Privatsphäre stärkt, Überwachung schwächt! #StopScanningMe
Suche
Schiefergas-Fracking in Deutschland?
#StopEUMercosur Erklärung
Aktion Greenpeace: #StopEUMercosur
#SaveTheOkavangoDelta
Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
- Wassertisch-Plenum,
im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
-
Letzte Beiträge
- AöW zum Weltwassertag 2023: Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen
- Greenpeace: Fracking – eine unterirdisch schlechte Idee
- Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager: Offener Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck
- BUND gegen CCS-Endlager
- Jürgen Knirsch: CETA-Handelsabkommen: Eine trügerische Wette auf die Zukunft (Leserbrief an die SZ vom 8.12.2022)
- Neuere Materialien und Dokumente zur CETA-Debatte
- TAZ: Hamburger Abgeordneter über Olympia-Gedankenspiele: „Es kommt zu Vertreibungen“
- NDR: Bewirbt sich Hamburg noch einmal um Olympische Spiele?
- NGO-Bündnis fordert mit gemeinsamen Appell die Senkung des absoluten Ressourcenverbrauchs
- Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt vor CETA: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt
Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
RSS-Feeds
UNESCO besorgt über die Erteilung von Lizenzen für die Ölexploration in ökologisch sensiblen Gebieten des Okavango-Deltas
Seit 2014 gehört das Okavango Delta zum Welterbe. Doch nun ist es in Gefahr!
Auszug aus: World Heritage. „Item 7B of the Provisional Agenda: State of conservation of properties inscribed on the World Heritage List“ Paris, 4 June 2021.
„[…] Das Welterbe-Komitee,
- nach Prüfung des Dokuments WHC/21/44.COM/7B,
- unter Hinweis auf die Beschlüsse 38 COM 8B.5 und 42 COM 7B.89, die auf seiner 38. (Doha, 2014) bzw. 42. (Manama, 2018) Tagung angenommen wurden
- begrüßt nachdrücklich die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten Botswana, Angola und Namibia im Rahmen der Ständigen Wasserkommission für das Okavango-Flusseinzugsgebiet (OKACOM), insbesondere die Einleitung des Prozesses zur Durchführung einer umfassenden Strategischen Umweltprüfung (SUP), um die Auswirkungen der Entwicklungen im Cubango-Okavango-Flusseinzugsgebiet (CORB) auf strategischer Ebene und auf Landschaftsebene zu bewerten, wie vom Ausschuss gefordert, sowie die Entwicklung eines Umweltüberwachungsrahmens für das gesamte Einzugsgebiet;
- ermutigt die Vertragsstaaten Angola, Botswana und Namibia, auf ihre Initiative hin die Durchführbarkeit einer grenzüberschreitenden oder -nationalen Erweiterung des Schutzgebiets zu prüfen, um Schlüsselgebiete des CORB einzubeziehen, was zu einem besseren Schutz des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV) und insbesondere der Integrität des Schutzgebiets beitragen würde
- bekräftigt die Bedeutung eines angemessenen Schutzes des CORB, um das langfristige Überleben des Gutes zu gewährleisten, und ist der Auffassung, dass jede Entwicklung im Wassereinzugsgebiet, die zu einer erheblichen Wasserentnahme oder -verschmutzung führen würde, ein hohes Potenzial hat, den AUW des Gutes zu beeinträchtigen;
- äußert seine Besorgnis über die Erteilung von Lizenzen für die Ölexploration in ökologisch sensiblen Gebieten innerhalb des Okavango-Flussbeckens im Nordwesten Botswanas und im Nordosten Namibias, die im Falle eines Auslaufens oder einer Verschmutzung potenziell negative Auswirkungen auf das Gut haben könnten;
- fordert die Vertragsstaaten Botswana und Namibia nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass mögliche weitere Schritte zur Entwicklung des Ölprojekts, die den Einsatz neuer Erkundungstechniken einschließen, einer strengen und kritischen Vorabprüfung unterzogen werden, unter anderem durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die internationalen Standards entspricht, einschließlich einer Bewertung der sozialen Auswirkungen und einer Überprüfung der möglichen Auswirkungen auf das Welterbegut im Einklang mit dem IUCN-Welterbe-Ratschlag zur Umweltverträglichkeitsprüfung, und fordert, dass alle derartigen Bewertungen dem Welterbezentrum zur Überprüfung durch die IUCN vorgelegt werden;
- würdigt die Bemühungen um eine Überarbeitung des Okavango-Delta-Managementplans (ODMP) und seine Vorlage beim Welterbezentrum und ersucht den Vertragsstaat ferner, den Plan nach der Überprüfung durch die IUCN fertig zu stellen
- würdigt ferner die laufenden Bemühungen zur Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten, die die ökologische Unversehrtheit des Gutes bedrohen, und ersucht den Vertragsstaat ferner, Kontrollstrategien und einen umfassenden Überwachungsplan in den überarbeiteten ODMP aufzunehmen;
- weist ferner darauf hin, dass die veterinärmedizinischen Absperrungen ein großes Hindernis für die Wanderungen von Wildtieren darstellen, bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass in dieser Hinsicht noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, und fordert den Vertragsstaat erneut auf, seine Bemühungen um eine Rationalisierung der veterinärmedizinischen Absperrungen fortzusetzen und diese nach Möglichkeit zu entfernen;
- fordert den Vertragsstaat außerdem erneut auf: a) die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Mohembo-Brückenprojekt durch eine spezifische Bewertung der möglichen Auswirkungen des Baus und der Nutzung der Brücke und der Straße auf den OUV des Gutes zu ergänzen und sie dem Welterbezentrum zur Überprüfung durch die IUCN vorzulegen, b) dem Welterbezentrum die Ergebnisse der Erhebungen der Wildtierpopulationen aus der Luft im Jahr 2019 vorzulegen und ein regelmäßiges Überwachungsprogramm der Wildtierpopulationen einzurichten, das die Daten von 2019 als Ausgangsbasis verwendet, c) Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle abwassererzeugenden Einrichtungen in dem Gut die nationalen Normen für die Abwasserverschmutzung einhalten und Abwasserentsorgungsmethoden vermeiden, die den OUV des Gutes beeinträchtigen könnten, und eine regelmäßige Überwachung der Wasserqualität sicherzustellen;
- fordert den Vertragsstaat ferner auf, dem Welterbezentrum bis zum 1. Februar 2022 einen aktualisierten Bericht über den Erhaltungszustand des Gutes und die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen zur Prüfung durch das Komitee für das Erbe der Welt auf seiner 45. Sitzung 2022.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Zum Originaltext (pdf)
NDR: Protest gegen LNG-Terminal: Gleise und Kanal blockiert
1. August 2021
Seit Sonnabendmorgen sind Hunderte Demonstranten auf den Straßen in und rund um die Kleinstadt Brunsbüttel unterwegs. Ihr Protest richtet sich nach Angaben der Organisatoren gegen den Plan, auf der Südseite der Stadt an der Elbe das erste deutsche Importterminal für Flüssigerdgas (LNG) zu bauen.
