffamierungen seitens der Betreiberfirma Desarrollos Energéticos S.A. (DESA) von Berta Cáceres massiv zugenommen.

Berta war in den letzten Jahren Opfer von Belästigungen, Verfolgung, Einschüchterung, Stigmatisierung und Kriminalisierung durch staatliche Akteure und Privatunternehmen, weil sie Menschenrechte in den indigenenen Gemeinden verteidigte, die sich gegen den Bau eines Staudamms auf ihrem Territorium wehrten, ohne ihre vorherige freie,
informierte Zustimmung (Mechanismus der ILO Konvention 169).

Durch die permanenten Todesdrohungen wurden Berta Cáceres von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission Schutzmaßnahmen zugesprochen, die vom honduranischen Staat unzureichend gewährt wurden. Dennoch führte sie unermüdlich ihren Kampf fort. Für ihr Engagement besonders im Kampf gegen den Staudamm am Fluss Gualcarque wurde ihr 2015 der renommierte Goldman Prize verliehen.

Wir in Berlin / Deutschland verurteilen den Mord an Berta Cáceres und fordern den honduranischen Staat auf, alle notwendigen Mittel aufzubringen, um den Mord unabhängig zu untersuchen, die intellektuellen und ausführenden Verantwortlichen zu verurteilen; die Sicherheit und den Schutz der Zeugen zu gewährleisten und die nötigen Maßnahmen der
Wiedergutmachung zu ergreifen, einschließlich der öffentlichen Würdigung von Berta.

„Als wir mit dem Kampf gegen Agua Zarca begannen wusste ich, wie schwer es werden würde, aber ich wusste, wir würden gewinnen – das sagte mir der Fluss.“ Berta

BERTA LEBT! DER KAMPF GEHT WEITER!

Menschenrechtskette Honduras CADEHO http://cadeho.blogspot.de/

Mehr Informationen:
www.facebook.com/cadeho.alemania
http://hondurasdelegation.blogspot.de

Aufruf dt. /span. als pdf

Brasiliens neues Amazonas-Staudamm-Projekt wirft Fragen auf

energydesk | greenpeace.org
11.02.2016

GLOBAL FORESTS
Q&A: Brazil’s giant new Amazon dam-building project and why it matters
By Helle Abelvik-Lawson

Karte der Staudammprojekte Brasiliens

  Brasiliens Wasserstaudamm-Projekte

Während sich Brasilien für die Olympischen Spiele rüstet startet es mit einem weiteren, kaum er­wähn­ten, gigantischen Infra­struk­tur­projekt.

Das Entwicklungsprojekt Tapajós Staudamm ist ein gutes Stück weg von den Augen der Besucher des Olympischen Dorfes, tief im Dschungel des Amazonas. Durch das Projekt, das zu einer Vielzahl von geplanten Dämmen gehört, droht der Verlust einer aus­ge­dehn­ten Wald­fläche und der Verlust von Bio­diversi­tät. Außerdem hat es einen Konflikt mit lokalen indigenen Gruppen heraufbeschworen.

zum vollständigen Artikel in englischer Sprache

 

Deutschland braucht mehr gesunde Moore

NABU-Pressemitteilung vom 1. Febr. 2016

Großes Torfmoor in Nordrhein-Westfalen

  Großes Torfmoor in NRW | Foto: NABU / Felix Grützmacher

Berlin – Anlässlich des morgigen Welttags der Feuchtgebiete (2. Februar) kritisiert der NABU, dass Moore als lebenswichtige CO2- und Wasserspeicher in Deutschland und Europa immer noch nicht ausreichend geschützt werden. „Gesunde Moore speichern weltweit doppelt so viel Kohlenstoff wie alle Wälder der Erde zusammen. Doch nur noch fünf Prozent unserer deutschen Moore sind heute überhaupt noch in einem naturnahen Zustand“, so NABU-Bundes­geschäfts­führer Leif Miller.

Dabei hatte die Bundesregierung in ihrer 2007 verabschiedeten Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt dem Schutz der Moore höchste Priorität eingeräumt. „Bis heute bleibt es in vielen Punkten aber leider bei einer reinen Ankündigungspolitik“, bemängelte der NABU-Bundesgeschäftsführer. Mit Blick auf den Klimawandel und immer dramatischere Hochwasserlagen sei es dringend notwendig, Moore endlich effektiver schützen. Das gelte für die Bundesregierung, aber auch für jeden Garten- und Balkonbesitzer – denn fast jeder könne zum Schutz der Moore beitragen, so Miller.

