Greenpeace: Fracking – eine unterirdisch schlechte Idee

28.02.2023
Greenpeace: Hintergrund zu Fracking
„Fracking – eine Methode, mit Sand, Wasser und Chemie Gestein aufzubrechen, um so darin eingeschlossene Öl- und Gasvorkommen herauszupressen – ist umweltschädlich und klimafeindlich. In unserem Hintergrundpapier (pdf) finden Sie Fakten und Einordnungen zu einem auch in Deutschland kontrovers diskutierten Thema.“
Faktenpapier (pdf), erstellt von Andy Gheorghiu

Mehr zum Thema bei Greenpeace:
https://www.greenpeace.de/klimaschutz/energiewende/gasausstieg/fracking

Offener Brief: Fracking klar ablehnen – Verbot aufrechterhalten!

An das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Oktober 2022

Offener Brief

Fracking klar ablehnen – Verbot aufrechterhalten!

Sehr geehrte Minister*innen,

der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat in brutaler Weise die fatale Abhängigkeit von fossilen Brenn- und Rohstoffen, insbesondere fossilem Gas, offenbart. Nun kann die Notwendigkeit einer zügigen vollständigen Umsetzung der Energiewende, deren zentraler, existenzieller Klima- und Umweltschutzgedanke für alle Ihre Ministerien eine Rolle spielt, nicht mehr negiert werden.

Allerdings werden just in diesen Tagen rückwärtsgewandte Stimmen laut, die eine Aufhebung des im Wasserhaushaltsgesetz verankerten Fracking-Verbots fordern. Ein Verbot, das nach einer intensiven, jahrelangen Auseinandersetzung mit Fakten berechtigterweise eingeführt wurde.

Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, um wesentliche Argumente gegen Fracking erneut vorzutragen und Sie zu einer klaren Ablehnung aufzufordern.

1. Keine Abhilfe in derzeitiger Energiekrise
Fracking schafft keine Abhilfe in Sachen aktueller Gasnotlage. Denn die aktuelle Lage ist vor allem in diesem und den folgenden Wintern alarmierend. So schnell stünde Gas aus Fracking in Deutschland aber keinesfalls zur Verfügung, denn dafür bräuchte es aufwendige Sondierungs- und Vorbereitungsarbeiten. Es vergehen mehrere Jahre, bis eine notwendige, flächendeckende Infrastruktur hergestellt werden könnte. Bis signifikante Mengen an Gas verfügbar wären, dürfte es bis zu zehn Jahre dauern. Dann aber wird es aufgrund des massiven Ausbaus der Erneuerbaren Energien gar keinen Engpass mehr geben. Es ergibt daher keinen Sinn, sich in neue Abhängigkeiten von fossilen, klimaschädlichen Energien zu begeben, denn diese helfen akut nicht weiter und werden mittelfristig nicht gebraucht.

2. Fracking befeuert die Erderhitzung
Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei Förderung, Transport und Lagerung anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas – insbesondere von gefracktem Erdgas – in vielen Fällen mindestens so schlecht aus wie die von Kohle.[i]

Gemäß einer Studie der Cornell Universität, Ithaca, NY, USA, könnte die Schiefergasförderung in Nordamerika für mehr als die Hälfte der weltweit gestiegenen Emissionen aus fossilen Brennstoffen und für etwa ein Drittel des gesamten weltweiten Anstiegs an Emissionen in der letzten Dekade verantwortlich sein.[ii] Damit trägt Fracking wesentlich zur Erderhitzung bei. Dies ergibt sich aus der besonders klimaschädlichen Wirkung von fossilem Methan, das über 20 Jahre bis zu 108 mal stärker wirkt als CO2[iii]. Bei der von der deutschen Expertenkommission Fracking angenommenen durchschnittlichen Methanemissionsrate von 2-4% wäre Schiefergas klimaschädlicher als Kohle.[iv]

Gerade vor dem Hintergrund der zu erreichenden Klimaneutralität 2045 und den gewöhnlichen Laufzeiten von Fracking-Vorhaben ist Fracking für Deutschland nicht zielführend, da es weder kurzfristig zur Versorgungssicherheit beiträgt noch klimapolitisch verantwortbar ist.