Zum Beitrag
RBB: Märkisch-Oderland. Umweltschützer entdecken Methan-Lecks bei Erdgas-Pipeline
5.07.2021
„Die Deutsche Umwelthilfe hat an einer Verdichterstation in Märkisch-Oderland Lecks entdeckt, aus denen klimaschädliches Methan austritt. Auch dem Betreiber sind die Gas-Austritte bekannt. Jetzt sollen die Löcher geschlossen werden.
Die Verdichterstation im Lebuser Ortsteil Mallnow (Märkisch-Oderland) ist am Straßenrand der Bundesstraße gut sichtbar. Dort verlaufen Erdgasrohre der osteuropäischen Gas-Pipeline, die diese Station aufnimmt. Genau dort soll es jedoch Lecks geben. Am Ausbläser, wie der Turm auf dem Gelände genannt wird, tritt das brennbare Gas Methan aus. […]“
Zum Beitrag
Lobbycontrol: „Zukunft Gas“: wie ein PR-Lobbyverband der Gasindustrie die deutsche Klimapolitik verwässert
21. Juli 2021
Nina Katzemich
Über 130 Mitglieder aus der Gasbranche, ein Budget von 10 Mio Euro jährlich, enge Verbindungen in die Politik – „Zukunft Gas“ ist ein PR-Verband, der im Auftrag der Gasindustrie die vermeintlich positive Rolle des fossilen Brennstoffs in der Klimapolitik bewirbt. Seine Arbeit zahlt sich für die Branche aus: Er hat unter anderem erreicht, dass LNG-betriebene LKWs subventioniert werden – obwohl es Zweifel am Nutzen hinsichtlich des CO2-Ausstoßes gibt. Die Bundesregierung lässt sich eng von einem PR-Lobbyverband der Gasindustrie beraten – zulasten des Klimaschutzes. […]
Zum Beitrag
Demo in Brunsbüttel: „Sauberes Gas ist eine dreckige Lüge!“ Aufruf und Pressemitteilung
23. Juli 2021
Energie
Gemeinsame Pressemitteilung von Klimabündnis gegen LNG, Grüne Jugend und ROBIN WOOD
Pressemitteilung
[Hamburg, Berlin, Brunsbüttel 23.7.2021] Unter dem Motto „Sauberes Gas ist eine dreckige Lüge“ mobilisiert ein breites Bündnis aus Bürgerinitiativen, Umweltschutzorganisationen, Klimagruppen und Jugendverbänden zu einer Demonstration am 31. Juli im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel.
In Brunsbüttel plant die Betreibergesellschaft „German LNG“ den Bau eines Terminals für extrem klimaschädliches, flüssiges Erdgas (LNG). Mit der Demonstration richtet sich das Bündnis gegen den weiteren Ausbau der Erdgasinfrastruktur sowohl vor Ort, als auch bundesweit und fordert den Ausstieg aus allen fossilen Energieträgern. Auch das Aktionsbündnis Ende Gelände hat zu Protesten gegen den Neubau aufgerufen. Ende Gelände hat angekündigt, vom 29. Juli bis 2. August mit Aktionen zivilen Ungehorsams vor Ort gegen Erdgas und das geplante Flüssigerdgas-Terminal zu demonstrieren.
„Dass hier immer noch der Bau dieses klimaschädlichen Projektes vorangetrieben wird, ist ein Politikversagen ohne Gleichen. Als starke Klimagerechtigkeitsbewegung werden wir dieses unverantwortliche Vorhaben verhindern“, erklärt Norbert Pralow, Mitglied der BUND-Kreisgruppe Steinburg und aktiv im Klimabündnis gegen LNG.
„Um den Temperaturanstieg zu beschränken, müssen wir jetzt schnellstmöglich aus allen fossilen Energieträgern aussteigen. Doch stattdessen setzen Politik und Energiekonzerne auf den Ausbau der Erdgasnutzung. Zahlreiche Erdgaskraftwerke, Pipelines und Flüssigerdgas-Terminals sollen neu gebaut werden. Sie werden die Klimakrise unweigerlich weiter anfeuern – mit verheerenden Konsequenzen für die Gesundheit und Lebensgrundlage von Menschen weltweit. Sauberes Gas ist ein gefährliches Märchen!“, argumentiert Stina Reichardt vom Demo-Koordinierungskreis.