Ein Teil der Moore landet Jahr für Jahr in Europas Gärten. Denn die Mehrheit aller verkauften Substrate basiert auf Torf, einem Abbauprodukt aus Mooren. Um Moore effektiver zu schützen, muss der Torfanteil in Blumenerden und im Gartenbau daher reduziert werden. Das hat auch die Bundesregierung als eines der wichtigsten Ziele definiert. Doch wie eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kürzlich zeigte, plant die Bundesregierung in diesem entscheidenden Bereich zu wenig. Zwar wird künftig weniger Torf in Deutschland abgebaut werden, doch die in Deutschland eingesparten Mengen werden eins zu eins durch Importe, beispielsweise aus dem Baltikum, ersetzt. „Deutschland exportiert seinen ökologischen Fußabdruck damit in andere europäische Länder“, kritisierte der NABU-Bundesgeschäftsführer. Die aus dem Torfabbau resultierenden dramatischen Folgen für Klima und Natur blieben weiter bestehen.

Der NABU fordert daher die Bundesregierung auf, sich endlich stärker und effektiver für den Schutz der Moore einzusetzen. „Wir brauchen eine ganzheitliche Strategie, die auch die Förderung von Ersatzstoffen für Torf berücksichtigt und diese nicht für andere Zwecke vergeudet. Sonst werden wir in zehn Jahren immer noch keinen Schritt weiter sein“, so NABU-Moorschutzexperte Felix Grützmacher. Dazu sei es notwendig, mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten, um das Ende der Abhängigkeit von diesem fossilen und damit endlichen Rohstoff einzuläuten.

Hintergrund Moore: Moore sind bedeutende Lebensräume. Sie beherbergen eine einzigartige Artenvielfalt. Sie filtern das Grundwasser und dienen mit ihrer enormen Wasserspeicherkapazität dem natürlichen Hochwasserschutz. In natürlichem Zustand sind sie CO2-Senken und tragen damit aktiv zum Klimaschutz bei.

Mehr zum Moorschutz und zur NABU-Aktion „Torffrei Gärtnern“ unter:
www.NABU.de/moorschutz und www.NABU.de/torffrei

Kostenfreie Pressebilder: www.NABU.de/presse/fotos/#moore

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zum Stand des Moorschutzes in Deutschland: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/071/1807197.pdf

Für Rückfragen:
Sebastian Kolberg, NABU-Experte für Moorschutz, Tel: 030-284984-1635, E-Mail: Sebastian.Kolberg@NABU.de

 

Die Rolle von Veolia in der Wasser-Tragödie von Flint, Michigan

The Huffington Post
28.01.2016

Is the Tragedy in Flint an Opening for Privatization?
Ist die Tragödie in Flint der Auftakt für eine Privatisierung?
von Donald Cohen (Teilübersetzung: Wassertisch)

Inzwischen sind vielen die tragischen Einzelheiten der Wasser-Krise in Flint, Michigan, bekannt. Ein wesentlicher Gesichtspunkt in dieser Angelegenheit wird jedoch übersehen.

Leitungswasser in Flint (Michigan)

  Photo: courtesy of Shutterstock >Shutterstock (2015)

Im Februar 2015, fast ein ganzes Jahr bevor die Nachricht von der umfassenden Vergiftung in die Schlagzeilen kam, begutachtete der größte private Wasserkonzern Veolia, das Wasser in Flint als sicher. Veolia war von der Stadt beauftragt worden, die Wasserqualität zu begutachten, über die sich viele Einwohner beschwert hatten. Eine Frabrik von General Motors hatte sogar die Verwendung des Flinter Leitungswassers gestoppt, weil es bei Autoteilen Rost verursachte.

Veolia, ein französischer transnationaler Konzern, bewertete Flints Wasser als „in Übereinstimmung stehend mit staatlichen und Bundes-Gesetzen.“ Während der Konzern geringe Änderungen vorschlug, um Farbe und Qualität des Wassers zu verbessern, erwähnte der Bericht nicht das enthaltene Blei.

Das Wassersystem der Stadt Flint muss auf jeden Fall instandgesetzt werden, egal was das kosten wird. Aber eine Sache sollte vollständig vom Tisch sein: eine Privatisierung.

zum englischen vollständigen Artikel in der Huffington Post

Michigan: 100 000 Menschen durch Blei vergiftet

Süddeutsche Zeitung
21.01.2016

Verseuchtes Wasser
Flint im US-Bundesstaat Michigan: 100 000 Menschen vergiftet
von Johannes Kuhn, New Orleans

Flint (Michigan)Mehr als anderthalb Jahre tranken die Bewohner der Stadt Flint im US-Bundesstaat Michigan Wasser mit viel zu hohem Bleianteil. Die Behörden schauten weg.