3. Flächendeckende Industrialisierung und immenser Wasserverbrauch
Das Risiko für Deutschland wird durch die bisherigen Berichte der Expertenkommission insgesamt kleingeredet, obgleich das Umweltbundesamt in seinem zweiten umfangreichen Gutachten 2014 darauf hinwies, dass – zur Förderung der vermuteten Vorkommen im Untergrund – rund 48.000 Bohrungen auf rund 9.300 km² notwendig wären. Dabei werden mehrere Millionen Liter Wasser für eine einzelne Bohrung benötigt.
Das UBA hebt hervor: „Im Vergleich zu den bisher durch konventionelle Erdgasnutzung in Deutschland realisierten Fördervorhaben wären 48.000 Bohrungen jedoch eine enorme Steigerung, die in einem dicht besiedelten Gebiet wie Deutschland zu erheblichen Nutzungskonflikten führen dürfte.“[v]
Die Expertenkommission Fracking verweist zwar in ihrem Bericht über Grundwasser und Oberflächenwasser auf den hohen Wasserverbrauch, vertieft die Problematik aber nicht. Dabei hat wiederum das UBA bereits 2014 vor folgender Entwicklung gewarnt:

„Der … Wasserbedarf bei der unkonventionellen Gasförderung (sowohl Schiefer- wie Tightgasförderung) übersteigt in einigen Regionen Niedersachsens den vielfach schon heute als kritisch angesehenen Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Beregnung so deutlich, dass an dieser Stelle eine hohe Wahrscheinlichkeit von Nutzungskonflikten zwischen Erdgasförderung und Landwirtschaft zu konstatieren ist. Dies, zumal mit fortschreitendem Klimawandel und zunehmend trockeneren Sommern auch die Notwendigkeit von landwirtschaftlicher Beregnung in heute noch weniger dürregefährdeten Regionen zunehmen wird.“[vi]

Gerade nach einem erneuten dramatischen Dürrejahr wie 2022 wäre es grotesk, diesen Aspekt zu ignorieren. weiterlesen

PowerShift: Exit ECT-Beteiligen Sie sich mit einer E-Mail

EXIT ECT – Raus aus dem Anti-Klima-Abkommen
Fordern Sie

Bundeskanzler Olaf Scholz, die Bundesminister Robert Habeck und Christian Lindner auf, aus dem ECT auszusteigen.

Unten eine Beispielmail, die Sie nutzen oder editieren können. Am effektivsten sind wir, wenn wir tausende unterschiedliche Mails versenden. Sie können daher gern im E-Mail Text Veränderungen vornehmen.
Hier zur Aktion von PowerShift

Caroline Brouillette: Flüssiggas aus Kanada. Nicht auf unsere Kosten

26. August 2022
t-online

„Wer in Deutschland an Kanada denkt, hat die Rocky Mountains, die Niagarafälle oder Eisbären im hohen Norden vor Augen. Fragt man uns Kanadier, dominieren oft andere Bilder: Verkohlte Wälder, schmelzende Gletscher, verwüstete Städte, zerstörte Autobahnen. Von Küste zu Küste trägt das Land schon jetzt die Narben der Klimakrise. Wir sind schockiert, dass Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz die Ursachen hierfür weiter befeuern will.“

Zum Kommentar von Caroline Brouillette

Umweltschutz unterliegt Konzernklage: Auf der Grundlage der Energiecharta muss Italien Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen

24.08.2022
Energiecharta: Italien muss Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen

München, 24. August 2022 – Der italienische Staat wurde zur Zahlung von mehr als 250 Millionen Euro (inklusive Zinsen) an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung durch ein Investor-Staat-Streitbeilegungsgericht im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta (ECT). Für das Umweltinstitut erweist sich der ECT damit einmal mehr als „Anti-Klima-Abkommen“.

Der Fall betrifft eine Regelung aus dem Jahr 2015, mit der die italienische Regierung auf den Widerstand der Öffentlichkeit und auf Umweltbedenken reagierte und neue Öl- und Gasprojekte innerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste verbot. Die enorme Summe, die Rockhopper als Entschädigung forderte, beträgt fast das Zehnfache der ursprünglichen Investitionssumme. Tatsächlich ermöglicht der ECT es dem Unternehmen, den Staat nicht nur auf Erstattung tatsächlich bereits investierter Summen, sondern auch für nicht realisierte Gewinne zu verklagen.

“Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler:innen in Italien und eine Katastrophe für alle Klimaschutzbemühungen weit über Italien hinaus”
kommentiert Ludwig Essig aus dem Fachbereich Handelspolitik am Umweltinstitut München. “Dass Konzerne eine demokratisch nicht legitimierte Paralleljustiz bemühen können, um Staaten für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu bestrafen, ist nicht länger hinnehmbar. Wir fordern die italienische Regierung auf, die Summe nicht zu bezahlen und die Vollstreckung juristisch anzufechten. Von den übrigen europäischen Staaten erwarten wir einen Plan für einen schnellstmöglichen, koordinierten Ausstieg aus dem ECT als Relikt der fossilen Ära”.

Der ECT ist ein multilaterales Handelsabkommen, das Investitionen im Energiesektor schützt. Der Vertrag ist weithin kritisiert worden, weil er den Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft umstrittene Befugnisse einräumt, Länder wegen Klimaschutzmaßnahmen zu verklagen, die ihre Gewinne beeinträchtigen. Wissenschaftler:innen, zivilgesellschaftliche Gruppen und selbst der Weltklimarat IPCC weisen darauf hin, dass er ein inakzeptables Hindernis für Klimaschutzmaßnahmen darstellt. Der ECT eröffnet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, nationale Gesetze zu umgehen, indem sie ein paralleles Rechtssystem nutzen können, welches exklusiv ihnen zur Verfügung steht. Im Jahr 2016 ist Italien als eines der wenigen Länder aus dem ECT ausgetreten, kann aber aufgrund einer Verfallsklausel (der sogenannten “sunset clause”) noch 20 Jahre nach dem offiziellen Ausstieg in Bezug auf bis dahin bestehende Investitionen verklagt werden.

Das Urteil im Fall Rockhopper erging nur wenige Wochen, nachdem sich die Vertragsstaaten auf einen leicht modernisierten Vertragsentwurf geeinigt hatten, der kleine Änderungen vorsieht, aber vor allem den Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe beibehält. Ein ähnliches Urteil wäre damit weiterhin möglich.

Hintergrund:

Im Jahr 2015 verbot die italienische Regierung nach einer großen Bürgerinitiative Ölbohrungen in Gewässern innerhalb von 12 Meilen vor der Küste und damit auch das Projekt Ombrina Mare, das sich 4 Meilen vor der Küste befindet. Im Jahr 2005 hatte das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas eine Explorationsgenehmigung für das Ölfeld Ombrina Mare erhalten und war 2008 auf Öl gestoßen. Anschließend beantragte das Unternehmen eine Förderkonzession, die von den italienischen Behörden jedoch nie erteilt wurde. Im Jahr 2014 kaufte Rockhopper das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas für 29,3 Mio. GBP. Das Unternehmen zog vor ein italienisches Gericht, um die Konzession zu erhalten, verlor jedoch seine Klagen und die anschließende Berufung. Später brachte es den Fall vor ein Tribunal im Rahmen des ECT-Vertrags. Rockhopper hat Berichten zufolge 275 Millionen US-Dollar (wahrscheinlich zuzüglich Zinsen) gefordert, während es behauptet, etwa 29 Millionen US-Dollar investiert zu haben.

Zur Pressemitteilung

Mitteilung von Rockhopper zum Urteil des Schiedsgerichts hier

Was wir tun können?

Fordert die EU-Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, diesen Klimakiller-Vertrag zu verlassen!

Der Energiecharta-Vertrag ist ein Klimakiller. Stoppen wir ihn!

https://www.gerechter-welthandel.org/ect-stoppen/

 

ZEIT: Gasförderung in Kanada: „Für uns ist es Tränengas“

20. August 2022
Olaf Scholz und Robert Habeck sind auf Brennstoffmission in Kanada. Dort ist man alarmiert: Denn umstrittene Fördermethoden wie Fracking werden wieder salonfähig.