Die Demonstration startet um 13:00 Uhr in der Flethseer Str. (Nordbünge, Landscheide, erreichbar über B5, Ausfahrt St. Margarethen / Glückstadt, Richtung St. Margarethen, ca. 400m nach der Ausfahrt links). Ab 11:00 Uhr werden Busshuttle vom Bahnhof Itzehoe und aus Wilster angeboten. Die Demonstration endet mit einer Kundgebung an dem Standort des geplanten LNG-Terminals. Danach werden Busse zurück zu den nächstgelegenen Bahnhöfen fahren.
Hintergrund:
Ende Juni hatte „German LNG“ den Antrag auf Planfeststellung für den LNG-Hafen beim Amt für Planfeststellung Verkehr in Kiel eingereicht. Das beantragte Projekt würde bis zu acht Milliarden Kubikmeter Flüssigerdgas jährlich nach Brunsbüttel bringen und damit wesentlich zum Treibhausgasausstoß Deutschlands beitragen. Trotz des jahrelangen und wachsenden Protestes vor Ort unterstützen die Gemeinde Brunsbüttel und die Landesregierung das Projekt. Die Landes- und Bundesregierung haben zusammen Fördergelder in Höhe von 100 Millionen Euro für den Bau des Terminals in Brunsbüttel in Aussicht gestellt. Alle Erdgaskund*innen sollen zudem 90 Prozent der Kosten für die Anschlusspipeline zahlen, das entspricht rund weiteren 100 Millionen Euro.
Das Flüssigerdgas-Terminal in Brunsbüttel ist neben Stade eines von zwei aktuell in der Planungsphase stehenden Projekten für LNG-Importterminals in Deutschland. Darüber hinaus sollen im Zuge des Kohleausstiegs zahlreiche Kohlekraftwerke auf den Betrieb mit Erdgas umgerüstet werden – finanziell gefördert durch den Bund. Gegen diese Entwicklung formiert sich wachsender Widerstand in der Klimagerechtigkeitsbewegung und bei den Umweltverbänden.
Aufruf:
Sauberes Gas ist eine dreckige Lüge!
31.7. Demonstration gegen das geplante Flüssigerdgasterminal in Brunsbüttel
Die Wissenschaft ist eindeutig: Um die Klimakrise zu bekämpfen müssen alle fossilen
Energieträger – Kohle, Gas und Öl – jetzt im Boden bleiben. Doch im Zuge des hart
erkämpften Kohleausstiegs setzen Politik und Energiekonzerne auf den Ausbau der
Erdgasnutzung. Zahlreiche Erdgaskraftwerke, Pipelines und Terminals für flüssiges Erdgas
sollen neu gebaut werden. Aber nicht mit uns!
Das Aktionsbündnis Ende Gelände ist am Wochenende vom 29.07.-02.08. in Brünsbüttel
gegen das geplante Flüssigerdgasterminal aktiv. Wir tragen unseren Protest mit einer
bunten Demonstration auf die Straße. Als Klimagerechtigkeitsbewegung setzen wir uns
für einen schnellen Erdgasausstieg und gegen den Ausbau fossiler Infrastruktur ein.
Unsere Demonstration in Brunsbüttel endet an dem Standort des geplanten Fracking-Gas
Terminals. Wo heute noch eine schöne Wiese zu sehen ist, soll schon in kurzer Zeit ein Ort
der Zerstörung entstehen. Dabei wird die Geschichte vom sauberen Gas weiter
gesponnen, während verschwiegen wird, dass zusätzlich zum CO2, auch das noch
schädlichere Methan freigesetzt wird. Sauberes Gas ist eine dreckige Lüge!
Der Standort Brunsbüttel ist nicht zufällig gewählt: von neuer Erdgas-Infrastruktur in der
Bundesrepublik profitieren Chemie-Konzerne. Ein Beispiel ist der Düngemittel-Hersteller
Yara, der nicht nur klimaschädliche Landwirtschaft fördert, sondern auch 1% des
deutschen Gasbedarfs verbraucht.
Das wirtschaftliche Geschehen bezieht sich dabei auf einen Ursprung von menschlicher
und rohstofflicher Ausbeutung weltweit, vor allem im Globalen Süden, durch Länder und
Konzerne der sogenannten Industrienationen. Das nehmen wir nicht hin! Wir solidarisieren
uns mit den anti-kolonialen und emanzipativen Kämpfen weltweit und stellen uns der
Aneignung und dem Profitgewinn vor Ort entgegen.
Kommt am 31.07.21 nach Brunsbüttel und demonstriert mit uns für eine klimagerechte
Welt überall!
Der Aufruf wird getragen von:
attac Trägerverein e.V.
Berliner Wassertisch
Bündnis Gesundheit ohne Profite Halle
Bürgerinitiative für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre
dielinke.SDS Kiel
Forum Ökologie und Papier
Forum Umwelt und Entwicklung
Fridays for Future Deutschland
Grüne Jugend Bundesverband
interventionistische Linke (iL) – Klima AG
Jugendrat der Generationen Stiftung
Jung. Ökologisch
Klimabündnis gegen LNG
Klimakollektiv Lüneburg
Konzeptwerk Neue Ökonomie
KoordinierungsKreis Mosambik e.V.