Von den 80 000 Beschäftigten, die einst in der Autofabrik von General Motors arbeiteten, sind nur noch wenige Tausend übrig; die Bevölkerungszahl der Stadt hat sich seit den Sechzigern halbiert. Die Menschen wissen, wie es sich anfühlt, verlassen zu werden in der Industriestadt Flint, Michigan. Doch wer hätte damit rechnen können, vergiftet zu werden?

zum vollständigen Artikel

Vgl. dazu auch die Mail von Right2water, 27.01.2016:

Flint water crisis

In a nutshell the example. Flint (and Detroit) were hit by the closure of plants (car industry, General Motors, the famous documentary of Michael Moore). With the aftermath of the financial and economic crisis the predominately low income city was running deficits. When elections made the austerians take control, the governor appointed an emergency manager who incredible powers (being in a position to over-rule the mayor). As part of the austerity measures, city services are being cut. Public service workers have seen their collective agreements being violated. Pensions attacked and reduced. Being are being cut off water services.

The decision to switch the Michigan city’s drinking water source to the Flint River was aimed at saving $5m but almost two years later the cost to treat the water supply carries a tag of $45m and it’s climbing http://www.theguardian.com/us-news/2016/jan/23/flint-water-crisis-cost-cutting-switch-water-supply

The austerians had little regard for the consequences of their decisions that lead to lead poisoning, contamination etc. And they denied for a long time. http://www.theguardian.com/us-news/2016/jan/24/flint-michigan-water-crisis-lead-poisoning-families-children  It is a micro-cosmos of what plays in many countries in and outside of the EU. It makes clear so well also why public services are important. This reference to US president Obama speech sums it up well.

Obama cited Flint’s water crisis as an example of why the government’s role in public safety is so crucial. “It is a reminder of why you can’t shortchange basic services that we provide to our people and that we, together, provide as a government to assure the health and safety of the American public is preserved“, Obama said

http://www.theguardian.com/us-news/2016/jan/20/obama-detroit-flint-water-crisis

Read also the article in Portside : View point: The Flint Water Crisis from the Ground Up

EUROPEAN FEDERATION OF PUBLIC SERVICE UNIONS
40 Rue Joseph II, Box 5
1000 Brussels
http://www.epsu.org

Mit Brot das Trinkwasser schützen

tz.de
04.01.2016

Einzigartiges Grundwasserprojekt
Mit Brot das Trinkwasser schützen

Der Boden in Unterfranken und damit auch das Grundwasser ist stärker mit Nitraten belastet als der in anderen Regionen. Landwirte, Bäcker und Wasserversorger haben sich deshalb zusammengetan und wollen mit einem deutschlandweit einzigartigen Brot ihr Trinkwasser verbessern.

Brotlaibe

  Foto: Lupo | pixelio.de

Retzstadt – Wenn Matthias Engel in seiner Backstube den Teig für sein Walnuss-Karotten-Brot mischt, tut er etwas Gutes für das Grundwasser der Region. Denn der 30-Jährige nimmt dafür ausschließlich Getreide, das weniger gedüngt wurde als haushaltsüblicher Weizen. „Die Verarbeitung in der Backstube ist schon eine Herausforderung“, gibt der Bäckermeister zu, während er gemeinsam mit seinem Vater am frühen Morgen den Teig zu kleinen 600-Gramm-Laiben formt und auf ein großes Blech legt. Denn das Mehl hat einen geringeren Proteingehalt und der hat Auswirkungen auf die Stabilität des Teigs. „Man muss diesen Teig länger ruhen lassen, langsamer kneten und mit Vorteigen arbeiten. Man braucht dafür einfach mehr Zeit“, zählt Engel auf.

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Manipulation bei Wasserkosten? VDGN stellt Strafanzeige

VDGN

Betrügen Berliner Wasserbetriebe und Senat die Bürger? VDGN stellt Strafanzeige

BWB und Senat stehen im Verdacht, die Kosten für Trink-und Abwasser zu manipulieren, um die Preise in die Höhe zu treiben und ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen

Die Berliner Bürger zahlen seit Jahren nach Auffassung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) einen wirtschaftlich nicht gerechtfertigten und damit rechtswidrigen Wasser- und Abwasserpreis auf der Grundlage einer offensichtlich überhöhten Kostenkalkulation. Deshalb hat der VDGN am 4. Januar 2016 Strafanzeige gegen den Finanzvorstand der Berliner Wasserbetriebe (BWB), Frank Bruckmann, sowie gegen verantwortliche Mitglieder des Senats von Berlin gestellt.

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