Eine Analyse von Heike Buchter

Zum Artikel

Klimareporter: Kanzler zum Gas-Shopping in Kanada erwartet

Klimareporter
20. August 2022

Mit einer Wirtschaftsdelegation reisen Kanzler Scholz und Wirtschaftsminister Habeck am Sonntag nach Kanada. Sie könnten dem Werben der kanadischen Öl- und Gasindustrie nachgeben, Flüssigerdgas nach Deutschland zu liefern, befürchten Umweltschützer diesseits und jenseits des Atlantiks.
Von Jörg Staude

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Kinder, die in der Nähe von Fracking-Standorten leben, haben ein zwei- bis dreimal höheres Risiko, an Leukämie zu erkranken

DeSmog
17. August, 2022

Eine neue Studie* untermauert die wachsende Zahl von Belegen, dass Fracking eine „Krise der öffentlichen Gesundheit“ darstellt, sagen Experten.

Von Nick Cunningham

Zum Artikel

*Studie:
Unkonventionelle Öl- und Gaserschließung [Fracking] und das Risiko akuter lymphatischer Leukämie im Kindesalter: Eine Fall-Kontroll-Studie in Pennsylvania, 2009-2017 (Pdf)

Cassandra J. Clark, Nicholaus P. Johnson, Mario Soriano Jr, Joshua L. Warren, Keli M. Sorrentino, Nina S. Kadan-Lottick, James E. Saiers, Xiaomei Ma and Nicole C. Deziel
Veröffentlicht: 17. August 2022 CID: 087001 https://doi.org/10.1289/EHP11092

Heise: Kommentar: Fracking in Deutschland ist auch keine Lösung

15.08.2022
Von Hanns-J. Neubert

„Kein Platz, kein wirtschaftlicher Gewinn, kein Klimanutzen und dann auch noch der Umweltschaden. Der Aufwand für das Fracking würde sich nicht lohnen.“

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Tagesschau: LNG-Anlagen in den USA. Die vermeintlich saubere Energie

15.06.2022 03:15 Uhr

„Mithilfe von verflüssigtem Erdgas will Europa unabhängig werden von russischen Gas-Importen. Die Nachfrage nach LNG steigt, die USA wollen liefern. Doch die vermeintlich saubere Energie belastet Mensch und Umwelt.“

Von Reinhard Baumgarten, ARD-Studio Washington

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Niedersachsen: Grüne fordern Abbruch des Planfeststellungsverfahrens zur Vermilion-Erdölförderung

Pressemitteilung von Imke Byl (Mitglied der Grünen im Niedersächsischen Landtag), Christian Schröder (Fraktionssprecher der Grünen im Kreistag und Stadt Wittingen) und Bernd Ebeling (AWA-Ingenieure)

4. Februar 2022

Maßgebliche Unterlagen fehlen

Grüne fordern Abbruch des Planfeststellungsverfahrens zur Vermilion-Erdölförderung

Die kanadische Erdgas- und Erdölfirma Vermilion Energy plant diverse Maßnahmen zur klimaschädlichen Erhöhung der Erdölförderung im Wasserschutzgebiet Schönewörde, Nordkreis Gifhorn/Niedersachsen. Derzeit wird ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Maßnahmen öffentlich durchgeführt. Vermilion Energy plant im Wasserschutzgebiet Schönewörde in den Erdölfeldern Vorhop und Vorhop-Knesebeck unter anderem die Ablenkung bestehender Bohrungen, welche teilweise mehr als 60 Jahre alt sind. Die bestehende Erdölförderung soll mindestens bis zum Jahr 2040 und darüber hinaus laufen.

Nach Durcharbeitung der öffentlich ausgelegten Unterlagen fehlen aus Sicht des Wasserwirtschafts- und Umweltingenieurs Bernd Ebeling nicht nur die kompletten technischen Unterlagen zu den acht Bohrungen, sondern auch Informationen darüber, wie gewährleistet wird, dass keine wassergefährdenden Stoffe in das Grundwasser gelangen. Das betrifft ebenfalls den Neubau von Lagerstättenwasserleitungen. „Diese Fragen können nicht beantwortet werden, da zu dieser Thematik keine prüffähigen Unterlagen im Planfeststellungsverfahren auffindbar sind. Was genau bei den acht Bohrungen geplant ist und ob die zum Teil nicht zementierten alten Bohrlöcher gegenüber wasserführenden Schichten abgedichtet werden sollen, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Dieses Vorhaben erfüllt nicht die zwingenden Vorgaben des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)“ fasst Bernd Ebeling zusammen.