Linksjugend [’solid] Berlin
Linksjugend [’solid] Schleswig-Holstein
Naturfreunde Deutschlands
Ökumenische Netz Rhein-Mosel-Saar
PowerShift e.V.
ROBIN WOOD e.V.
Umweltinstitut München e.V.
Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung – WEED e.V.
ZeroWaste Itzehoe
DUH: Methan-Lecks – Die dreckige Lüge vom sauberen Gas
Erdgas gilt als wichtige Brückentechnologie für die Energiewende und wird oft als grüne Alternative für den Strom- und Wärmesektor gepriesen. Zwar ist es CO2-ärmer als Kohle, verursacht dafür jedoch hohe Emissionen von klimaschädlichem Methan, das bis zu 87-mal stärker in der Atmosphäre wirkt als CO2 und so erheblich zur Erderhitzung beiträgt. Damit ist Erdgas wie Kohle, nur unsichtbar. Diese unsichtbare Gefahr fürs Klima hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit der Clean Air Taskforce (CATF) dank neuster Technologie nun sichtbar gemacht, mit schockierenden Ergebnissen. […]
Zum Beitrag
Hintergrundpapier als (pdf)
DIE LINKE beantragt Fracking-Verbot ohne Ausnahmen
Abstimmung im Bundestag: DIE LINKE beantragt Fracking-Verbot ohne Ausnahmen
Die Fraktion DIE LINKE. hat ihren Antrag „Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen verbieten“ auf die Tagesordnung der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages setzen lassen. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes wird der Antrag am Donnerstag, den 24. Juni abgestimmt.
Hubertus Zdebel (LINKE), Mitglied des Bundestages und für die Fraktion DIE LINKE. im Umweltausschuss erklärt hierzu: „Die Bundesregierung muss jetzt Farbe bekennen. Sich einerseits verbal für Klimaschutz auszusprechen, andererseits aber Fracking in Tight-Gas-Reservoirs weiter zuzulassen, ist eine Täuschung der Öffentlichkeit.
Fracking-Gas als fossiler Energieträger führt nicht nur bei seiner Verbrennung zur Emission des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids. Hinzu kommt die Freisetzung von Methan über Bohrlöcher oder defekte Transportleitungen. Methan ist dabei deutlich klimaschädlicher als Kohlenstoffdioxid.
Ich fordere SPD und CDU/CSU auf, Fracking endgültig ohne Ausnahmen zu verbieten und unserem Antrag zuzustimmen.“
Keinen Rückenwind bekommt die Fracking-Lobby auch durch den Entwurf des Jahresberichts 2021 der Expertenkommission Fracking. Die Fracking-Kommission hatte den Auftrag, die Vorarbeiten für die Entscheidung des Bundestags in 2021 zu leisten, ob das Fracking-Verbot in Schiefer-, Ton, Mergel- und Kohleflözgestein bestehen bleibt. Doch selbst diese Kommission, die mehrheitlich mit Vertretern fracking-freundlicher Institutionen besetzt ist, konnte kein positives Votum für Fracking abgeben. Stattdessen verweist sie auf ein „Restrisiko“. Ihre Aufgabe, vier Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt zu begleiten, konnte die Kommission nicht erfüllen. Denn während des gesamten Zeitraums ihrer Arbeit wurden keine Anträge für Erprobungsbohrungen gestellt. Und auch die Ermittlung des Standes der Technik, für die drei Gutachten in Auftrag gegeben wurden, ist gescheitert. So wird beispielsweise im Gutachten zum Grundwassermonitoring hinsichtlich der technischen Anforderungen an den Bohrlochbergbau pauschal auf das bestehende gesetzliche Regelwerk verwiesen, Dieses enthält aber keine detaillierten Anforderungen und ist damit für einen Gefahrenausschluss nicht geeignet. Ebenso sind die unverbindlichen Empfehlungen der EU vage. Und auch der pauschale Hinweis auf Dokumente des Verbands der Öl- und Gasindustrie BVEG stellt keine eigenständige Prüfung dar. Nachfolgend dann lediglich auf die von den Bergbehörden zuzulassenden Betriebspläne der Bergbehörden zu verweisen, leistet keinen Beitrag zur Ermittlung des Standes der Technik.
Hubertus Zdebel stellt daher eine klare Forderung: „Es ist an der Zeit, dass dem Fracking-Spuk endlich ein Ende gesetzt wird. Die Arbeit der Fracking-Kommission hat gezeigt, dass die Gefahren von Fracking weiter bestehen. Die von der Kommission aufgezeigten Erkenntnislücken und der erhebliche Forschungsbedarf müssen bereits aus Vorsorgegründen dazu führen, dass die Regelung im Wasserhaushaltsgesetz zur Überprüfung des Verbots von Fracking in verschiedenen Gesteinsschichten ersatzlos gestrichen wird.“
Den Antrag „Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen verbieten“ finden Sie auf Bundestagsdrucksache 19/482 oder hier direkt als pdf.
Den Entwurf des Jahresberichts 2021 der Expertenkommission Fracking finden Sie hier (pdf)
Die drei Gutachten, die die Expertenkommission Fracking beauftragen hat lassen, finden Sie hier unter „Studien“.
Hintergrundpapier DIW: Am Klimaschutz vorbeigeplant – Klimawirkung, Bedarf und Infrastruktur von Erdgas in Deutschland
2021
Politikberatung kompakt 166, II, 38 S.
Peter Ahmels, Jana Bosse, Hanna Brauers, Isabell Braunger, Andy Gheorghiu, Eric Häublein, Franziska Holz, Claudia Kemfert, Fabian Präger
Zur pdf
Schiefergas-Fracking in Deutschland? Stellungnahme des Arbeitskreises Fracking Braunschweiger Land zum Entwurf des Abschlussberichtes der Expertenkommission Fracking
Volker H.A. Fritz 38302 Wolfenbüttel, den 09.06.2021
Elbinger Straße 19
Mitglied im bundesweiten
Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“
Offener Brief (per Mail vorab)
per Einschreiben
An Geschäftsstelle
Expertenkommission Fracking
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Betreff: Stellungnahme des Arbeitskreises Fracking Braunschweiger Land zum Entwurf des Abschlussberichtes der Expertenkommission Fracking, veröffentlicht am 20.05.2021
Sehr geehrte Mitglieder der Expertenkommission,
Ihr Berichtsentwurf (pdf) wurde von uns durchgearbeitet, ebenso wie Ihre Zwischenberichte in der Vergangenheit. In diesem Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf unsere Stellungnahme zu Ihrem Entwurf des Jahresberichtes 2020 vom 14.06.2020. Auch jetzt wieder fanden wir gravierende Unstimmigkeiten, die uns zu dem Gesamturteil geführt haben, dass dieser Berichtsentwurf dem Bundestag als Entscheidungshilfe bezüglich einer eventuellen Aufhebung des teilweisen Fracking-Verbotes gemäß §13 a WHG in dieser Form nicht vorgelegt werden darf.
Gemäß §13 Abs. 6 WHG war Ihr Auftrag, Erkenntnisse aus den dafür erlaubten 4 Versuchsbohrungen in Deutschland, durch deren wissenschaftliche Begleitung, zu erarbeiten und daraus dann eine Empfehlung für den Bundestag zu begründen, ob das teilweise Fracking-Verbot gemäß § 13 a Abs. 7 WHG ab 2021 aufgehoben werden könnte, oder nicht.
Ihre gesetzlich gestellte Aufgabe haben Sie nicht erfüllt. Bis zum Berichtstermin sind keine Anträge von Bohrfirmen auf Genehmigung für eine der Versuchsbohrungen bei den zuständigen Behörden gestellt worden.
Der von Ihnen eingeschlagene Weg, ersatzweise auf die Erfahrungen mit Fracking-Förderung in anderen Erdregionen zurückzugreifen, konterkariert direkt den Sinn der erlaubten 4 Versuchsbohrungen gemäß WHG. Denn es ging ja gerade darum, spezifisch deutsche Bedingungen zu untersuchen, um eben hier bei uns auch den speziellen Gefährdungsfaktor zu erkunden und entsprechend zu berücksichtigen.
Deshalb sind die drei eingeholten Gutachten schon vom Prinzip her ungeeignet.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass deren Aussagen auch nicht sachgerecht sind, weil offenbar wesentliche Sachkenntnisse und Informationen, die allgemein verfügbar sind, nicht Eingang gefunden haben und folglich auch unberücksichtigt blieben.
Insbesondere ist uns aufgefallen, dass in Ihrem Bericht die zur Zeit wesentlichste Quelle über Auswirkungen der Fracking-Förderung auf die menschliche Gesundheit, auf die Umwelt und auf das Erdklima gänzlich fehlt und auch in keinem der drei von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten herangezogen wurde. Dies, obwohl wir Sie in unserer Stellungnahme vom 14.06.2020 ausführlich auf diese öffentlich zugängliche Quelle hingewiesen hatten.
In diese Sammlung von Berichten, Untersuchungen und Schadensmeldungen aus den nordamerikanischen Fracking-Fördergebieten, die unter dem Titel „COMPENDIUM“ veröffentlicht ist, sind bis Ende 2020 in die 7. Auflage fast 2.000 Einzelunterlagen aufgenommen worden, die allermeisten aus den letzten 5 Jahren.
Diese Sammlung wurde seit 2014 von CONCERNED HEALTH PROFESSIONALS, New York (CHPNY) und PHYSICIANS for SOCIAL RESPONSIBILITY (PSR) begonnen, weil US-Behörden und die Gesundheitsbehörden einzelner Förderbundesstaaten der USA – und ebenso die Förderunternehmen – sich weigerten, ihnen vorliegende Informationen herauszugeben, mittels derer Ärzte den Ursachen für bestimmte Erkrankungen in Fördergebieten auf die Spur kommen wollten. (www.concernedhealthny.org) (www.psr.org)
Der schon mehrfach vorgebrachte Einwurf der „Unwissenschaftlichkeit“ der Inhalte des COMPENDIUMs hat sich längst durch die schiere Masse der Einzelinformationen als unhaltbar erwiesen, weil bestimmte Ereignisse über die Zeit immer wieder auftraten und die Ursachen dafür sich als systembedingt herausstellten.
Die Redakteure von Fachzeitschriften und von CHP waren sich seit 2019 dann sicher, die folgende Aussage in den USA in der zusammenfassenden Bewertung abgeben zu können:
„Wir konnten nicht feststellen, dass eine Fracking-Förderung von Kohlenwasserstoffen möglich ist, ohne die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beeinträchtigen. Obendrein schadet die Fracking-Förderung auch dem globalen Klima, von dem auch die menschliche Gesundheit abhängt“.
„Die einzige Möglichkeit, diese Schädigung zu verringern, ist die sofortige und nachhaltige Beendigung der Fracking-Förderung“.
Im COMPENDIUM werden einzelne Berichte zu Schadensgruppen zusammengefasst und dann auch diese Schadensgruppen bewertet.