Erdöl-Bohrung Vorhop-Knesebeck 43, zur Zeit nicht in Betrieb, südöstlich gelegen von Knesebeck/Stadt Wittingen (Foto: Bernd Ebeling)

„Wir sind erstaunt, dass die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren so viele Lücken aufweisen. Das Verfahren kann unserer Meinung nach so nicht fortgeführt werden“, so Christian Schröder, Fraktionssprecher der Grünen im Kreistag und Stadt Wittingen. „Wir fordern daher den sofortigen Abbruch. Es geht hier nicht nur um den Trinkwasserschutz für das Wasserwerk Schönewörde, sondern insbesondere um den Schutz des Grundwassers. Es gibt in dieser Region viele Feldberegnungsbrunnen, die Landwirtschaft ist auf sauberes Wasser angewiesen. In diesem Zusammenhang weise ich auf den großen Grundwasserschaden im Erdölfeld Emlichheim hin, bei dem 220.000 m³ umweltgefährdenes Lagerstättenwasser durch eine undichte Bohrung in das Grundwasser gelangten. Der Zustand der Bohrungen in Emlichheim ist vergleichbar mit den Bohrungen im Landkreis Gifhorn, die meisten wurden in den 50er und 60er gebohrt, als erheblich geringere Anforderungen bestanden.“

Einpress-Bohrung Wittingen-Knesebeck 35 für umweltgefährdenes Lagerstättenwasser, im Hintergrund Wohnbebauung von Knesebeck/Stadt Wittingen (Foto: Bernd Ebeling)

Imke Byl, umweltpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, schließt sich der Forderung an:

„Ohne die fehlenden Unterlagen kann doch niemand abschließend bewerten, ob und in welchem Umfang Gefahren von dem Vorhaben ausgehen. Deshalb ist ein Abbruch nur konsequent. Erst, wenn alle relevanten Informationen auf dem Tisch liegen, sollte das Planfeststellungsverfahren neu aufgelegt werden dürfen. Generell ist es unglaublich bitter zu sehen, wie schnell wir hier im Landkreis Gifhorn wieder auf den Boden der Tatsachen gebracht werden. Die Einigung der Landesregierung zum Schutz unseres Grundwassers ist nichts wert. Zwar beantragen die Unternehmen nun keine neuen Förderbohrungen in den Schutzgebieten mehr, aber unser Landkreis ist ja bereits durchlöchert wie ein Schweizer Käse. Nun werden wie im aktuellen Fall einfach die alten Bohrungen genutzt und abgelenkt, um die Förderung auch innerhalb der Schutzgebiete weiter fortzuführen. Weder unserem Grundwasser noch dem Klima ist damit geholfen. Wir müssen stattdessen endlich den Ausstieg nicht nur aus der Nutzung, sondern auch aus der Förderung von Erdöl und Erdgas planen – und damit bei den Schutzgebieten anfangen.“

Tagesschau: Methan. Das unterschätzte Klimagas

9. August 2021
Dass die Landwirtschaft die größte Quelle für die Methankonzentration in der Atmosphäre ist, galt bislang als ausgemacht. Doch Wissenschaftler haben eine andere Ursache entdeckt – und die könnte vergleichsweise einfach behoben werden.
[…] Messungen der europäischen Raumfahrtagentur ESA mit dem Sentinel-Satellitensystem haben ergeben, dass an den Gasbohrstellen selbst und entlang der Pipelines enorme Mengen an Erdgas entweichen […]
Von Werner Eckert, SWR

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Heise: Kajak-Blockade auf Nord-Ostsee-Kanal und Polizeicamp auf Akw-Gelände

1. August 2021
Von Claudia Wangerin

Turbulente Klima-Aktionstage gegen LNG-Terminal in Brunsbüttel: Wenn Strahlenschutz für Staatsdiener zur Nebensache wird
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