Teilbereiche sind unter anderen:
- Luftverschmutzung
- Wasserverschmutzung
- Konstruktionsschwächen, die über die Dauer zu erhöhten Problemen führen
- Radioaktive Freisetzungen
- Gesundheitsprobleme am Arbeitsplatz und Sicherheitsmängel
- direkte Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit
- Lärmbelastung, Lichtbelastung und Stress
- Erdbeben und seismische Aktivitäten
- aufgegebene und aktive Bohrungen als Aufstiegsmöglichkeiten für Gase und für die Migration von Flüssigkeiten
- Belastungen für das Klimasystem
Die Summe dieser Einzelbewertungen hat dann zu dem vorstehenden Gesamturteil des Bewerter-Teams geführt. Da die Berichte aus Nordamerika letztendlich die Erfahrungen von vielen hunderttausend Fracking-Förderbohrungen wiedergeben, können wir am Gehalt der Gesamtbewertung der 7. Auflage des COMPENDIUMs nicht zweifeln.
Viele der beschriebenen Mängel und gesundheitlichen Belastungen haben wir bei unseren Recherchen in Deutschland ebenso feststellen müssen. Und auch hier wurde uns von den zuständigen Aufsichtsbehörden und den Förderunternehmen an Informationen nur das Wenige herausgegeben, was nicht mehr zu verbergen war. Und sehr häufig wurde, auf unsere Anfragen zu bestimmten Themen, erstaunt geantwortet, dass man so etwas noch nie gehört habe. Da waren die ersten 5 Jahre breiter Fracking-Förderung in den USA und in Kanada schon längst vorbei.
Aus den USA sind gesundheitliche Belastungen durch die Fracking-Förderung belegt. Hier in Deutschland will man uns, trotz belegter Emissionen rund um Erdgasförderplätze, noch immer weismachen, dass es keine gesundheitlichen Belastungen für die Anwohner gibt und weigert sich hartnäckig, doch einfach mal messtechnisch zu erfassen, was aus den Abluftkaminen der einzelnen Fackel- und Aufbereitungsstationen ins Freie tritt. Mit der Entscheidung unseres Verfassungsgerichtes Anfang 2021 (Leitsätze zum Beschluss fügen wir als Link bei), durch welche der Erhalt eines erträglichen Klimas für die Zukunft Verfassungsrang bekommen hat, gerät die geplante Fracking-Erdgasförderung aus Schiefergestein in erhebliche Schwierigkeiten, denn die hohen Methan-Emissionen belasten unser Klima in besonderem Maße.
Ihre Überlegungen, zukünftig in Deutschland nur beste und modernste Technik zu erlauben und zu verwenden, zur Minimierung der Emissionen, kranken an einem zentralen Punkt: wer soll die Förderfirmen kontrollieren?
Die dafür zuständigen Bergaufsichtsämter können dieser Aufgabe schon heute nicht gerecht werden und sind darauf angewiesen, dass die Förderfirmen, die sich selbst kontrollieren und überwachen, entstandene Schäden an Umwelt, Grundwasser und Menschen melden. Eigene Untersuchungen der Behörden erfolgen nur im Ausnahmefall. Allein schon diese bisher geübte Praxis ist ein unglaublicher Skandal! Die zahlreichen „Vorfälle“ der verschiedensten Art bei der Erdöl- und Erdgasförderung und den begleitenden Prozessschritten – bis hin zur Entsorgung der hochbelasteten Lagerstättenwässer, die bei der Förderung in großen Mengen mit heraufgefördert werden, zeigen, dass die „Sicherheit“ bei diesen Prozessen nur scheinbar gegeben ist.
Deutliche Hinweise auf Emissionen von Giftstoffen um Förder- und Aufbereitungsplätze sind gefunden worden. Die Sicherheits-Mindestabstände von Wohngebäuden zu Förderbohrungen betragen nach Bergrecht min 100 m. Das ist völlig inakzeptabel, denn die Auswirkungen von Emissions-Schleppen sind in den USA noch bei Entfernungen von 10 Meilen von den Quellen statistisch belegt worden.
Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang auch auf die bis heute ungeklärten Häufungen seltener Blutkrebsarten bei Bewohnern um die Förderschwerpunkte Rodewald (bei Steimbke), Rotenburg/Wümme und Hemslingen/Söhlingen (östlich von Rotenburg gelegen) hinweisen, die seit 2013 bis heute andauern. Viele der an Krebsen erkrankten Anwohner wohnten weniger als 1 km von der nächsten Emissionsquelle entfernt, einige sogar weniger als 500 m. Bis heute konnte der Verdacht, dass die Kohlenwasserstoffförderung hier die Ursache ist, nicht bewiesen werden, aber die Förderindustrie kann andererseits auch nicht von diesem Verdacht befreit werden, denn die bisherigen Versuche zur Aufklärung wurden von ihr nicht unterstützt. Andererseits wissen wir aus Berichten in den USA und Kanada von ebenfalls gehäuften Meldungen des Auftretens gleichartiger seltener Blutkrebsarten in Gebieten gehäufter Förderung und Gebieten mit mehreren Aufbereitungsanlagen. Die Anwohner weisen eine Krebshäufigkeit weit über dem Landesdurchschnitt von Gebieten ohne Kohlenwasserstoffförderung auf.
Wer also soll die deutsche Förderindustrie künftig überwachen, wenn die geplanten umfangreichen Bohr- und Frackarbeiten durchgeführt würden, um Erdgas aus Schieferlagen zu fördern?
Die hoch technischen Verfahren zur Überwachung der Fracking-Verläufe und Druckausbreitungen lassen sich noch schwieriger, praktisch gar nicht, kontrollieren. Und noch ein anderer Aspekt spielt mit hinein:
Bei der Vielzahl der künftig geplanten Bohrungen von mehreren 10.000 werden die Förderkonzerne mit Sicherheit nicht eigene Ausrüstungen und Bohrteams dafür bereitstellen. Vielmehr werden sie „Contractors“ aus dem Ausland heranholen, die ihre Ausrüstung selbst mitbringen und bei uns dann die Bohr- und Frackarbeiten durchführen. Und die „Standards“, die dann von diesen Firmen angewendet werden, sind nicht die von Ihnen ins Auge gefassten höchsten und sichersten, sondern die, mit denen man am schnellsten 1.500 m tief bohren, ablenken und fracken kann.
Das sogenannte Freihandelsabkommen CETA mit Kanada würde dafür dann die rechtliche Grundlage hergeben, dass diese Firmen auch bei uns so arbeiten können, wie sie das „international“ gewohnt sind, ohne Berücksichtigung deutscher Vorschriften.
Sie lassen in Ihrer abschließenden Stellungnahme eine klare Aussage vermissen und überlassen es dem Bundestag, eine Entscheidung dazu zu finden, ob das teilweise Fracking-Verbot in § 13 a Abs.1 S 1 Nr. 1 WHG aufgehoben werden sollte, oder nicht.
Die International Energy Agency (IEA) hat in ihrer neuesten Veröffentlichung vom 18. Mai 2021 die herausragende Aufgabe zur Bewältigung der Verringerung der Aufheizung
der Erdatmosphäre benannt und empfohlen, alle Massnahmen zu ergreifen, um 2050 mit den CO2-Emissionen global klimaneutral zu werden. Dazu empfiehlt sie unter anderen: “sofortige weltweite Einstellung jeglicher Aufsuchung und Erschließung neuer Erdöl-und Erdgasvorkommen“.
Das Irish Center for Human Rights (IHCR) hat in einer im Mai 2021 veröffentlichten Untersuchung (pdf) überprüft, ob sich Fracking-Aktivitäten mit den Internationalen Menschenrechten – Recht auf Leben, auf Wasser, auf Nahrung, auf Wohnen, auf Zugang zu Informationen, auf eine gesunde Umwelt – in Einklang bringen lassen.
Da das nicht der Fall ist, fordert das IHCR die Beendigung der Anwendung von Fracking und die Einführung eines vollständigen und nachhaltigen Verbotes. Bei sorgfältigster Abwägung aller zugänglichen Informationen kann es nur eine sachgemäße Entscheidung geben: das teilweise Fracking-Verbot muss dauerhaft verankert werden.
Und mehr noch, die bisherige Fracking-Förderung von Kohlenwasserstoffen in Deutschland muss ebenfalls vollständig gesetzlich verboten werden, denn auch sie gefährdet in unserem sehr dicht besiedelten Land die Anwohner und natürlich auch unser Grundwasser, das erkennbar immer knapper wird.
Der Kunstgriff, für tiefe Sandsteinvorkommen „konventionelles Fracking“ als Sonderform einzuführen, der von der Förderindustrie angewendet wurde, um die laufende Fracking-Erdgasförderung aus möglichen Restriktionen herauszuhalten, ist sachlich durch nichts begründbar. Der Unterschied liegt in den Vorkommen, nicht in unterschiedlich benannten Fracking-Anwendungen. Das bestätigt sogar die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Raumordnung (BGR) in Hannover.
Im Hauptförderland Niedersachsen werden über 85% des kommunal erzeugten Trinkwassers aus Grundwasservorkommen durch Abpumpen gewonnen.
Ein großer Teil dieses Grundwassers wird durch die Kohlenwasserstoffförderung direkt bedroht, trotz aller Schwüre der Förderunternehmen. Die sinkenden Grundwasserspiegel sind deutliche Signale, dass unsere Trinkwasserversorgung gefährdet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Fritz
für den Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“
Anhang: Link zum COMPENDIUM 7. Auflage
https://www.psr.org/wp-content/uploads/2020/12/fracking-science-compendium-7.pdf
Link zum IEA-Statement: Net Zero by 2050: https://www.iea.org/reports/net-zero-by-2050
Link zum IHCR-Report vom Mai 2021 :International Human Rights Impacts of Fracking
https://osur.org.ar/wp-content/uploads/2021/05/Informe-IHCR-Report-International-Human-Rights- Impacts-of-Fracking.pdf
weitere Mitzeichner:
Berliner Wassertisch
BI Saubere Umwelt & Energie Altmark
BI LK Oldenburg gegen Fracking
BI Rote Hand, Thedinghausen/Achim
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
BI Mensch und Umwelt Sulinger Land
BI „No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen
Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün Paderborn e.V.
BI NaLaKiZu Bürgerstark, Aichstetten
Wir gegen Fracking BUND Lüneburg
BIGG Hamm gegen Gasbohren
BI Kein Fracking in der Heide
BI Frackingfreies Hessen
BI No Fracking Bodensee-Oberschwaben
IG Fracking-freies Artland e.V.
BI Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
IG Schönes Lünne
BI „Inofrack“ Inde-Rur-Wurm, NRW
BI Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg
BI Chiemgauer Seenplatte gegen Gasbohren
BI Walle gegen Gasbohren
BI Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe
IG Tecklenburger Land gegen Fracking
BI gegen CO2-Endlager e.V.
BI Flecken Langwedel gegen Gasbohren
WUG Initiative Wittorfer Bürger für Umwelt und Gesundheit
BI Walsrode gegen Gasbohren und Lagerstättenwasserverpressung
IG Hamminkeln gegen Gasbohren/Niederrhein
AG Post-Fossil, Kassel
GENUK e.V., Hamburg
BI Wesermarsch ohne Bohrtürme
BI Linteler Geest gegen Gasbohren
UBI Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen
Brief als pdf
Klima der Gerechtigkeit: Fracking-Verbote: Irland klar dafür aber Deutschland zeigt sich unentschlossen!
10. Juni 2021
Ein Gastbeitrag von Andy Gheorghiu
Während das Irish Centre For Human Rights auf die schwerwiegenden negative Auswirkungen von Fracking hinweist, sieht die deutsche Expert*innenkommission zu Fracking keinen Grund, ein umfassendes Verbot zu empfehlen. Andy Gheorghiu stellt die Debattenschwerpunkte dar und erklärt, warum es wichtig ist, dass die Öffentlichkeit den Berichtsentwurf der deutschen Experten*innenkommission Fracking kommentiert.
Fracking ist eine höchst umstrittene Technik zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Öl und Gas) aus geologischen Schichten. Der rechtliche Rahmen für Fracking in Europa ist von Land zu Land unterschiedlich, aber die Technik als solche ist entweder ganz verboten oder ihr Einsatz eingeschränkt. Irland hat den strengsten Rechtsrahmen und erwägt sogar, die Einfuhr von Fracking-Gas zu verbieten. Deutschland hingegen hat Fracking nur in Schieferschichten verboten, lässt aber die Tür für Operationen in Sandsteinschichten und mögliche Forschungsprojekte für Schieferfracking offen. [….]
Zum Beitrag
TAZ: Gasbohren im Wattenmeer: Borkum will keinen Bohrturm
8.6.2021
Ein niederländischer Konzern [ONE Dyas B.V] will vor der Insel Borkum Erdgas fördern – Naturschutzverbände und betroffene Kommunen kritisieren das Vorhaben.
Von Reimar Paul
Zum Beitrag
Frankfurter Rundschau: Suche nach Erdöl. Gefahr für Wasser und Elefanten
4.6.2021
Weltweit protestieren Umweltschutzorganisationen gegen die Erdölexploration im südlichen Afrika. Eine Förderung könnte das Weltnaturerbe Okavango-Delta nachhaltig schädigen.
Johannes Dieterich
Zum Beitrag
#SaveTheOkavangoDelta
Dazu auch:
Namibia / Botswana: Petition an Entwicklungsministerium übergeben: Mehr als 120.000 Stimmen gegen Pläne zur Öl- und Gasförderung im Kavango-Becken
2. Juni 2021
Zum Beitrag
Protestaktion #SaveTheOkavangoDelta: 4. Juni 2021, Berlin. ReconAfrica’s Öl- und Gasbohrungen in der Kavangoregion stoppen!
„Die kanadische Firma ReconAfrica gefährdet mit ihren Bohrungen nach Öl und Gas das größte grenzüberschreitende Naturschutzgebiet der Erde (KAZA – Kavango-Zambezi Transfrontier Conservation Area, Weltnaturerbe), zu dem auch das einzigartige Okavango-Delta gehört. Obwohl der Konzern dies öffentlich bestreitet, wird, so befürchten Experten, u.a. Fracking zur Öl- und Gasförderung eingesetzt werden. Fracking hat verheerende Auswirkungen auf die Wasser- und Luftqualität, auf die Landwirtschaft, auf die mentale und körperliche Gesundheit und ist ein inhärent ungerechtes Unterfangen: Indigene Nationen, schwangere Frauen, Kinder und verarmte Gemeinden sind besonders stark von den Konsequenzen betroffen.
Die Bohrungen von ReconAfrica drohen, das Ökosystem eines der größten und biodiversitätsreichsten Feuchtgebiete Afrikas zu zerstören und wirken sich unmittelbar auf das Leben der dort lebenden San aus. Der Konzern erwartet 120 Milliarden Ölbarrel, deren Verbrennung ⅙ des weltweit verbleibenden CO2-Budgets verbrauchen würde, das nicht überschritten werden darf, sofern die globale Temperatur unter 1,5°C gehalten werden soll. ReconAfrica setzt ein koloniales, menschen- und mitweltfeindliches Extraktionsregime fort, welches einer gerechten Transformation grundlegend im Weg steht.
Unser Protest findet in Solidarität mit dem internationalen Widerstand gegen ReconAfrica statt. Wir unterstützen die Forderungen an die Kanadische Regierung und andere Mitglieder der G7-Staaten, sich vehement dafür einzusetzen, das Projekt umgehend zu stoppen und sich für die Erhaltung der Lebensgrundlage aller Lebewesen sowie eine selbstbestimmte Lebensweise in KAZA, dem Okavango-Delta und der umgebenden Gebiete einzusetzen.
Testbohrungen in der Region haben bereits begonnen. Es muss JETZT gehandelt werden. Wir können nicht zulassen, dass Menschen und ihre Mitwelten weiterhin der Profitgier von Konzernen unterworfen werden. Weder hier, noch anderswo. Kommt dazu, um den Druck zu erhöhen und diesen Irrsinn zu stoppen:
Wann: Freitag, 4 Juni 2021, 12 Uhr
Wo: Kanadische Botschaft Berlin, Leipziger Platz 17, 10117 Berlin“ (openstreetmap)